FDP: „Gute Gründe für das Leistungsschutzrecht“

Thomas Nückel Foto: Privat/HP
Thomas Nückel Foto: Privat/HP

Unser Gastautor Thomas Nückel plädiert für das Leistungsschutzrecht. Thomas Nückel ist freier Journalist, Landtagsabgeordneter der FDP in NRW und gehört zu den Gründern dieses Blogs, zu dessen Autorenkreis er bis 2009 gehörte.

Es stimmt, auf den ersten Blick ist der Streit um das Leistungsschutzrecht nicht nachvollziehbar: Google bietet durch die Veröffentlichung kurzer Textelemente,  sogenannte Snippets, einen schnellen Überblick über die Angebote der Verlage – Leser werden so auf die Artikel zu den Themen hingewiesen, die sie möglicherweise interessieren.

Die Argumentation der Gegner des Leistungsschutzrechts ist auf den ersten Blick nachvollziehbar: Anstatt sich zu beklagen, sollten die Verlage dankbar sein, dass Google ihnen Leser schickt.

Wer die Gegnerschaft zum Leistungsschutzrecht so begründet, geht von einem idealen Leser aus, der sein Informationsbedürfnis nach einer kurzen Phase der Orientierung durch die Lektüre eines ausführlichen Artikels befriedigt.

Doch dieser ideale Leser ist Fiktion. Es gab ihn nie und es wird ihn nie geben.

Leser informieren sich online wie früher mit der Tageszeitung sehr schnell: Nur das wenigste interessiert sie, sie werfen einen kurzen Blick auf die Überschriften und blättern und scrollen dann weiter. Tun sie das nicht auf den Seiten der Verlage und ihrer Angebote , sondern bei Google, verbringen sie einen immer größeren Teil der Zeit, der zu Orientierung dient, auf Angeboten von Google und anderen Aggregatoren und nicht auf den Seiten der Verlage.

Das ist für die Verlage in mehrfacher Hinsicht verheerend:

Es ist wirtschaftlich für die Verlage schlecht, weil auch oberflächliche Leser, die sich nur orientieren wollen, Werbung wahrnehmen. Den Verlagen entgeht so viel Aufmerksamkeit. Und damit auch Chancen der Werbeeinnahmen. Vielleicht ein Grund dafür, dass Google sich in Belgien mit den Verlagen dahingehend einigte, dass Google sich mit eigener Werbung einkauft.

Auch die Mischung von Nachrichten ist eine Frage der journalistischen Kompetenz. Jedes der großen Portale hat auch den Anspruch, innerhalb der Nachrichtenlage Orientierung zu bieten. Zum journalistischen Anspruch gehört es auch, den Leser zu überraschen, ihm Angebote zu machen, die ihn interessieren, nach denen er allerdings nicht gesucht hat.  Aggregatoren binden diese Leser und entwerten durch eine technische Lösung diese journalistische Qualität, in dem sie suggerieren, eine solche Leistung auch automatisiert erbringen zu können.

Da sich Aggregatoren wie Google-News im besten Fall an dem Leseverhalten der Suchenden orientieren, können sie genau diese Überraschung nicht nur nicht bieten – sie wollen es auch gar nicht. Das führt zu einem weiteren Problem, das sogar politisch bedenklich ist: Die Leser finden sich so schnell in einer Informationsblase wieder: Sie erhalten nur Nachrichten,  die denen ähneln, die sie schon kennen und können so in einen sich selbst verstärkenden Kreislauf geraten. Für eine Demokratie, die vom offenen Streit der Argumente lebt und für Medien, die sich längst zu Orten des Diskurses entwickelt haben, ist das eine bedenkliche Entwicklung.

Die Forderung der Verlage nach einem Leistungsschutzrecht ist also nicht so übertrieben, wie es oft wirkt – allerdings ist es den Verlagen nicht gelungen, mit treffenden Argumenten für Ihre Forderungen aufzuwarten.

Die Landesregierung täte gut daran, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu folgen. Es wäre eine wichtige Unterstützung für den professionellen Journalismus in Nordrhein-Westfalen.

