Vergesellschaftung von Wohneigentum? Der DGB kennt sich aus!

Einweihung einer Neue Heimat Immobilie Foto: Friedrich Magnussen Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Die Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat sich mit der Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin beschäftigt. Neue Wohnungen entstehen dadurch zwar keine – gegen den Wohnungsmangel hilft weiterhin nur Bauen. Aber rund 210.000 Wohnungen könnten nach Berechnungen der Autoren für etwa 13,5 Milliarden Euro in „Gemeineigentum“ überführt werden. Die dafür angesetzte Entschädigung von 13,5 Milliarden Euro basiert allerdings nicht auf dem üblichen Verkehrswert, sondern auf einem Ertragswertverfahren, dem politisch gesetzte Annahmen über künftige Mieten zugrunde liegen. Bisherige amtliche Berechnungen des Berliner Senats kamen dagegen auf Entschädigungssummen von 28,8 bis 36 Milliarden Euro.

Der DGB will also offenbar mal wieder Wirtschaftsgeschichte schreiben. Ergebnis der Genossen? Aber hallo!

Seine Kompetenz bei Immobilien hat der DGB ja schon mal mit der „Neuen Heimat“ unter Beweis gestellt. Und fürs Finanzielle gab es die gewerkschaftseigene „Bank für Gemeinwirtschaft“ – im Volksmund auch „Bank für gemeine Wirtschaft“ genannt. Und auch für Lebensmittel war gesorgt, die Supermarktkette der Gewerkschaften war die co op AG. Ältere erinnern sich noch an den co-op-Chef Bernd „Kollege“ Otto und das berühmte Foto von ihm mit der Hand auf dem großen Globus in seinem Büro.

Blöd nur: Die Neue Heimat und die co op AG endeten im Desaster, und die BfG geriet schwer in Schieflage. Danach verabschiedeten sich die Gewerkschaften weitgehend von ihrem gemeinwirtschaftlichen Unternehmensimperium.

Aber gut: Das waren die Achtziger. Dieses Mal wird alles anders. Ganz bestimmt.

Link zur Studie

IMK/Hans-Böckler-Stiftung: „Die Überführung von großen Wohnungsbeständen ins Gemeineigentum“

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Alf
Gast
Alf
12 Tage vor

Wie der freie Markt aussieht, das sieht man mittlerweile in Spanien. Spanien steigende Mieten bis zu 80% in wenigen Jahren, ein großteil der Einkünfte gehen für winzig kleine Zimmer, in einer WG, drauf. Entsprechend können die Bewohner wesentlich weniger ausgeben für sonstige dringend benötige Sachen wie Lebensmittel.

Die Wohnungsgesellschaften haben überhaupt kein Interesse daran neu zu Bauen, denn die knabber der Wohnraum, umso schneller steigen die Mieten. Es nur Profit machen.

In den 60er Jahren entstanden ganze Siedlungen neu zwischen den einzelnen Ortsteilen. Ganze Straßenzüge entstanden neu. Doch mittlerweile wird ja kaum noch gebaut.

Eine Lösung ist Genossenschaftliches Bauen.

Tagedieb
Gast
Tagedieb
12 Tage vor

„Die Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sagt: Rund 210.000 Wohnungen könnten nach Berechnungen der Autoren für etwa 13,5 Milliarden Euro in „Gemeineigentum“ überführt werden, basierend auf einem Ertragswertverfahren Bisherige amtliche Berechnungen des Berliner Senats kamen dagegen auf Entschädigungssummen von 28,8 bis 36 Milliarden Euro.“

Sind wir doch ehrlich, da nimmt jede Seite das für günstigste Szenario, um zu sagen: Geht, geht nicht. Da kann ich einfach nichts (mehr) drauf geben. Genauso, nur anders herum, wird doch beispielsweise bei der Kosten-Nutzen-Rechnung bezüglich der Austragung Olympischer Spiele in einer Stadt/Region vorgegangen. Und zum Schluss stimmt alles nicht, der Steuerzahler zahlt eh drauf, ohne großen Nutzen. So sehe ich das auch bei der „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“. Den Nutzen hat der Steuerzahler nicht, eventuell die aktuellen Mieter und Mieter, die mittels Wohnberechtigung eine Wohnung in den zurückgekauften Wohnungen beziehen könnten, wenn die jeweiligen Wohnungen allein dem Spekulationsmarkt entzogen werden. Denn ob kommunale Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften tatsächlich besser mit Mietern und Wohnungsbestand umgehen, lässt sich aus meinen Einblicken bezweifeln.

