Werbung

Burbach #2 weitet sich auf Nachbarheim Olpe aus

Wird Burbach #2 zum großen DRK-Skandal?

Im Skandal um die Erstaufnahmeeinrichtung in Burbach bei Siegen deutet sich erneut eine deutliche Ausweitung an. In einem ebenfalls vom DRK betriebenen Heim in Olpe kam es zu Unregelmäßigketen in Abrechnungen, Meldungen über häusliche und sexuelle Gewalt oder eine Windpockeninfektion sind anfänglich unterdrückt worden. Das geht aus einem Urteil des Siegener Arbeitsgerichts von Ende 2015 hervor, das den Ruhrbaronen vorliegt. Der dortige Heimleiter hat zum fraglichen Zeitpunkt auch Burbach geleitet.

Mitarbeiter des Sozialdienstes, die sich von Flüchtlingen ihr Auto waschen und das als gemeinnützige Arbeit abrechnen lassen, Abrechnungsbetrug bei der Auszahlung von Taxifahrten, der Versuch, eine Meldung über einen Windpockenfall an das Gesundheitsamt zu unterdrücken, manipulierte Stundenzettel, Nicht-Anzeigen von häuslicher Gewalt gegen ein „verheiratetes“ Mädchen im Heim, Nicht-Anzeigen eines möglichen Sexualdeliktes gegen ein siebenjähriges Mädchen, Verstöße gegen Gesundheits- und Hygienerichtlinien – die Liste der Vorwürfe, die der Leitung der Erstaufnahmeeinrichtung Olpe, auch „Regenbogenland“ genannt, gemacht werden, ist lang. Wie in Burbach wird das Heim von der DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH geführt.

Durch die Urteilsschrift eines arbeitsrechtlichen Prozesses aus dem Dezember 2015 werden die damaligen Zustände im Olper Heim nun öffentlich. Eine Verwaltungsangestellte, die gegen die Politik der Heimleitung opponiert hatte und in zeitlicher Nähe dazu ihre Stelle verlor, hatte auf Unwirksamkeit der erteilten Kündigung geklagt. Zwar konnte das Gericht keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Kündigung und dem opponierenden Verhalten der Frau, die die Zustände im Heim und Anweisungen zur Geheimhaltung nicht hinnehmen wollte, feststellen – dennoch dokumentiert es die in der Beweisaufnahme gemachten Feststellungen über die skandalösen Vorgänge in der Anlage im Tatbestand des schriftlichen Urteils. Diese reichen bis MItte 2015 zurück.

In dem Dokument heißt es: „Innerhalb der Flüchtlingsunterkunft hatte die Klägerin mehrfach ihre Meinung kundgetan und auf Missstände intern hingewiesen.“ In diesem Zusammenhang sei es zu erheblichen Beschwerden an die Bezirksregierung Arnsberg als auch an das Innenministerium des Landes NRW gekommen. Im Fall des 17jährigen Mädchens, das von ihrem „Ehemann“ verprügelt worden ist, obendrein schwanger, und in dem Fall, bei dem bei ihrer Stieftochter Blutungen im Vaginalbereich festgestelt worden sind, soll der Einrichtungsleiter M. des DRK seine Mitarbeiter angewiesen haben, dies nicht polizeilich anzuzeigen. Im Urteil heißt es: „Die Klägerin fragte dennoch, ob auch die Polizei informiert und Anzeige erstattet worden sei. Herr M. entgegnete, dass Schlagen in anderen Ländern ganz normal sei. Es würde nur Negativschlagzeilen in der Presse geben und die beiden vertrügen sich ohnehin wieder.“ Nur das Jugendamt sei durch den Einrichtungsleiter informiert worden.

Als zwei Wochen später die Verletzungen des kleinen Kindes im Genitalbereich festgestellt worden waren, ist es laut Gerichtsurteil erneut zu einer Konfrontation zwischen der Klägerin und dem Einrichtungsleiter gekommen: „Die Klägerin fragte Herrn M., warum er sie und die Bezirksregierung hiervon nicht in Kenntnis gesetzt habe und fragte, ob der Sicherheitsdienst informiert sei. Hierauf antwortete Herr M., dass man das Thema nicht breittreten solle.“ Als schließlich doch die Polizei von dem erneuten Vorfall durch mutmaßlich den selben Täter erfuhr, beschwerte sich diese darüber, dass der Fall nicht angezeigt worden war. Weiter heißt es in der Urteilsschrift hierzu: „Eine Sozialarbeiterin fragte ihre Kollegin E. zudem, wer denn die Polizei informiert habe, da es doch eine klare Anweisung von Herrn M. gab, die Polizei nicht zu informieren.