Veranstaltung: Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit und zunehmende Gewalt

Ich bin zu der Veranstaltung eingeladen worden, kann aber wegen eines anderen Termins nicht teilnehmen. Das Thema und der konkrete Tagungsplan sind  so interessant, daß ich auf die Veranstaltung aufmerksam machen will. Von unserem Gastautor Walter Stach.

(Mein Kontakt zur Akademie ist begründet in einem ersten Besuch der damaligen  Akademie im Mülheim a.R, den ich weniger mit dem damaligen Thema verbinde –irgend wie ging es um die Zukunft des Ruhrgebietes- sondern vor allem mit dem persönlichen Kennenllernen  von Pastor Schneider, heute der Vorsitzende (?) der BeRates der EGK in Deutschland –vermutlich ist der offzielle Titel für Pastor Schneider ein anderer.)

Bemerkens- und nachdenkenswert ist für mich, daß die drei Themen zugleich und und im Zusammenhang angesprochen werden.

In der Regel wird jedes dieser Thema separat angesprochen  und dabei dann  bestenfalls nebenbei  der Zusammenhang zu den beiden anderen Themen problematisiert. 

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Fußball: Filmemacher Aljoscha Pause stellt einen Kurzfilm über den 17-jährigen Mesut Özil vor

Bei einem Blick in sein Archiv entdeckte der 41-jährige Bonner Journalist und Filmemacher Aljoscha Pause, bekannt u.a. auch durch den wirklich eindrucksvollen und vielfach hochgelobten Fußballfilm über Thomas Broich (‚Tom meets Zizou – Kein Sommermärchen‘), kürzlich altes Video- bzw. Filmmaterial über den damals erst 17-jährigen Nachwuchskicker Mesut Özil, welches er nun in einen eigenen Kurzfilm über die frühen Tage in der Karriere des heutigen deutschen Nationalspielers verarbeitet hat.

Das neue Werk heißt schlicht ‚Mesut, 17‘ und feierte jüngst auf dem Fußballfilmfestival ‚11mm‘ in Berlin seine Uraufführung.

Interessant zu sehen, wie der 17-jährige Nachwuchskicker damals sein erstes ‚richtiges‘ Interview am Rande eines Nachwuchsturniers in der Nähe von Stuttgart gab, spannend zu hören wie Beobachter a la Uli Stielike und Joachim Löw sich über sein bereits vor sieben Jahren sehr deutlich zu erkennendes Talent äußerten,  wie DFB-Trainer und -Scouts ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern und sich über die jungen Talente vor Ort austauschen, so eben damals auch über den noch unentdeckten „Schalker Spieler mit der Nummer 11“. Bemerkenswert zu sehen auch

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Das Recht auf Sexarbeit

Die Dortmunder Prostituierte Dany K. verklagt das Land NRW und die Stadt Dortmund – ein Präzedenzfall in der Bundesrepublik. Am 21.03.2013 um 10:00 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen in einem der interessantesten Prozesse der letzten Zeit die Frage verhandelt, ob eine Kommune das gesamte Stadtbereich zum Sperrgebiet erklären darf und damit eine ausnahmsloses Verbot der Straßenprostitution aussprechen kann. Die Frage ist juristisch wie auch sozialpolitisch umstritten – der Prozessausgang ungewiss. Eines aber ist sicher: Den Schaden tragen allein die Frauen. Ein Gastbeitrag von Ulrike Märkel, Ratsfrau der Grünen in Dortmund.

Nach der landesweit einmaligen Maßnahme im Mai 2011, die Schließung des Straßenstrichs und die Einrichtung eines lückenlosen Sperrgebietes, beschließt Dany einen ungewöhnlichen Klageweg und verklagt, stellvertretend für viele andere Prostituierte, das Land NRW und die Stadt Dortmund, um auf dem juristischen Weg eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Sie kämpft dafür, dass sie und ihre Kolleginnen wieder an einem sicheren Arbeitsort in einem geschützten Bereich tätig sein können, so wie es das bundesweit beachtete Dortmunder Modell ermöglichte. Doch gerade dieses Erfolgsmodell bezeichnete das Oberverwaltungsgericht in einem Schriftsatz von März 2012 als Mitverursacher der „besonderen Bedrohung für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und für Belange des öffentlichen Anstandes.“ Diese Sichtweise ist nicht nachvollziehbar – hat doch neben anderen Städten vor kurzem Zürich das Dortmunder Modell kopiert.

