Öko-Gas-Krise. Biobranche bedroht

Foto: Nawaro-Anlage Penkun

Seltsame Dinge geschehen, wenn es um den Klimaschutz geht. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wurde geändert. Und eigentlich sollte es Bergauf gehen mit den Öko-Energien, dachte sich zumindest Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD). Doch ausgerechnet in der Branche, die besonders ab gehen sollte, steht vor einer Krise. Gut 250 Biogas-Anlagen blicken in den Ruin. Über 50 sind extrem bedroht. Und Sigmar Gabriel verschränkt die Hände und will nicht helfen. Stattdessen spielt sein Ministerium auf Zeit.

Allen voran die größten deutsche Biogasanlage in Mecklenburg-Vorpommern steht vor dem Aus. Wie mir der Vorstandschef der Betreiber-Gesellschaft Nawaro BioEnergie, Felix Hess, sagte, könne er seine Anlage im Ort Penkun nicht mehr wirtschaftlich betreiben. Der Grund dafür: ausschließlich die Verschärfung des EEG aus dem vergangenen Jahr. Dort wird in 40 Meilern aus Gülle und Bioabfall Gas zur direkten Verstromung gewonnen. Die Leistung der Anlage liegt bei rund 20 Megawatt. Der Grund für die Krise ist ein neuer Anlagenbegriff für Biogasmeiler im EEG. Während früher jeder einzelne Meiler als technische Einheit im Sinne des EEG gezählt wurde, werden heute alle Anlage als Einheit betrachtet, wenn sie räumlich zusammen liegen. Das neue EEG ist am 1. Januar in Kraft getreten. Nach Auskunft der Branchenverbandes Biogasunion sind über 250 Anlagen in Deutschland von der Gesetzänderung in ihrer Existenz bedroht.

Nawaro-Chef Hesse sagt, die neuen Regeln wären für den Betrieb in Penkun verheerend. Entsprechend der alten Regel hätten dort die 40 Biogas-Meiler als selbstständige Anlagen betrieben werden können. Lediglich die Infrastuktur, wie Zufahrten oder Trafostationen, seien gemeinsam genutzt worden. Die erzeugte Energie reicht aus, eine Kleinstadt mit Strom zu versorgen. Durch die neue Anlagen-Definition im EEG würden jetzt allerdings alle Penkun-Meiler als eine Anlage betrachtet, weil sie auf einer Fläche von knapp zwei Hektar zusammen liegen würden. Laut Hess würde die Einspeisevergütung aus diesem Grund von rund 22 Cent je Kilowattstunde Strom auf nur noch 11,15 Cent fallen. Ein Gutachten im Auftrag der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg kommt zu dem Schluss, dass der Umsatz der Anlage in Penkun seit Januar um fast 50 Prozent eingebrochen sei. Über das Jahr könne deshalb nur noch mit einem Erlös von rund 19 Mio Euro gerechnet werden. Hess sagt, dies reiche nicht aus, die Anlage wirtschaftlich zu betreiben. Alleine der Preis für die Rohmaterialien, wie Gülle, liege höher als die Erlöse. „Das überlebe ich nicht.“ Der Nawaro-Chef sagt weiter: Im Vertrauen auf die alte Anlagen-Definition im EEG habe er zusammen mit 5000 Privatanlegern knapp 80 Mio Euro in Penkun investiert.

Nach Angaben der Biogasunion wäre die gesamte Branche in eine Krise gerutscht. „Durch die Gesetzesänderung ist das Vertrauen der Firmen erschüttert“, sagt Biogas-Chefin Manuela Beyer. Alle Betriebe hätten nun Angst, dass ihre Erträge zusammenschnurren. „Dann brechen auch die Finanzierungen bei den Banken weg. Das Aus droht.“

Direkt nach Verkündigung des neuen EEG im Bundesgesetzblatt vom November vergangenen Jahres hat Nawaro-Chef Hess beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Eilentscheidung eingereicht, mit dem der Bestandsschutz für Altanlagen hergestellt werden soll. Hess beklagt gegenüber dem Gericht den Bruch des Vertrauens und eine nachträgliche Veränderung der Bedingungen, unter der er seine Investitionen in Penkun getätigt hat. Es ist noch offen, wann das Verfassungsgericht den Antrag behandelt.