Neben dem Komplex der Gewalt gegen die beiden Mädchen enthält das Urteil einen Fall von Windpocken, den die Klägerin auf Weisung von Herr M. nicht dem Gesundheitsamt melden sollte, weil die Unterkunft sonst geschlossen würde. Die Klägerin umging diese Anweisung durch Herr M., indem sie den behandelnden Arzt zurückrief und mit ihm vereinbarte, dass dieser die Meldung übernähme. Dadurch wurde der Windpockenfall damals auch in den Zeitungen publik.

Außerdem sind drei Komplexe von Abrechnungsbetrug im Urteil enthalten. Ein Mitarbeiter des Sozialdienstes habe sich sein Auto von Bewohnern der Einrichtung waschen lassen, was dann als gemeinnützige Arbeit abgerechnet worden sei. Weiter heißt es im Dokument: „In der 26. Kalenderwoche des Jahres 2015 wies die Klägerin den Einrichtungseiteter darauf hin, dass Stundenzettel der Bewohner manipuliert worden seien„. Außerdem geht aus dem Dokument hervor, dass mutmaßlich bei Krankenfahrten für jede Person ein Abrechnungsschein ausgestellt worden ist, obwohl diese gemeinsam transportiert worden seien. Die Abrechnungsscheine reicht der Betreiber einer Unterkunft später bei der Bezirksregierung ein, um sich das Geld „zurückzuholen“.

Im Juli 2015 wurde, laut Urteil, vonseiten der Polizei Beschwerde gegen die Heimleitung bei der Bezirksregierung Arnsberg eingelegt, dieser muss die Situation in der EAE Olpe also bekannt gewesen sein. Auch die DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH, die ja in der Arbeitsrechtssache beklagt worden war, wusste entsprechend über die Vorgänge bescheid. Auch im bisherigen Skandal um das nahe gelegene Burbach wurdem dem DRK-Verband Vorwürfe gemacht. Nach Berichten des WDR habe ein Sozialbetreuer bei seinem Arbeitgeber Meldung über einen Angriff mit K.O.-Tropfen in Burbach gemacht. Das DRK wiederum bestreitet, diese Meldung erhalten zu haben, erst im Juni habe man von dem Monate zurückliegenden Fall erfahren. Der Mitarbeiter will seinen Vorgesetzten damals gedroht haben, an die Presse zu gehen, sollten diese nicht auf seine Meldung eingehen. Daraufhin hat er eine Abmahnung erhalten, in der es unter anderem heisst: „Sie haben sich an einen TV-Sender gewandt, um betriebsinterne Gegebenheiten öffentlich machen zu wollen.

M., der ab Sommer 2015 auch das Heim in Olpe leitete, war nach dem ersten Burbach-Skandal 2014 mit der von European Homecare übernommenen Leitung der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung für das DRK betraut. Burbach ist seit Ende Juni erneut in den Schlagzeilen, weil hier mutmaßlich ein Angriff mit K.O.-Tropfen auf eine alleinstehende Kosovarin durch Einrichtungsmitarbeiter stattgefunden haben soll. Außerdem stehen Verdächtigungen im Raum, dass unter den Burbacher Sicherheitsleuten eine rechte Gesinnung geherrscht haben soll – ohne, dass das leitende DRK Gegenmaßnahmen ergriffen hätte. In einem Fall wird wegen der Verwendung einer verbotenen SS-Losung ermittelt. Im Herbst 2015 schon trat Einrichtungsleiter M. schließlich „aus gesundheitlichen Gründen“ von seinem leitenden Posten in Olpe wieder zurück – ohne die selbe Stelle in Burbach aufzugeben. Sein Nachfolger in Olpe erklärte gegenüber der WAZ: „Wir arbeiten eng mit der Polizei und der Stadt Olpe zusammen, und wenn wirklich etwas passiert, wird das auch nicht verheimlicht.“ Somit fällt der angezeigte K.O.-Tropfen-Angriff, bei dem gegenwärtig Verwirrung um die mutmaßliche Tatzeit herrscht, ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des selben Leiters, mit dem schon in Olpe inakzeptable Zustände verbunden waren.

