Köln: Die deutsche Schande geht weiter

Mahnmal im Schatten von Pferdearsch und Dom

Verantwortlich ist allein Oberbürgermeisterin Henriette Reker – trotz aller ihrer anderslautenden Erklärungen. Sie sollte ob ihrer persönlichen kognitiven Dissonanz Konsequenzen ziehen.

„In keiner anderen Stadt in Deutschland wurde mit dem Gedenken zum Völkermord an den Armeniern derart despektierlich umgegangen.

Wir hoffen, dass das Mahnmal weiter an seinem Platz stehen bleiben darf, als Zeichen der Solidarität mit den Nachfahren der Genozidüberlebenden und zur Sichtbarmachung der historischen Verantwortung für die Zukunft.“

Armenische Kirche in Deutschland: Diözesan-Delegierten-Versammlung am 02.07.2023

Mit Bescheid vom 29.06.2023 wies das Ordnungsamt im Namen der Oberbürgermeisterin als Behörde, aber auch nach den bisherigen Ereignissen als Person an, dass Mahnmal Dieser Schmerz betrifft uns alle zu entfernen und drohte ab dem 10.07.2023 Ersatzvornahme bei geschätzten Kosten von 4.000,00 € an.

Die Begründung lautet kurz und knapp, „die Interessen der Stadt Köln und auch der übrigen einzelnen Verkehrsteilnehmer*innen“ durchzusetzen, weil es unerlaubt „öffentliches Straßenland“ in Anspruch nähme und den Gemeingebrauch beeinträchtige.

Im Schriftsatz der Stadt Köln im letzten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln heißt es am 26.06.2023 heißt es noch, dass man beabsichtige, sich „einvernehmlich auf eine Dauerlösung zu einigen.“

Angesichts dieses, vielleicht pathologischen Widerspruchs könnte die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker in Person die Ordnungsverfügung wenigstens zurücknehmen. Menschliche Größe würde sie zeigen, wenn sie das Ziel der Initiative erlauben würde und eine Sondernutzung zunächst für ein oder zwei Jahre zuzustimmen. Dem eindeutigen Votum der Kölner Politik würde das nicht entgegenstehen; dem Ordnungsrecht übrigens auch nicht.

Mahnmal mit Granatapfel

Zur Zeit steht noch im Schatten der Reiterstatue des deutschen Kaisers Wilhelm II. am Aufgang zur Hohenzollernbrücke
das Mahnmal Dieser Schmerz betrifft uns alle. Die Initiative Völkermord erinnern, die bereits 2018 das Mahnmal mit dem Granatapfel auf seiner Spitze, dort platzierte, weil das kaiserliche Deutschland sich an dem Völkermord an den Armeniern 1915/16 mehr oder weniger aktiv beteiligte.

Der aufgesetzte Granatapfel ist verletzt. Der Apfel erinnert so an eine Verwundung, die sowohl den Völkermord selbst als auch die Leugnung dieses Menschheitsverbrechens symbolisieren soll.

 

Das Mahnmal benennt die Täter und weist mit seiner Inschrift in die Zukunft:

„Nur eine entschiedene Ächtung der Entwürdigung von Minderheiten und die Einsicht, dass es weder religiöse, nationale noch ethnische Überlegenheit zwischen den Menschen gibt, kann solche Verbrechen verhindern.“

Oberbürgermeisterin Reker ist persönlich verantwortlich. Sie macht sich gerade allein schuldig.

Trotz der Beschlüsse der Bezirksvertretung Innenstadt zuletzt am 27.04.2023 und des Rates der Stadt Köln am 15.06.2023, die beide „die Wichtigkeit und Dringlichkeit des von der Initiative „Völkermord Erinnern“ vorgebrachten Anliegens und die besondere historische Verantwortung Deutschlands“ hervorheben, versteckt sie sich, um dem Druck der Völkermord leugnenden türkischen Vereine zu entgehen.

Frau Reker, bemüht diplomatisch, erinnert sei nur an ihren Vorstoß für die Kölner Moscheen, den Gebetsruf zu erlauben, verheddert sich wieder und wider in ihrem postulierten Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus usw. für „ihr weltoffenes“ Köln.

Man kann es ihr nicht mehr abnehmen.

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Mehr dazu hier:

Armenier Genozid-Mahnmal in Köln – Initiative Völkermord erinnern (voelkermord-erinnern.de)

Köln: Das armenische Mahnmal soll wieder abtransportiert werden | Ruhrbarone

„Köln beugt sich dem Druck von Genozidleugnern“ | Ruhrbarone

Kölner Rat unterstützt Armenier-Mahnmal | Ruhrbarone

„Die Stadt Köln muss das armenische Mahnmal im Zentrum stehen lassen!“ | Ruhrbarone

 

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der der auszog
der der auszog
1 Jahr zuvor

„Köln: Die deutsche Schande geht weiter““Oberbürgermeisterin Reker ist persönlich verantwortlich. Sie macht sich gerade allein schuldig.“

Was ist Schande ?- Was ist schuld?
Woran soll Frau Rekers Schuld sein, Herr Garcek?

Das Gegenteil ist doch der Fall: Henriette Rekers ist im Recht.
Schauen Sie mal hier, eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. Mai 2023, gerade mal 2 Monate alt:

„Die Stadt Köln ist nicht verpflichtet, eine an der Hohenzollernbrücke abgestellte Skulptur, die an den Völkermord an Armeniern erinnern soll, stehen zu lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und damit den Eilantrag einer Bürgerinitiative und eines Vereins abgelehnt.
 
