Duisburg: Am Jahrestag des Hamas-Massakers wird demonstriert – im Namen des „palästinensischen Widerstands“

Anti-Israel-Demo am 12.10.2023 in Duisburg-Hochfeld
12.10.2023: Anti-Israel-Demo der PSDU an der Pauluskirche in Duisburg-Hochfeld. Auf dem Banner ist PFLP-Terroristin Leila Chaled abgebildet. (Foto: Peter Ansmann)

Für den 7. Oktober 2026 ruft die Aktionsgruppe Palästina zu einer Kundgebung im Epizentrum von Duisburg auf. Am dritten Jahrestag des Hamas-Massakers stellt ihr Aufruf die Vorgeschichte des Konflikts und ein Recht auf Widerstand in den Mittelpunkt. Eine Verurteilung der Morde und Geiselnahmen sucht man in diesem Text vergeblich.

Ein Datum, eine Botschaft

Die Kundgebung soll am 07.10.2026, dem dritten Jahrestag des Terrorangriffs auf Israel, um 17.00 Uhr auf der Königstraße vor dem Forum stattfinden. Der Instagram-Beitrag vom 20. September 2026 trägt die Überschrift „Es begann nicht am 7. Oktober“. Darunter zeigt die Kachel Menschen mit einer palästinensischen Fahne auf einem Panzer.

Im Begleittext beschreibt die Gruppe die Geschichte des Konflikts als Kolonisierung, Vertreibung und jahrzehntelange Unterdrückung. Zum 7. Oktober heißt es, „Widerstand dagegen muss immer in diesem Kontext betrachtet werden“. Anschließend beruft sich der Aufruf auf ein völkerrechtliches Widerstandsrecht. Die Gewalt gegen israelische Zivilisten und die Verschleppung von Geiseln werden dabei nicht ausdrücklich benannt.

Kundgebungsaufruf der Aktionsgruppe Palästina zum 7. Oktober 2026 in Duisburg
Der 7. Oktober als Kundgebungstermin. Screenshot: Aktionsgruppe Palästina / Instagram; Illustration laut Original: @gerarddalbon.

Dass der Nahostkonflikt eine Vorgeschichte hat, ist unstrittig. Nur beantwortet eine Vorgeschichte nicht die Frage, welche Mittel erlaubt sind. Wer ausgerechnet diesen Jahrestag wählt, sollte erklären können, wo für ihn Widerstand endet und ein Verbrechen beginnt. Im veröffentlichten Aufruf bleibt diese Grenze unbenannt.

Duisburg hat eine Vorgeschichte

Bereits vor dem Auftreten der heutigen Aktionsgruppe Palästina war in Duisburg die „Palästina Solidarität Duisburg“ (PSDU) aktiv. Der älteste derzeit sichtbare Beitrag auf dem Instagram-Profil der Aktionsgruppe stammt vom 6. Juni 2025 und wirbt für eine Kundgebung am 18. Juni 2025. Das datiert den sichtbaren Beginn dieses Accounts, nicht zwingend die Gründung der Gruppe. Eine organisatorische Nachfolge der PSDU ist damit nicht belegt.

Die Ausrichtung der PSDU war schon vor dem Hamas-Massaker dokumentiert. Ein Ruhrbarone-Beitrag vom 28. August 2023 hielt fest, dass die Gruppe ein Palästina in den Grenzen vor 1947 anstrebte und sich mit sämtlichen Formen des palästinensischen Widerstands solidarisierte. Ihr Selbstverständnis richtete sich damit nicht bloß gegen einzelne Entscheidungen einer israelischen Regierung, sondern gegen den Fortbestand Israels. ( Terroristen-freundlich und 100% antisemitisch: „Palästina Solidarität Duisburg“)

Wie die PSDU den Angriff auf Israel darstellte, zeigt eine im Ruhrbarone-Archiv dokumentierte Facebook-Story vom 9. Oktober 2023: Zu Aufnahmen der Landung bewaffneter Angreifer hieß es „Fidayin landen im 1948 besetzten Palästina“. Die Bezeichnung als „Fidayin“ stellt die Angreifer in die Tradition palästinensischer Kämpfer. Mit dem Verweis auf 1948 wird dabei israelisches Staatsgebiet zum besetzten Land erklärt – es geht nicht nur um die seit 1967 besetzten Gebiete. Im Zusammenhang mit dem Hamas-Massaker verklärt diese Darstellung das bewaffnete Eindringen nach Israel zum Befreiungsakt. Das ist eine politische Einordnung der dokumentierten Propaganda, keine Feststellung individueller Strafbarkeit. ( Im Kampf gegen Israel: „Palästina Solidarität Duisburg“ boykottiert für sechs Stunden Burger King und McDonald’s in Duisburg-Hamborn)

Schon am 9. Oktober 2023, zwei Tage nach dem Hamas-Massaker, demonstrierte die „Palästina Solidarität Duisburg“ (PSDU) in Hochfeld. Dass die Versammlung im Namen der Gruppe angemeldet worden war, bestätigte Innenminister Herbert Reul später im Innenausschuss des Landtags. Der damalige Ruhrbarone-Liveticker dokumentierte unter anderem den Ruf „From the river to the sea, Palestine will be free“. ( Live-Ticker von der antisemitischen Hass-Demonstration in Duisburg)

Auch der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete am 10. Oktober 2023 unter Berufung auf Ministerpräsident Hendrik Wüst, die Polizei sei wegen israelfeindlicher Parolen eingeschritten. Das ist von der Frage zu unterscheiden, ob einzelne Äußerungen strafbar waren.

