Das verordnete Schweigen der Kirche oder „de delictis gravioribus“

Der Schatten über den Missbrauchsskandalen in der Römisch – Katholischen Kirche ist lang. Es geht um Schweigen, Geheimniskrämern und Wegdrücken bis zur Grenze der Vertuschung. Je mehr man sich mit dem Thema beschäftigt desto schneller kommt man an die Ursache der Aktionen: Ein Schreiben des damaligen Chefs der Glaubenskongregation, verfasst und verschickt im Jahre 2001 an sämliche Bischöfe der Welt. Sein Titel: De delictis gravioribus. Das Papier ist mit dem Siegel der„Geheimhaltung“ versehen.

Es ist interessant, die Entstehung dieser Omerta Vaticana zu verfolgen:

Wir gehen zunächst zurück in das Jahr 1962. Damals verfasste Alfredo Ottaviani für den Vatikan ein 69-seitigen Schreiben, das durch Papst Johannes XXIII bestätigt wurde. Das Papier hieß: Crimen sollicitationis

In diesem Dokument wurden die Bischöfe offiziell angewiesen, Fälle sexuellen Missbrauchs durch Priester vor, während oder nach der Beichte nicht der Öffentlichkeit mitzuteilen, sondern diese Vergehen „mit größter Geheimhaltung“ innerkirchlich zu verfolgen. Auch Opfer des Missbrauchs sollten unter der Drohung der Exkommunizierung „ewiges Schweigen“ schwören. Sie sollten den Missbrauch aber innerkirchlich anzeigen. Ziel der Anordnung sei es gewesen, „Beschuldigte zu schützen, so wie dies heute bei Zivilverfahren der Fall ist.“ Das Schreiben legt im Einzelnen fest, wie innerkirchliche Untersuchungen in solchen Fällen zu führen und Priester gegebenenfalls zu bestrafen sind. Der vermutlich erste öffentliche Hinweis auf diese Anweisung erfolgte im August 2003 durch das britische Blatt The Observer. Seit wenigen Wochen ist es im Internet auf den Seiten des Vatican in einer inoffiziellen englischen Übersetzung abrufbar.

Den gleichen Titel trägt schon ein vatikanisches Dokument der Sacra Congregatio Sancti Officii (Heilige Kongregation des Heiligen Offizium), heute die Congregatio pro doctrina fidei (Kongregation für die Glaubenslehre) aus dem Jahr 1922. Es wurde von Kardinal Merry del Val unter Papst Pius XI erstellt. Das Dokument wurde im Hinblick auf das XXI. Ökumenische Konzil oder II. Vatikanisches Konzil unter Papst Johannes XXIII. 1962 von Alfredo Kardinal Ottaviani aktualisiert. Da jedoch nur zweitausend Ausgaben gedruckt wurden, reichten die Exemplare nicht für alle versammelten Konzilsväter, sodass diese Verteilung unbefristet aufgeschoben wurde. Das Dokument enthielt laut Wikipedia Verfahrensnormen, die in Fällen einer Verführung eines Beichtenden durch den Beichtvater von Seiten der Bischöfe zu befolgen waren, und um weitere sehr schwerwiegende Vergehen sexueller Art wie sexueller Missbrauch von Minderjährigen. Heute gelten in der Katholischen Kirche dafür die Bestimmungen von Sacramentorum sanctitatis tutela von 2001, welche durch den Brief De delictis gravioribus bekanntgemacht wurden.

Hier ein Auszug aus der inoffiziellen Übersetzung:

INSTRUCTION
OF THE SUPREME SACRED CONGREGATION OF THE HOLY OFFICE ADDRESSED TO ALL PATRIARCHS, ARCHBISHOPS, BISHOPS 
AND OTHER LOCAL ORDINARIES
“ALSO OF THE ORIENTAL RITE”
ON THE MANNER OF PROCEEDING IN CAUSES OF SOLICITATION.

Sein Inhalt:

Schwere Straftaten gegen

– die Heiligkeit des hochheiligen eucharistischen Opfers und Sakramentes,
– die Heiligkeit des Bußsakramentes und
– gegen die Sittlichkeit, nämlich:
…. die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs mit einem noch nicht 18jährigen minderjährigen Menschen.
Sind der Glaubenskongregation als Apostolischem Gerichtshof vorbehalten. Wenn ein Bischof oder Hierarch auch nur vage Kenntnis von einer derartigen Straftat hat, muss er sie nach abgeschlossener Voruntersuchung an die Glaubenskongregation weitermelden, die, wenn sie nicht wegen besonderer Umstände den Fall an sich zieht, durch Weitergabe der entsprechenden Vorschriften dem Bischof beziehungsweise Hierarchen gebietet, durch sein je eigenes Gericht das weitere Verfahren führen zu lassen…“

Das Verfahren wird wie folgt beschrieben:

An den bei den Bischöfen eingerichteten Gerichtshöfen dürfen für diese Strafverfahren nur Priester die Ämter des Richters, des Kirchenanwaltes, des Notars und des Strafverteidigers gültig wahrnehmen. Sobald der Fall vor Gericht wie auch immer beendet ist, sind die gesamten Akten des Verfahrens möglichst rasch von Amts wegen an die Glaubenskongregation zu übermitteln…Prozesse dieser Art unterliegen der päpstlichen Geheimhaltung.

Hier interessieren nun allein die Fälle der dritten Alternative des Tatbestandes, die Kinderfickerfälle. Die Fälle, bei denen sich Priester an Kindern während der Beichte vergingen, lassen wir mal beiseite, obwohl es die auch gibt.

Man könnte ja zunächst meinen, dass die oben beschriebene Weisung Johannes Pauls II/ oder von Jupp Ratzinger eine rein innerkirchliche Angelegenheit sei, wie es einige Kirchenrechtler sagen. Etwa als sie im Jahre 2007 auf die wiederholte öffentliche Forderung von Ute Ranke-Heinemann reagierten, die ausführte:

Das Geheimschreiben Kardinal Ratzingers von 2001 bedeutet auch weiterhin großen Schaden für die betroffenen Kinder und Jugendlichen in aller Welt.

