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Duisburg: Bezirksregierung hält „Qualifikation Parteibuch“ für ausreichend

Ralf Krumpholz und  Duisburgs OB Sören Link. Foto: Stadt Duisburg
Ralf Krumpholz und Duisburgs OB Sören Link. Foto: Stadt Duisburg

Keine Verwaltungserfahrung, keine Erfahrung in der Zusammenarbeit mit vielen Mitarbeitern, aber das richtige Parteibuch: Der Fraktionsgeschäftführer der Grünen in Duisburg, Ralf Krumpholz, darf trotzdem Dezernent werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nun mitgeteilt, dass keine Einwände gegen seine Wahl bestehen.

In einer  Presseerklärung der Bezirksregierung Düsseldorf steht:

 Bei einer Anhörung gestern Abend im Duisburger Rathaus machten sich Regierungspräsidentin Anne Lütkes und  Regierungsvizepräsident Roland Schlapka abschließend ein Bild von den nach der Gemeindeordnung NRW notwendigen fachlichen Voraussetzungen (§71 Absatz 3 Satz 1 GO). Im Beisein von Oberbürgermeister Sören Link legte der neugewählte Beigeordnete die für seine Aufgabe erforderlichen Kenntnisse und beruflichen Erfahrungen dar.

Krumpholz wird also in Duisburg künftig für so sensible Bereiche wie Abfall, Bodenschutz und Wasser zuständig sein. Hat er seinen Laden nicht imm Griff, ist das ab nun nicht mehr nur ein Problem  von SPD, Linkspartei und Grünen, die ihm im Rat ihre Stimme gaben, sondern auch der Bezirksregierung Düsseldorf.

Mehr zu dem Thema:

Duisburg: Qualifikation Parteibuch

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John Martin Ungar
10 Jahre zuvor

„Qualifikation: Parteibuch“ ist die Grundseuche des Ruhrgebiets, die übrigens immer dort besonders penetrant grassiert, wo diese von niemandem gewählten Bezirksregierungen ins Spiel kommen.
Und in Dortmund. Via Dortmunder SPD. In allumfassender Weise. Aber das ist eine andere Geschichte…

TuxDerPinguin
TuxDerPinguin
10 Jahre zuvor

warum gibt es so eine Prüfung nicht bei der Besetzung von Bundesministern?
Wenn ich da an Niebel, Guttenberg, Schröder, von der Leyen, Westerwelle, Ramsauer, Friedrich, Aigner, Brüderle und Bahr denke… so viele Fehlbesetzungen gabs vorher nur selten.

ich weiß noch immer nicht, was ich davon halte.
fachliche Qualifikation kann man nicht bewerten, nehm ich mal als vorhanden an.
Erfahrung mit einem leitenden Posten? irgendwann muss für jeden das erste Mal sein.
Besser wäre es die Arbeit der Dezernenten zu evaluieren und Fehlbesetzungen dann auch zu beheben vor dem eigentlichen Ende der Amtszeit

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
10 Jahre zuvor

Sorry Stefan, aber nicht umsonst steht auf Deiner Dortmunder Dezernats-Liste ein „N.N.“ über z.B. Rechts- und Ordnungsamt. Und nicht von ungefähr ist unter diesem Namens-Posten das Umweltamt zu Martin Lürwer verschoben worden.

Die Grüne „Hupe“ hieß Steitz, hat hier keinerlei Ahnung von „Umwelt“ gehabt und ist dafür mitverantwortlich, dass der Envio-Skandal erst entdeckt werden konnte, als es schon zu spät für die Opfer war. Seine Zögerlichkeit in der Rechtsfragen des Wahllügen-Skandals sind ebenso – trotz Aus- und Vorbildung – Legion.

Die zweite Grüne „Hupe“, die noch im Amt ist, heißt übrigens Bonekamp und macht grad „Karriere“ mit einem Jugendamt, in dem solch eine Grunddisziplin wie Kameralistik bzw. seit einiger Zeit die Doppik zu den unbekanntesten Dingen dieser Erde zählt.

Erdgeruch
Erdgeruch
10 Jahre zuvor

Was zeigt, dass die Grünen langsam einfach zu wenig Personal für die vielen Posten nach Wahlergebnis haben. In jeder Ruhrgebietsstadt kann man nach dem peinlichsten Dezernenten fragen und es wird immer irgendwie ein Grüner genannt.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
10 Jahre zuvor

@#6 | Erdgeruch: Wobei man allerdings gerade beim Thema Umwelt und Envio erwähnen muss, dass vor Steitz ein gewisser „Ullrich Sierau“ Umweltdezernent war. In dessen Amtszeit bis 2005 fielen massive PCB-Kontaminationen des von der Envio-Vorgängerin ABB gepachteten Hafengeländes.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
10 Jahre zuvor

