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Update: Abmahnärger um Bild von Sahra Wagenknecht

Das Wagenknecht-Foto wurde angeblich von der Linken ohne Lizenz verbreitet. Wir haben deswegen eine Abmahnung bekommen und veröffentlichen das Foto deswegen nicht mehr.

++++ update: Reaktion Sprecher die Linken / ganz unten ++++

Wir bei den Ruhrbaronen haben mal wieder Abmahn-Ärger. Diesmal mit einem Abmahnanwalt aus Berlin, aus der Rechtsanwaltkanzlei Haupt.

Das besondere diesmal: Wir werden angegriffen, weil wir ein Foto aus einer Presseerklärung der Linken veröffentlicht haben. Es ging darum, dass Sahra Wagenknecht in Düsseldorf für den Bundestag kandidiert. Die Linke hatte dazu schon im März eine Erklärung abgegeben. (neu: Nachdem ich die Linke angeschrieben habe, wurde das Sahra-Bild dort ausgetauscht)  Wir haben die März-Erklärung noch am gleichen Tag verarbeitet – inklusive Bild.

Der Rechtsanwalt sagt, er gehöre keiner Abmahnkanzlei an. Aber wenn wir ihn als Abmahnanwalt bezeichnen wollten, dann wäre das unsere Sache.

Gut. Der Abmahnanwalt meint, die Verbreitung eines Pressefotos aus dieser Presseerklärung wäre rechtswidrig, da die Linke nicht das Recht zur Verbreitung gehabt hätte.

Was aber zur Hölle haben wir dann damit zu tun? Wenn der Abmahner Recht hat, dann hat die Linke Mist gemacht und nicht wir. Dann soll er sich doch an die Linke oder an Sahra Wagenknecht halten und nicht an uns.

Ich habe den Abmahnanwalt aus der Kanzlei Haupt angerufen und gefragt, was die Nummer soll. Er sagt: Die Linke habe ihn „drei“ Monate hingehalten.

Mit anderen Worten, von der Linken konnte der Abmahner bislang kein Geld ziehen. Deshalb habe er sich an uns gewandt, weil wir ja auch ein Störer seien, da wir das Sahra-Bild aus einem alten Bundestagswahlkampf vor ein paar Monaten verwendet hätten.

Wir könnten dann ja die Linke verklagen, wenn wir ihn ausbezahlt hätten. Die Linken sollten dann unsere Kosten erstatten.

Ich habe den Abmahnanwalt gefragt, ob er uns erpressen will. Er sagte, dass Nein.

Ich habe den Abmahnanwalt gefragt, ob er uns auf die Linke hetzen will. Er sagte, dass Nein.

Er wolle auf diesem Niveau nicht diskutieren.

Der Abmahnanwalt sagt weiter, er habe nicht alle Nutzer des Sahra Wagenknecht Bildes angegriffen, sondern nur uns – und vielleicht auch noch einen oder zwei oder drei andere. Da wollte er nicht mit der Wahrheit rausrücken. Das bekannte Bild wird im Internet weit benutzt. Es ist vielleicht das bekannteste Wahlkampf-Foto von Wagenknecht überhaupt. Selbst bei Heise wird es genutzt: klick

Sollte der Abmahnanwalt gegen uns gewinnen, könnte er damit auf viel Kohle von jeder Menge Blogs und Internetseiten hoffen. Tolles Geschäft also. (Falls da noch einer angegriffenen worden sein sollte, würde ich mich über eine kurze Ansage freue: Gerne auch unter: david.schraven (at) ruhrbarone.de). Der Abmahnanwalt sagt allerdings, er wolle daraus kein Geschäftsmodell machen. Was weiß ich.

Mich wundert jedefalls, warum der Berliner Abmahnanwalt uns angreift, hier im Ruhrgebiet, zwei Tage vor der Wahl, obwohl der Vorgang und die Tat jetzt schon knapp sechs Monate zurückliegen. Hat das etwas damit zu tun, dass hier in Düsseldorf Sahra Wagenknecht für die Linken zum Bundestag kandidiert?

Will da irgendein Berliner Ränkeschmied Wagenknecht über uns politisch treffen?

Ich weiß es nicht. Es interessiert mich auch nicht.