Ranke Heinemann sagte weiter, sie hoffe, dass Ratzinger seine Anweisung als Papst Benedikt XVI. wieder zurücknimmt.

Auch die Kritik von Dominikanerpater Tom Doyle, wiegelten die Kirchenrechtler ab, als dieser die Dokumente von Kardinal Ratzinger kritisierte. Doyle sagte:

Sie (die Geheimanweisungen) dienen ausschließlich dem weltweiten Schutz der Täter, die ständig, um Skandal für die Kirche zu vermeiden, nach einer Therapie in eine andere Pfarrei versetzt werden und haben eine totale Justizbehinderung für die staatlichen Gerichte zur Folge.“

Nun, wie kommt man zu einem sachgerechten Urteil, ob diese Schreiben der Vertuschung dienen oder allein der kirchlichen Bestrafung der Täter, die den Strafanspruch des Staates nicht berührt?

Wieder hilft ein Blick in das 2001-Ratzinger-Papier. Denn dort heißt es am Ende:

Durch diesen Brief, der im Auftrag des Papstes an alle Bischöfe der katholischen Kirche, an die Höheren Oberen der Priesterorden päpstlichen Rechts und der Priestergesellschaften apostolischen Lebens päpstlichen Rechtes und an andere Bischöfe und Hierarchen, die er angeht, gesandt wurde, sollen nicht nur schwere Straftaten generell vermieden werden. Er bezweckt darüber hinaus, dass Bischöfe und Hierarchen wachsame Seelsorge betreiben, um vor allem für die Heiligkeit der Priester und der Gläubigen Sorge zu tragen, auch mit Hilfe notwendiger Strafen.“

Die Seelsorge betrifft also nahezu ausschließlich die Heiligkeit der Priester und der Gläubigen, das ist die Gemeinschaft der Gläubigen, also die Kirche. Die katholische Kirche will also allein darüber bestimmen, was mit dem Kinderschändern in den eigenen Reihen geschieht. Denn das Opfer im Sinne der Anweisung ist nicht das Kind, sondern die Heiligkeit der Institution und seiner „Glieder“. Deshalb die höchste Geheimhaltungsstufe. Das tatsächliche Opfer wird ignoriert, der Schutzzweck der Vorschrift hat es nicht im Auge.

Was aus der Anweisung folgt, ist klar und erklärt die jetzigen Fälle der organisierten Schweigerei, die an Vertuschung grenzt.

Wenn ein Bischof hört, dass sich einer seiner Priester an einem Kind vergangen hat, wird er in erster Linie an seine Pflichten gegenüber seinem Dienstherrn erinnert. Er wird versuchen, der Order „de delictis gravioribus“ gerecht zu werden. Schließlich geht es um nichts geringeres als um die Sorge der „Heiligkeit des Priesters“, die Fürsorge für den „Bruder“. Für das säkulare Strafrecht bleibt bei diesem Bewusstsein kein Raum.

Im Gegenteil: Selbst wenn man den Bischöfen zugute hält, dass bei ihnen in den 1960er, 1970er und auch noch Anfang der 1980er Jahre, das Verständnis für die schrecklichen Folgen des sexuellen Missbrauchs gefehlt hat, verstärken zumindest zwei Faktoren die Bereitschaft der Bischöfe, etwas gegenüber der breiten Öffentlichkeit zu verheimlichen.

Die Bischöfe stellen das Ansehen der Kirche, die von Ihnen als „Leib Christi“ verstanden wird, über die Leiden der missbrauchten Kinder. Denn die Kirche steht nach ihrem Verständnis unter der Leitung des Heiligen Geistes. Schließlich ist der Papst ja unfehlbar, oder so.

Zudem wollten und sollten die Bischöfe nicht in erster Linie die Kinder schützen, sondern die Gläubigen und die Kirche selbst vor den Folgen aus den Skandalen in den eigenen Reihen schützen.

Diese Bereitschaft der Bischöfe, die Leiden der Opfer nicht bei den weltlichen Behörden anzuzeigen, wurde ganz entscheidend durch die zitierten päpstlichen Schreiben, zuletzt das von Ratzinger aus 2001, gefördert. Wenn nicht sogar von Rom aus angewiesen.

Und genau das ist die Hauptursache für die offensichtliche Vertuschung der Kinderfickerei gegenüber der breiten Öffentlichkeit über Jahrzehnte.

Es wird niemanden verwundern, dass nach Paragraph 1341 des kanonischen Rechts ein Bischof nur dann weltlich-juristisch gegen einen Geistlichen vorgehen soll, nachdem er sicher ist, dass alle anderen Optionen versagen.

Natürlich wird man nun von geneigter Seite einwenden, dass die Vorschrift „de delictis gravioribus“ allein der innerkirchlichen Bestrafung – Ermahnung, Versetzung, Exkommunikation etc. – dient und eine Strafanzeige davon nicht berührt wird.

Dagegen spricht jedoch die „Handhabung“ der Missbrauchsfälle der Diözesen in den letzten 60/70 Jahren, gleich ob in Australien, USA, Irland, Italien, Österreich, Niederlande oder Deutschland.

