Envio-Prozess: Erstes Verfahren eingestellt – Endlich Ruhe?

envio„Envio-Prozess: Erstes Verfahren eingestellt“ „Endlich Ruhe“: Unter diesen Überschriften wurde über einen neuer Sachstand zum Envio-Strafprozess  berichtet, jedoch war leider noch nichts über den Grad der Überzufälligkeit für die beobachteteten, gesundheitlich nachteiligen Veränderungen in der betroffenen Envio-Arbeiterschaft nachzulesen. Von unserem Gastautor  Rudolf Uebbing. 

Bedauerlicherweise konnte nicht berichtet werden,  dass speziell die Staatsanwaltschaft Dortmund ein epidemologisch-kriminologisches Gutachten in Auftrag  gegeben hätte, nämlich dazu, die festgestellten Gesundheitsbelastungen der  betroffenen Gruppe von Arbeitern bei der Envio Recycling GmbH & Co.KG Ursachen bezogen aufzuklären und dies auf Basis der  intensiven Datenerhebungen der Uni-Kliniken Aachen  (Betreuungsprogramm HELPcB).

Stattdessen kann derzeit auf Grund der fehlenden Berichterstattung vermutet werden, dass zwar Einzelfälle intensiv erforscht werden, aber der ursächliche Gruppenzusammenhang nicht in der nötigen Intensität beleuchtet wird. In der allgemein wissenschaftlichen Erforschung stehen nicht unbedingt kriminologisch relevante Erkenntnisse an erster Priorität.

Angesichts der vorhandenen überzeugenden Offenkundigkeiten darf gemeint werden, dass für die Gruppe der betroffenen Arbeiter sich sehr wohl ein Indizienbeweis (nicht unzulässig gem. BGH) herbeiführen ließe,  wenn die entsprechenden zielgerichteten Anstrengungen erfolgten, d.h. wenn ein derart spezialisiertes Gutachten erstellt würde.

Ein sehr gut denkbares Ergebnis wäre z.B.  ein systematischer Ausschluss einer Zufälligkeitsursache und der Ausschluss anderer Ursachen –  anstelle der bewiesenen firmenbezogenen Schadstoffbelastungen.

Der hier angesprochene Nachweis sollte erfolgen können mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit,  welche keinen vernünftigen Zweifel zulässt.  Nun, auch in der Westfälischen Rundschau und anderswo ließ sich bislang nichts über ein derart beauftragtes Gutachten nachlesen.

Hingegen ist z.B. bekannt, dass im Contergan-Fall Anfang 1961  eine Zufälligkeitsursache mit 1:10 000, zum Jahreswechsel 1961/62 mit 1:10 Millionnen und zu Ende 1962 mit 1:10 Sextrilliarden (1 mit 40 Nullen) ausgeschlossen werden musste – warum gibt es im PCB-Fall keine derartigen bezifferbaren Ausschlussangaben, obwohl mittlerweile seit dem Stopp der PCB-Emission (Betriebsstilllegung) über 3 Jahre vergangen sind ?

Man darf genau wie im Contergan-Fall davon überzeugt sein, dass  mit anhaltenden Analysen die Zufälligkeitsbeurteilung sich ähnlich entwickelt wie z.B. eins zu zehn, eins zu tausend usw. usw. …

Warum hierzu in der RN / WR keine Berichterstattung erfolgte – dies muss gefragt werden dürfen.

Hingegen klingen noch die Berichte über einige  erlebte massive gesundheitlichen Belastungen

– nach der Schadstoff belasteten Arbeit bei Envio –
ziemlich unvergesslich in den Ohren:

Schwere Veränderung der Haut (mit Foto),
Pigmentstörung, Fleckenbildung, Taubheitsgefühl in
den Füßen und an den Beinen mit Haarausfall,
Krämpfe, Muskelzucken und Schmerzen nach Belastung;
Verlust des Feingefühls in den Händen und
nachlassende Motorik
(Perchlorethylen als Ursache mit hoher Wahrscheinlichkeit
– gem. ärztlicher Auskunft, so ein Betroffener).

Weiter wurde beobachtet oder festgestellt:
a) Veränderungen an den Schilddrüsen,
verminderte Nervenleitgeschwindigkeit und mehr.

b) Wissenschaftliche Feststellung des mit PCB
verbundenen Verlustes an ‚gesunden‘ Lebensjahren (QALYs)
bei den untersuchten Personen.

Bislang wurde in der RN / WR noch nicht berichtet,
dass die EPA (Umweltbehörde in den USA) Berechnungsvorschriften
zur bezifferbaren Krebsrisikobestimmung in Abhängigkeit
von PCB-Mengen schon seit langem veröffentlicht hatte
(Dosis-Wirkung-Beziehung).

