Wird die Bezahlkarte zur Eintrittskarte in die Kriminalität?

Sercan Celik Foto: Privat


In Deutschland sollen Asylsuchende und Flüchtlinge einen Teil der staatlichen Unterstützung künftig über eine sog. Bezahlkarte beziehen und nicht mehr als Bargeld. Der rechtliche Anspruch und die Höhe der Auszahlung zur Deckung des „notwendigen persönlichen Bedarfs“ richtet sich nach Lebenssituation und Alter der Asylbewerber.  Unser Gastautor Sercan Celik  ist Vorsitzender der SPD in Kierspe 

Selbstverständlich wäre eine solche Regelung nur bundeseinheitlich sinnvoll, denn sonst würden neue Diskussionen ausbrechen. Wieso sollten Asylsuchende in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg anders behandelt werden als in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern? Diese Frage wäre, gerade aus Sicht der Asylsuchenden, berechtigt.

Um die Einführung der Bezahlkarte zu realisieren brauch es eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG). Das Gesetz muss geändert werden, weil darin festgelegt ist, dass die Flüchtlings-Stütze „vorrangig als Geldleistung“ ausgezahlt wird und nicht als Sachleistung über eine Karte.

Die Debatten im Bundestag zeigen aber, dass die Änderung hochumstritten ist. Vielmehr noch, es könnte zur nochmaligen Zerreißprobe für die Ampelregierung werden, denn Wirtschaftsminister Robert Habeck blockiert die Einführung aktuell und das sorgt für großen Unmut bei den Koalitionspartnern, vor allem bei der FDP. Auch das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg droht inzwischen mit einem Ausstieg aus dem Projekt, denn die Einführung der Bezahlkarte ohne Gesetzesänderung wäre ihnen – berechtigterweise – nicht rechtssicher genug.

Für viele Flüchtlingsverbände ist dieses Vorhaben menschenverachtend, stigmatisierend, und diskriminierend. Für andere könnte es einen Durchbruch in der deutschen Einwanderungspolitik darstellen, denn es soll dem Zweck dienen, dass die Anreize für illegale Migration gesenkt werden sowie Geflüchtete keine Überweisungen in ihre Heimatländer tätigen bzw. Schlepper im Nachgang noch bezahlen. Über die zweitgenannte These ließe sich sicherlich streiten.

Fakt ist, ähnliche Projekte, wie beispielsweise „Wertgutscheine“ gab es in Deutschland bereits in den 1990er Jahren und haben sich nicht bewährt. Damals scheiterte es aber auch teilweise an der technischen Umsetzung.

Einen weiteren wichtigen und richtigen innenpolitischen Blickwinkel brachte kürzlich NRW Innenminister Herbert Reul ein. Welche und vor allem wieviele Türen öffnet die Bezahlkarte den kriminellen Organisationen und welche Gefahren verbergen sich hierin noch? Laut einem Insider werde an einem System gearbeitet, bei dem der Asylsuchende mit seiner Bezahlkarte „etwas kauft“, z.B. Lebensmittel. Die bekommt er in Wirklichkeit aber gar nicht ausgehändigt. Stattdessen wird ihm die Summe für den angeblichen Kauf ausgezahlt.

Die Idee dahinter: Transfer-Gebühren bis rund zehn Prozent.

Es verbergen sich hierin aber noch weitere Gefahren. Vor allem für Jugendliche könnte aus der Bezahlkarte nämlich eine Eintrittskarte in die Kriminalität oder kriminelle Szenen werden.

Was für die einen zukünftig lediglich eine Änderung der Geschäftsabwicklung wird, könnte für andere Anreize schaffen, weiterhin an Bargeld zu kommen.

Asylsuchende haben häufig keine Arbeitserlaubnis und können somit kein Geld verdienen. Gerade wenn Menschen der Zugang zum Geld verwehrt wird, ist das schnelle, illegale Geld noch verlockender. Bereits Geschäfte des täglichen Lebens wie der Kauf eines belegten Brötchens, der Packung Zigaretten oder einer Flasche Wasser können hierbei schon den Ausschlag geben. Für Jugendliche könnte es zu unschönen Situationen im Alltag kommen. Ein kleiner Einkauf mit den bar bezahlenden Freunden beim Kiosk an der Ecke kann zu Frust, Kränkung und dem Gefühl von Ausgrenzung, Hilflosigkeit und letztlich Gleichgültigkeit führen. Es kann der Eindruck entstehen man sei nicht willkommen, ohnehin bald wieder in seinem Herkunftsland und hätte in Summe „nichts mehr zu verlieren“. Menschen mit derartigen Gedankengängen sind „leichte Beute“ für kriminelle Organisationen. Entsprechend dem Motto: „Ihr habt kein Geld? Ihr wollt Geld? Ihr bekommt Geld!“ – vor allem schnelles Geld.

Aus einem Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) vom Jahr 2022 (Kriminalität im Kontext von Zuwanderung) ergibt sich, dass der deliktische Schwerpunkt festgestellter OK-Gruppierungen mit tatverdächtigen Zuwanderern im Bereich des Rauschgifthandels/-schmuggels lag. Mit einem Rückgang der Kriminalitätsrate bei Zugewanderten ist m.E. mit Blick auf das hiesige Vorhaben nicht zu rechnen, im Gegenteil. Zu welchen Diskussionen das dann letztlich wieder führt ist bereits absehbar. Es wird wieder Wasser auf die Mühlen derjenigen sein, die diese Gesellschaft ohnehin spalten wollen sowie unseren Rechts- und Sozialstaat ablehnen.

Auf diese Umstände müssen sich nicht nur die Befürworter der Bezahlkarte, sondern auch die Ordnungsbehörden einstellen.

Die Politik muss hierauf aber die richtigen Antworten geben.

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