Auf die Vorwürfe angesprochen, antworteten die DRK Betreuungsdienste Westfalen Lippe den Ruhrbaronen heute: „Bedingt durch diese besondere Ausnahmesituation im Jahr 2015 verlief die Startphase der Einrichtung in Olpe leider nicht rund. (…) Nach und nach summierten diese Schwierigkeiten, hinzu kamen fachliche Fehleinschätzungen, Defizite in der Arbeitsorganisation sowie eine Überforderung des Personals. (…) Aufgrund von Regelverstößen haben wir uns zudem von einigen Mitarbeitern getrennt. (…) Dass wir speziell mit Herrn M. und seinem Vorgänger leider zwei Mal in personeller Hinsicht enttäuscht worden sind, war nicht vorauszusehen. (…) Die Betreuungssituation in Olpe, die bereits während der Startphase der Einrichtung von personellen und organisatorischen Schwierigkeiten geprägt war, verschlechterte sich unter Herrn M.s Verantwortung leider noch. Unserer Einschätzung nach war Herr M., der damals auch die Betreuungsleitung in der Flüchtlingsunterkunft in Burbach innehatte, in seiner Doppelfunktion fachlich überfordert.

Auf das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem DRK und Herrn M. angesprochen, antwortete der Landesverband: „Er verließ die Einrichtungen Olpe und Burbach bereits Anfang September 2015 (aufgrund der oben beschriebenen Situation (…)) und wurde bis zum offiziellen Ende der Laufzeit seines Arbeitsvertrages (Ende Februar 2016) in keiner unserer Einrichtungen je wieder eingesetzt.“ Nach Informationen der Ruhrbarone war M. jedoch wesentlich länger in Burbach tätig. In einem letzten Zeitungsartikel der WAZ aus Mitte Januar 2016 tritt M. weiterhin als Burbacher Einrichtungsleiter auf, ähnliche Artikel gibt es aus Oktober und November letzten Jahres. Für eine Stellungnahme zu diesem Widerspruch war die Pressesprecherin des DRK-Verbandes heute nicht mehr zu erreichen.

Zu den Vorwürfen betreffend die Einrichtung in Olpe äußert sich das DRK wie folgt: „Einige der von Ihnen angesprochenen Feststellungen scheinen der Wahrheit zu entsprechen. Im Zuge der Verfahren vor dem Arbeitsgericht haben wir die erhobenen Vorwürfe bereits intensiv nachgearbeitet. Gleichwohl ist es leider nicht möglich, alle Verdachtsmomente lückenlos zu rekonstruieren und somit zweifelsfrei aufzuklären.“ In der Vergangenheit waren, neben der parallelen Leitung durch M., weitere Überschneidungen zwischen dem Burbacher und dem Olper Heim aufgetaucht. So sind Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens BEWA im anderen Heim in das Team des DRK gewechselt. Die Ehefrau eines hohen BEWA-Mitarbeiters hat es vom Posten einer Pflegekraft in die Heim-Verwaltung in Olpe geschafft. Außerdem hat das DRK bei Übernahme der Leitung des Burbacher Heims Personal vom vorherigen Skandal-Betreiber European Homecare übernommen – unter anderem eine Frau, die schon im September 2015 von ihrem Posten wieder freigestellt werden musste. Ein Burbacher Heimleiter musste außerdem seine Stelle räumen, weil er ein sexuelles Verhältnis zu einer Bewohnerin gehabt hatte. Ein echter Neustart nach „Burbach #1“, der erneute Unzustände verhindern soll, sieht anders aus.