Erst 2002 ist es Opfern in Boston, USA, gelungen, die Vorgänge um die Vertuschung der Missbrauchsfälle durch die zuständigen Bischöfe in die Öffentlichkeit zu ziehen und so in USA eine Welle der Aufdeckung von Missbrauchsfällen auszulösen und der römischen Kirche Entschädigungen in Höhe von insgesamt 2,6 Mrd. US-Dollar abzutrotzen. Bis dahin stand allein der Täterschutz im Vordergrund der Bischöfe. Der Priester wurde in Therapie  geschickt oder in eine andere Gemeinde versetzt. Die Opfer selbst wurden durch Einschüchterung, Drohung mit einer Anzeige etwa wegen „übler Nachrede“ zum Schweigen verdonnert. In einigen Fällen wurden die Opfer durch Verschwiegenheitserklärungen gegen Zahlung eines Geldbetrages in Schach gehalten. Der Rest war dann nur noch „interne Geheimhaltung“ wie bei der Omerta der Mafia. So ähnlich lassen sich auch die Fälle deuten, die jetzt aktuell in Deutschland bekannt werden. Etwa von dem Bottroper Priester, der nach mehreren Kinderschändereien von Bottrop aus durchgereicht wurde bis nach München, wo ihn der damalige Erzbischof Ratzinger ohne weltliches Verfahren nach neuen Kinderfickereien in ein weiteres Amt versetzte.

Perfide ist weiter, dass man sich den Umstand zunutze macht, dass Opfer, wenn überhaupt, erst nach dreißig, vierzig oder noch mehr Jahren über das an ihnen begangene Verbrechen reden. Das heißt, wenn die strafrechtliche Verjährung abgelaufen ist und sich kein Staatsanwalt mehr für den Fall interessiert.

So können dann, wie in USA geschehen, auf das „Konto“ eines einzigen Priesters, des 1998 verstorbenen Lawrence C. Murphy, 200 hörgeschädigte Kinder und Jugendliche gehen. Ohne jegliche strafrechtliche oder kanonische Konsequenzen. Die New York Times berichtete darüber. Auf der Seite bishop-accountability kann man die Originalakten des Murphy-Falles bis 1999 einsehen. Es ist der Prototyp einer katholischen Verheimlichungsorgie.

Zum Murphy-Fall anzumerken ist noch, dass erst im Verfahren wegen seiner Taten gegen die Römische Katholische Kirche im Jahr 2005 die Apostolische Order „De delictis gravioribus“ von amerikanischen Anwälten öffentlich gemacht werden konnte. Der Kirchenkritiker Hans Küng greift deswegen Ratzinger alias Papst Benedikt XVI. frontal an. Er habe seit Jahren von den Mißbrauchsfällen gewusst.

Es stellt sich die Frage nach der Offenheit und Transparenz. Stephan Ackermann , der Frontmann der katholischen Bischofskonferenz für die Aufklärung der deutschen Missbrauchsfälle, hat die Vertuschung durch die katholische Kirche eingestanden. Aber ist er bereit und imstande, die in den Archiven der Glaubenskongregation schlummernden Akten herauszugeben, die das ganze Ausmaß des Missbrauchs und der Vergewaltigung beweisen?

Erst wenn diese Papiere der Allgemeinheit vorliegen, darf von der Ernsthaftigkeit des Aufklärungswillens ausgegangen werden.

Mir allerdings fehlt die Hoffnung zu einem solchen Vorgehen. Denn das Öffnen der Sex-Archive käme in manchen Fällen einer Selbstanzeige der Bischöfe gleich.

Zudem kann eine bewiesene Vertuschung durchaus eine strafrechtliche Relevanz gewinnen. Sprich: Knast kann drohen. Dann kann es weltweit zu Zivilklagen und Schadensersatzforderungen kommen, wie in Amerika.

Wen wundert es da, wenn jetzt selbst der Papst für seine juristische Verteidigung Vorsorge trifft. Die Nachrichtenagentur AP berichtet aus US-Justizdokumenten, dass drei Kläger aus Kentucky dem Vatikan vorwerfen, mit Berichten über Missbrauchsfälle nachlässig umgegangen zu sein und weder die Polizei noch die Öffentlichkeit über vergewaltigende Priester informiert zu haben, die Kinder missbraucht haben sollen.

Die Klage wurde bereits 2004 eingereicht, berichtet der KURIER aus Wien. Der Fall in Kentucky sei deshalb von Bedeutung, weil er einer von mehreren in den USA ist, in denen der Vatikan selbst das Ziel ist. Dabei geht es um die grundsätzliche Frage, ob die Opfer Ansprüche gegen die Kirchenspitze in Rom und nicht nur gegen die katholische Kirche in den USA geltend machen können. Frühere derartige Versuche sind gescheitert oder noch in der Schwebe.

Aber das könnte sich ja ändern. Warum nicht auch in Deutschland. Wäre doch mal gut, echte Kinderschänder anzugreifen und nicht nur über Internetsperren zu philosophieren.

Foto: achima auf Flickr.com

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Thostra
Thostra
14 Jahre zuvor

Wäre es ein Verein, der Vorstand wäre verhaftet, das Vermögen beschlagnahmt …
Wenn diese Zustände nicht diese Qualität hätten, so ich nicht mehr entscheiden kann, lachen oder weinen?! Nein, ich kann weder das eine noch das andere, kann nicht mehr auf meinen bitteren Sarkasmus ausweichen …

Dr. Alexander Pytlik
14 Jahre zuvor

Zu obigem Artikel seien mir einige notwendige Richtigstellungen erlaubt:

Erstens ist die Überschrift sehr pauschal, denn ein Ermittlungsgeheimnis bindet zunächst einmal die Untersuchenden. Doch die Einzelirrtümer folgen dann im ganzen Beitrag. Denn das Motu proprio von Papst Johannes Paul II. (2001) war nicht mit dem Siegel „Geheimhaltung“ versehen, es ist bis heute auf der Internetseite des Vatikan abrufbar, und ich habe derzeit eine umfassende und präzise Umsetzung in meinem Blogbuch, die ja oben sogar verlinkt wird:

https://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html

„Crimen sollicitationis“ geht – um den obigen Artikel noch zu präzisieren – in seiner Gänze nicht auf das Jahr 1962 zurück, sondern auf das Jahr 1922. 1962 wurde eben lediglich die oben richtig angegebene größere Auflage mit einem Dokumentenanhang gedruckt, um den zum XXI. Ökumenischen Konzil der Katholischen Kirche versammelten Vätern sie mitgeben zu können. Zu betonen ist schon an dieser Stelle, daß weder diese alte Gesetzgebung noch die neue geltende Gesetzgebung jemals ein Verbot enthalten hat, bei den staatlichen Strafverfolgungsbehörden sofort oder parallel Anzeige zu erstatten. Wer das behauptet, verkennt die Nichtverschränkung von Kirchenrecht und jeweiligem staatlichen Recht. Was dann den Spezialfall des Beichtgeheimnisses betrifft, so darf der Beichtvater niemals den Pönitenten mit seinen Sünden offenbaren, und das ist ein Absolutum. Unter Beachtung dieses absoluten Beichtgeheimnisses können jedoch auch staatliche Behörden tätig werden, wenn das staatliche Strafrecht tangiert ist. In Wirklichkeit ist jedoch das kirchliche Recht strenger und ahndet eine Verführung gegen das 6. Gebot im Rahmen der Beichte auch zwischen Erwachsenen.

Dann begeht der Artikel eine Verwechslung der alten und der neuen Bestimmungen. Denn das erste (englische) Zitat ist eben nicht aus „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (2001), sondern aus 1922 bzw. 1962. Und Dominikanerpater Tom Doyle hat seine sehr kritische Sicht relativiert und zu einer differenzierteren Sicht gefunden. Das übersieht auch Ranke-Heinemann, die leider nicht bereit scheint, sich die Dokumente und den Charakter des Kirchenrechtes wirklich präzise zu Gemüte zu führen. Völlig absurd ist daher obige Schlußfolgerung, die weder durch die alte noch durch die neue Gesetzgebung gedeckt ist:

„Die katholische Kirche will also allein darüber bestimmen, was mit dem Kinderschändern in den eigenen Reihen geschieht.“ Nein, das stimmt nicht. Es wird oben auch verschwiegen, daß im 2001-Schreiben auch einige Straftaten behandelt sind, die den Staat nicht interessieren (Wegwerfen der heiligsten Hostien usw.) – das Kirchenrecht trägt jedenfalls keine Schuld an Vertuschung, im Gegenteil. Vielmehr tragen die Schuld Mitwisser und Einzelbischöfe, die ihrer vollen Verantwortung auch bei der Kooperation mit den staatlichen Behörden im Rahmen ihrer Kompetenz nicht nachgekommen sind. Seit der Verbesserung der kirchlichen Gesetzgebung im Jahre 2001 (längere Verjährung und zentrale Meldepflicht nach Rom zur Vermeidung jeder lokalen Vertuschung) haben beispielsweise in Irland die Diözesen immer parallel staatlich angezeigt. Und im übrigen regeln die Bestimmungen aus 2001 universalkirchlich nur die strafrechtliche Komponente, und dies selbstverständlich auch zur Prävention neuer Opfer. Über das im allgemeinen kirchliche Recht enthaltene Schadensersatzrecht schweigt obiger Artikel völlig, als ob das Kirchenrecht die Opfer nie gesehen hätte. Im übrigen kann die Verjährung innerkirchlich aufgehoben werden, sodaß Opfer noch zu einer rechtlichen Aufarbeitung gelangen, wenn sich mancher Staat dafür nicht mehr interessiert.

Richtig im obigen Artikel ist jedoch, daß ein Faktor der Vertuschung die (gegen das Kirchenrecht gerichtete) falsche Sorge um den Ruf der Kirche war. Dies hat Papst Benedikt XVI. nun im Hirtenbrief an die Iren klar geschrieben, und dies darf nie mehr passieren. Zum Abschluß muß ich allerdings noch die offenbar weitgehend unbekannt gebliebenen Fakten verlinken, was die angebliche Verantwortung des heutigen Papstes für konkrete Fälle in München und Milwaukee betrifft:

1. München:
https://www.vatican.va/resources/resources_comunicato-monaco-2010_ge.html

2. Milwaukee:
a) https://www.kath.net/detail.php?id=26133
b) https://www.kath.net/detail.php?id=26199 auf Basis von
https://www.radiovaticana.org/EN1/Articolo.asp?c=368594 und von
https://www.radiovaticana.org/EN1/Articolo.asp?c=368607

Damit wird klar: der heutige Papst kann am allerwenigsten dafür. Er hat sich in allen Fällen, die zu ihm persönlich gelangten, für eine strenge Untersuchung eingesetzt. Er war und bleibt glaubwürdig.

Gesegnete Kartage!

Matthias
Matthias
14 Jahre zuvor

https://www.lateinamerikanachrichten.de/?/artikel/1094.html

In Nicaragua, werden Dank eines relativ neuen Konkordates zwischen der Ecclesia Romana und den Ex-Sandinisten jetzt auch die Opfer von sexuellem Mißbrauch im Falle einer ungwollten Schangerschaft wegen Abtreibung zu Gefängnis verurteilt. Auf wen treffen die armen Kinder dann in den Knästen als Gefängnis Seelsorger?
Mein Gott da haben die schwarzen Herren ja nur noch auf den Philippinen und in kleinen Teilen Niederbayerns mehr Spass fürs kleine Geld.
… Der Polenflüsterer ist natürlich, wie immer. total unschuldig und vom lästigen Geschwätz der bösen Atheisten nur periphär tangiert.

Katholen nach Polen!!!!!
Fürchtet Euch nicht – Kirchenaustritt!

Andreas Scholz
14 Jahre zuvor

Ich finde Katholikenbashing auch lustig.
Nicht mehr lustig finde ich die fehlende Trennschärfe.
Da mag man sich über die Aufklärung verfolgungsverjährter Straftaten freuen. Aber um welchen Preis?
Wieviele Oberaufseher müssen eingesetzt werden, um jegliche Vertuschung auszuschließen?
Reicht es dann, wenn die katholische Kirche nichts mehr vertuschen kann?

