„Dit iss Bärlin“ – Verwaltungsgericht blamiert den Innensenator und seine Polizei

Am 1. August in Berlin trugen die Demonstranten demonstrativ keine Masken. Foto: Leonhard Lenz Lizenz: CC0

Die für Samstag angekündigte Demonstration gegen die Corona-Politik darf nun doch stattfinden. Die Stuttgarter Anmelder von der Initiative „Querdenken 711“ hatten gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidenten in Berlin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG) in Berlin gestellt. Die Polizeibehörde hatte im Wesentlichen ihr Totalverbot mit einem „deutlich erhöhten Infektionsrisiko der Bevölkerung“ begründet. Sie stützte ihre Einschätzung auf die Erfahrungen mit der Demonstration am 01.08.2020. Die Teilnehmer hätten insbesondere keinen Mund-Nasen-Schutz getragen und untereinander den Mindestabstand nicht eingehalten.

Inkaufnahme von Infektionen

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts konnte entgegen der Berliner Polizei keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit erkennen. Die Kammer verweist auf die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin, die grundsätzlich Versammlungen erlaubt. Da die Verordnung keine Obergrenze der Teilnehmerzahl für Versammlungen festschreibt, schließt die Kammer, dass das Land Berlin „ein erhöhtes Infektionsrisiko in gewissem Umfang in Kauf“ nehme.

Schlampige Gefahrenprognose

Die Gefahrenprognose der Berliner Polizei sei ungenügend. Allein aus dem Verlauf der Versammlung am 1. August 2020 noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik lasse sich kein Totalverbot ableiten. Da hätte man besser prüfen und argumentieren müssen.

Milderes Mittel

Wenn Grundrechte betroffen sind, die aufgrund von Gesetzen eingeschränkt werden können, muss geprüft werden, ob es statt eines Verbots nicht ein milderes Mittel gibt. Nach einem milderen Mittel hatte die Polizei erst gar nicht gesucht. So schrieb ihr das Verwaltungsgericht ins Stammbuch, dass sie zum Beispiel einen anderen Ort und eine Reduzierung der Teilnehmerzahl in Erwägung ziehen könne. Die Anmelder hatten nämlich angekündigt, 900 Ordner und 100 Deeskalationsteams zu stellen, um bei Verstößen gegen die Auflagen auf die Teilnehmer einzuwirken.

Gerichtliche Auflagen

Die Corona-Demonstration kann nur stattfinden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Im Bühnenbereich müssen zudem Gitter aufgestellt werden, um „Personenballung“ zu vermeiden. Mit ständig zu wiederholenden Durchsagen und unter Einsatz seiner Ordner muss der Anmelder sicherstellen, dass auch die übrigen Teilnehmer die Mindestabstände einhalten. Darüber hinaus stehe es der Berliner Polizei frei, noch weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu erlassen.

Die Berliner Polizei kann jetzt noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht (OVG) erheben, um ihr Gesicht zu wahren. Vielleicht beschließt sogar noch das Bundesverfassungsgericht, wenn das OVG das Urteil des VG kassiert.

Eine kleine Anmerkung noch:

Es bleibt zu hoffen, dass es am Samstag in Berlin Katzen und Hunde regnet.

– VG Berlin Beschluss der 1. Kammer vom 28. August 2020 (VG 1 L 296/20)  –

Quellen: PM vom 28.08.2020

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Peter Ansmann
Admin
3 Jahre zuvor

Interessant ist BTW auch die Verbotsverfügung.

Zitat: "Bedenken wegen der Teilnehmerzahl: Bei der Teilnehmerzahl fällt der Widerspruch zwischen den öffentlichen Ankündigungen der "Querdenker" und der angemeldeten Zahl auf. Zur Demo am 29. August erklärt "Querdenken", es sei ganz Europa eingeladen. Angemeldet worden sind trotzdem nur 22.500 Teilnehmer.
Das war schon bei der Demo am 1. August so: Danach war von bis zu 1,3 Millionen gesprochen worden. Angemeldet hatten die Veranstalter nur 10.000. Laut Verbotsverfügung waren es aber schließlich 30.000."

