
Unser Gastautor Walter Stach über den Vorschlag des Essener Kämmerers Lars Klieve Pleite-Kommunen aufzulösen.
Der Kämmerer der Stadt Essen, Rechtsassesor Lars Klieve, hat laut WAZ erklärt:
„Für den Fall, dass eine Stadt nicht mehr in der Lage wäre, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen und die staatliche Ebene hierfür eintreten würde, käme nur die völlige Entschuldung und die Auflösung der betreffenden Gebietskörperschaft in Betracht“.
Lars Klieve stellt hier als ausgewiesener, bundesweit anerkannter Fachmann für kommunale Finanzen und als geschätzter Jurist, insbesondere in Sachen kommunales Finanz- und Haushaltsrecht einschließlich kommunales Verfassungsrecht, ausgehend von einem bestimmten Sachverhalt und bezogen auf Tatbestandsregelungen des kommunalen Verfassungsrecht eine juristische Folge fest –nicht mehr, nicht weniger. Ob diese juristische Folge zwingend geboten oder nur eine von mehreren denkbaren Folgen ist, mag strittig sein. Es wäre wünschenswert, einen solchen Streit mit Lars Klieve zu führen. Dazu will ich an dieser Stelle keinen Beitrag leisten. Es sei mir allerdings der Hinweis auf 17 (1)der Gemeindeordnung NRW gestattet, in dem es heißt: „Aus Gründen des öffentlichen Wohls können …….Gemeinden aufgelöst……werden.“. Es ist auf den ersten Blick zumindest nicht völlig abwegig, wenn eine Gemeinde insolvent ist, wenn sie ihre Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern nicht mehr bedienen kann, wenn die staatliche Ebene –vornehmlich das Land- für alle







