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Abmahner will Blogs wegen Wagenknecht-Foto drankriegen – Summen von 20.000 Euro und mehr im Gespräch

Das Wagenknecht-Foto wurde angeblich von der Linken ohne Lizenz verbreitet. Wir haben deswegen eine Abmahnung bekommen und veröffentlichen das Foto deswegen nicht mehr.

Seit ein paar Wochen haben wir bei den Ruhrbaronen Abmahn-Ärger mit der alten Sahra-Wagenknecht-Fotografin Helga Paris. Ihr Abmahnanwalt aus Berlin, aus der Rechtsanwaltkanzlei Haupt, schrieb uns an, weil wir ein Foto aus einer Presseerklärung der Linken hier veröffentlicht haben. Es ging darum, dass Sahra Wagenknecht in Düsseldorf für den Bundestag kandidierte. Die Linke hatte dazu schon im März eine Erklärung abgegeben. Wir haben die Erklärung noch am gleichen Tag verarbeitet – inklusive Bild. Wie man im Webarchiv sehen kann, wurde das wohl bekannteste Wagenknecht-Foto von den Linken im Internet zum freien Download angeboten – zumindest für Zwecke der Berichterstattung. Wir haben hier schon über den Fall berichtet: klack

Der Abmahnanwalt aus der Kanzlei Haupt sagt, die Linke habe damals kein Recht gehabt, das Foto im Netz zu verbreiten, deswegen wolle er nun bei uns und bei den Linken und bei anderen Blogs Lizenzgebühren kassieren.

Da dass bekannte Bild im Internet weit benutzt wird, kann der Abmahner richtig abkassieren. So seine Hoffnung – und wohl auch die Hoffnung von Helga Paris. Das Foto ist vielleicht das bekannteste Wahlkampf-Foto von Wagenknecht überhaupt. Selbst bei Heise wird es genutzt: klick

Gut. Jetzt habe ich einige Hintergründe zu dem Fall: Helga Paris hat das Foto nach Angaben der Linken schon 1998 gemacht und Sahra Wagenknecht die Negative gegeben. Dafür hat sie 1400 Deutsche Mark bekommen, sagen die Linken. Ein faires Geschäft, sollte man meinen. Sahra Wagenknecht hat seither das Foto benutzt. Ohne Probleme. Gut elf Jahre lang. Nun finden Helga Paris und ihr Abmahnanwalt, sei es an der Zeit, frisches Geld mit dem Foto zu machen. Seit Mai macht der Abmahnanwalt aus der Kanzlei Haupt Druck auf die Linke. Sie sollen irgendwas zwischen 1000 und 20.000 Euro für die angeblich nicht korrekte Nutzung des Fotos zahlen. Dazu noch die Summen aus dem Internet, von den Blogs, die irgendwann das Paris-Fotos genutzt haben. Der Rechtsanwalt von Frau Sarah  Wagenknecht sagt dazu: "Da wir uns bockbeinig anstellen, versucht die Gegenseite nun woanders zu holen, was sie bei uns nicht kriegen. Für Medienrechtler ist das ein gefundenes Fressen."

Wir wissen bis jetzt von den Blogs Paderzeitung, BSOZD und xtranews, dass sie abgemahnt wurden. Für ein Foto, dass elf Jahre ohne Beanstandung genutzt werden konnte und für das die Fotografin schon gutes Geld kassiert hat.

Was aber haben wir dann damit zu tun? Wenn der Abmahner Recht hat, dann hat die Linke Mist gemacht und nicht wir. Dann soll er sich doch an die Linke oder an Sahra Wagenknecht halten und nicht an uns.

Ich habe den Abmahnanwalt aus der Kanzlei Haupt angerufen und gefragt, was die Nummer soll. Er sagt: Die Linke halte ihn hin. That’s it. Deswegen wende er sich an uns.

Mit anderen Worten, von der Linken konnte der Abmahner bislang kein Geld ziehen. Deshalb will er bei uns kassieren. Gut. Wir werden nie mehr ein Foto von Helga Paris benutzen.

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Malte
14 Jahre zuvor

Gibt es immer noch Menschen, die davon leben müssen!

Paul Havers
Paul Havers
14 Jahre zuvor

Die Fotografin gibt mir Rätsel auf. Sollte es wirklich diese Helga Paris sein (https://de.wikipedia.org/wiki/Helga_Paris), dann verstehe ich nicht, wie eine Kämpferin für soziale Gerechtigkeit mit dem Klingelbeutel durch das Web marschiert. Vielleicht weiß sie ja auch nichts vom Treiben ihres Anwalts, vielleicht unterstelle ich ihr aber zu Unrecht, dass sie sich für soziale Belange interessiert.
Habt ihr sie schon mal erreicht?

Newwaver
Newwaver
14 Jahre zuvor

Helga Paris, sehr interessant, werde mal den Namen googeln, was das für eine Type ist. Sie hat sich Ihren Namen jedenfalls gründlich verdorben. Aber die zweifelhafte Aussicht auf 1000 Euro, unverschämt leicht verdient, sind wohl wichtiger als ein guter Ruf…

AitschPi
14 Jahre zuvor

Die Fotografin hat gegen die Kohle die Negative herausgegeben? Hm, damit könnte sie auch vollständig das Recht zur Geltendmachung von Nutzungsentschädigung wegen der Nutzung des Bildes verloren haben… (siehe auch: OLG Köln 6 U 67/04, Stichwort „fehlende Aktivlegitimation“)

Peter Ritsche
14 Jahre zuvor

Interessanter Artikel, denn wir als Presseblog wurden auch von der gleichen Kanzlei im Auftrag von Frau Paris am 25.09.2009 wegen der gleichen Pressemeldung bezüglich des darin enthaltenen Bildes von Frau Wagenknecht abgemahnt, mit saftiger Kostenforderung.