Malte
14 Jahre zuvor

Zitat: „Ich finde Katholikenbashing auch lustig“!

Den Splitter im Auge deines Bruders siehst du. Den Balken aber vor deinen Augen siehst du nicht. Wenn du den Balken vor deinen Augen weg nimmst, dann siehst du genug, um den Splitter aus dem Auge deines Bruders zu ziehen [Thomas/(26]

Gruß
M.

Franz Kollege
14 Jahre zuvor

@ Dr. Alexander:

Hört sich alles nach Korintenkackerei an. Ob’s nun 1922 oder 1962 oder 622 war ist doch egal.

„Zu betonen ist schon an dieser Stelle, daß weder diese alte Gesetzgebung noch die neue geltende Gesetzgebung jemals ein Verbot enthalten hat, bei den staatlichen Strafverfolgungsbehörden sofort oder parallel Anzeige zu erstatten.“

Toll, es gibt kein Verbot. Wie wäre es denn mal mit einem Gebot?

Anstatt Priester in andere Pfarreien zu versetzen, sollte sofort die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.

Petra
Petra
14 Jahre zuvor

@ Dr. Pytlik:

Ich verstehe an Ihren Ausführungen die folgende Passage nicht: „Richtig im obigen Artikel ist jedoch, dass ein Faktor der Vertuschung die falsche Sorge um den Ruf der Kirche war“. Ich war bisher immer der Meinung, dass Kirche die Gemeinschaft aller Gläubigen ist. Darin eingeschlossen sind doch im vorliegenden Sachverhalt sowohl die Täter als auch die Opfer.
Leitet sich nicht aus der Definition „Gemeinschaft aller Gläubigen“ das Recht der Kirchenführung ab, Maßnahmen zu ergreifen? Fernab von jeder akademischen Betrachtung des Sachverhaltes: wer schädigt die Kirche? Wie können denn Bischöfe noch von Ethik und Moral predigen, wenn sie wesentliche Voraussetzungen, nämlich die Achtung vor ihren Mitmenschen, vermissen lassen?

Angelika
Angelika
14 Jahre zuvor

„…das Kirchenrecht trägt jedenfalls keine Schuld an Vertuschung, im Gegenteil. Vielmehr tragen die Schuld Mitwisser und Einzelbischöfe, die ihrer vollen Verantwortung auch bei der Kooperation mit den staatlichen Behörden im Rahmen ihrer Kompetenz nicht nachgekommen sind…“ (siehe Kommentar 2, A.Pytlik)

So ist es.

Und es ist sehr richtig, dass bestimmte Bischöfe in Irland nicht mehr im Amt sind. Ich vermute, dass auch Kardinal Brady (Vors. der irischen Bischofskonferenz)noch zurücktreten wird.

„…Richtig im obigen Artikel ist jedoch, daß ein Faktor der Vertuschung die (gegen das Kirchenrecht gerichtete) falsche Sorge um den Ruf der Kirche war. Dies hat Papst Benedikt XVI. nun im Hirtenbrief an die Iren klar geschrieben, und dies darf nie mehr passieren…“ (ebd., A.Pytlik)

„…und dies darf nie mehr passieren…“ (siehe vorher) Man soll ja das Beste hoffen, sagt man. Ich befürchte aber, dass (entgegen dem Wunsch des Papstes!) noch viel vertuscht werden wird (zumindest versuchsweise). Es gab Aufklärung von Missbrauchsfällen in mehreren US-Staaten, in Irland, Deutschland, Österreich, den Niederlanden. Am Ende, so meine Hypothese, wird die Aufklärung von Missbrauchsfällen in Polen und in Spanien stehen. In Polen mit Verspätung, weil der Katholizismus dort traditionell ist, weil durch die trad. Verwurzelung das Image noch stärker bewahrt wird. In Spanien, weil, so meine weitere Vermutung, die Kräfte des Opus Dei dort stark sind und es nahe liegt, dass diese, die Aufdeckung von Missbrauch zu verhindern versuchen.

Abnick Grabotki
Abnick Grabotki
14 Jahre zuvor

Ich verstehe die Kritik von Alexander Pytlik („www. padre.at“ Mag.theol.Mag.theol.Dr.jur.can) als dickes Lob an den Autor. Glückseelige Ostern!

Korbiniansbär
Korbiniansbär
14 Jahre zuvor

Das hält ja kein Tier mehr aus mit diesem Papst! Es wird Zeit, dass wir die unzumutbaren Lasten abwerfen! Benedikt XVI. soll zurücktreten !

Der Autor von »Das verordnete Schweigen der Kirche oder “de delictis gravioribus” hat die Vertuschungsproblematik in der katholischen Kirche gut dargestellt. Bei formaler Betrachtung mag der Leser Dr. Alexander Pytlik, der dem Autor antwortet, ja der bessere Kirchenrechtler sein. Sein Kommentar, vor allem zum Fall Lawrence Murphy, ist aber nur ein Ablenkungsmanöver von der Frage an den Papst, warum er in Sache Lawrence Murphy zwischen 1996 und 1998 über zwei Jahre lang nichts unternommen hat.

Der Erzbischof von Milwaukee, Rembert Weakland, schrieb erstmals am 17. Juli 1996 an Kardinal Ratzinger und bittet um Rückversetzung des Priesters Lawrence Murphy in den Laienstand. Warum bremste die Glaubenskongregation dann zwei Jahres lang einen amerikanischen Erzbischof aus, der, ausgestattet mit einer Fülle von Fakten und Geständnissen, dringend um Beistand bat? Lawrence Murphy starb erst im August 1998.

Mit diesen Fragen zum Fall Lawrence Murphy beschäftigt sich DIE ZEIT

https://www.zeit.de/2010/14/Missbrauch-Priester-Papst

emden09
emden09
14 Jahre zuvor

@Alexander Pytlik: „Er hat sich in allen Fällen, die zu ihm persönlich gelangten, für eine strenge Untersuchung eingesetzt. Er war und bleibt glaubwürdig.“

Ist das eigentlich eine katholische Krankheit – Zynismus?