Das Urteil des Arbeitsgerichts, aus dem die Vorwürfe hervorgehen, wurde den Ruhrbaronen durch den Verein Refugees Welcome Bonn e.V. zugänglich gemacht. Letzte Woche wurde zudem bekannt, dass gegen einen Heimleiter im nördlich von Olpe gelegenen Meschede Anklage erhoben wurde. Er soll eine 22jährige Syrerin aus dem Heim bei sich zuhause untergebracht und sie dort vier mal vergewaltigt haben. Dieses Heim wird jedoch nicht durch das DRK betrieben. In der Zwischenzeit hat sich außerdem NRW-Innenminister Ralf Jäger in der Antwort auf eine Anfrage der Piraten-Abgeordneten Simone Brand zum Problem rechter Security-Mitarbeiter in Burbach geäußert. Jäger, der bei Bekanntwerden der Vorwürfe Mitte August noch gesagt hatte, es sei „schockierend, wenn Personen, die im Internet gegen Flüchtlinge hetzen oder rechte Parolen verbreiten, Zugang zu Flüchtlingsunterkünften haben„, rudert darin auf das sichere Terrain der strafbaren Meinugsdelikte zurück: „Es gab lediglich einen Bediensteten des Sicherheitsunternehmens, welcher angeschuldigt wird, rechtsextremistische Beiträge auf „Facebook“ eingestellt zu haben„. Damit ist ein ehemaliger Mitarbeiter des Unternehmens BEWA gemeint, der die verbotene SS-Losung „Meine Ehre heißt Treue“ gepostet hatte.

 

Das Statement der DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe in voller Länge:

Die Flüchtlingseinrichtung in Olpe betreiben wir seit Februar 2015. Aufgrund der immens hohen Zahl an Flüchtlingen, die im Jahr 2015 nach Westfalen-Lippe kamen, sahen wir uns damals vor die Herausforderung gestellt, im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg binnen kürzester Zeit mehr als 20 Unterkünfte in NRW aufzubauen und die dort untergebrachten Asylsuchenden menschenwürdig zu versorgen. Dies war insbesondere in den Startphasen der Einrichtungen häufig allein dank der tatkräftigen Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Helfer möglich, so auch in Olpe. Nach rund zwei bis drei Wochen hatten wir schließlich ausreichend hauptamtliches Personal eingestellt, welches den laufenden Betrieb der Einrichtung in Olpe übernahm.

Bedingt durch diese besondere Ausnahmesituation im Jahr 2015 verlief die Startphase der Einrichtung in Olpe leider nicht rund. Unser noch ungeübtes Team musste sich in der damaligen Situation unter sehr schwierigen Bedingungen einarbeiten. Hinzu kam erschwerend, dass sich unser erster Betreuungsleiter in Olpe, Herr M.s Vorgänger, in seiner Leitungsaufgabe nicht bewährte, sodass wir ihn schließlich noch während der Probezeit von seinen Aufgaben entbunden haben. Als Interimslösung übernahm Mitte Juni 2015 Herr M. kommissarisch die Betreuungsleitung in Olpe, um keine Vakanz während der beschriebenen Ausnahmesituation 2015 entstehen zu lassen. Leider kam es auch während seiner Zeit in Olpe zu Störungen im Betriebsablauf, sodass wir uns bereits Anfang September wieder von Herrn M. trennten.

So kam es insbesondere zu Beginn regelmäßig zu Schwierigkeiten in den betrieblichen Abläufen in Olpe. Nach und nach summierten diese Schwierigkeiten, hinzu kamen fachliche Fehleinschätzungen, Defizite in der Arbeitsorganisation sowie eine Überforderung des Personals. Wir waren uns dieser Problematik stets bewusst und haben kontinuierlich an ihrer Lösung gearbeitet. So haben wir darauf hingearbeitet, dass sich unser Team und unsere Führungskräfte auf die notwendigen Arbeitsabläufe einspielen. Nicht zuletzt haben wir unser Team Schritt für Schritt auch hinsichtlich der fachlichen Qualifikation unserer Mitarbeiter optimiert. Aufgrund von Regelverstößen haben wir uns zudem von einigen Mitarbeitern getrennt.

