
Die Stadt Dortmund hat bei der Bezirksregierung nachgefragt, ob es denn rechtlich ok ist, die Kosten zu übernehmen, die durch das juristische Vorgehen von OB Ullrich Sierau entstanden sind.
Dabei geht es um verschiedene Unterlassungserklärungen und anwaltliche Briefe unter anderem gegen die FAZ, die Welt am Sonntag, die Frankfurter Rundschau, den Chefredakteur der WAZ, den WAZ-Rechercheblog, die Rheinische Post und die Ruhrbarone. Am Wochenende stand in der Welt am Sonntag ein Artikel von mir zu dem Thema. Während meiner Recherchen habe ich auch bei der Bezirksregierung Arnsberg nachgefragt, ob sie es rechtlich korrekt findet, dass die Stadt Sieraus Anwaltsrechnung bezahlt. Die Frage konnte in der vergangenen Woche nicht beantwortet werden, aber ich erfuhr, dass auch die Stadt Dortmund wissen wollte, ob ihr Vorgehen korrekt war. Gestern erhielt ich eine Mail von der Pressestelle der Bezirksregierung. Das Dokument im Anhang trug den schönen Namen „Sprachregelung Dortmund“ – und erreichte mich übrigens mehrere Stunden nachdem die Stadt Dortmund via Pressemitteilung verkündet hatte, dass die Bezirksregierung am Vorgehen der Stadt im Kern nichts auszusetzen hat:
Inhaltlich kommt die Bezirksregierung nach einer summarischen Prüfung beim Themenkomplex „Wahlwiederholung/Haushaltslüge“ zu der Einschätzung, von einer dienstlichen Tätigkeit auszugehen. Auch der Sachverhalt „Kölbl/Kruse“ könnte dann einem Verhalten, das mit einer dienstlichen Tätigkeit in unmittelbaren Zusammenhang steht, zugeordnet werden, wenn hier ein Wirken in der damaligen Funktion