 

Ziemlich beschämend ist, dass Menschen am unteren Ende der Lohnstufe, als Leiharbeiter, besonders hoch belastet wurden.

 

Die Folgen von PCB-Vergiftungen wurden von dem süddeutschen  Umweltmediziner Dr. Kurt Müller grundsätzlich beurteilt – und man wünschte sich für die Betroffenen,  die nachstehende Auskunft wäre unzutreffend:  „Im weiteren Verlauf kommt es zur Störung der Immunleistung, Störung des neurologischen Systems mit Hirnleistungsstörung, Konzentrationsstörung und schließlich auch zur Leberfunktionseinschränkung und zur Störung der Schilddrüse. Dass die Patienten antriebsarm werden, müde, leistungsschwach, niedergeschlagen, so dass man bei vordergründiger Betrachtung natürlich an eine psychische Symptomatik denken möchte, und nicht wenige Patienten würden, wenn man die Sache nicht kennt, mit der Diagnose einer Depression belegt werden. …“.

Ferner äußerte sich Dr. K. Müller über die Höhe der Wahrscheinlichkeit von chronischen Erkrankungen.

 

Zu den hier wichtigen Bemessungen von Dosis-Wirkung-Beziehungen  wird zukünftig das Aachener Forschungs- und Betreuungsprogramm HELPcB (Uni-Klinik RWTH) bedeutsame Informationen beitragen können.

 

Beweisführungen im Wege des Ausschlussverfahrens können  mittels geeignet umfassender Datenerhebung vorgenommen werden.- Warum hört man in der Öffentlichkeit nichts von derart zu beauftragenden Analysen und Anstrengungen ?

 

Nicht hingenommen kann werden, dass die Betroffenen für die erlittenen Nachteile und für ein erhöhtes Erkrankungsrisiko  keine Entschädigungsansprüche verwirklichen können.

Wo bleibt der nachhaltige Einsatz christlicher und sozialer Parteien, wenn es um die Rechte der betroffenen, schwerarbeitender Menschen geht, die nur gering entlöhnt werden wie die mit Schadstoffen belasteten Leiharbeiter bei Envio ?

 

Eine gerichtliche Feststellung im Sinne der betroffenen Arbeitnehmer der Firma Envio wird dazu beitragen können,  künftigen Wiederholungen von Umweltverseuchungen und ähnlichen Schadstoffbelastungen der Menschen entgegenwirken zu können.  (Auch sollte nebenbei gefragt werden, wann wieder endlich ohne Bedenken  Grünkohl in den Schrebergärten der Hafenwiese angebaut werden kann.

Die gärtnerische Empfehlung der Bezirksregierung Arnsberg musste leider im Mai 2013 noch mal behördlich bestätigt werden.)

Wo bleibt das wissenschaftlich systematisierte Nachweisverfahren nach all den Fällen wie Contergan, Duogynon, PCP und PCB und anderen giftigen Stoffen – nach 5 Jahrzehnten schlimmer Erfahrung ?

 

Die Politik kann ein geeignetes Forschungsprogramm veranlassen,  welches zukunftsorientiert besonders wichtig ist!

 

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Rudolf Uebbing
Rudolf Uebbing
11 Jahre zuvor

Klarstellung der Übertragungsmängel bei den redaktionellen
Textkürzungen ins Webformat oben – Korrigenda:

(Hier bitte ich herzlich die Redaktion um Löschung
dieses Kommentars, sobald die untenstehende
Liste im Webtext oben realisiert wurde.)

1.) Einleitung:
„…”Endlich Ruhe”: Unter diesen Überschriften wurde über
einen neuen Sachstand zum Envio-Strafprozess berichtet,
jedoch war leider noch nichts über den Grad der
Überzufälligkeit für die beobachteteten, gesundheitlich
nachteiligen Veränderungen in der betroffenen
Envio-Arbeiterschaft nachzulesen.“

2.) Beispiel für Überzufälligkeit:
„Man darf genau wie im Contergan-Fall davon überzeugt sein,
dass mit anhaltenden Analysen die Zufälligkeitsbeurteilung
sich ähnlich entwickelt wie z.B. eins zu zehn,
eins zu tausend usw. usw.“

3.) Formeln der empirischen Krebsrisikobestimmung infolge PCB:
„Die EPA (Umweltbehörde in den USA) hatte Berechnungsvorschriften
zur bezifferbaren Krebsrisikobestimmung in Abhängigkeit von
PCB-Mengen schon seit langem veröffentlicht
(Dosis-Wirkung-Beziehung).“

(4.) Überzählige Leerzeilen).

Vielen Dank an die Redaktion für eine Überarbeitung der
Textkürzungen.

R. Uebbing

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

Hallo Herr Uebbing,

Ihre Infos werden hier schneller und besser verbreitet als auf Frau Kriebels und meinem Blog.