Eine „strenge Untersuchung“ obliegt in einem Rechtsstaat ausschließlich staatlichen Stellen – hier der Staatsanwaltschaft.

Eine Gemeinschaft, die grausame Straftaten gegen die Menschenwürde der rechtsstaatlichen Untersuchung vorenthält, kannte ich bisher nur unter dem Namen Scientology.

Dass die römische Sekte nun die gleiche Art von unmoralischem Verhalten öffentlich machen muss, offenbart, dass Religion als solche offenbar der tiefe innere Grund für unmoralisches Verhalten von Menschen, Pfarrern, Bischöfen und Päpsten ist.

Sich hier noch mit menschenverachtendem Zynismus wie Herr Pytnik, in „Richtigstellungen“ des einen menschenverachtendem Zynismus der Kirche im Vergleich zum menschenverachtenden Zynismus des Herrn Pytnik üben zu müssen, ist wirklich Widerlich.

„Schweine“ würde man die ganze Bande wohl kurzerhand bezeichnen können.

Angelika
Angelika
14 Jahre zuvor

Lombardi (Vatikansprecher) distanzierte sich (siehe diverse Pressemitteilungen) von dem Antisemitismusvergleich Cantalamessas (Hausprediger des Papstes, Kapuziner).

Aber: Bereits im März war folgender tweet eines anderen Kapuziners (Bruder Paulus) bei twitter zu lesen. Es geht um die Aussagen eines amerikan. Juden über die amerikan. Presse und ihren Umgang mit der kath. Kirche.

„Hilfe eines „älteren Bruders“ Ein US-Jude klärt auf, warum Medien in USA gegen die kath. Kirche angehen … https://bit.ly/aIE0uU

https://twitter.com/BruderPaulus/status/10863166017

Helmut Junge
14 Jahre zuvor

@Dr. Alexander Pytlik,

Es vergeht kein Tag, ohne neue Schande für Ihre Organisation. Nicht mal über Ostern. Da müssen Sie sich jetzt aber dranhalten, wenn Sie das alles erklären wollen.
Sehen Sie mal, neue Aufgaben warten auf Sie.
Mir würde dazu nichts mehr einfallen. Ich freu mich schon auf Ihre „Richtigstellung“.

https://www.welt.de/politik/ausland/article7033424/Prediger-vergleicht-Kritik-am-Papst-mit-Judenhass.html

„Der persönliche Prediger von Papst Benedikt XVI. hat die im Zusammenhang mit der Missbrauchsaffäre gegen die katholische Kirche und ihr Oberhaupt erhobenen Vorwürfe mit dem Antisemitismus verglichen. Die Juden seien in der Geschichte Opfer kollektiver Gewalt geworden, und die Anschuldigungen gegen die Kirche und den Papst erinnerten an die „schändlichsten Aspekte des Antisemitismus“, sagte Pater Raniero Cantalamessa bei einem Karfreitagsgottesdienst im Vatikan in Anwesenheit Benedikts.

Ein jüdischer Freund habe ihm geschrieben, dass er die „gewaltsamen und konzentrierten Angriffe“ auf die Religionsgemeinschaft und ihr Oberhaupt mit Abscheu verfolge. Auf die Missbrauchsfälle selbst ging Cantalamessa in seiner Predigt nur beiläufig beim Stichwort Gewalt ein. „Ich spreche hier nicht von der Gewalt gegen Kinder, durch die sich unglücklicherweise nicht wenige Mitglieder des Klerus befleckt haben; darüber wird außerhalb dieses Orts schon hinreichend gesprochen“, sagte der Theologe. „

Werner Jurga
14 Jahre zuvor

Der Vatikan teilt Cantalamessas Position nicht, und Cantalamessa ist ja auch erst durch einen „jüdischen Freund“ darauf hingewiesen worden, dass die „gewaltsamen und konzentrierten Angriffe“ auf die Religionsgemeinschaft …
Es ist immer das gleiche Muster: es handelt sich nicht um die offizielle Position des Vereins, und außerdem sagt es „der Jude“ ja selbst.

Helmut Junge
14 Jahre zuvor

Werner,(15)
Oh, ich hatte mich schon so auf die „Richtigstellung“ von Doktor Pytlik gefreut. Jetzt hilft Du ihm, und gibst ihm einen Spickzettel.
Aber es bleibt noch eine Frage offen: „Der Heilige Vater“ saß daneben und es handelt sich bei Herrn Cantalamessa schließlich um den persönlichen Prediger von Papst Benedikt XVI und da vermute ich, daß der seinen Chef doch vorher gefragt hat, ob das gut ist, was er da sagen möchte. Fakt ist jedenfalls, daß der Chef nicht sofort gesagt hat, daß das so nicht geht. Das hat Vatikan-Sprecher Federico Lombardi auch erst nach Protest von Vertretern des Judentums gesagt.
Warum müssen die immer erst in die Enge getrieben werden?

Franz Kollege
14 Jahre zuvor

Man würde erwarten, dass sich der gute Benedikt jetzt von jeglichen Antisemitismus distanziert. Aber der sitzt ja seit Jahrhunderten tief im System der Kircher.

Angelika
Angelika
14 Jahre zuvor

@Franz Kollege
Man muss da m.E. zw. Antisemitismus und Antijudaismus unterscheiden.

Karsten
Karsten
14 Jahre zuvor

Objektiv betrachtet: alle totalitären Ideologien (christl. Kirche, Nazis, islam. Fundamentalismus, Kommunisten, Scientology, …) exkulpieren die Verbrechen gegen Leib, Leben, Freiheit und Vermögen der Opfer. Der Täter hat ja „für das Gute“ gehandelt.