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Ein fatales Signal

NPD verbieten? Lieber nicht.
NPD verbieten? Lieber nicht.

Soll die NPD verboten werden? Nein, sagen die fünf FDP-Minister in der Bundesregierung. Dummheit ließe sich nun mal nicht verbieten, argumentieren sie. Das ist eine Zumutung für Menschen, denen die Neonazi-Partei nach dem Leben trachtet.

Nein, Dummheit lässt sich nicht verbieten. Das wäre aber schön, denn dann könnte man die Liberalen samt ihres „Nein“ zum Verbotsantrag gleich mit absägen. Klar sind die Hürden hoch. Der Erfolg eines Verbotsverfahrens gilt keineswegs als sicher. Dennoch: Es gar nicht erst (erneut) zu versuchen, würde ein fatales Signal senden. Wenn ein Verbotsverfahren scheitert: Shit happens. Klar, die NPD würde dies propagandistisch  ausschlachten. Aber Leute, die sich davon einfangen lassen, waren wohl vorher schon Arschlöcher. Das ist das eine.

Die andere Frage, die sich stellt: Mit welchem Recht will man von deutschen Staatsbürgern verlangen, diejenigen mit Steuergeldern zu finanzieren, die ihnen nach dem Leben trachten?

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Krieg gegen Fast-Food? Bullshit :-)

In den vergangenen Monaten wurden wir mit Presseberichten über eine Lebensmittelindustrie überschüttet, die uns zu Junkies machen will. Und klar: Wir werden  alle sterben – an Fritten, Würstchen und Burgern. Zeit, für ein Gegengift zur neuesten Hysterie, das es so leider nicht im deutschen Fernsehen gibt: Penn & Teller.

 

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Eishockey: Die Düsseldorfer EG feiert morgen ihre Saisonabschlussparty im ‚Stahlwerk‘

PuckDie Hauptrunde der nun zu Ende gegangenen DEL-Saison 2012/2013 hat die Düsseldorfer EG auf dem traurigen 14. und damit letzten Platz der Liga beendet. Im Sport eigentlich kein Grund für die Fans um noch groß zu feiern.

In der DEL gibt es allerdings keinen Abstieg, so dass das Traditionsteam auch im kommenden Herbst sportlich erstklassig bleiben darf.

Vom zünftigen Feiern lassen sich die Düsseldorfer daher, auch in sportlich und wirtschaftlich schwierigen Zeiten, erst gar nicht abhalten.

Wer Lust hat, der kann also am morgigen Freitag zur Saisonabschlussparty des Teams in das Düsseldorfer ‚Stahlwerk‘ kommen.

Trainer und Team werden auch mit dabei sein. Ferner gibt es dort

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Vornamen 2012 – Was manche Eltern ihren Kindern antun


 

Ein kleiner Artikel in der Tageszeitung erweckte am Morgen kurz meine Aufmerksamkeit. Es ging darin um Vornamen die Eltern in Deutschland ihren Neugeborenen im Jahre 2012 gegeben haben. Maximilian und Marie lagen vorn, das kennt man ja. Diese Namen sind schon seit Jahren in der ‚Hitparade‘ der Vornamen ganz oben zu finden. Soweit also nichts Neues.

Aufgelistet wurden dort aber auch ungewöhnliche, seltene Vornamen für Neugeborene:

Belmondo, Buckminster, Daron Angel, Eisi, Hajaina, Legolas, Price, Pazifik, Rocky, Smart – das sind einige der genehmigten Vornamen, für kleine Jungen wohlgemerkt. Besser man erwähnt es, ansonsten wäre es in einigen Fällen wohl fast gar nicht zu erkennen.

In der Kategorie der Mädchen-Namen findet man dann z.B. Amsel, Ducati, Frangi-Pany, Maybee, Neki, Sueann-Presess, Versann und Hedi-Rocky.

Also, bei allem Respekt für die Wahlfreiheit und die natürlich unterschiedlichen Geschmäcker und Vorlieben der einzelnen Eltern

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