Datteln IV: Projekt und Politik

Deutschland setzt an zur Energiewende. Nach der staatlich verordneten Schnellabschaltung von sieben Reaktoren soll die Nutzungsdauer der verbliebenen Kernkraftwerke deutlich gekürzt werden. Aber woher kommt eigentlich der Strom, der bislang in diesen Kraftwerken erzeugt wurde? Klar, langfristig soll er aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. In der nächsten Zeit kommt der Ersatzstrom aber genau aus diesen Quellen nicht. Weil der EEG-Strom auch bisher schon eine gesetzlich garantierte Vorfahrt in den Stromnetzen hatte und aufgenommen werden muss, gibt es keine Erzeugungsreserve auf der Basis erneuerbarer Energien.  Von unserem Gastautor Andreas Willeke

Stattdessen werden die thermischen Kraftwerke in und um Deutschland herum – auch Kernkraftwerke – zur Befriedigung des deutschen Stromkonsums stärker genutzt. Ethische Bedenken hierzu werden durch das Argument behoben, dass es sich ja nur um einen begrenzten Zeitraum handele. Wie lange allerdings die Zeitspanne bis in das Zeitalter der Erneuerbaren sein wird, dazu gibt es sehr unterschiedliche Aussagen.

Die größte Herausforderung beim massiven Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sehe ich in der bedarfsgerechten Stromerzeugung. Bei Windenergieanlagen können heute höchstens zehn Prozent der installierten Leistung als gesicherte Leistung angenommen werden. Um 1.000 Megawatt (MW) Leistung dann verfügbar zu haben, wenn sie benötigt wird, müssen schon 10.000 MW Windräder installiert werden. Bei Fotovoltaikanlagen liegt dieser Wert nur bei einem Prozent, bei der Wasserkraft immerhin bei 40 Prozent.

Auch bei kühnsten Visionen zu technischen Fortschritten der Energiespeicherung, dezentralen intelligenten Netzstrukturen und rasantem Ausbau der Hochspannungsnetze besteht in den nächsten Jahrzehnten ein erheblicher Bedarf an fossil befeuerten Wärmekraftwerken zur Bereitstellung gesicherter elektrischer Leistung.

Einen ganz wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung in NRW kann das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 leisten. Das Kraftwerk hat eine elektrische Leistung von 1.100 MW. Es kann bis zu 380 MW Fernwärme in Kraft-Wärme-Kopplung produzieren und damit ungefähr 100.000 Wohnungen beheizen. Und es soll mehr als 400 MW in Bahnstrom mit einer Frequenz von 16,7 Hz umwandeln.

Durch die Inbetriebnahme von Datteln 4 wird die steigende Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wegen ihrer gesetzlichen Privilegierung nicht beeinträchtigt. Es werden aber andere, ältere Kohlekraftwerke mit hohem Brennstoffverbrauch aus dem Markt verdrängt. Dies hat zur Folge, dass ab der Inbetriebnahme von Datteln 4 die gleiche Menge Strom bei einer Einsparung von mindestens 1,2 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr produziert werden kann.

Allerdings ist die Fertigstellung und Inbetriebsetzung des Kraftwerks Datteln 4 zurzeit infolge eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom September 2009 verzögert. In diesem Urteil wird der Bebauungsplan für das Kraftwerksgelände für ungültig erklärt, was derzeit nur die Umsetzung der bereits bestandskräftigen Teilbaugenehmigungen ermöglicht.

Entgegen den von manchen Interessensgruppen immer wieder propagierten Behauptungen hat das OVG Münster zwar die Vorgehensweise bei Aufstellung des bisherigen Bebauungsplans gerügt, aber keineswegs festgestellt, dass die Errichtung und der Betrieb der Anlage an dem vorgesehen Ort und in der vorgesehenen Anordnung nicht realisierbar, d.h. planungsrechtlich zulässig und genehmigungsfähig, wäre. Und natürlich gibt es für alle auf der Baustelle laufenden Arbeiten gültige Genehmigungen.