Dass wir speziell mit Herrn M. und seinem Vorgänger leider zwei Mal in personeller Hinsicht enttäuscht worden sind, war nicht vorauszusehen. Wir haben jedoch in beiden Fällen konsequent reagiert, als sich abzeichnete, dass unsere ehemaligen Führungskräfte ihren Aufgaben nicht gewachsen waren: Die Betreuungssituation in Olpe, die bereits während der Startphase der Einrichtung von personellen und organisatorischen Schwierigkeiten geprägt war, verschlechterte sich unter Herrn M.s Verantwortung leider noch. Unserer Einschätzung nach war Herr M., der damals auch die Betreuungsleitung in der Flüchtlingsunterkunft in Burbach innehatte, in seiner Doppelfunktion fachlich überfordert. Hinzu kamen gesundheitliche Probleme. Daraus zogen wir die Konsequenz, ihn von seinen Aufgaben zu entbinden. Herr M.s Amtsvorgänger war seiner Führungsaufgabe leider ebenfalls nicht gewachsen, in der oben beschriebenen besonderen Ausnahmesituation im Jahr 2015 ein unerfahrenes Team anzuleiten und gleichzeitig reibungslose Abläufe im laufenden Betrieb der Einrichtung zu gewährleisten. 

 Die Vorwürfe, die die Klägerin im von Ihnen benannten Prozess erhob, haben wir äußerst ernst genommen. Nicht zuletzt führten diese Hinweise dazu, dass wir uns entschieden, unsere damalige kommissarische Betreuungsleitung (Herrn M.) Anfang September durch seinen Nachfolger (Herrn Upphoff) ablösen zu lassen. Dieser setzte die von uns gewünschte Re-Organisation der Verwaltungs- und Betreuungsprozesse erfolgreich um. Im Zuge dieser Neustrukturierung trennten wir uns nicht nur von Herrn M., sondern auch von weiteren Mitarbeitern, die unsere fachlichen Erwartungen nicht erfüllten.

Auch die Kündigung der o.g. Klägerin sprachen wir im Zuge dieser Re-Organisation aus. Diese Kündigung wurde durch das Arbeitsgericht Siegen (Nebenstelle Olpe) sowie zuletzt durch das Landesarbeitsgericht Hamm als rechtens bewertet.

Näher kommentieren können wir diesen Vorgang nicht, da wir aus Gründen des Datenschutzes Interna zu unseren Personalvorgängen grundsätzlich nicht herausgeben.

[…]

Herr M. ist nicht mehr bei den DRK-Betreuungsdiensten Westfalen-Lippe angestellt. Er verließ die Einrichtungen Olpe und Burbach bereits Anfang September 2015 (aufgrund der oben beschriebenen Situation sowie aufgrund seiner Erkrankung) und wurde bis zum offiziellen Ende der Laufzeit seines Arbeitsvertrages (Ende Februar 2016) in keiner unserer Einrichtungen je wieder eingesetzt.

[…]

Wir sind uns darüber im Klaren, dass es vor allem zu Beginn des Betriebes unserer Flüchtlingseinrichtung in Olpe Betreuungsdefizite gab. Darauf haben wir stets reagiert und kontinuierlich an der schnellstmöglichen Verbesserung dieser Situation gearbeitet. Einige der von Ihnen angesprochenen Feststellungen scheinen der Wahrheit zu entsprechen. Im Zuge der Verfahren vor dem Arbeitsgericht haben wir die erhobenen Vorwürfe bereits intensiv nachgearbeitet. Gleichwohl ist es leider nicht möglich, alle Verdachtsmomente lückenlos zu rekonstruieren und somit zweifelsfrei aufzuklären.  

Da wir  – wie bereits gesagt – sämtliche Verdachtsmomente jedoch äußerst ernst nahmen und nehmen, haben wir seit September 2015 unter der Betreuungsleitung von Herrn Upphoff eine konsequente Re-Organisation des Betriebes durchgeführt, wir haben personelle Konsequenzen gezogen und zusätzliche Kontrollmaßnahmen eingeführt.

Dank dieser Neustrukturierung zeigt sich in der ZUE Olpe heute ein vollkommen gewandeltes Bild: Der Betrieb der Einrichtung verläuft vorbildlich. Unser Team hat sich gut eingespielt und das aktuelle Führungspersonal ist absolut integer und verantwortungsbewusst.