Der Abmahnanwalt sagt weiter, wir sollen ihm ein Angebot machen, was wir der Fotografin als Schadensersatz zahlen wollen. Und natürlich sollen wir seine Gebühren übernehmen. Wir sollten ihm schreiben.

„Wir werden dann sehen, wie wir die Rechte der Fotografin durchsetzen.“ Das sagte der Abmahnanwalt.

Gut. Hier ist mein Angebot: Wenden Sie sich an die Partei die Linke, die das Bild auf ihrer Internetseite als Presseerklärung zur Weiterbenutzung verbreitet. Und wir vergessen die Sache.

Wir haben das Bild nur benutzt, weil die Linken es in ihrer Pressemitteilung verbreitet haben. Aus keinem anderen Grund.

Damit wir uns klar verstehen. Natürlich hat die Fotografin ein Recht darauf, dass sie bezahlt wird für Ihre Arbeit. Aber dann soll sie Ihren Abmahnanwalt auf die Leute hetzen, die gegen ihr Urheberrecht verstoßen haben und nicht gegen Leute, die davon ausgehen mussten, dass die Rechte hier geklärt sind. Zumal das Foto schon in einem vergangenen Bundestagswahlkampf verbreitet wurde.

Der Abmahnanwalt sagt, die Linke habe gesagt, sie hätten wegen des Bundestagswahlkampfes keine Zeit sich mit seiner Sache zu beschäftigen.

Im ernst, das ist mir egal.

Wir haben das Wagenknecht-Bild unkenntlich gemacht. Damit sollte die Nummer für uns erledigt sein.

Ich habe beim Pressesprecher der Linken nachgefragt, was die Nummer soll. Update: Er sagt:

Die Ruhrbarone stehen aus gutem Grund nicht in meinem Mailverteiler. Fragt sich, wie meine PM an Sie gelangt ist.

Auch wenn das überhaupt nichts mit der Sache zu tun hat, will ich dem Pressesprecher helfen. Ihre Pressemitteilungen stehen im Internet. Da kann die jeder lesen. Ihre Pressemitteilungen sind keine Geheimbotschaften. Und wenn wir nicht in ihrem Presseverteiler stehen, dann ist uns das egal. Sie nehmen sich damit einen Verbreitungsweg.

Diese Linken-Öffentlichkeitsarbeit werde ich nie verstehen. In der Pressemitteilungen wie Gunsterweisungen behandelt werden.

Dann kommt der Sprecher aber auch zur Sache:

Gleichwohl habe ich von diesem Anwalt heute schon einmal über Dritte etwas gehört, mir ist nur noch nicht klar, wem da ein "sehr großzügiges Angebot" gemacht wurde.

Wir werden uns der Sache annehmen und eine Lösung finden.

Heute und in den nächsten zwei Tagen werde ich aber niemanden erreichen, der /die das klären könnte. Update Ende

Einer Klage des Abmahnanwaltes aus Berlin in einem Hauptsacheverfahren vor einem ordentlichen Gericht sehen wir gelassen entgegen. Einen Anlass für eine einstweilige Verfügung sehen wir nicht, da das Bild nicht mehr auf unseren Seiten erscheint, und auch weiterhin keine Bilder der Fotografin veröffentlichen werden. Zudem liegt der Anspruch ein halbes Jahr zurück, so dass keine Eilbedürftigkeit mehr vorliegen dürfte. Zudem dürfte die Veröffentlichung eines Bildes in einem Blog, das in einem Bundestagswahlkampf auf Plakaten verbreitet wurde, in einem Bundestagswahlkampf kaum verboten werden können.

P.S. Danke Thomas in Kommentar # 3 für den Hinweis, dass Sarah nicht Sahra ist. Haben wir jetzt geändert.

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Karlheinz Stannies
14 Jahre zuvor

… und bitte nicht vergessen, dem Anwalt (dessen Namen man sich merken sollte) spätestens nach dem von Euch gewonnenen Klageverfahren eine saftige „Gebührennote“ in Rechnung zu stellen. Auch Blogger-Arbeitszeit und -Aufwand ist kostbar. Gibt es nicht auch einen Paragraphen gegen unnötig verursachten juristischen Ärger? Darf man sowas nicht auch abmahnen (lassen)?
Egal wie: Die Linke zahlt nicht… und dann wendet er sich einfach an die Journalisten, die eine offizielle Pressemitteilung nutzen (und dann vorzugsweise an Blogger, die selten eine Rechtsabteilung im Rücken haben)? Dreister geht’s nicht.