@#8 | Stefan Laurin: Messungen waren damals wie auch vom LANUV ab 2008 witzlos, weil trotz Wissens der Stadt um die Tätigkeiten von ABB (die gleichen, die auch Envio später durchführte) keine Kontroll-Schwerpunkte gesetzt wurden. Spätestens ab 2007 hätte der Dortmunder Hafen reagieren müssen, denn da beschwerte sich Neupert schriftlich über den Erpressungsversuch von ABB, ihm die schon kontaminierten Gebäude verkaufen zu wollen, anstatt dass diese vom Eigner Stadt mitvermietet würden. Die Stadt stand ihm damals rechtlich zur Seite, reagierte aber überhaupt nicht auf die bestehende Kontamination, die dann klammheimlich von ABB selbst teilbeseitigt wurde.

Aber das wird alles noch im LG-Prozess auf den Tisch kommen;-)

Volker Steude
10 Jahre zuvor

Nicht nur die Dezernenten werden nach Parteibuch besetzt, auch die zweite Reihe wird nur mit Leuten mit dem richtigen Parteibuch besetzt.

In Bochum der neue Leiter des Schulverwaltungsamtes, natürlich aktives SPD-Mitglied wie der alte:
https://www.ruhrnachrichten.de/lokales/bochum/Keine-Angst-vor-Minenfeld-Martin-Stempel-leitet-Schulverwaltungsamt;art932,1971972
https://www.derwesten.de/staedte/bochum/neuer-chef-im-schulverwaltungsamt-id7840621.html

In Bochum ist das so selbstverständlich, dass solche Posten nur mit Parteimitgliedern besetzt werden, dass es in der Presse nicht mal erwähnt wird.

@Stefan Laurin: Auch hier ist die Presse mal wieder völlig unkritisch… .

Martin Ungar: Ja, das ist eine Seuche im Ruhrgebiet, aber das hört erst auf, wenn die Medien, wie hier kritisch berichtet.

trackback

[…] Bezirksregierung hält “Qualifikation Parteibuch” für ausreichend (Ruhrbarone) […]

Erdgeruch
Erdgeruch
10 Jahre zuvor

Nein, ab einer gewissen Ebene müssen Beamte politisch besetzt werden, um den Willen der gewählten Mehrheit umzusetzen. Auf der kommunalen Ebene bleiben sie jedoch dann lebenslang. Das ist der Konstruktionsfehler.

Walter Stach
Walter Stach
10 Jahre zuvor

1.
Minister, für die es keine normierten Qualitätsanforderungen gibt, sind als Mitglieder des verfassungsrechtlich bestimmten und geregelten Exekutivorganes „Regierung“ ganz und gar nicht vergleichbar mit Beamten in einer Kommunalverwaltung.
2.
Beigeordnetes sind kommunale Beamte, allerdings Wahlbeamte -Wahl d.d.Rat-und Zeitbeamte -nur für 8 Jahre,nicht Beamte auf „Lebenszeit“.

Für sie gilt, wenn nicht ausnahmsweise Sonderregelungen greifen, das gesamte Beamtenrecht.Das gilt auch für ihre Einstellung und Beförderung nach dem Leistungsprinzip.Diesem Leistungsprinzip enspricht es beispielsweise,d aß ein Beamter, der bei einer Beförderung unterlegen ist, eine Konkurrentenklage vor dem Verwaltusngericht anstrengen und geltend machen, daß die Beförderung seines Konkurrenten nicht mit dem Leistungsprinzip vereinbar ist.

Diesem allgemeinen Leistungsprinzip trägt auch § 71(3)GO NW Rechnung, in dem festgelegt ist:

„Die Beigeordneten müssen die für Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.In kreisfreienStädten und Großen kreisangehörigen Sädten muß mindestens einer der Beigeordneten die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen“.

Während z.B. für Beamte des mittleren,des gehoben,des höheren Dienstes das Beamtenrecht sehr präzise die Einstellungsvoraussetzungen festlegt -in der Regel eine durch eine entsprechende „Staats-„prüfung nachgewiesene Qualifikation-, werden für die komm.Beigeordneten diese Anforderungen -sh.vorstehend § 71(3)GO NW-mittels unbestimmter Rechtsbegriffe festgelegt: “ …fachliche Voraussetzungen und ausreichende Erfahrungen…“.
Solche unbestimmten Begriffe sind R e c h t s begriffe, keine juristischen Leerformeln. Sie sind auslegungsfähig und auslegungsbedürftig.