Der weitere Verlauf des Projektes Datteln 4 hängt von der Übereinstimmung zwischen Landes-, Regional- und Bauleitplanung bei der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans ab. Ungeachtet aller juristischen Auseinandersetzungen werden die hierfür notwendigen Schritte von politischen Gremien der jeweiligen Planungsträger und nicht durch Gerichte entschieden. Und dieser Verantwortung können sich die Politiker in den zuständigen Gremien nicht entziehen. Wie überall im Leben hat auch Nicht-Handeln oder Verschieben von Entscheidungen Konsequenzen.

Mit jedem Monat Verzögerung entstehen nicht nur auf der Baustelle erhebliche  Schäden, weil Kosten weiterlaufen und Bauteile wegkorrodieren, sondern es wird auch verhindert, dass ein hocheffizientes Kraftwerk die Stromproduktion von alten Anlagen mit hohem CO2-Ausstoß übernimmt. Mindestens um 100.000 Tonnen ließen sich die CO2-Emissionen jeden Monat ab Inbetriebnahme von Datteln 4 reduzieren.

Datteln 4 hat leider einen Symbolstatus in der Energiepolitik bekommen, den es nicht verdient. Als hocheffizientes Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung und Bahnstromproduktion ist es nicht geeignet für einen Glaubenskrieg um die Nutzung von Kohle. Aber wenn es nun einmal so ist, ist es an der Zeit, dass die Politiker auf allen beteiligten Ebenen (Land, Region, Stadt) klar Position beziehen.

Abwarten hilft niemandem – und eine Delegation politischer Entscheidungen an Gerichte wäre für mich ein falsches Verständnis der Aufgabenteilung in einem Rechtsstaat.
Andreas Willeke ist Projektleiter für Datteln IV bei Eon

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Robin Patzwaldt
13 Jahre zuvor

Ob Herr Willeke sich wohl auch in den Waltroper Bauern hineinversetzen kann, der von Anfang an auf gewisse Mängel (bereits bei Planungsbeginn) aufmerksam gemacht hat, vor Gericht dann auch Recht bekommen hat, und dann das hier lesen muss? Eher nicht, oder? 😉

hanskollekta
hanskollekta
13 Jahre zuvor

nun,
von diesem gastautor ist als erfüllungsgehilfe der stromoligopolisten selbstverständlich nichts anderes zu erwarten.
und doch finde auch ich das dieser unsägliche klotz nun ans netz gehen soll.
durch ihr traditionelles auftreten nach gutsherren art und mit der gewissheit viele der politischen entscheidungsträger auf ihren gehaltslisten zu haben hat eon eine situation geschaffen die den betrieb von datteln 4 zum kleineren übel werden läßt.
diese erkenntnis fällt mir allerdings nur so leicht weil ich weder in der meistersiedlung noch in oberwiese wohne.

Brilano
Brilano
13 Jahre zuvor

Nun ja, das ist die Sichtweise von E.ON. Es gibt natürlich auch die 2. Seite der Medaille. Ich meine, die Argumente sind bereits mehrfach ausgetauscht worden und der einzige Strohhalm, an dem Eon noch saugen kann, um das begonnene Projekt Dattel IV gegenüber den Aktionären zu rechtfertigen, ist zunächst einmal ein Zielabweichungsverfahren. Wenn man aber weiß, dass es etliche Punkte in der Urteilsbegründung gibt, die nicht „geheilt“ werden können, da sie mit Abwägungsfehlern oder sogar mit Abwägungsausfall behaftet sind und die Konflikte zudem auch bei vorrausschauender Würdigung nicht zu lösen sind, dann wird jedem klar, dass der Versuch der Einleitung des Zielabweichungsverfahrens nur eine Verlängerung des endgültigen Ende von Datteln IV ist. Auch das „Nachholen“ einer Abwägung verhindert oder ersetzt ja nicht, dass die Konflikte nicht im Nachhinein gelöst werden. Der Gemeinde steht eine Prognoseentscheidung dahingehend zu, ob die Probleme durch zukünftiges Verwaltungshandeln (wahrscheinlich) gelöst werden könnten. Diese Möglichkeit schließe ich an dieser Stelle aus, da die Gemeinde selbst Mithilfe diverser Gutachter, Gutachten und Planungsbüros überfordert war und ist. Den Versuch Abstandsprobleme mit den Anwohnern zu klären hat es bis heute nicht gegeben. Das Bauwerk steht und ob Eon bereit ist das Bauwerk mehrere hundert Meter zu versetzten darf bezweifelt werden. Für mich als Anwohner gibt es keine Alternative und somit ist das Problem derzeit nicht zu lösen.

