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Hurra, die Impfverordnung ist da!

Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
Senioren First: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (r.) verordnet Impf-Vorrang für Ältere, Ärzte und Pfleger (Foto: BMG)

Vor ein paar Minuten hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die neue Corona-Impfverordnung unterzeichnet. Nun liegt der Text vor, den wir unseren Lesern hier in voller Länge zur Verfügung stellen. Sie sieht drei Gruppen vor, denen Vorrang gewährt wird. Aufgezählt wird genau, wer in welche Gruppe fällt.

Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) sieht drei Gruppen vor. Wer dazu gehört, wird erhält Vorrang bei der Impfung:

  1. Gruppe „höchster Priorität“
    alle über 80-Jährigen, Bewohner und Personal von Pflegeheimen, Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst
  2. Gruppe „hoher Priorität“
    alle über 70-Jährigen, Menschen mit Trisomie 21, Demenzkranke und Transplantationspatienten, Bereitschaftspolizisten, Bewohner von Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünften und enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren
  3. Gruppe „erhöhter Priorität“
    alle über 60-Jährige, Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Personen in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen sowie Erzieher, Lehrer und Mitarbeiter im Einzelhandel.

Die Impfungen sollen am 27. Dezember starten. Ob es realistisch ist, dass gleich am Anfang schon die Ü80 geimpft werden, ist noch dahingestellt: Vieler dieser Menschen nehmen jetzt schon täglich zahlreiche und sehr unterschiedliche Medikamente ein. Die Hausärzte müssen erst noch prüfen, wie sich diese Arzneien im Einzelnen mit dem Impfstoff vertragen. Gegenbenenfalls müssen unverträgliche Pillen erst abgesetzt werden. Welche genau und für wie lange, müssen die Hausärzte für jeden Patienten einzeln bestimmen. Das kann sich hinziehen, sodass die Älteren möglicherweise doch nicht die ersten in der Impfschlange sein werden.

Hier können Ruhrbarone-Leser die neue Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) downloaden:

Die frische Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom 18. Dezember 2020 des Bundesgesundheitsministers

 

Ein FAQ zur Impfung findet sich auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums:
Fragen und Antworten zur Covid-19-Impfung

 

 

 

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Ruhr Reisen
Ruhr Reisen
3 Jahre zuvor

Wenn wie in GE gerade mal 307 Impfdosen verteilt werden, ist damit zu recnhen, dass die Impferein in zwei Jahren noch nicht beendet sind. Was für eine Lachnummer, dieses Ministerium.
Und Medikamente gegen Covid 19 werden weder gefördert, noch sind sie marktreif.

ke
ke
3 Jahre zuvor

Wir werden sehen, wann wirklich Impfungen ankommen. Aktuell ist es eher enttäuschend. Dies gilt insbesondere, weil Altenheime etc. nicht wirklich vorbereitet zu sein scheinen.
Ebenso vermisse ich die großen Mengen auf Halde produzierten Impfstoff. Die Arbeitszeiten der Impfzentren sehen auch nicht nach 7/24 aus, wie man es für eine wichtige Sache erwarten würde.

Wir werden noch lange im aktuellen Zustand verbleiben. Umso erschreckender ist, wie wenig die Strukturen für eine Zeit nach dem Lockdown vorbereitet sind.

ccarlton
ccarlton
3 Jahre zuvor

#1:

Kommt Zeit, kommt Impfstoff und neue Medikamente entwickelt man nicht "mal eben so". Selbst bei Impfstoffen dauert es normalerweise deutlich länger als jetzt.

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[…] Corona-Impfverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn legt fest, welche Risikogruppen zuerst dran sind mit der […]

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