3.
Seit vielen,vielen Jahren habe ich zunehmend den Eindruck, daß nicht nur in den Kommunen diese unbestimmten Begriffe nicht als Rechtsbegriffe verstanden werden, sondern als juristische Leerformeln, als „bloße Empfehlung an die komm.Räten“ für ihre Entscheidungsfindung.
Seit vielen, vielen Jahren habe ich zudem zunehmend den Eindruck, daß bei der Wahl komm.Beigeordnete auch die Kommunalaufsicht, die ihrem Wesen nach eine R e c h t s aufsicht des Staates über die Kommunen ist, sich mehr und mehr nach dem Opportunitätsprinzip richtet, nicht nach dem Legalitätsprinzip.
Und das gilt vor allen dann, wenn es eine parteipolitische Interessenidentität zwischen den Akteuren in der Kommune und denen in den staatlichen Aufsichtsbehörden gibt -Duisburg, Be.Regierung,Innenminster -oberste komm.Aufsichtsbehörde!!!

4.
Unbestritten und im Interesse der jeweiligen Kommune begrüßenswert ist es, daß es nach wie vor noch Kommunen gibt, die in einem oft sehr anspruchsvollen Verfahren alles tun, um die fachlich qualifiziertes Führungspersönlichkeit -mit ausreichender Erfahrung -für das jeweilige Beigeordnetenamt zu finden. Vor einigen Wochen konnte ich -mittelbar-erfahren, wie intensiv sachlich/zeitlich ein solches Einstellungsverfahren durch einen kommunalen Rat gehandhabt werden kann -Wahl des I.Beigeordneten -Bürgermeister-in Konstanz;aus meiner Sicht vorbildlich!!

Und das Ganze steht nicht in einem Widerspruch zu dem Interesse der jeweiligen Mehrheit im Rat, nicht alle, aber zumindest einige Beigeordnetenstellen so zu besetzen, wie den parteipolitischen Interessen zu entsprechen scheint.

4.
Zur Kenntnis zu nehmen ist, daß diese Problematik die große Mehrheit in den Kommunen nicht interessiert;vermutlich im konkreten Falle auch nicht die Mehrheit der Menschen in Duisburg.

Zur Kenntnis zu nehmen ist, daß diese Problem regelmäßig auch nicht durch die jeweilige Ratsopposition aufgegriffen wird, und zwar meisten deshalb nciht, weil sie eingebunden wird in solche Prozesse, in dem die Mehrheit der Oppostion „anteilig“ Beigeordnetenstellen zugesteht -oder Führunspositionen bei städt.Töchterunternehmen-und der Opposition daran gelegen ist, ebenso wie die Mehrheit im Rat „großzügig“ mit den Qualitätsanforderungen umgehen zu können.

Zur Kenntis zu nehem ist zudem, sh.vorstehend,daß auch die R e c h t s aufsicht des Staates sich hier „auffallend zurückhält“.

Zur Kenntnis zu nehmen ist, daß auch hier gilt ;“Wo kein Kläger,da kein Richter.“

Ich halte es zumindest für bedenkenswert, daß ein „unterlegener Bewerber“ ‚mal die Zulässigkeit und Begründetheit einer sog.Konkurrentenklage prüft.

5.
Persönlich kann ich unabhängig von allen rechtlichen Problemen in der Sache ganz und gar nicht nachvollziehen,daß der Rat, daß die jeweilige Ratsmehrheit nicht alles daran setzt, um aus dem Kreise der Bewerber für eine Beigeordnetenstelle die fachlich qualifiziertes, mit ausreichender Erfahrung ausgestatte Führungspersönlichkeit wählt.
Der Rat kann doch von „seiner Verwaltung“ nur beste Leistungen erwarten, wenn er -durchaus unter Beachtung parteipolitischer Erwägungen- das am besten geeignete Führungspersonal auswählt. Ihm, dem Rat, ist letztlich Verwaltungsversagen zuzurechnen, wenn er bei der Besetzung von Führungspositionen in der Verwaltung eben nicht nach „fachlicher Eignung und asusreichende Erfahrung“ die Führungskräfte auswählt.
Aber….auch diese simple Erkenntnis ist keine der öffentlichen Meinung.
Von daher „wir“- in diesem Falle die Bürger in Duisburg-haben „nichts Besseres verdient“.

Nachtrag:
Ob im konkreten Falle der in Duisburg Gewählte nicht doch trotz aller mir bekannten Vorbehalte bezüglich der Geeignetheit für diese Beigeordnetenstelle qualfiziert ist und ihm deshalb wie jedem Gewählten die Chance zuzugestehn ist, seine Geeignetheit während seiner Amtszeit zu beweisen , will ich mit meinem Beitrag nicht in Frage stellen;dazu fehlen mir detailierte Informationen.

ulrics
10 Jahre zuvor

Der rot-grüne Filzteppich in Duisburg wird halt dichter.

Bezahlen müssen die Unfähigkeit, wie immer die Steuerzahler.

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