Auf die Frage nach Übernahme einer Mitarbeiterin von European Homecare in die neue Heimleitung der EAE Burbach antwortet das DRK:

Ja, es entspricht der Wahrheit, dass wir Frau K. in Olpe eingestellt haben. Nach unserem Kenntnisstand wurde damals allerdings nicht gegen Frau K. ermittelt!

Für den laufenden Betrieb der Einrichtung, die damals mit rund 800 Asylsuchenden voll belegt war, benötigten wir dringend eingearbeitetes Personal. Da der laufende Betrieb zum damaligen Zeitpunkt anders nicht zu gewährleisten gewesen wäre, haben wir uns entschieden, neben Frau K. fünf weiterte ehemalige Beschäftigte von EHC zu übernehmen. In diesem Kontext ist es uns jedoch wichtig zu betonen, dass wir gezielt nur diejenigen Mitarbeiter übernommen haben, die nach unserem damaligen Kenntnisstand ganz sicher nicht an den Vorfällen (unter EHC) beteiligt waren. Zudem übernahmen wir keinen Mitarbeiter aus dem ehemaligen Sozialdienst von EHC, sondern ausschließlich Mitarbeiter aus anderen Berufsgruppen (2x Verwaltung, 1x Hausmeister, 1x Küche, 1x Krankenschwester).

Frau K. ist heute nicht mehr für uns tätig. Ihr Beschäftigungsverhältnis mit den DRK-Betreuungsdiensten Westfalen-Lippe endete im Dezember 2015. Jedoch war Frau K. bereits Ende September 2015 durch uns freigestellt worden.   

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
7 Comments
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
Thomas
Thomas
7 Jahre zuvor

Langsam entwickelt sich ein Bild, welches wieder mehr der Realität entspricht. Auf den Sicherheitsdiensten rum zu hacken und politische Rechtsausleger zu suchen ist zu einfach. Das geht ebenso gut bei der Polizei, Bundeswehr, THW oder dem Arbeitsamt. Trottel und verkappte Nazis gibt es in jeder Berufsgruppe, aber damit eine ganze Branche gleichzusetzen finde ich nicht fair. Endlich wird mal über die sogenannten „Sozialdienste“ geschrieben. Wer ist denn das überhaupt in den Notunterkünften? Schaut mal genauer hin. Man sollte dort Sozialpädagogen o.ä. erwarten, aber in Wirklichkeit sind das irgendwelche Leute, die eine der Sprachen der Flüchtlinge können, mehr nicht. Teilweise war dieses „Fachpersonal“ vor 10 Jahren selbst in einer solchen Unterkunft als Flüchtling. Ich komme aus einem sozialen Beruf und bei uns kommt Beruf noch von Berufung. Was glaubt ihr wie viele rassistische Ausländer es gibt? Ich hatte und habe immer noch regelmäßigen Kontakt zu den Flüchtlingen bei uns im Krankenhaus und wenn ich dann den Ton höre in dem die „Sozial“dienstmitarbeiter/innen mit den Flüchtlingen sprechen wird mir schlecht.
Der Ton macht die Musik habe ich mal gelernt, aber eine Syrische Familie vor dem Kleinbus des DRK wie beim Militär antreten zu lassen, damit eine Deutsch/Kosovo Albanerin ihre Belehrung los wird, wann der Bus zurück zur Unterkunft fährt und wenn sie jemanden im Kranhaus suchen muss, dann gibt es Ärger, davon spricht niemand. Und so etwas passiert hier ständig. Wie kann das DRK solch ein Personal für einen so sensiblen Job einsetzen? Warum schaut da von der Politik keiner mal genauer hin? Wenn ich als Flüchtling so behandelt werden würde, aber keine Wahl habe und da bleiben muss, weil bei mir zu Hause der Bürgerkrieg tobt, dann wäre ich sicher sehr verzweifelt und mit dem Thema Integration bräuchte mir auch keiner mehr zu kommen. Wir machen uns in Deutschland mit unserer Politik täglich Probleme für die nächsten Generationen.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