Was man grundsätzlich hinterfragen kann ist, ob und inwiefern es sein muss, dass große Unternehmen, die als AG oder als GmbH mit jeweils großen Einlegern wie staatlichen Rentenfonds (dänische und norwegische Pensionsempfänger freuen sich natürlich) oder Investmentunternehmen agieren, tatsächlich auf dem Wohnungsmarkt Sinn machen? Und ob es sinnvoll ist, den Wohnungsbau mit vielen Normen und Vorgaben zuzuschmeißen, so dass gerade kleine und mittelgroße Wohnungsunternehmen oder Private, die Interesse am Bau/Aufbau eines Mietwohnungsbestandes haben, aus dem Markt gedrängt werden. Denn eine Stadt lebt auch von der Vielalt, und die fängt u.a. im Straßenbild und der unterschiedlichen Interessenlage bei der Vermietung von Ladengeschäften an.

Auf der anderen Seite ist es geradezu grotesk zur Eindämmung der Baukosten zukünftig Wohnung mit einer Raumhöhe von 2,10 m zuzulassen (18-20jährige Frauen sind im Schnitt rd. 1,67m groß, Männer im selben Alter etwa 1,81 cm, da bleibt nicht viel Luft nach oben). Da können sich doch nur Zwerge zukünftig drin wohlfühlen.

Auch wäre es zu fragen, ob und in welchem Umfang der Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg begünstigt wird durch Faktoren wie

  • die Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände Anfang Ende der 1990er/2000er
  • die staatliche Förderung des Abrisses von Wohnungen im selben Zeitraum (bedingt für die ostdeutschen Bundesländer u.a. durch den Umgang mit „Altschulden der ehemaligen WBG der DDR)
  • der Zulassung börsennotierter Wohnungsunternehmen und dem Einstieg großer Investmentfonds in den Wohnungsmarkt (u.a. aus Skandinavien, Herr Habeck kennt da ja einige aus Dänemark)
  • die Zuwanderung seit 2015, die sich insbesondere im Bereich der günstigen, gebundenen Mierwohnungen bemerkbar macht (zwischen 2015 und 2024 sind lt. Statistischen Bundesamtes rd. 5,87 Mio. Menschen nach Deutschland eingewandert, natürlich macht sich das auf dem Wohnungsmarkt bemerkbar, wo ansonsten die bundesrepublikanische Bevölkerung stagniert hätte, wenn nicht gar geschrumpft
  • die staatliche Politik der Abkopplung der nichtzentralen Regionen dazu führt, Wohnraum in diesen Regionen eben nicht weiter zu nutzen oder wieder nutzbar zu machen
  • Auflagen hinsichtlich Baustandards (Brandschutz, Energieverbrauch, Barrierefreiheit)
  • Änderung hinsichtlich der Typen von Bauherren, auch in Bezug der Frage, wer baut weshalb mit welchen Mitteln Miet- oder Eigentumswohnungen.

Da sollte man offen und ehrlich sein und mal herausarbeiten, was sich da seit 1990 alles geändert hat, und was da tatsächlich zu einer Steigerung der Baukosten und Veränderungen auf dem Mietwohnungsmarkt geführt hat.

So, das sind meine 5 Cent zu der Diskussion. Eigentlich wollte ich ja nur schreiben, dass die von verschiedenen Seiten genannten Kauf-/Entschädigungsbeträge reine Spekulation sind und man eher nach dem Sinn und Nutzen einer solchen Aktion fragen sollte.

Alf
Gast
Alf
12 Tage vor

Tagedieb, der Zuzug in die Städte durch die Einwanderer, die nicht in den ländlichen Raum ziehen wollen oder können, verschärft die ganze Situation des Wohnungsmarktes noch weiter.

Zugleich werden die Städte durch Wohngeld, Grundsicherung noch weiter stark belastet.

Bock
Gast
12 Tage vor

Die „Neue Heimat“ als historischer Hintergrund verleiht der Angelegenheit einen gewissen Charme. Zumal ich noch ne Mark für nen Immobilienkauf übrig hätte,
Besonders hübsch ist, dass heute wieder mit sehr präzisen Milliardenbeträgen gerechnet wird. Präzision beruhigt ungemein. 13,5 Milliarden wirken schließlich deutlich vertrauenerweckender als „irgendwas zwischen teuer und sehr teuer“.
Wirtschaftsgeschichte wiederholt sich nicht, sie verändert nur gelegentlich den Kaufpreis. 🦌

thomas weigle
thomas weigle
12 Tage vor

@ Alf Die hohe Zeit des genossenschaftlichen Bauens und Wohnens begann in den frühen 50ern. Ich war drei als wir 54 in einen Genossenschaftsbau zogen, und konnte über Jahre immer wieder mit den Kumpels Baustellen nach dem täglichen Arbeitsschluss unsicher machen. Es waren herrliche Spielplätze.