Die Abstandsfrage ist für die Anwohner der größte Konfliktpunkt: Nachdem nun zum wiederholten Mal die sehr schlechte Arbeit im Kesselbau bemängelt wurde (nachschweißen) kommt jetzt sogar noch eine untaugliche Stahllegierung für die Kessel hinzu (T24). Der fehlende Sicherheitsabstand und die Unsicherheit der Anlage wird auch im neuen Anlauf dazu führen, dass das Kraftwerk 400 m neben Wohnbebauung nicht zu realisieren ist. In der Revisionsverhandlung (BVG) Leipzig hat das Gericht geäußert, -Zweifel daran, dass die Nichteinhaltung angemessener Abstände zur Versagung einer Genehmigung führen kann, hat der Senat nicht für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Störfallbetriebs, sondern für die bauplanungsrechtliche Zulassung einer an einen bestehenden Störfallbetrieb heranrückenden schutzbedürftigen Nutzung
nach § 34 Abs. 1 BauGB geäußert (Beschluss vom 3. Dezember 2009 – BVerwG 4 C 5.09 – juris). Dies ist ja nur einer von vielen Punkten, der auch weiterhin zum Ende des Bauwerks führen wird und nur ein einzelner der bekannten Punkte wird für das Ende des Projektes ausreichen. Also sollte man im Interesse der Anwohner, Bürger und besonders der vielen Aktionäre einen Schlussstrich ziehen, anstatt noch weitere Millionen Euros zu verbrennen.

Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

1. Gut,daß mit Dr.Willeke jetzt auch auch ein E.on-Mitarbeiter hier zu Wort kommt, der direkt und offen die E.on – Interessen vertritt.
2.
Nur vier Anmerkungen zu seinen Ausführungen:
2.1.
Niemand in der Politik will und kann (!) seine Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten auf die Gerichte delegieren.Wenn die Politiker, vor allem von SPD und Grünen, immer wieder betonen, daß letztlich erneut Gerichte zu entscheiden haben, dann ist das so simpel wie richtig.
2.2.
Die Aussagen von Dr.Willeke zur Reduzierung des gesamten Co 2 Ausstoßes in NRW, wenn demnächst und dann für 4o Jahre -oder nur 25 ?- einer der größten – der größte?- Co 2 Emitent in Deutschland bei gleichzeitiger Abschaltung einiger Altkraftwerke ans Netz geht, wird bekanntlich in diversen Gutachten bestritten.
2.3
Bezeichnend für E.on mit Blick auf Datteln IV ist, daß auch Dr.Willeke den Standort, den Weiterbau, den Betrieb ausschließlich mit wirtschaftlichen Erwägungen zu begründen versucht. Der Schutz der Bevölkerung – eine Gefährdung des Bevölkerungsschutzes- bleibt bei ihm völlig außen vor;diese Problematik wird mit keinem Wort erwähnt. Dr.Willeke sei daran erinnert, daß das OVG Münster gestützt auf das Landesplanungsgesetz nachdrücklich darauf hingewiesen hat, daß bei der Standortauswahl der Schutz der Bevölkerung
a b s o l u t e Prioriät genießt.Und ich sehe nicht -sh.auch Beitrag Brilano- wie mittels einer Regionalplanänderung, eines Zielabweichungsverfahrens und über einen zweiten B-Plan dieser essentielle Hinderungsgrund für das größte Monoblock-Kohlekraftwerk Europas an diesem Standort ausgeräumt werden kann, jedenfalls nicht substantiell mit Blick auf die Rechtsprechung von OVG und BVerwG.

