Werbung

Piraten klagen gegen Dortmunder Ratswahl

Am 26. August wird der Rat der Stadt Dortmund neu gewählt. Auf dem Stimmzetteln werden die Dortmunder allerdings eine Partei nicht finden: Die Piraten.

Denn die nach der Selbstauflösung des Rates stattfindende Wahl ist eine Wahlwiederholung der Kommunalwahl 2009. Es treten die selben Parteien wie damals als und auch die Listen und Direktkandidaten sind die selben. Tritt ein Kandidat nicht mehr an, rückt jemand von der Liste nach.

Das sehen die Piraten nicht ein. Ihr Argument: Sechs Monate nach einer Wahl gibt es in den meisten Bundesländern keine Wiederholung der Wahl sondern eine Neuwahl – in NRW allerdings nicht und deshalb hat die Landeswahlleiterin die Teinahme der Piraten an der Ratswahl im August abgelehnt.

Die Piraten wollen nun gegen diese Entscheidung klagen:

„Wir haben umgehend nach der Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben“, so der Dortmunder Landtagsabgeordnete Torsten Sommer. „Ich habe zwar mit der Entscheidung gerechnet, bin aber trotzdem etwas enttäuscht. Wenn ein Gesetz offensichtlich verfassungswidrig ist, muss man als Wahlleiterin auch mal über den eigenen Schatten springen.“

Da die Klage der Piraten keine aufschiebende Wirkung hat, können die Wahlbenachrichtungen in Dortmund nun verschickt werden. Und auch Wahlzettel kann die Stadt nun drucken lassen – ohne die Piraten.

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
8 Comments
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
der, der auszog
der, der auszog
11 Jahre zuvor

Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen werden die Piraten keinen Erfolg haben. Dafür ist das Rechtsverständnis dort einfach zu sozialdemokratisch, wie die Vorgeschichte zur Dortmunder Neuwahl gezeigt hat. Und nichts macht der SPD momentan so sehr zu schaffen, wie die Wählerwanderungen zu den Piraten.

anon
11 Jahre zuvor

Das ist hoffentlich nicht die einzige Argumentation – zumal ja „damit gerechnet war“. Denn das würde sagen: na ja egal, ich habs ja so weit geschafft.
Das ist nämlich fürn Klo, gibt geradezu dem Beklagten recht. Und wenn dazu dann noch Wahlleiter beginnen „über den eigenen Schatten zu springen“ – mein lieber Scholli.
Jetzt muss der mir noch einen Gefallen tun und erklären: er sei bei Gericht schon ab dem Referendariat so sozialisiert worden. Dann passts wieder, und ich bin zufrieden.

Sonja
Sonja
11 Jahre zuvor

Locker bleiben, BTW 2013 ist eh wichtiger !

trackback

[…] Piraten klagen gegen Dortmunder Ratswahl (Ruhrbarone) – Die Piratenpartei hält die Nichtzulassung zur Kommunalwahl für […]

at
at
11 Jahre zuvor

Kleine Korrektur: Die Klage erfolgt nicht wie ursprünglich vorgesehen vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, sondern ohne Umwege beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Und ja, wenn man dort die bisherige gesetzliche Regelung für nicht verfassungskonform hält, darf man sich durchaus fragen, weshalb die Wahlleiterin beziehungsweise der Wahlausschuss das nicht auch schon gesehen und entsprechend gehandelt hat. Der Stadt Dortmund sollte übrigens eine Kopie der Verfassungsklage vorliegen, so dass sie selbst entscheiden kann, ob sie lieber gegebenenfalls ihre Wahlzettel einstampft oder eben mit dem Druck bis zum letztmöglichen Zeitpunkt wartet.

Jens
11 Jahre zuvor

@AT (5):
Ohne es jetzt zu 100 % zu wissen – ist es nicht so, dass eine solche Klage vor dem BVerfG erstmal den Instanzenweg gehen muss, bevor sie dort behandelt werden kann?
Insofern dürfte die Zurückweisung der Klage (ohne inhaltliche Befassung!) sehr wahrscheinlich sein.

at
at
11 Jahre zuvor

@Jens (6):
Zwischen der Frage und der Schlussfolgerung fehlt die Antwort, die ich hiermit gern ergänze:
Nein. § 18 Abs. 4 Satz 7 Kommunalwahlgesetz NRW lautet: „Die Beschwerdeentscheidung ist für die Aufstellung der Bewerber zur Wahl endgültig.“ Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft und der Weg nach Karlsruhe steht offen.
Was das für die Schlussfolgerung bedeutet, dürfte klar sein.

anon
11 Jahre zuvor

@AT #5
Ja weil eine Wahlleitung das so anhand eines solchen Argument nicht feststellen kann. Auch die Wahlleitung hat so ihre Normen. Dazu, das festzustellen, bedarf es eines Normenkontrollverfahren. Bis dahin ist insoweit erst einmal noch alles in Ordnung.
Die kürzliche Entscheidung zum Bund ist hier analog auch kaum anwendbar.

Werbung