Für Kurzentschlossene : Workshop Auskunftsrechte für Alle – So kommt ihr an Dokumente und Informationen von Behörden ran

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Der damalige Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann feierte im April 2008 seinen 60. Geburtstag im Kanzleramt. Eine Party in einem Staatsgebäude, finanziert vom Steuerzahler. Wie wurde das Geld ausgegeben? Wer war eingeladen? Verbraucherschützer Thilo Bode schrieb einen Auskunftsantrag an das Bundeskanzleramt, um genau das zu erfahren. Bode berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Zwei Gerichtsentscheidungen später gab das Amt die Informationen frei. Die Liste der Gäste steht bis heute im Internet. Von Daniel Drepper

Sie interessieren sich für das jährliche Einkommen Ihres Bürgermeisters? Für ein Gutachten zu einer neuen Brücke oder Straße in der Nachbarschaft? Oder dafür, wie häufig die Politiker Ihres Wahlbezirks tatsächlich bei Abstimmungen aufgetaucht sind? Kein Problem, können sie alles haben. Behörden müssen Ihnen diese Informationen geben. Gemeinsam mit dem gemeinnützigen Recherchebüro CORRECT!V erklären wir Ihnen in einem kostenlosen Workshop, wie Sie Ihr Recht auf Auskunft nutzen.

Jeder kann bei Bundesbehörden, Ministerien, Ämtern und oft sogar bei staatlichen oder kommunalen Unternehmen Dokumente oder Informationen bekommen. Egal ob Bürger, Blogger oder Journalist, egal wo Sie geboren sind oder wo Sie leben. Dafür gibt es eine ganze Reihe verschiedener Auskunftsrechte. Und die Informationen zu bekommen ist oft mit erstaunlich wenig Aufwand verbunden.

Das wichtigste Auskunftsrecht für Bürger ist das Informationsfreiheitsgesetz, das es in Deutschland seit 2006 gibt. Mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes bekommen Sie Zugang zu Originaldokumenten. Das Gesetz soll die demokratische Teilhabe stärken. Mit dem Zugang zu Originalinformationen sollen Bürger informiertere Entscheidungen treffen können – und das Handeln Ihrer gewählten Vertreter überprüfen.

Zur Auskunft verpflichtet sind vor allem Bundesbehörden. In vielen Bundesländern gibt es eigene Informationsfreiheitsgesetze. In diesen Ländern sind dann auch alle Landesbehörden sowie die Einrichtungen der Kommunen zur Auskunft verpflichtet. Sie können also Ministerien wie das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundeskanzleramt aber auch ihre lokale Bezirksverwaltung um Informationen bitten.

Ihre Auskunftsrechte gehen jedoch weit darüber hinaus. So haben Sie auch das Recht auf Informationen von Gerichten und vom Staat finanzierten Firmen. Sogar von manchen privaten Unternehmen können Sie Informationen bekommen. Dazu gehören alle Unternehmen, die staatliche oder öffentliche Aufgaben übernehmen, zum Beispiel manche Forschungsinstitute, Jobcenter, Krankenhäuser oder Theater und die unter öffentlicher Kontrolle stehen.

Beauftragt der Staat – egal ob Bund, Land oder Kommune – Unternehmen mit öffentlichen Aufgaben, muss das zuständige Amt, das den Auftrag erteilt hat, auch Auskunft darüber geben, was das Unternehmen macht. Das gleiche gilt, wenn der Steuerzahler die Mehrheit der Anteile an einem Unternehmen besitzt. In diese Kategorie fallen zum Beispiel die lokale Stadtreinigung, Stadtwerke, die Post und die Bahn.

Auch Unternehmen, die ganz oder teilweise mit Steuergeldern finanziert werden, müssen Auskunft geben – etwa die öffentlich-rechtlichen Sender, Schwimmbäder, Bibliotheken und Kirchen. Hier müssen meist nur solche Informationen offenbart werden, die direkt mit der Nutzung der Steuergelder zu tun haben. Geheim bleiben dagegen Informationen wie Hintergründe zur Gestaltung des Fernsehprogramms.