Ein wahrhaftiger, ethischer und aufrechter Mensch kann nur Atheist und liberal sein.

Werner Jurga
14 Jahre zuvor

@ Karsten (#19)
Wäre es unter diesen Umständen nicht sinnvoll, wenn die wahrhaftigen, ethischen und aufrechten Menschen sich organisierten? Um die Welt von all dem Bösen zu befreien und all diesen totalitären Ideologien? Ich schlage die Gründung einer Liberal-Atheistischen Front (LAF) vor, die als schlagkräftige Organisation ein für allemal …
Zunächst müssten freilich alle an einer Mitgliedschaft Interessierten gründlich auf ihre Ehrenhaftigkeit, Ethik und Aufrichtigkeit untersucht werden. Am besten von mir. Ich stehe nämlich wirklich für das Gute bzw. für das wiklich Gute.

Arnold Voß
Arnold Voß
14 Jahre zuvor

Es gibt nur ein wirksames Mittel gegen soviel institutionelle und individuelle Verlogenheit: den Kirchenaustritt. Ich habe die Sache schon mit 18 hinter mich gebracht und sie die folgenden 43 Jahre keine Sekunde bereut.

Angelika
Angelika
14 Jahre zuvor

@Arnold Voss
Es ist die Frage, ob man durch einen Kirchenaustritt „…die Sache…hinter mich…“ bringt (siehe Ihr Kommentar, A. Voss). Man sollte es annehmen, aber es ist doch wohl nicht so.

Bis vor kurzem dachte ich, dass die Bischöfe (auch die der ev. Kirchen) und Erzbischöfe aus dem Kirchensteueretat der jeweiligen Bistümer bezahlt werden. Dem ist, wie ich erfuhr, nicht so. Die gen. Personen werden eben nicht durch Kirchensteuereinnahmen (eben Zahlungen der nicht bzw. noch nicht Ausgetretenen) bezahlt. Die Bischofsgehälter erfolgen meines Wissens (lt. Konkordat > interessant, wann der Vertragsschluss erfolgte) aus Steuermitteln, die alle Bürger (also auch diejenigen, die aus der Kirche austraten, die nie Kirchenmitglied der beiden Großkirchen waren, die Muslime sind usw.) bezahlen. Sie, Arnold Voss, haben also immer noch mit dem System Kirche (kath./ev.) zu tun.

Die kath. Bischöfe werden also in Rom ernannt (in der ev. Kirche werden sie ja durch Synoden gewählt), aber (m.E. ärgerlicherweise) aus allg. Steuermitteln bezahlt.

Und diese Herren agieren mit einem Selbstbewusstsein, das es in sich hat – siehe z.B. Regensburg. Ich verweise auf jüngste Ausführungen des Bischof Müllers (Regensburg):
https://www.kath.net/detail.php?id=26264

ebook-blog
14 Jahre zuvor

Es ist schade, dass krichliche Institutionen bei Missbrauch von Abhängigen durch ihre Mitarbeiter, dies nicht offensiv verfolgen. Auch bei anderen Institutionen, wie Schulen usw. erfolgt auch keine offensive Verfolgung. Wenn ich beim Aldi eine Tüte Milch klaue und dabei erwischt werde, dann sind gleich 2 Staatsanwälter hinter mir her. Nun ja mal schauen, wie sich unsere Gesellschaft weiter entwickelt.

Jens
Jens
13 Jahre zuvor

Als eines der vielen Opfer des klerikalen Missbrauchs wundere ich mich über nichts mehr. Seit meinem „outen“ als Opfer habe ich mittlerweile an zwei Fronten zu kämpfen: …gegen die Untätigkeit der Kirche (ein einziges vorformuliertes Antwortschreiben mit Hinweis auf Telefon-Hotline), sowie das Unverständnis meiner Mitmenschen.

Über 38 Jahre hat es gedauert, bis eine Antwort der Kirche kam…nach über 314 Briefen, die vorher nie beantwortet wurden. Es ist ein Hohn…man fühlt sich hilflos.

Verurteilt wurde lediglich ich…zu 80 Sozialstunden, als ich mit 14 meinem Peiniger erneut begegnete und mich gewehrt habe. Die Polizei sprach von „Schutzbehauptung“, die Staatsanwaltschaft interessierte es nicht, der Richter zog es ins Lächerliche….

Mein Vertrauen in die deutsche Justiz ist seitdem gestört.

Selbst heute nach so vielen Jahren kann ich keine Kirche betreten. In einem unbeantworteten Schreiben vom März 2010 fragte ich Bischof Zollitsch im letzten Absatz meines Briefes nur noch eins: „….WO war Gott, als es passierte?!“

Eine Antwort auf diesen Brief habe ich nicht erhalten.

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[…] bezüglich “gerechtfertigter Empörung” wenn Kinder geschändet werden und selbst der Papst höchstpersönlich anordnet, man habe das “intern zu regeln”, was in unzähligen Fällen zu Ermittlungsbehinderung geführt hat? Beim Fritzl hätten wir das ja […]

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[…] Der Schatten über den Missbrauchsskandalen in der Römisch – Katholischen Kirche ist lang. Es geht um Schweigen, Geheimniskrämern und Wegdrücken bis zur (https://www.ruhrbarone.de/das-verordnete-schweigen-der-kirche-oder-e-delictis-gravioribus/) […]

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[…] bezüglich “gerechtfertigter Empörung” wenn Kinder geschändet werden und selbst der Papst höchstpersönlich anordnet, man habe das “intern zu regeln”, was in unzähligen Fällen zu Ermittlungsbehinderung geführt hat? Beim Fritzl hätten wir das ja […]

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[…] bezüglich “gerechtfertigter Empörung” wenn Kinder geschändet werden und selbst der Papst höchstpersönlich anordnet, man habe das “intern zu regeln”, was in unzähligen Fällen zu Ermittlungsbehinderung geführt hat? Beim Fritzl hätten wir das ja […]