2.4
Nach dem OVG-Urteil von 2oo9 ist der jetzige Standort mit geltendem Landesplanungsrecht unvereinbar! Um diesen unverändert existenten rechtlichen Hinderungsgrund für ein Kraftwerk an diesem Standort auszurämen, muß entweder förmlich in einem Gesetzgebungsverfahren das Landesplanungsrecht geändert werden -sh.CDU/FDP mit der Inititative zu einer sog.Lex-Eon-oder es muß das unverändert weiterhin für jedermann (!!) geltende Landesplanungsrecht zu Gunsten von E.on ausgesetzt (!!) werden -sh.jetzt die Absicht des RVR auf Initiative von E.on, ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen..Solange das Ergebnis eines solchen Zielabweichungsverfahrens -Verfahren zur Aussetzung für jedermann geltendes Recht im Einzelfall- nicht rechts-und bestandskräftig geworden ist, haben weiterhin alle diejenigen recht, die feststellen, daß nach geltendem Recht(!!) und nach Auffassung des OVG-Münster der Standort Datteln IV für das größte Monoblock-Kohlekraftwerk Europas landesplanerisch rechtswidrig ist und damit „nicht geeignet“ ist.

Und noch zwei Fragen -retorische?- zum Schluß an Dr.Willeke:
1.
Ist konzernintern schon einmal darüber nachgedacht worden, was E.on sich unter mehreren Aspekten hätte ersparen können, wenn der Konzern nicht ausschließlich kurzsichtiger wirtschaftlicher Vorteile wegen den jetzigen Standort bestimmt , sondern sich auf einen anderen, rechtssicheren Standort festgelegt hätte, z.B. auf den Kohlekraftwerk- „Altstandort“ in den nördlichen Rieselfeldern in Datteln – als solcher erstmalig ausgewiesen im Landesentwicklungsplan VI? Die Arroganz wirtschaftlicher und politischer Macht von E.on ließ anscheinend einen solchen konzerninternen Abwägungsprozeß seinerzeit für überflüssig erscheinen oder?

Und zum „Glaubenskrieg“ und den „Glaubenskriegern“

Welche Geldleistungen sind seit der Kraftwerksplanung bis heute an Vereine,Verbände,öffentliche und private Einrichtunen in Datteln seitens E.on -seitens des Konzernes, seitens seiner Tochtergesellschaften- überwiesen worden, der sog. „Landschaftspflege wegen“ bzw. um „Glaubenskrieger“ für sich zu gewinnen -selbstverständlich ohne daß damit irgend ein Straftatbestand tangiert worden ist-.

RA Ph. Heinz
RA Ph. Heinz
13 Jahre zuvor

Mit einem hat Herr Dr. Willeke recht: Es geht momentan einzig und alleine um politische Entscheidungen. E.on hat keinerlei Anspruch auf irgendeine Planung zur Ermöglichung von Datteln 4. Diese politische Verantwortung zu verschleiern und sich hinter zu erwartenden Gerichtsverfahren zu verstecken, ist ein Unding. Wie sagte der vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung am 3.9.09 in etwa? „Wir vermissen das Bewusstsein und die Wahrnehmung planerischer Verantwortung, die der Dimension dieses Projekts gerecht wird.“ Sehr viel scheint man bei den Beteiligten nicht gelernt haben.

