Jetzt digitale Endgeräte für den Schulunterricht vom Jobcenter beantragen.

iPad mit Smart Cover Foto: Robert Scoble Lizenz: CC BY 2.0

Unser Gastautor Ilias Uyar ist Rechtsanwalt aus Köln und vertritt die Rechte von Hartz4-Empfängern gegen das Jobcenter. Mit der Plattform hartz4control.de bietet RA Uyar bundesweit die kostenlose Überprüfung von Hartz4-Bescheiden an. Unter Privatinsolvenz-nrw.de hilft er Menschen schuldenfrei zu werden. Er gibt außerdem Fortbildungen und hält Vorträge zu den Themen Hartz4, Sozialrecht, Schuldnerberatung und Datenschutzrecht im gesamten Bundesgebiet.

Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes nach den Sommerferien hat nur für kurze Zeit überdecken können, dass Schülerinnen und Schüler ohne eigenen Computer weiterhin nicht für den digitalen Unterricht ausgerüstet sind. Mit dem erneuten Lockdown und der erneuten Einführung des Distanzunterrichts wird ein weiteres Mal offensichtlich: in normalen Zeiten brauchen Schülerinnen und Schüler ein Endgeräte für Zuhause, um für den Unterricht zu recherchieren, um Hausaufgaben zu erledigen, um mit den Lehrerinnen und Lehrern zu kommunizieren. In Zeiten des Fernunterrichts brauchen sie diese Geräte, um überhaupt am Unterricht teilzunehmen.

Ohne Computer bleiben Schüler weiterhin offline

Eine digitale Bildungsgerechtigkeit gibt es bislang nicht. Schülerinnen und Schüler aus Haushalten die Leistungen vom Jobcenter beziehen sind weiter abgehängt. Obwohl es viele Entscheidungen von Sozialgerichten gibt, die den Schülerinnen und Schülern einen Schulcomputer zusprachen, haben es die Jobcenter fast durchweg auf eine Klage ankommen lassen. Druck wurde auf die Eltern ausgeübt, die „Sinnlosigkeit“ eines Antrags auf Übernahme der Kosten für ein digitales Endgerät und noch viele andere Beschwerden von Eltern haben mich erreicht. Nur wenige haben den Druck stand gehalten und sich auf eine Klage gegen das Jobcenter eingelassen. Die Mehrzahl der Antragsteller hat dieser Schritt einfach abgeschreckt. Obwohl die Politik seit längerem über diesen Misstand genaue Kenntnis hatte, wurde zunächst mit einem in den Schubladen verstaubten DigitalPakt versucht, Schulträger zu animieren digitale Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler anzuschaffen. Das Vorhaben bliebt oft genug im Dickicht der Verwaltungsnormen stecken – zum Nachteil der Schülerinnen und Schüler.  Sie brauchten sofort ein digitales Endgerät für den Unterricht.

Ein Wechsel in der Haltung versprach am 28.01.2021 der Bundesarbeitsminister. Er kündigte an, das Schülerinnen und Schüler aus Haushalten die Hartz4 beziehen, nun doch einen Antrag auf Kostenübernahme für ein digitales Endgerät für den Schulunterricht stellen können. Die Jobcenter werden per Weisung verpflichtet die Anträge zu genehmigen, so Minister Hubertus Heil. Die Weisungen wurden für den Februar 2021 angekündigt, und das Ministerium hielt Wort.

Auf Grundlage der neuen Fachlichen Weisungen an die Jobcenter sollten Schülerinnen und Schüler nun einen (erneuten) Antrag auf Kostenübernahme stellen. Berechtigt sind alle im Hartz4-Leistungsbezug stehende Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Eine weitere Voraussetzung ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht (auch wenn diese aufgrund der landesinternen Möglichkeiten freiwillig erfolgt).

Wichtig für den Antrag ist die Bescheinigung der Schule

Der Antrag auf ein digitales Endgerät für den Schulunterricht kann auch dann gestellt werden, wenn ein Computer im Haushalt vorhanden ist, dieser Computer aber nicht für schulische Zwecke genutzt werden kann (z. B. weil das Gerät nicht den technischen Vorgaben der Schule entspricht oder die Eltern das Gerät dauerhaft im Homeoffice nutzen).