Interessant, welch Hauen und Stechen grad auch innerhalb der SPD einsetzt. Da möchte ausgerechnet unser Dortmunder Gerd Bollermann, bis zu seiner unehrenhaften Abberufung als Regierungspräsident in Arnsberg durch IM Jäger vor gut einem Jahr wg. allgemeinem Unverständnis über dessen Uninformiertheit und Nichthandeln im ersten Burbach-Skandal, nun seinem Ex-Chef an die Karre pinkeln und meldet sich mit angeblich schon länger an diesen erfolgten Warnungen vor dem Gewaltpotenzial von Maghreb-Flüchtlingen bei der Presse – über ein halbes Jahr nach Silvester in Köln und mitten in den neuen Skandalen um durch Arnsberg verwaltete Flüchtlingsheime.
http://www.derwesten.de/region/innenminister-hatte-vor-koeln-fruehe-hinweise-auf-sex-attacken-id12155133.html

Eine rein persönliche Retourkutsche? Oder sammelt man ganz allgemein in SPD-Führungskreisen schlimme Sachen über die "Parteifreunde" erstmal auf Halde, weil man sowas ja immer mal "gebrauchen" kann? Es passt auf jeden Fall ins Bild einer verschwindenden Partei, in der keiner mehr dem anderen das Schwarze unterm Fingernagel gönnt.

trackback

[…] Nachdem wir in den vergangenen Wochen immer wieder über die Zustände im Burbacher Flüchtlingslager berichtet hatten, in dem es laut Zeugenaussagen zu einer Vergewaltigung einer Geflüchteten durch Sicherheitsdienstmitarbeiter gekommen sein soll, liegen uns jetzt die Urteilsschriften zweier Arbeisgerichtsverhandlungen vor, in denen zahlreiche Missstände in der DRK-Unterbringung in Olpe aktenkundig werden. Diese sowie die personellen Überschneidungen zum Burbacher Lager sind recht aufschlussreich dafür, welche Zustände in den Lagern herrschen und auch, was den Umgang mit Beschwerden seitens DRK und Bezirksregierung angeht. Bei den Ruhrbaronen gibt es einen ausführlichen Artikel, der sich damit auseinandersetzt. […]

trackback

[…] betrieben und auch dort haben sich im letzten Sommer offenbar skandalöse Vorgänge abgespielt. Das geht aus einem Urteil des Siegener Arbeitsgerichts von Ende 2015 hervor. Auf die in dem Gerichtsurteil geschilderte katastrophale Situation hatte ursprünglich intern eine […]

trackback

[…] die Flüchtlingsunterkünfte des Landes NRW im Siegerland geht in eine neue Runde. Vor einem Monat war durch ein Gerichtsurteil des Siegener Arbeitsgerichts bekannt geworden, dass der Olper Heimleitu…, die sich vorwiegend auf den Sommer 2015 bezogen. Dabei ging es unter anderem um mögliche […]

kE
kE
7 Jahre zuvor

Bei Straftaten hat der Staatsanwalt zu ermitteln, ein Richter wird ggfs. urteilen.

Ich habe hier den Eindruck, dass einfach auch die typischen Effekte in Organisationen, die in kürzester Zeit sehr stark wachsen müssen, dargestellt werden. Zusätzlich gibt es noch die Randbedingungen einer komplexen politischen Situation.

"Wir schaffen das" ist schnell gesagt. Die Probleme müssen dann auf den unteren Ebenen gelöst werden.

Eine ähnliche Situation hatten wir das letzte Mal in der Zeit nach der Maueröffnung und bei der Wiedervereinigung. Es gibt dann Chancen, Risiken und Glückritter. Die Aufarbeitung dieser Zeiten wird dauern.

Wo sollen denn die ganzen gut ausgebildeten Sozialpädagogen, die fließend die Sprachen der Kunden sprechen, mit großem kulturellen Hintergrund herkommen? Was ist der Steuerzahler bereit zu investieren? Es gibt ja auch noch ein paar andere Herausforderungen, die zu finanzieren sind.

Final wird es von den Einwanderern selbst abhängen, wie ihre Zukunft aussieht.

trackback

[…] betrieben und auch dort haben sich im letzten Sommer offenbar üble Vorgänge abgespielt. Das geht aus einem Urteil des Siegener Arbeitsgerichts von Ende 2015 hervor. Auf die in dem Gerichtsurteil geschilderte katastrophale Situation hatte ursprünglich intern eine […]

Werbung