Eine Info, die Ihnen evt. noch unbekannt ist:

„Carcinogenicity of polychlorinated biphenyls and polybrominated biphenyls“, erschienen im The Lancet Oncology am 15. März diesen Jahres, abrufbar mit einer kostenlosen Registrierung unter https://www.thelancet.com/journals/lanonc/article/PIIS1470-2045(13)70104-9/fulltext?_eventId=login

Die International Agency for Research on Cancer Monograph Working Group (IARC), eine Zuarbeitsgruppe der WHO, hat den Status der Gefährlichkeit von PCB (*alle* Kongenere) von bislang nur verdächtig auf „Group 2A, probably carcinogenic to humans“ erhöht, lässt also die PCB nun als eindeutig krebserregend für den Menschen klassifizieren.

Das einzige Medium, dass dies bislang mit Interesse zur Kenntnis nahm, war die Westpol-Redaktion vom WDR. Von allen anderen großen Medien dürfen Sie um Gottes Willen bloß keine nähere Beschäftigung mit diesem Thema erwarten, diese Erfahrung kann ich mittlerweile als bestätigt einordnen und das auch bei einem Herrn Brandt, Ex-Rundschau.

Es gibt allerdings noch ein Problem, welches wahrscheinlich im jetzigen Prozess nicht gelöst werden kann – die Frage, welche Kongenere zu welchen kurz-, mittel- und langfristigen Schäden führen können und ob dies bei den Opfern zweifelsfrei für alle Kongenere nachweisbar ist. Die dazu notwendigen Testverfahren sind noch nie vor Gericht angewendet und ausgewertet worden, so dass alle Beteiligten auf Goodwill des Vorsitzenden angewiesen sind – oder halt auf Revision setzen müssen.

Rudolf Uebbing
Rudolf Uebbing
11 Jahre zuvor

Zu dem Thema von öffentlich nicht angemessen diskutierten gesundheitlichen Erkenntnissen

Vielen Dank Herrn Lohmann für den aktuellen Hinweis
auf den Artikel in der medizinischen Fachzeitschrift:
https://www.thelancet.com/journals/lanonc/article/PIIS1470-2045(13)70104-9/fulltext?_eventId=login

Gut im Sinne einer Vorbeugung weiterer Vorkommnisse wie
die erlebte PCB-Verseuchung seitens der Firma Envio wird sein
können, im Erkenntnisprozess gezielt schrittweise vorzugehen –
das heißt: Ehe in den betroffenen Einzelfällen die Belastungskausalitäten
festgestellt werden, sollte (und kann nach meiner Sicht)
o h n e jeden v e r n ü n f t i g e n Zweifel festgestellt werden,
dass die G r u p p e der betroffenen Arbeiter gesundheitlich
geschädigt worden ist. Dies kann gerichtlich festgehalten werden.

Von der öffentlichen Berichterstattung wird leider beispielsweise
nicht betont:
Signifikante lineare Belastungsbeziehung
(Karzinogenität und PCB) – dazu ein Zitat aus o.g. Quelle:

„significant linear exposure—response trend“ –
ggf. übersetzbar mit
bedeutsame, einfach proportionale Belastungsbeziehung (Reaktionsverlauf).

Ein Kontrast zu einigen berichteten gutachterlichen Äusserungen über
mangelnde Kenntnisse zu Dosis-Wirkungs-Beziehung mag
sich abzeichnen. (Sh. auch Dosis-Risikobeziehung der EPA für PCB,
welche ebenfalls linear ist.)

Derartig wichtige Anhaltspunkte müssen angemessen
diskutiert und ausgewertet werden. Eine scheinbare Unwissenheit
sollte nicht vermittelt werden. Stets vorhandene wissenschaftliche
Unsicherheit darf nicht rechtsmissbräuchlich eingesetzt werden.
Angst vor der Angst kann selbst in ein Bedrohungspotenzial umschlagen.

Zitat:
„The Working Group considered more than 70 independent epidemiological studies with informative data for carcinogenicity of PCBs in human beings.
Excess risks for melanoma were reported in several studies,
mainly cohort studies of workers in the manufacture of capacitors
and transformers, and in electric power and equipment maintenance.“

Aussage:
„A significant linear exposure—response trend
was noted in the largest study. 3)“

3) Loomis D, Browning SR, Schenck AP, et al. Cancer mortality among
electric utility workers exposed to polychlorinated biphenyls.
Occup Environ Med 1997; 54: 720-728.

Rudolf Uebbing
Rudolf Uebbing
10 Jahre zuvor

Der PCB-Fall in den USA, Alabama, Anniston –
welche Lehren lassen sich für den Envio-Fall in Dortmund ziehen ?

