1108 Seiten AfD-Geschwurbel des Verfassungsschutzes

Dienstgebäudes des Verfassungsschutzes in Köln Foto: BfV/PR Lizenz: Copyright

Der ominöse Geheimbericht des Geheimdienstes, der sich auf nicht-geheime Quellen stützt, ist nicht mehr geheim. Was darin an Zitaten von AfD-Politikern aufgelistet wird, taugt dazu, die Partei als rechtsextrem einzustufen, nicht aber als verfassungsfeindlich.

Kurz vorm Amtsantritt der neuen Regierung und ihrem eigenen Abtritt ließ die bis dato SPD-Innenministerin Nancy Fieser mit Aplomb das lange zurückgehaltene Dossier des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu AfD veröffentlichen. Fazit der Behörde: Die Partei ist „gesichert rechtsextremistisch“ – und damit ein Fall für ein Verbot. Inzwischen zog das Amt die Einstufung vorläufig zurück, weil die AfD dagegen klagt. Die Wirkung jedoch bleibt. Nur der Bericht war bislang amtlich geheim: „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“.

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Unabhängiger Expertenkreis Muslimfeindlichkeit: Strukturelle Bewusstseinsschaffung

Berlin, Juni 2023: der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit mit Staatssekretärin Juliane Seifert [0] (Foto: Abdul-Ahmad Rashid)
 

Vor wenigen Tagen kam der Bericht “Muslimfeindlichkeit – eine deutsche Bilanz” des “Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit” heraus. In seinem letzten bei uns im Mai veröffentlichten Text beschäftigte sich unser verstorbener Autor Jörg Metes mit diesem Gremium.

 

Was ist das eigentlich: Muslimfeindlichkeit? Und wie soll man sie bekämpfen? Drei Jahre lang hat eine Kommission sich mit diesem Problem beschäftigt. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, ein bisher wenig beachtetes und ebenso kaum erforschtes Phänomen in seinen offenen und subtilen Erscheinungsformen sowie Wirkungsweisen beschreibbar zu machen. Sie hat es im Auftrag des Innenministeriums getan. Und im Juni 2023 hat sie dem Ministerium schließlich einen Bericht übergeben.

Die Kommission hieß ›Unabhängiger Expertenkreis Muslimfeindlichkeit‹. Der Bericht hieß ›Muslimfeindlichkeit – eine deutsche Bilanz‹. Das Ministerium hat ihn ins Netz gestellt, und sieben Monate blieb er dort auch für jeden abrufbar stehen. Seit drei Monaten aber steht er dort nicht mehr. Ein Gerichtsentscheid hat das Ministerium

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