Michael Schumachers Krankenakte wurde gestohlen – Werden die Medien einer Veröffentlichung widerstehen können?

Michael Schumacher. Quelle: Wikipedia, Foto:  Mark McArdle, Lizenz: CC BY-SA 2.0
Michael Schumacher. Quelle: Wikipedia, Foto: Mark McArdle, Lizenz:CC BY-SA 2.0

Man mag es ja zunächst kaum glauben, aber die Krankenakte von Michael Schumacher, der seit einem Skiunfall kurz nach Weihnachten 2013 bekanntlich monatelang im Koma lag und sich aktuell noch immer in medizinischer Behandlung befindet, ist offenbar tatsächlich gestohlen worden.

Seine Managerin Sabine Kehm bestätigte inzwischen: „Seit einigen Tagen werden einigen Medienvertretern gestohlene Dokumente / Daten zum Kauf angeboten, von denen der Anbieter behauptet, es handele sich um die Krankenakte von Michael Schumacher. Wir können nicht beurteilen, ob die Unterlagen echt sind. Fakt ist jedoch: Die Unterlagen sind gestohlen. Der Diebstahl wurde angezeigt. Ermittlungsbehörden sind eingeschaltet.“

Ferner kündigte Kehm das härtest mögliche juristische Vorgehen gegen die Diebe und gegen Medien an, die solche Daten veröffentlichen: „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Ankauf solcher Unterlagen/Daten sowie deren Veröffentlichungen verboten sind. Daten aus der Krankenakte sind höchst vertraulich und dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Gegen die Veröffentlichung von Inhalten aus der Krankenakte werden wir daher in jedem Einzelfall Strafanzeige wegen der Verwirklichung aller in Betracht kommender Straftatbestände stellen.“

Über die moralische und juristische Komponente einer solchen Tat brauchen wir hier sicherlich nicht lang zu diskutieren.

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