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[…] Abmahnärger um Bild von Sarah Wagenknecht » ruhrbarone https://www.ruhrbarone.de/abmahnarger-um-bild-von-sarah-wagenknecht – view page – cached ruhrbarone. Journalisten bloggen das Revier: Alltag, Kultur und Politik im Ruhrgebiet. — From the page […]

Thomas
Thomas
14 Jahre zuvor

Sahra Wagenknecht wird Euch jetzt aber bestimmt abmahnen, weil ihr ständig ihren Namen falsch geschrieben habt.

Elmar
Elmar
14 Jahre zuvor

Bitte die Fotografin nennen. Was sagt die dazu? Ist die von die Linke nicht bezahlt worden?
Grüße, Elmar.

P.S.: Warum ist das Foto hier nicht mehr zu sehen? Dazu gab es doch schonmal ein Urteil oder? bin jetzt mal bei heise suchen…

danebod
14 Jahre zuvor

Wegen des Gebührenvorschlags aus Post 1: Auch meine Zeit als Blogleser ist kostbar, bitte mit draufschlagen. Aber dieses Posting nicht wörtlich zitieren, sonst gibt’s ne Abmahnung!

Schließlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Auch wenn die Schädel von Abmahnpäpsten vieleicht hirnfreie Räume sein mögen.

Bert
Bert
14 Jahre zuvor

Wie oft seid ihr denn bisher schon abgemahnt worden ?

Jens
14 Jahre zuvor

Streitverkündung nicht vergessen!

Thomas
14 Jahre zuvor

Ein anderes schönes Beispiel für die Öffentlichkeitsarbeit der NRW-Linkspartei:

Ein anderer Pressesprecher blafft die Lokalzeitung an, weil diese nicht über eine Wahlkampf-Veranstaltung berichtete.

https://www.dielinke-nrw.de/1103.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=10997&tx_ttnews%5BbackPid%5D=1103

https://shorl.com/peguvinimovo

Christoph
Christoph
14 Jahre zuvor

Diese Abmahnkultur ist echt widerlich! Es sollte echt ein Gesetz gegen sinnlose Abmahnungen geben, da es nur dazu führt, dass freie Informationen aus dem Internet verschwinden!

Stefan Laurin
Admin
14 Jahre zuvor

@Christoph: Ich kann den Ärger der Fotografin verstehen – nur uns geht das nix an. Wir müssen bei Bildern von Pressetellen darauf vertrauen können, dass die rechtliche Seite klar ist. Die soll sich die Kohle von der Linkspartei holen.

Patricia
14 Jahre zuvor

Mir will nicht in den Kopf, warum Euch die Fotografin abmahnen lässt, obwohl sie von der Linken fürs Bild bezahlt wurde. Ich verfasse Werbetexte/ Pressemitteilungen und lasse mich für gewöhnlich einmal dafür bezahlen. Das wäre ja so, als würde ich für jeden Abdruck extra kassieren.

Franz Kollege
14 Jahre zuvor

Ich weiss nicht, wie weit fruehere Ueberlegungen zu einer deutschen blogger-Vereinigung gekommen sind. Zumindest eine Anlaufstelle, an der Erfahrungen mit Abmahnungen gesammelt und an Betroffene weiter gegeben werden koennen waere echt hilfreich.

Sahra
Sahra
14 Jahre zuvor

Wurde auch von Rechtsanwaltkanzlei Haupt abgemahnt. Einer Klage des Abmahnanwaltes sehen wir auch gelassen entgegen. Gut, dass Internet Archive Wayback Machine gibt’s: https://web.archive.org/web/20071009222941/www.sahra-wagenknecht.de/de/topic/32.pressefotos.html

Thomas Rodenbücher
14 Jahre zuvor

Bei mir ist der Quatsch heute auch vorab per Mail aufgeschlagen. Vielleicht hat die „bekannte freischaffende Fotografin“, die „im Rahmen der Ausstellung „Kunst in der DDR“ in der Neuen Nationalgalerie, Berlin, große Aufmerksamkeit“ erreichte, einfach nur Geldsorgen. Eine einfache Mail oder ein Anruf der „Künstlerin“ hätte sofort ihr Ziel erreich, aber nein, da muss sofort eine Unterlassungserklärung verschickt werden 🙂