Zur CO2-Argumentation: Genau so wie hier hat e.on bereits im verlorenen Gerichtsverfahrens argumentiert. Die Richter bezeichneten es daraufhin als Mißverständnis, dass abgesichert sei, dass es zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes durch Datteln 4 käme. Das gilt noch immer: In dem Begründungsentwurf des RVR zur Änderung der Regionalplans werden folgende Kraftwerke von e.on zur Abschaltung vorgeschlagen (https://rvr-online.more-rubin1.de/anlagen.php?anz=be&vid=21605100422&sid=ni_2010-PA-6&status=1 dort Anlage 2 S. 7):

• Datteln 1-3
• Gustav Knepper Block C
• Shamrock
• Scholven Block D

Selbst wenn dies zutreffen würde, käme man selbst nach den von e.on genannten Zahlen auf eine CO2-Reduktion von weniger als 4 % – über die kommenden 40-50 Jahre. Es besteht aber weitgehender Konsens, dass es bereits bis 2030 zu einer Reduktion um 40 % kommen müsste. Hiervon spricht auch Dr. Kment in seinem Gutachten.

Wenn man sich die e.on-Argumentation genauer ansieht, kommt es aber noch dicker: Zu den Altblöcken Datteln 1-3 sowie Shamrock bestehen ohnehin immissionsschutzrechtliche Stilllegungsverpflichtungen, die bis Ende 2012 umzusetzen sind. Der Block C des Kraftwerks Gustav Knepper ist seit 39 Jahren in Betrieb und der Block D vom Kraftwerk Scholven seit 40 Jahren. Man geht bei Kraftwerken von einer üblichen Lebensdauer von rund 40 Jahren aus. D.h., alle Kraftwerke, die e.on und der RVR benennen haben Abschaltungsverpflichtungen und/oder stehen kurz vor ihrem altersbedingten Ruhestand. Sie werden – unabhängig davon, ob Datteln 4 je ans Netz geht oder nicht – bald kein CO2 mehr ausstoßen. E.on selbst rechnet dagegen bei 40 jähriger Laufzeit mit einem Ausstoß von rund 205 Millionen t CO2 alleine durch Datteln 4.

Olga
Olga
13 Jahre zuvor

Abreißen und zwar sofort, auch E.on hat sich an bestehende Gesetze zu halten!!!

doubletrouble
doubletrouble
13 Jahre zuvor

eon tut mir so leid. Die wollen doch nur unsere Energieversorgung sichern und haben total viel Geld für ein neues Kraftwerk ausgegeben und jetzt gibt es ein paar verbohrte Typen, die das einfach nicht haben wollen. Und dabei spendet eon auch immer für wohltätige Zwecke, einfach so, weil die so nett sind. Und weil die Kinderklinik so nah am Kraftwerk liegt, direkten Nachbarn muss man ja ein bißchen helfen. Dann meckern die vielleicht auch nicht, wenn es mal ein paar Tage ein bißchen mehr Schatten gibt. Gut, dass Dr. Willeke das immer mal wieder alles richtig erklärt, sonst würde vielleicht noch einer denken, die wollen nur ihre finanziellen Interessen durchsetzen, egal, was Gesetze, Erlasse und Urteile sagen. Zumal die ja praktisch gezwungen wurden, das Kraftwerk genau an diese Stelle zu bauen. Sogar auf eigenes Risiko, manno, und dann so ein Stress. Die bauen bestimmt später sogar ein Krankenhaus für die Leute, die zu viel Schwermetalle oder etwas anderes abbekommen haben. Auch wenn sie jetzt gerade die Straße, die sie kaputtgefahren haben, nicht reparieren wollen. Aber das können auch die Leute übernehmen, die dann nachher in das Krankenhaus wollen. Ein bißchen was müssen die ja auch zahlen wenn sie schon so undankbar sind und nicht erkennen wollen, wer es gut mit ihnen meint. Danke für den tollen Artikel, Dr. Willeke!

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