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Markus Wolf
Markus Wolf
6 Jahre zuvor

Dieser Artikel und die meisten Leserkommentare wurden 2010 bzw. 2011 geschrieben, also noch vor dem richtungsweisenden Urteil des Amstgerichtes Berlin-Tiergarten.
Vorausgegangen war, dass ein Blogger die Katholische Kirche als "Kinderfickersekte" bezeichnete. Darauf erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage wegn "Verunglimpfung einer im Lande bestehenden Religionsgemeinschaft".
Im Rahmen des "Vorverfahrens", in welchem das Gericht prüfen muss, ob die Anklage zur Hauptverhandlung "tauglich" ist, hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten diese Anklageschrift als NICHT "tauglich" bezeichnet.
Siehe unter google-Suchbegriffen

– Kinderfickersekte
– Katholische Kirche darf Kinderfickersekte genannt werden

Solange keine andere Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, darf jede(r) die Katholische Kirche ungeniert als "Kinderfickersekte" bezeichnen.
Ich glaube kaum, dass noch eine andere Staatsanwaltschaft den Mut hat, Anklage zu erheben, denn dann würde sie genauso abgewatscht wie die Staatsanwaltschaft Berlin.

Markus Wolf
Markus Wolf
6 Jahre zuvor

@jens

Ich will nicht unhöflich sein, aber es ist vergebliche Liebesmühe, die Katholische Kirche dazu zu bewegen, Ihre VERBRECHEN zuzugeben.
Die katholische Kirche hat bis heute nicht ein einziges Hexenurteil zurückgenommen,
hat sich niemals dafür entschuldigt, dass sie 1933 mit dem "Reichskonkordat" mit den Nazis paktiert hat.
Die Katholische Kirche hat sich auch nie dafür entschuldigt, dass sie nach 1945 Naziverbrechern zur Flucht verhalf.
Der Naziverbrecher ADOLF EICHMANN erhielt einen falschen Pass auf den Namen "Ricardo Klement".
Quelle:
Buch "Persilscheine und falsche Pässe. Wie die Kirchen den Nazis halfen"
von ERNST KLEE, Fischer-Taschenbuch Verlag

Warum Jens, sollte sich die Katholische kirche bei Ihnen "entschuldigen"?

Markus Wolf
Markus Wolf
6 Jahre zuvor

Der "Kinderfick" und der verlogene, das Christentum verfälschende und entstellende Kreuzzug der Katholischen Kirche sind zwei Seiten ein- und derselben Medaille:
Die SEXUALFEINDSCHAFT der Katholischen Kirche.
Schon "Kirchenvater" Augustinus empfahl die "Josefsehe", d.h. wenn Sex, dann nur zur Nachwuchszeugung sonst nicht.
Und JOHANNES VON AVILA, der etwa zur gleichen Zeit lebte wie sein "Bruder" sprach es noch drastischer aus mit folgenden Worten:

"Verachte den Leib,
betrachte den Leib als schneebedeckten Misthaufen,
betrachte den Leib als etwas, was Dir Ekel bereitet, wenn Du auch nur daran denkst."

Quelle:
Buch:
"Vorsicht Lebensschützer"
"Die Macht der organisierten Abtreibungsgegner"
von Barbara Ritter als Herausgeberin,
mit Beiträgen von Mechthild Bock, Martina Riek, Renate Geyer, Renate Wilke,
Konkret Literatur Verlag Hamburg

Wenn Sie meinen folgenden Ausführungen NICHT glauben, kann ich Ihnen das nicht verdenken.
Fragen Sie eine "Sexualpsychologin", d.h. eine Psychologin, die sich mit den Wechselwirkungen von Sexualität und Psyche genauestens auskennt.
Diese Sexualpsychologin oder Sexualpsychologe darf aber in keinerlei Abhängigkeitsverhältnis zur Katholischen Kirche stehen, sonst können Sie deren Expertise vergessen.

Die unterdrückte Sexualität der katholischen Priester – nicht mal masturbieren dürfen die – sucht sich ein Ventil und dafür eignen sich Kinder, insbesondere, wenn die Kinder in einem "Gewaltverhältnis", einem Macht- und Abhängigkeitsverhältnis zu den Klerikern stehen.

In den USA wurde vor Jahrzehnten eine Studie an Serienvergewaltigern und Kinderschändern vorgenommen und dabei fiel folgendes auf:
Bei einem hohen Prozentsatz wurde schon im Jugendalter die natürliche Sexualität verteufelt und "kriminalisiert", d.h. ihnen wurde eingehämmert, dass Masturbation eine schwere Sünde wäre, die mit Höllenstrafen geahndet würde, dass Masturbation krank mache und anderen Müll.

Diese unterdrückte Sexualität bildet zusammen mit anderen Faktoren eine explosive Gemengelage, zu vergleichen, wenn Sie ständig Schmerzen haben, die auch nicht mit Medikamenten bekämpft werden können oder wenn Sie ständig unterernährt sind, ständig Hunger haben.
Wenn Sie die Gelegenheit haben, sich satt zu essen, dann tun Sie das und wenn jemand, der ständig sexuellen Hunger hat, "geeignete" Sexualobjekte in Person von abhängigen Kindern bekommt, dann "greift" vielmehr "grabscht" er zu und nicht nur "grabschen".

Wie gesagt, fragen Sie eine Sexualpsychologin oder Sexualpsychologen, die NICHT in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Katholischen Kirche stehen.

N.W.V.
N.W.V.
5 Jahre zuvor

Sorry, auch wenn der Begriff „Kinderficket“ verwendet werden darf, ist er doch sehr entwürdigend für all die Betroffenen.
Der Artikel wäre eigentlich bis zum ersten Drittel gut geschrieben, verliert aber wegen dieses Ausdrucks und seines weiteren Inhalts an Glaubwürdigkeit.

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