2003 haben nach juristischen Klagen die über Jahrzehnte
PCB verursachenden Firmen (Monsanto u.a.) ca. 700 Millionen US-Dollar
Entschädigungsleistungen zahlen müssen – dies zugunsten
von über 20000 klageführenden, PCB-betroffenen Bürgern
im Umfeld der ehemaligen Chemiefabriken.

Im Jahre 2000 wurde eine Studie des US-Gesundheitsministeriums publiziert,
welche die Ergebnisse der PCB-Messungen von 2970 Personen (aus dem Umfeld von Anniston) enthielten. Dabei wurde ein Vielfaches an PCB- Belastung gegenüber Einwohnern anderer, unbelasteter Ortschaften festgestellt. – Kaum vorstellbar ist, dass hierzu keine detaillierten gesundheitlichen Auswertungen stattgefunden haben und keine ausführlichen medizinischen Unterlagen dazu existierten. (Wurden diese vom
Dortmunder Landgericht zur Einsicht angefordert ? – mag gefragt werden dürfen.)

Auch ist nicht erklärlich, warum von diesen höchst wichtigen
Erfahrungswerten in Alabama in der hiesigen Presseberichterstattung
zum Dortmunder Fall (noch) nichts nachgelesen werden konnte –
insbesondere nicht, was die gutachterlichen Aussagen vor dem
Dortmunder Landgericht betrifft. – Gehen hier wichtige
Informationen verloren, insbesondere Informationen,
welche die in Alabama realisierte Entschädigungspflicht der
Verursacher betreffen ? – Schon deutlich vor 1940 weiss man
von Leberschäden i.V.m. PCB-Belastungen zu berichten –
die offensichtliche empirische Kausalität wird merkwürdigerweise
desöfteren (immer noch) in Frage gestellt.

Wenn im Einzelfall die Krankheitsursache zwar nicht
abschließend sicher nachgewiesen werden kann, so
doch wird die Ursache für die gesundheitliche Schädigung
der G r u p p e der betroffenen Dortmunder Arbeiterschaft (Envio)
ohne jeden vernünftigen Zweifel zu beurteilen sein.

Der US-Fall der bereits vollzogenen PCB-Entschädigungsleistung in
2003 sollte hier Mut machen, den Verursacher auch in
Dortmund zu einer Entschädigungsleistung verpflichten
zu können – unsere betroffenen Mitbürger haben dies verdient –
ein Wunsch für 2014!
…………………………………………………………………………………

Anhang –
Zitat aus dem Bericht:
( https://www.organicconsumers.org/Toxic/monsanto_pcbs.cfm )

„Bob Roden, also a plaintiffs attorney in the federal case,
said individual awards would be based on factors such as
level of PCBs found in the blood,
property damage, personal injury and nuisance.“

Kommentar: Dass hier im o.g. Zitat der PCB-Kontaminierungsgrad
zu einer Bemessungsgrundlage für die Entschädigungsleistung
(‚award‘) gemacht wird, darf ich als geradezu vorbildlich
für die Dortmunder PCB-Situation ansehen. – (In 2003
war eine Entschädigungsleistung in Höhe von 300 Mill. US-Dollar
ca. 3000 betroffenen Menschen zuzuordnen gewesen.)

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
10 Jahre zuvor

@#4 | Rudolf Uebbing: Die Dortmunder Staatsanwaltschaft hatte vor dem Prozess ihre Strategie ja weitestgehend nach Ihren Vorstellungen formuliert und wollte den Usus bei bisherigen Umweltrechts-Prozesses mit der strikten Beweislast für jeden einzelnen Geschädigten und für jeden einzelnen Quadratzentimeter geschädigter Organe umkehren, so dass ein Präzedenzfall entstünde, der einfach die reine Kontamination mit PCB als Körperverletzung bestraft. Da unterscheiden sich nämlich deutsches und amerikanisches Strafrecht erheblich.

Aber diese Staatsanwaltschaft hat es ja fertiggebracht, sich sofort am Start mit einem katastrophal schlechten Gutachten in die schwache Rolle der Fehlermacher und Versager zu bringen; spätere Ungereimtheiten bei der Expertenbefragung und interner Zwist mit den Klägern kamen dazu.

Hinzu kommt, dass Monsanto immer noch ein florierendes globales Business mit Milliardengewinnen ist, dem 300 Mio. Dollar nicht allzu weh tun, während es Neupert und Harks bei Envio geschafft haben, den gesamten Firmenkomplex finanziell zu entbluten. Da ist also keine Hoffnung auf Entschädigungen mehr, es geht nur noch um die Schwere der Tat und einen Straftats-Schuldspruch, die damit verbundenen Ansprüche der Kläger auf zivile Schadensersatzklagen und die ebenso damit verknüpften Ansprüche aus den Versorgungskassen.

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