Duisburg bestand allerdings nicht nur aus den Teilnehmern dieser Demonstration: Der Vor-Ort-Bericht vom 10. Oktober 2023 schilderte auch den kurzfristig organisierten Gegenprotest von etwa 60 Menschen, teilweise mit israelischen Flaggen. Er dokumentierte außerdem Intifada-Rufe aus dem Demonstrationszug ( Wenig Resonanz bei den Israelhassern in Duisburg).

Im Februar 2024 ging es auch um den Umgang mit politischen Gegnern. Die Ruhrbarone dokumentierten am 18. Februar 2024 von der PSDU verbreitete Bilder aus Köln, auf denen israelsolidarische Demonstranten mit roten Dreiecken markiert waren – einem Motiv, das auch die Hamas in ihren Angriffsvideos zur Zielmarkierung verwendet. Der damalige Beitrag wertete das als Bedrohung ( „Palästina Solidarität Duisburg“ markiert Unterstützer Israels mit Zeichen der Hamas öffentlich als Terrorziele).

Die Gruppe fand zudem außerhalb Duisburgs Räume für ihre Aktivitäten. Ein Bericht vom 26. Februar 2024 dokumentierte anhand ihrer eigenen Veröffentlichungen einen „Palästina-Abend“ im Bochumer „Neuland“ am 18. Februar 2024. Die damalige Anfrage der Ruhrbarone an den Betreiber blieb unbeantwortet ( Bochum: SDAJ und „Palästina Solidarität Duisburg“ chillen antiisraelisch im Neuland).

Am 16. Mai 2024 gab das NRW-Innenministerium das Verbot der PSDU bekannt. Die Behörde begründete es unter anderem mit der antisemitischen Ausrichtung der Gruppe und ihrer Solidarität auch mit dem bewaffneten Kampf der Hamas. Es ging also nicht bloß um Kritik an einer israelischen Regierung ( NRW-Innenminister Reul verbietet Palästina Solidarität Duisburg).

Mitglieder kündigten rechtliche Schritte an. Darüber berichteten die Ruhrbarone am 21. Juni 2024 ( Mitglieder der „Palästina Solidarität Duisburg“ wollen gegen Verbot klagen).

Am 15. November 2024 wies das Oberverwaltungsgericht NRW den Eilantrag gegen das Verbot zurück (Az. 5 B 558/24). Nach seiner Prüfung im Eilverfahren unterstützte die PSDU die Hamas und legitimierte deren völkerrechtswidrige Angriffe. Der Beschluss war unanfechtbar, aber keine abschließende Entscheidung im Hauptsacheverfahren ( Palästina Solidarität Duisburg bleibt verboten).

Diese Vorgeschichte gehört zum Duisburger Kontext. Sie belegt für sich genommen aber keine organisatorische Verbindung zwischen der verbotenen PSDU und der heutigen Aktionsgruppe Palästina.

Gerade deshalb reicht es nicht, bei solchen Aufrufen nur nach ausdrücklich strafbaren Sätzen zu suchen. Politische Verantwortung beginnt nicht erst dort, wo die Staatsanwaltschaft zuständig wird. Wer am Jahrestag eines Massakers demonstriert und dabei vor allem das Recht auf Widerstand betont, setzt eine Botschaft.

Die Opfer verschwinden hinter der Rechtfertigung ihrer Angreifer. Eine klare Grenze wäre einfach zu formulieren: Angriffe auf Zivilisten und Geiselnahmen sind keine Befreiung. Dafür braucht es weder einen historischen Exkurs noch ein juristisches Gutachten. Nur die Bereitschaft, diesen Satz auch tatsächlich auszusprechen.

Das Völkerrecht gilt auch hier

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz nennt gezielte Angriffe auf unbeteiligte Zivilisten und Geiselnahmen ausdrücklich als Kriegsverbrechen. Der Verweis auf Unterdrückung oder ein behauptetes Widerstandsrecht hebt diese Verbote nicht auf. Das gilt für alle Konfliktparteien.

Der Aufruf allein belegt weder eine organisatorische Zugehörigkeit der Duisburger Gruppe zur Hamas noch eine strafbare Billigung ihrer Taten. Politisch kritikwürdig ist seine Gewichtung trotzdem: Für den historischen Kontext ist reichlich Platz. Für eine klare Absage an das Massaker offenbar nicht.

Wer das Völkerrecht bemüht, sollte dessen Grenzen nicht gleich mit aussparen.

Autorenseite: Peter Ansmann
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