MfG
Peter Ritsche

Peter Ritsche
14 Jahre zuvor

wir haben vorgestern die geforderten Ansprüche der Kanzlei abgelehnt. Einen möglichen Prozess sehen wir gelassen entgegen.

Thomas Rodenbücher
14 Jahre zuvor

Ja, gezahlt wird ehe nicht. Aber ich hatte vorhin eine interessante Diskussion, ob der Anwalt nicht rechtsmissbräuchlich vorgeht und hier auch eine Strafanzeige in Frage kommt.

Gruß Thomas

Peter Ritsche
14 Jahre zuvor

vielleicht sollte man sich mal per Telefon diesbezüglich austauschen?

Bert
Bert
14 Jahre zuvor

Passend dazu:

https://www.gulli.com/news/digi-rights-solutions-2009-10-09/

„Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik“

Michael Kolb
Admin
14 Jahre zuvor

Der link zu gulli ist ganz lustig, ich hatte mich damit auch mal intensiver beschäftigt. Das ist zwar nicht unbedingt so, daß man Apfel mit Birnen vergleichen würde, aber Boskop mit Granny Smith. IMHO ist das eine ganz andere Nummer

Jens
Jens
14 Jahre zuvor

In Zukunft kann man ja das Bild verwenden:

comment image

„Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation; with no Invariant Sections, no Front-Cover Texts, and no Back-Cover Texts.“

😉

Jens N.
Jens N.
14 Jahre zuvor

Anscheinend ist die Fotografin ziemlich schlecht beraten… ihren (offenbar guten) Ruf für die – ziemlich unsichere – Aussicht auf ein paar lausige Euros zu riskieren…

trackback

[…] https://www.ruhrbarone.de/abmahner-will-blogs-wegen-wagenknecht-foto-drankriegen-summen-von-20000-eur…  Link to this page  Link to this page Copy the code below to your web site. x  […]

Freies Finanz Lexikon
14 Jahre zuvor

Die Fotografin Helga Paris hat wahrscheinlich bis jetzt noch nicht kapiert, daß sie mit dieser Aktion viel mehr Reputation verliert, als Lizenzkosten einnimmt. Evtl. ist sie auch auf ihren Anwalt reingefallen, der die ?- Zeichen leuchten sehen hat…

trackback

[…] ab. Bekannt wurde die Geschichte "Helga Paris / Sahra Wagenknecht" bei den Ruhrbaronen im September. Vier Wochen später bekamen wir dann auch Post von der Kanzlei, mit der Bitte […]

Thomas Rodenbücher
14 Jahre zuvor

So heute ist hier ein Antrag auf einstweilige Verfügung des Amtsgericht Berlin-Charlottenburg aufgeschlagen 🙂
Hier mal der erste Absatz meiner Erwiderung:

„Es ist unbestritten, dass wir das, durch die Anwaltskanzlei Dr. Stefan Haupt monierte Bild von Sahra Wagenknecht, auf der entsprechenden Seite bei xtranews.de publiziert haben. Falsch ist aber in diesem Zusammenhang, dass der Redaktion von xtranews.de und mir als Verantwortlichen im Sinne des Presserechts, eine Urheberrechtsverletzung vorzuwerfen ist. Die zur Diskussion stehende Fotografie von Sahra Wagenknecht wurde von mir schon im Jahre 2007 von der Webseite der Politikerin Sahra Wagenknecht heruntergeladen. Wie unschwer an den archivierten Seiten der Homepage von Sahra Wagenknecht unter der URL https://web.archive.org/web/20071009222941/www.sahra-wagenknecht.de/de/topic/32.pressefotos.html zu erkennen ist, konnte jedermann die sogenannten „Pressefotos“ in zwei Varianten herunterladen: „Dieses Foto können Sie in folgenden Varianten herunterladen: Farbig (RGB, 96 dpi) Schwarz/Weiss (Graustufen, 96 dpi)“. Wir haben also die fragliche Fotografie besten Wissens und Gewissens genutzt. Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass das entsprechende Bild auch heute noch über die URLcomment image auf der Homepage von Sahra Wagenknecht abrufbar ist.“

Ich werde wohl tatsächliche eine Strafanzeige gegen Helga Paris stellen. Ich habe ja nix gegen die gute Frau, aber sie muss sich nun mal das Handeln ihres Anwaltes voll zurechnen lassen. Übrigens wurde die Vollmacht für den Antrag von Helga Paris am 22.11.2009 unterschrieben.

Gruß Thomas

Peter Ritsche
14 Jahre zuvor

heute ist die Einstweilige Verfügung per Beschluss gekommen. Hat die noch jemand bekommen?

MfG
Peter Ritsche

trackback

[…] mittlerweile will die Bildautorin mehr: Sie läßt sich anwaltschaftlich vertreten und mahnt Medien ab, die das Wagenknecht-Portrait veröffentlichten. Das ganze Ding muß gesehen werden als […]

Sturm
Sturm
13 Jahre zuvor

Drittlizenzen zu vergen ist strikt verboten. Trotz alle dem ist und bleibt das Thema problematisch. Es muss ein Papier existieren, auf dem die Verwendungsrechte (bezgl. des Honorars der Fotografin) genau definiert sind. Auch gelten mündliche Absprachen. Hat die Fotografin die Aufnahmen für Frau Wagenknecht gemacht oder fürdie Partei DIE LINKE? Irgendwelche Argumente mit „Bolschewismus“ etc. haben hier nichts zu suchen.

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