Warum selektive Empörung bei sexueller Gewalt ein Problem ist

Mural in Neukölln Foto: Neuköllner Lizenz: Neuköllner – Eigenes Werk CC BY-SA 4.0

Als der Fall Fernandez/Ulmen öffentlich wurde und Vorwürfe digitaler sexualisierter Gewalt bekannt wurden, war die Reaktion schnell und deutlich: breite Berichterstattung, intensive Debatten und sichtbare Solidarität. Im Kern geht es um Macht, Grenzüberschreitungen und Formen von Gewalt, die zu Recht öffentlich verhandelt werden. Von unserem Gastautor Thomas Müller.

Wenig später äußerte sich Friedrich Merz im Rahmen einer Regierungsbefragung im Bundestag zu dem Thema und stellte dabei auch einen Zusammenhang zwischen sexueller Gewalt und Zuwanderung her, was umgehend Kritik auslöste. Auch diese Kritik ist nicht aus der Luft gegriffen. Die Erzählung, dass „fremde Männer“ eine besondere Gefahr für Frauen darstellten, hat eine historische und rassistische Kontinuität und greift zudem zu kurz. Der Großteil sexualisierter Gewalt findet im sozialen Nahfeld statt, und Unterschiede lassen sich nicht isoliert auf Herkunft zurückführen, sondern hängen eng mit Alter, sozialer Lage und anderen Faktoren zusammen.

Gleichzeitig lohnt sich ein Blick auf einen anderen Fall, der deutlich weniger Aufmerksamkeit erhalten hat: die Vergewaltigung eines kurdischen Mädchens im Umfeld eines Jugendzentrums in Berlin-Neukölln durch mehrere Jugendliche. Während der Fall Fernandez/Ulmen bundesweit diskutiert wurde, blieb dieser Vorfall vergleichsweise wenig beachtet.

Eine mögliche Antwort liegt darin, wie gut sich ein Fall in bestehende Deutungsmuster einfügt. Der Fall Fernandez/Ulmen bringt vieles zusammen: Prominenz, ein Thema mit hoher Anschlussfähigkeit (Sexismus, digitale Gewalt). Im Neuköllner Fall geht es um ein kurdisches Mädchen, das über längere Zeit sexualisierter Gewalt ausgesetzt war und um ein massives Versagen derjenigen, die sie hätten schützen müssen. Berichten zufolge wussten Verantwortliche im Jugendzentrum und im Jugendamt von den Vorwürfen, griffen jedoch nicht ein und schalteten die Polizei zunächst nicht ein. Erst als sich das Mädchen selbst anvertraute, wurde der Fall bekannt.

Die Empörung über Merz hat darum auch zwei unangenehme Seiten: Einerseits geht der Fall fast schon unter, andererseits bestätigt er, was Merz im Parlament sagte. Ulmen wurde bereits vorgeworfen, zu versuchen, Fernandez mundtot machen zu wollen, weil er den Anwalt einschaltete, der unter anderem Lindemann vertrat. Doch wird bei dem Neuköllner Fall nicht durch die Aufmerksamkeitsverschiebung auch jemand mundtot gemacht? Und wurde diese Person es nicht schon davor?

Gleichzeitig ist die Kritik an ihm ebenso richtig und ebenso die Empörung über den Fall Fernandez/Ulmen. Keine Form der Gewalt gegen Frauen sollte relativiert oder ignoriert werden, ebenso wenig darf verallgemeinert werden, wenn kein konkreter Vorfall zugrunde liegt.

Es gibt die Forderung, dass Herkunft bei Taten nur eine Rolle spielen soll, wenn diese mit der Tat zusammenhängen und die Tat anders besser erklärbar ist. Nur gibt es eben auch ein Thema, das hier hintenüberfällt: innermigrantischer Rassismus, den Kurden auch durch türkischstämmige erleben. Zudem wird häufig – und zu Recht – darauf hingewiesen, dass Vergewaltigung auch als Machtinstrument fungieren kann.

Es ist daher paradox, dass ein Fall von Gewalt gegen Frauen weniger empört als ein anderer. Jene, die Merz gerade kritisieren, sollten eigentlich den inhärenten Rassismus, der hier wirkt, auf dem Schirm haben.

Mehr zu dem Thema:

Behörden schauen weg, weil sie Angst haben, als rassistisch oder islamfeindlich zu gelten

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