Das Jobcenter ist angewiesen die Kosten für ein digitales Endgerät zu übernehmen, wenn die geltend gemachte Ausstattung mit digitalen Endgeräten für Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erforderlich ist und nicht anderweitig – insbesondere durch Zuwendungen Dritter – gedeckt wird. Es ist in geeigneter Weise zu prüfen, ob den Leistungsberechtigten ein digitales Endgerät von den jeweiligen Schulen, den Schulträgern oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt wurde oder gestellt werden kann. Als „Zuwendung Dritter“ kommt hier insbesondere die Ausleihe eines Schulcomputers in Betracht.

Die Schule oder der Schulträger muss den Schülern die Notwendigkeit eines Computers zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht bescheinigen und bestätigen, dass eine Ausleihmöglichkeit eines digitales Endgerätes nicht vorhanden ist.  Das sollte in der Schulbescheinigung explizit aufgenommen werden, um mit dem Jobcenter unnötige Streitereien zu vermeiden.

Was ein digitales Endgerät kosten darf

Die Höhe des Mehrbedarfs ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf der Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln und sollte im Regelfall den Gesamtbetrag von 350,00 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör, z. B. Drucker, Erstbeschaffung von Druckerpatronen) nicht übersteigen.

Dabei ist der auf einen Drucker entfallende Anschaffungspreis auf alle zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Schülerinnen und Schüler nach Köpfen aufzuteilen. Gegebenenfalls kann ein Mehrbedarf auch nur zur Beschaffung eines Druckers anerkannt werden.„Es ist davon auszugehen, dass ein leistungsfähiger Drucker je Haushalt ausreichend ist“, so die Weisungen an das Jobcenter.

Bei mehreren schulpflichtigen Kindern sind mehrere Anträge möglich

Für jedes schulpflichtige Kind im Homeschooling kann ein gesonderter Antrag gestellt werden. Nach den Weisungen ist das möglich, da der Gesamtbetrag für ein digitales Endgerät den Gesamtbetrag von 350,00 EUR pro Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte angesetzt wird. Der Anspruch besteht daher nicht pro Haushalt, sondern jeweils gesondert für jeden Schüler, der auf ein digitales Endgerät angewiesen ist.

Für Schulsozialarbeiter, Familienhelfer und anderen Beratungskräfte ist zu empfehlen, die anspruchsberechtigten Eltern über diese Neuerungen zu informieren.

Eltern, die Leistungen vom Jobcenter erhalten und schulpflichtige Kind haben, die im Distanzunterricht auf einen Computer, Tablet oder Laptop mit Drucker angewiesen sind, sollten rasch beim Jobcenter einen Antrag stellen. Ein aktueller kostenloser Musterantrag kann auf privatinsolvenz-nrw.de heruntergeladen werden.

Ilias Uyar, Rechtsanwalt Foto: Privat

So stellen Sie den Antrag bei Ihrem Jobcenter:

  1. Antrag ausfüllen
  2. Bestätigung der Schule beifügen, dass Ihr Kind auf einen Computer angewiesen ist
  3. Kostenvoranschlag für digitales Endgerät (ca. 350 EUR) beifügen
  4. Antrag + Bestätigung der Schule + Kostenvoranschlag beim Jobcenter einreichen
  5. Antrag sollte per Fax, Email oder Übergabe an das Jobcenter gerichtet werden.

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Diana
Diana
3 Jahre zuvor

Ich bin alleinerziehende und gerade auf Arbeitsuche
Ich habe bei bekannten mein Bewerbung immer geschrieben jetzt seid Corona ist ich vermeide Kontakt zu Personen.
Jetzt wo alles zu hat weiß ich nicht wo ich mein Bewerbung schreiben kann .

Ich brauch Computer dringend

Katarina
Katarina
3 Jahre zuvor

Hallo, ich habe ein Antrag für einen Computer beim Jobcenter in Mülheim an der Ruhr gestellt. Heute am 23,03,2021 habe ich eine Ablehnung erhalten. Mir wurde gesagt das es intern eingestellt wurde. Weil die Schulen am 15.04.2021 an die Schüler Tablets verteilen.
Kann mir jemand was dazu sagen?

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