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Das DFB-Sportgericht hat heute den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Wertung der 0:1-Niederlage am letzten Spieltag beim SV Darmstadt 98 abgelehnt. Begründet wurde die Entscheidung mit der Tatsachenentscheidung. Grundsätzlich so sicherlich keine große Überraschung. Doch war die sich dahinter verbergende Wut und der verzweifelte Protest der Veilchen im Kern durchaus berechtigt.
„Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen“, erklärte Hans Lorenz, der Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. Auch konnten bei einer Überprüfung des nationalen und internationalen Marktes offenbar keine Auffälligkeiten bei Wetten auf besagte Begegnung festgestellt werden. Damit wurden zusätzlich die zwischenzeitlich aufgekommenen Manipulationsvorwürfe der Auer offiziell erst einmal ausgekontert.
Zur Erinnerung: Schiedsrichter Sören Storks und sein Team standen am Sonntag in Darmstadt extrem im Blickfeld, nachdem sie erst einen offensichtlich völlig regulären Treffer zur dann vermeintlich frühen 1:0-Führung der Gäste beim im Abstiegskampf entscheidenden Spiel nicht gaben (4.) und dann dem FC Erzgebirge auch noch zumindest einen recht deutlich erkennbaren Hand-Elfmeter versagten (31.).
Statt die Partie also womöglich sportlich erfolgreich zu beenden, verloren die Auer am Ende äußerst unverdient und belegten in der Tabelle der 2. Liga nur Rang 16, der sie in die dafür vorgesehene Abstiegs-Relegation schickte.
„Das Spiel ist aus Schiedsrichtersicht nicht gut gelaufen“, musste selbst Schiedsrichter-Boss Michael Fröhlich im Nachgang einräumen. Doch direkte Folgen hat die schwache Leistung für das Schiedsrichtergespanns damit nicht. Für Aue hingegen schon, muss das Team damit doch endgültig zu den beiden Relegationsspielen am Freitag und am kommenden Montag gegen den Karlsruher SC, den dritten der 3. Liga, antreten.