Als "Corona-Rebell" würde ich mir von der Schwurbeltruppe "Querdenken 711" etwas verarscht vorkommen. Zumal deren Umfeld ja auch zur "Mut zur Wahrheit"-Fraktion gehört. (Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_88465910/polizei-rechnet-beim-verbot-von-corona-demo-in-berlin-mit-querdenken-ab.html)

ke
ke
3 Jahre zuvor

Failed state Berlin.
Die Hürden an ein Demo Verbot müssen hoch sein.
Die Corona Verordnungen sind oft zu widersprüchlich. Es ist ein Wunder, dass sie nicht öfter kassiert werden.

Berti
Berti
3 Jahre zuvor

Anmerkungen:
Herrliches Frühherbstwetter wird für Berlin (Samstag) vorhergesagt. 20 Grad, leicht bewölkt.
Natürlich ist Geisel blamiert bis auf die Knochen. Gilt mithin für die Polizeiführung in Berlin (leider sind höhere Polizeibeamte politische Beamte, in Berlin ist die Verquickung unersprießlich, komplett verfilzt).
Blamabel sind auch die jetzigen Verlautbarungen der Berliner Polizeiführung, wonach es bei der letzten sonderbaren Demo mit Coronabezug am 1.8. doch 30.000 People gewesen sind. Erst – mit Unterstützung der amtlich zertifizierten "Faktenchecker" – runterrechnen auf 17.500, dann auf 22.500 adjustieren. Dann, oha, 30.000. Leute, Leute, muss da einigen polizeipolitisch die Muffe gehen.
Infektionsschutzhinweise: das ist natürlich hübsch und lustig. Mitten in der Corona-„Krise“ haben am 1. Mai tausende Unmaskierte in Kreuzberg-Neukölln Party und Randale gemacht. Gejauchzt, gelärmt, umarmt und leider auch gezündelt. Epidemiologische Konsequenz: nüschde. By the way, gleiches scheint sich bei den weissrussischen Demos – sollen ja Tausende People auf der Straße sein – zu vollziehen: Maske meist pusekuchen, Abstände nö, epidemiologische Konsequenz: nüschde.
Wird hoffentlich alles gut gehen in Berlin. Geisel wird ja auch noch per Eilantrag beim OVG Demoverbot erwirken lassen wollen. Könnte theoretisch klappen. Wenn es klappt, kann dieser unangenehme Ex-SED-Hansel wieder das Beißholz aus dem Mund nehmen, die krebsrote Färbung von Kopp und „Jesichte wird sich denne ooch wieder ufflösen".

Walter Stach
Walter Stach
3 Jahre zuvor

"Idiotie und Idioten" sind immer eine Last, vor allem in Zeiten, in denen eine Gesellschaft sich außerordentlichen Herausforderungen zu stellen hat, z.B. jetzt "in Zeiten der Corona-Pandemie".
Diese Last ist besonders bedrückend, jedenfalls für mich, , wenn sie , wie das derzeit der Fall ist, außerordentliche mediale Aufmerksamkeit , ja sogar positive Resonanz erfährt.

Ein wenig Erleichterung verschaff es mir momentan, wenn ich mich der einschlägigen Umfragewerte erinnern:

Nur rd. 11 % der Befragten lehnen die von der Bundesregierung/den Landesregierungen verfügten
Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie ab.
(59 % halten die Maßnahmen für ausreichend, ca. 28 % wünschen sich "schärfe Maßnahmen)

Und ähnlich ist das Votum der Befragten, wenn es um Demonstrationen gegen die staatlich verfügten Maßnahmen geht,
D.h. rd 87 % der Befragten haben sich gegen solche Demonstrationen ausgesprochen.

Wenn die Demonstranten, wenn ihrer "Anführer" sich also auf "den Willen des Volkes berufen", erinnert mich das an die von AFD/Pegida und deren Anhängerschaft lauthals vorgetragenen Parole:
"Wir sind das Volk", obwohl auch diese "Gesinnungsgemeinschaften" nur eine Zustimmung in der Bevölkerung von derzeit rd. 1o % finden.

Ist es Zufall, daß die Pandemieleugner, die Demonstranten gegen die staatlichen verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und die vorg. "Gesinnungsgemeinschaften" übereinstimmend jeweils nur bei ca. 1o % der Bevölkerung Zustimmung finden?

Egal.
Jedenfalls "beruhigt" mich diese Einstellung von rd. 90% meiner Mitbürger.

