
Der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund, die Ratswahl zu wiederholen, hat Bestand. Wie die Ruhr Nachrichten melden, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von zwei SPD-Ratsherren endgültig abgelehnt.
Keine 24 Stunden nach der Kommunalwahl 2009 erklärte der damalige Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) ganz überraschend, dass es im Dortmunder Haushalt ein Loch von 100 Millionen Euro gibt und verkündete eine Haushaltssperre. Ein klarer Fall vom Wahlbetrug, denn während des Wahlkampfes warb die SPD mit ihrer soliden Haushaltsführung. Dortmunds der Rat beschloss daraufhin gegen den Widerstand der SPd-Fraktion Neuwahlen. Oberbürgermeister Ullrich Sierau zog von sich aus die Konsequenzen, trat zurück, stellte sich bereits 2010 erneut zu Wahl und gewann.
Gegen den Beschluss des Rates klagten mehrere SPD-Fraktionsmitglieder. Zuletzt waren es nur noch zwei, die sich gegen die Neuwahlen stellten. Sie scheiterten nun mit ihrem Einspruch gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster vor dem Bundesverwaltungsgericht. Innerhalb von vier Monaten muss nun auch der Rat in Dortmund neu gewählt werden.
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