Selbst Firmen oder Vereine, die ausschließlich mit privatem Geld arbeiten und keine Steuergelder erhalten, müssen in bestimmten Fällen Auskunft geben. Es geht im Kern nämlich darum, ob von einer Institution eine hoheitliche Funktion ausgeübt wird, ob sie also vom Sinn und Zweck her als Behörde zu definieren ist. Ein Beispiel ist der TÜV, der zwar eine private Institution ist, aber im Auftrag des Staates handelt. Damit ist der Bereich des TÜV, der als Aufgabe des Staates angesehen werden kann, auskunftspflichtig.

Grundsätzlich können Sie alles beantragen. Jedes Dokument, das zu den genannten Bereichen gehört, fällt unter diese Auskunftspflicht. Denken Sie dabei gerne um die Ecke, denn eine Information kann viele verschiedene Formen haben: ein Gutachten, eine Datenbank, ein Ordner mit Dokumenten oder eine E-Mail. Oft liegt die Information auch in verschiedenen Behörden. Es reicht, wenn jemand in der Behörde eine Kopie oder einen Durchschlag des Dokumentes besitzt – dann muss er Ihnen diese Information herausgeben.

Neben dem Informationsfreiheitsgesetz gibt es weitere Auskunftsrechte, die Sie nutzen können. Das Umwelt- oder das Verbraucherinformationsgesetz zum Beispiel – oder Ihr Einsichtsrecht ins Grundbuch.

Was muss ich recherchieren, bevor ich mich an die Behörde wende? Wie formuliere ich einen Antrag? Welche Ausnahmen gibt es, welche Probleme können auftauchen und wie überwinde ich diese? All das möchten wir Ihnen gerne erklären, bei unserer Veranstaltung am 11. August.

Workshop Auskunftsrechte für Alle: Wir zeigen, wie Sie an Dokumente und Informationen von Behörden kommen

Die Experten von CORRECT!V werden Ihnen etwa eine Stunde lang erklären, wie Sie Behörden zur Auskunft zwingen. Im Anschluss gibt es Zeit für Rückfragen.

Anmeldung: auskunftsrecht@correctiv.org

Kosten: Keine

Die investigativen Reporter von CORRECT!V arbeiten an langfristigen Recherchen von nationaler Bedeutung, die auch erhebliche Auswirkungen auf die Menschen vor Ort haben. Dafür nutzen Sie regelmäßig die Auskunftsrechte. Die Ergebnisse stellt CORRECT!V allen Bürgern kostenfrei zur Verfügung. Das Büro finanziert sich unter anderem durch Mitgliedsbeiträge, die von der Steuer absetzbar sind.

Termin: 11. August 19.00 Uhr, Brost Stiftung, Huyssenallee 11

Anfahrt:

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Mehr Informationen: correctiv.org

[*gefördert wird die Workshopreihe in den nächsten 2 Jahren von der Bundeszentrale für politische Bildung]

 

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KMB
KMB
8 Jahre zuvor

Wer nur die Liste der Gäste sehen will, die gibt es – weil hier unverlinkt, hier: https://netzpolitik.org/2012/exklusiv-die-offizielle-gasteliste-von-ackermanns-geburtstagsdiner-die-das-kanzleramt-geheim-halten-will/

Wer nebenbei eine Stunde sparen will, findet "Frag den Staat" hier: https://fragdenstaat.de/ (es würde mich wundern, wenn das nicht mindestens eine halbe Stunde des Seminars ausmacht).

An die Blogbetreiber: Scheinbar ist nicht nur die HTML-Funktion in den Kommentaren defunkt. Solltet ihr jemanden suchen, der sich das mal anschaut, meine IP-Adresse habt ihr ja.

Emelie Wendt
8 Jahre zuvor

@KMB Die Html-Funktion ist abgestellt. Trotzdem Danke für den Hinweis. Was funktioniert sonst noch nicht?

KMB
KMB
8 Jahre zuvor

Eine automatische Verlinkung der URLs in Kommentaren wäre lobenswert.

Emelie Wendt
8 Jahre zuvor

Die ist dadurch, dass HTML abgestellt ist, abgestellt 🙂

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