Frank Wohlgemuth
Frank Wohlgemuth
11 Tage vor

@ Tagedieb

Sind wir doch ehrlich, da nimmt jede Seite das für günstigste Szenario, um zu sagen: Geht, geht nicht. Da kann ich einfach nichts (mehr) drauf geben.

Da geht es weniger um die Ehrlichkeit des Lesers als um die der Politiker. Die „amtlichen Berechnungen“ des Senats gehen fälschlicherweise von einer Enteignung nach Artikel 14 GG aus, dann wäre sie richtig, weil dann der Marktwert zu bezahlen wäre. Was dagegen hier im Raum steht, ist eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG, bei der der Wert des zu vergeselllschaftenden Gutes anders zu berechnen wäre. Hier geht es also um eine juristische Frage, bei der die Antwort eindeutig ist. Die Aussagen der Hans-Böckler-Stiftung sind hier eindeutig vertrauenswürdiger als die des Berliner Senats.

paule t.
paule t.
10 Tage vor

Was dagegen hier im Raum steht, ist eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG, bei der der Wert des zu vergeselllschaftenden Gutes anders zu berechnen wäre.

Warum sollte der Wert dann anders zu berechnen sein?
In Art. 15 steht doch ausdrücklich:
„Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend“,
d.h. es gelten in beiden Fällen genau die gleichen Regeln.
Allerdings lese ich auch in Art. 14 selbst nichts vom Marktwert, sondern nur:
„Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.“
Es dürfte also in beiden Fällen möglich sein, dass bei der „gerechten Abwägung“ eine Entschädigung unter Marktwert herauskommt. Es sei denn vielleicht, dass Juristen Gründe außerhalb des Gesetzestextes finden, dass die „gerechte Abwägung“ in den beiden Artikeln unterschiedlich vorgehen müsste.

——————

Zur Frage, woran die Wohnungsknappheit liegt, und dem Verweis auf Zuwanderer (die wohl an allem schuld sind): Es hat zwar nicht wenig Zuwanderung gegeben, aber ohne die Zuwanderung wäre die Bevölkerungszahl schließlich auch gesunken.

Insgesamt ist die Bevölkerung daher in den 30 Jahren zwischen 1991 und 2021 (ich wähle diesen Zeitraum, weil ich dafür Vergleichszahlen zur Wohnfläche habe) nur von 80,3 Mio auf 83,6 Mio gestiegen, also um 4,1 %. Nicht ganz wenig, hätte aber durch Wohnungsbau eigentlich problemlos auffangbar sein sollen.

Im gleichen Zeitraum ist aber die durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf von 34,9 m2 auf 47,7 m2 gestiegen, d.h. um 36,7 %. Ich denke, es ist ganz offensichtlich, dass dieser Faktor weitaus bedeutender ist. (Das sieht in den Städten mit besonderem Wohnungsmangel sicher nicht ganz so deutlich aus – aber der Unterschied ist so krass, dass auch dort der Zuwachs an durchschnittlicher Wohnfläche wichtiger sein dürfte.)

Wir haben also in dieser Zeit einen riesigen Zuwachs an Wohlstand im Bereich Wohnen – was ja an sich eine schöne Sache ist. Wenn aber gleichzeitig viele Leute keine bezahlbare Wohnung finden, heißt das primär eins: Der insgesamt massiv gewachsene Wohlstand ist nicht fair verteilt. Das ist das Hauptproblem.

Frank Wohlgemuth
Frank Wohlgemuth
9 Tage vor

@ paule t.

In Art. 15 steht doch ausdrücklich:

„Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend“,

d.h. es gelten in beiden Fällen genau die gleichen Regeln.

Allerdings lese ich auch in Art. 14 selbst nichts vom Marktwert, sondern nur:

„Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.“

Es dürfte also in beiden Fällen möglich sein, dass bei der „gerechten Abwägung“ eine Entschädigung unter Marktwert herauskommt. Es sei denn vielleicht, dass Juristen Gründe außerhalb des Gesetzestextes finden, dass die „gerechte Abwägung“ in den beiden Artikeln unterschiedlich vorgehen müsste.

Danke für die Korrektur.
Ich bezog mich auf Vergleiche mit historischen Beispielen von Enteignungen. Da ging es normalerweise um Flächen, die für den Straßenbau u.ä. enteignet wurden. Da stand praktisch nichts anders als der Marktwert zur Verfügung.
Im Fall einer Vergesellschaftung von Immobilien geht es aber um etwas, das der Staat dann selbst zur Gewinnerwirtschaftung nutzen will. Hier sind die Gewinnerwartungen des Staates eine vernünftige Basis für die Berechnung, wie hoch der Wert dieser Immobilien für den Staat ist.

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