PS
Damit ich nicht mißverstanden werde:

Diese "demokratierelevanten" Aussagen meinerseits taugen nicht, um damit rechtstaatlichen Grundwerte zu hinterfragen, z.B. den Grundwert der Meinungs- und den der Versammlungsfreiheit, die zusammen die Demonstrationsfreiheit ausmachen.
Diese Grundwerte gelten auch für "Idioten/für das propagieren von Idiotien in der Öffentlichkeit".

Ohne auf die insofern verfassungsrechtlich garantierten Freiheiten (Meinuggnsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit )und auf die dieserhalb einschlägigen verfassungsrechtlichen (!) Schranken dieser Freiheiheiten hier einzugehen), tendiere ich in meiner Rechtsauffassung ( bin mir also keineswegs sicher), dem Grunde nach dazu, der Verbotsverfügung der Berliner-Polizeibehörde bezogen auf die Demo morgen in Berling zuzustimmen, und bleibe bei meiner Auffassung, auch nach Bekanntwerden der gegenteiligen Rechtsaufassung des zuständigen VG in Berlin.

Rechtsauffassung hin, Rechtsauffassung her:
Das kann "so oder so" morgen für alle Beteiligten/Betroffenen ein "sehr schwieriger Tag" werden, hoffentlich ohne körperliche Schäden (für Demonstranten, für Polizisten, für unbeteiligte Dritte) und wünschenswerterweise auch ohne "nennenswerte" Sachbeschädigungen, die dann wie üblich in anschließenden gegenseitigen "Schuldvorwürfen" ihre Fortsetzung finden werden.

ke
ke
3 Jahre zuvor

Es ist natürlich extrem ärgerlich, dass das Berliner Versagen dazu führt, dass wieder viele neue Übertragungswege eröffnet werden, und dann werden noch Polizisten aus ganz Deutschland im Einsatz sein.

Auch wegen dieser Katastrophe dürfen Menschen nicht ihre Angehörigen in Krankenhäusern besuchen, gibt es weitere erkrankte Menschen, Probleme mit der wirtschaftlichen Entwicklung etc.

Egoismus ist natürlich auch dabei:
Richtig schlimm ist natürlich, dass ich meine geplanten Reisen vergessen kann.

Dann hat Bayern endgültig die Bodenhaftung verloren und fängt jetzt an, mit lächerlichen Alkoholverboten Corona zu bekämpfen. Söder erreicht die Bayern nicht. Weder am Anfang der Katastrophe noch jetzt.

ccarlton
ccarlton
3 Jahre zuvor

Es gibt keinen Grund sich wegen Covid 19 vor Demonstrationen zu fürchten. Daß Großdemonstrationen Infektionsherde sind, wurde von mehreren Großdemonstrationen der vergangenen Monate widerlegt.

Weiterhin hat sich die Zahl der positiv auf Covid 19 in den letzten Wochen zwar verdreifacht, aber die Zahl der wegen Covid 19 intensivmedizinisch Behandelten ist konstant geblieben. Aktuell sind es in ganz Deutschland 237 bei fast 9.000 freien Betten in den Intensivstationen.

abraxasrgb
abraxasrgb
3 Jahre zuvor

Eigentor mit Ansage … und Nachhilfestunde für diejenigen, die Gesinnungsethik als Hauptfach in der Klippschule gewählt haben.

(Aus)lachen hält gesund 😉

Lito
Lito
3 Jahre zuvor

Ein großer Sieg bei der Durchsetzung demokratischer Verhältnisse.

Unabhängig davon ob man die Meinung der Demonstranten teilt oder nicht : das Grundgesetz sichert den Deutschen das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu.

Der Innensenator hat offenbar aus seiner SED – Vergangenheit nichts gelernt, er sollte die politische Bühne sofort verlassen.

Berthold Grabe
Berthold Grabe
3 Jahre zuvor

Blamiert hat sich der Innensenator auch schon vorher, nur ist es jetzt für alle sichtbar.
Und es ist die Polizeiführung die sich ebenfalls blamiert hat nicht die Polizei an sich
Es ist wichtig das zu unterscheiden,weil die Polizeiführung politisch geprägt ist.
Es geht also umeine unfähige Politikerklasse.

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