Der Verein und die Bürgerinitiative hatten die Skulptur am 24. April 2022 nach einer Gedenkfeier am Heinrich-Böll-Platz in der Nähe des Reiterstandbildes Kaiser Wilhelms II. stehen lassen. Eine vorherige Erlaubnis der Stadt Köln war nicht eingeholt worden. Mit ihrem Eilantrag wollten die Antragsteller verhindern, dass die Stadt Köln die Skulptur sofort wieder entfernt, wie dies bereits im Jahr 2018 geschehen war. Die Bürgerinitiative und der Verein versuchen seit mehreren Jahren, die Stadt Köln dazu zu bewegen, die Skulptur an einem geeigneten Ort aufzustellen zu dürfen. Die beantragte Eilentscheidung sollte bewirken, dass die Skulptur bis zu einer Entscheidung der Stadt über diverse Anregungen und Eingaben stehen bleiben kann.
 
Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Für das Aufstellen der Skulptur im öffentlichen Straßenraum bedürfe es grundsätzlich einer straßenrechtlichen Erlaubnis. Eine solche hätten die Antragsteller vor dem Aufstellen der Skulptur nicht beantragt. Die Antragsteller hätten auch keinen offensichtlichen Anspruch auf diese Erlaubnis. Den dagegen von den Antragstellern angeführten Argumenten ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Die Fälle der „Stolpersteine“ und die „weiße Spur“ von Gunter Demnig sowie die Bahnschwelle „Die Bahn erinnern“ seien mit der hier abgestellten Skulptur nicht vergleichbar. Über einen außerdem gestellten Antrag auf Denkmalschutz der Skulptur könne die Stadt auch nach einer Entfernung entscheiden.
 
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
 
Aktenzeichen: 21 L 700/22“ (Quelle: Justiz NRW)

hier geht des zum ebenfalls abgelehnten Eilantrag im Juni:

https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/14_26062023/index.php

Was auffällt: Der juristische Hintergrund spielt bei Ihnen, Herr Gercek, wie auch in fast allen anderen oben verlinkten Artikeln über das Mahnmal keine nennenswerte Rolle. Aber es gehört zur Wahrheit dazu.

Stattdessen wird von „alleiniger Schuld der Oberbürgermeisterin“ im Schatten eines Völkermordes und seiner Erinnerungskultur fabuliert. Ein schärferes Schwert kann man wohl nicht mehr zücken…

Was mich interessieren würde:
Welche Bedeutung haben Gerichtsurteile in unserem Land noch für Journalisten und Aktivisten?

Und was ich mich auch frage:
Wieso tun sich Communities, die nach Deutschland einwandern bzw. deren Vorfahren in dieses Land eingewandert sind, so schwer, die deutsche Gerichtsbarkeit und ihren Entscheidungen zu akzeptieren?

Das Kölner Verwaltungsgericht ist mit seiner Beurteilung über das Mahnmal doch eindeutig. Warum aber ist es der Armenischen Gemeinde in Köln nicht zuzumuten, zusammen mit der Stadt Köln einen Platz für ein Denkmal zu finden, es zu planen und genehmigen zu lassen, wie es jedem Karnevalsverein in Köln auch zugemutet wird?

Martin123
Martin123
1 Jahr zuvor

Ok, wir haben es verstanden: Sie verstehen sich als Pressesprecher von Reker. In welchem Kölner Büro von ihr arbeiten Sie. Bitte beantworten Sie das. Und gut dass die Dtib in Ihnen einen weiteren Interessenvertreter hat.

der der auszog
der der auszog
1 Jahr zuvor

Unsere Tochter, die ich wenigstens einmal in der Woche besuche, wohnt mit ihrer Familie in Köln. Darüber hinaus besitze ich eine Jahreskarte des Kölner Zoos. Das ist aber auch schon alles, was mich mit Köln verbindet. Insofern gehen ihre Spekulationen völlig ins Lehre und mich in irgendeiner Weise mit ditib in Verbindung zu bringen möchte ich mir in Zukunft von Ihnen verbieten.

Was Henriette Reker angeht, so kenne ich sie als Sozialdezernentin der Stadt Gelsenkirchen, wo sie einen exzellenten Job gemacht hat, bevor sie sich für das Amt der Oberbürgermeisterin in Köln bewarb.

Ich glaube, dass ich Ihrer Bitte nachgekommen bin, ihre Fragen zu beantworten. Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie – der Sie offensichtlich im Namen einer Gruppe sprechen – ebenfalls bereit wären, mir meine Fragen zu beantworten:

Warum fällt es Ihnen so schwer, ein Gerichtsurteil zu akzeptieren?

Warum ist es der Armenischen Gemeinde in Köln nicht zuzumuten, zusammen mit der Stadt Köln einen Platz für ein Denkmal zu finden, es zu planen und genehmigen zu lassen, wie es jedem Karnevalsverein in Köln auch zugemutet wird?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

vormals SvG
vormals SvG
1 Jahr zuvor

@ Martin 123:
Billiger und flacher haben Sie es nicht? Ihre Argumentation führt zum gegenteil dessen, was Sie erreichen möchten: Sollte mir noch mal jemand eine von Ihren Organisationen geschriebene Petition oder eine Spendendose reichen, werde ich dankend ablehnen.

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[…] Kaya Gercek Zuerst erschienen bei: Ruhrbarone.de, […]

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