Mal schauen, wann der Gerichtstermin ist

Gruß Thomas

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[…] Seit ein paar Wochen haben wir bei den Ruhrbaronen Abmahn-Ärger mit der alten Sahra-Wagenknecht-Fotografin Helga Paris. Ihr Abmahnanwalt aus Berlin, aus der Rechtsanwaltkanzlei Haupt, schrieb uns an, weil ein Foto aus einer Presseerklärung der Linken hier veröffentlicht haben. Es ging darum, dass Sahra Wagenknecht in Düsseldorf für den Bundestag kandidierte. Die Linke hatte dazu schon im März eine Erklärung abgegeben. Wir haben die Erklärung noch am gleichen Tag verarbeitet – inklusive Bild. Wie man im Webarchiv sehen kann, wurde das wohl bekannteste Wagenknecht-Foto von den Linken im Internet zum freien Download angeboten – zumindest für Zwecke der Berichterstattung. Wir haben hier schon über den Fall berichtet: klack […]

Peter Ritsche
14 Jahre zuvor

Interessanter Artikel, denn wir als Presseblog wurden auch von der gleichen Kanzlei im Auftrag von Frau Paris am 25.09.2009 wegen der gleichen Pressemeldung bezüglich des darin enthaltenen Bildes von Frau Wagenknecht abgemahnt, mit saftiger Kostenforderung.

MfG
Peter Ritsche

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[…] Zeit macht in der Blogosphäre die den Ruhrbaronen zugestellte Abmahnung die Runde, die ein PR-Foto der Politikerin verbreiteten (ist nicht das, welches hier zu sehen […]

Stefan
Stefan
14 Jahre zuvor

Eine Politikerin die gegen den Kapitalismus hetzt und ihn selbst in höchster Form betreibt sollte sofort aus der Politik verschwinden.

Dr. Klaus Graf
14 Jahre zuvor

RA Kompa berichtet über den Fall mit deutlicher Kritik an den Ruhrbaronen, nutzt aber – mutmaßlich ohne Erlaubnis – ein anderes geschütztes Foto:

https://archiv.twoday.net/stories/6000590/

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[…] LINKE” auseinander, ist wohl die Erfolgsaussicht zu gering oder das Risiko zu groß, nein es werden Blogger abgemahnt, die ein “Pressefoto” verwendet haben. Und die sollen nun extra […]

Tom Rohwer
Tom Rohwer
14 Jahre zuvor

Sorry – aber Ihr macht da einen (juristischen) Denkfehler.

IHR *seid* die richtigen Anspruchsgegner für die Fotografin. IHR habt das Bild veröffentlicht, und wenn das ohne die erforderlichen Nutzungsrechte geschah, dann habt IHR eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Sollte Die Linke als Quelle das Bild unberechtigt zur Verfügung gestellt haben – dann könnt Ihr Euch den Schaden dort erstatten lassen.

Mag Euch nicht gefallen, ist aber rechtlich so. Verantwortlich für die Veröffentlichung eines Fotos (Textes, etc.pp.) ist immer der, er es veröffentlicht. Also in diesem Fall: Ihr.

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[…] Abmahnanwalt Schmidt hatte argumentiert, dass die Fotografin Paris das Bild vor elf Jahren nur für die Verwendung in einem Wahlkampf freigegeben hätte. Sarah Wagenknecht habe das Bild also nicht im Internet verbreiten dürfen. Es sei also widerrechtlich in Blogs verbreitet worden. Und aus diesem Grund hätten sich die Blogger einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht. Weitere Hintergründe siehe hier: klack […]

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[…] dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des vom Antragsgegners eingereichten Artikels auf der Seite https://www.ruhrbarone.de und somit vor der hier geltend gemachten Verletzung des Urheberrechts durch den Antragsgegner […]

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[…] bei den Ruhrbaronen die Situationen eine andere sein sollte, will man ja nichts riskieren. Den Ärger hatten wir ja schließlich schon mal mit Sarah Wagenknecht bzw. ihrer Fotografin. sr_adspace_id = 1000007954907; sr_adspace_width = 300; sr_adspace_height = 250; […]

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