Unterdessen hat der Bundesrat auf Drängen der Länder, in denen Biogasbetreibern aktiv sind, einen Gesetzentwurf zur Änderung des EEG vorgelegt. Die Länderkammer will den Bestandschutz für Altanlagen wieder herstellen. Allerdings lehnt die Bundesregierung bislang ab, den Gesetzentwurf der Länder in das Parlamentarische Verfahren im Bundestag einzuführen. Die Weigerung begründet die Bundesregierung in einer Stellungnahme von Anfang Februar damit, dass zunächst die Entscheidung des Verfassungsgerichtes über den Nawaro-Antrag abgewartet werden müsse.

Nach Auskunft von Nawaro-Chef Hess kann die Verzögerungstaktik zum Aus für seine Firma führen. Sollte die Verschärfung des EEG nicht zurückgenommen werden, müsse er spätestens Ende Februar die Zahlungsfähigkeit für die Anlage in Penkun erklären. Lediglich eine Biogasanlage seiner Firma in Güstrow könne dann noch weiterexistieren. Dort werde Gas nicht verstromt, sondern direkt in das allgemeine Gasnetz eingespeist. Dies ermögliche höhere Förderungen nach dem EEG.

Bislang hat das Bundesumweltministerium die Änderung der Anlagendefinition im EEG damit begründet, dass lediglich der Begriff genauer erklärt worden sei – dass es also keine wirklich neuen Regelungen gebe. Zudem sei den Betreibern von Biogasanlagen zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidungen immer klar gewesen, dass es Änderungen im EEG geben könne. Auf meine Nachfrage teilte das Ministerium nun mit: „Das Bundesumweltministerium äußert sich nicht zu einem laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.“ Sieht nicht so toll aus.

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50hz
15 Jahre zuvor

„20 Megawatt im Jahr“ ist eine ziemlich unsinnige Angabe ;-). „…im Jahresdurchschnitt“ könnte passen. Oder lass „im Jahr“ einfach weg. Dann stimmt es auch.

David Schraven
15 Jahre zuvor

Hast recht. Es ging um die Erzeugungskapazität. Und die liegt bei 20 MW. 🙂 Fehler korrigiert.

trackback
15 Jahre zuvor

Aufgelesen 105…

– Stauffenbergs Widerstand gegen EU-Vertrag
– Was für einen Mist wir fressen (müssen)!
– Öko-Gas-Krise. Biobranche bedroht
– Klage gegen britische Politiker wegen Beteiligung am Gazakrieg eingereicht
– Auf dem Weg abwärts zur Mitte…
– Gentec…

Elmar Kok
15 Jahre zuvor

Dabei wird doch noch hier ganz anders darüber geredet:

https://www.umweltfondsvergleich.de/fondsportraits/biogas_nawaro_bioenergie.php

„Aktuell: Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes
Die Neufassung des EEG sieht eine Erhöhung der Förderung von Energiegewinnung aus Biomasse vor. Das vom Nawaro BioEnergie Park produzierte Biogas profitiert hiervon bei Verstromung in Heizkraftwerken mit zusätzlichen 2 Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt sollen so Gesamtausschüttungen in Höhe von 324 % über 20 Jahre Laufzeit inkl. Rückzahlung der Einlage möglich sein.“

(wer auch immer diese Seite macht, wenn es nicht stimmt, darf man eine Klarstellung seitens nawaro erwarten.)

324 % , da würde ich als Umweltminister wahrscheinlich auch mit dem Nachdenken anfangen…

…zumal unter dem Öko-Aspekt anzumerken ist: Wer eine 20 MW (!)-Anlage dahin baut, die mit 5.000 „Privatanlegern“ finanziert wird, fördert in erster Linie die Ansiedlung von konventioneller Landwirtschaft zur Gülle-Erzeugung und dann die Gewinnsucht der Anleger.
Und ich dachte immer, die Biogasanlagen sollten dort gefördert werden, wo die Gülle sonst einfach in den Boden wandert. Wahrscheinlich ist es genau das, was das novellierte EEG tun soll, statt die industrielle Tier-Kot-Herstellung in entlegenen Landstrichen zu fördern…
Vielleicht hat es ja ganz gut geklappt, bin gespannt inwieweit sich nawaro vor dem BVG mit seinem Anspruch auf Vertrauensschutz durchsetzen kann…
Grüße, Elmar

billyballermann
billyballermann
15 Jahre zuvor

Gestern hat das oberste Verfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der Auffassung des Gesetzgebers wurde im vollen Umfang stattgegeben. Die Firma Nawaro ist unterlegen und muss nun nach sinnvollen Geschäftsmodellen suchen, die nicht nur
reinen Subventionscharakter tragen.

Zunächst sollte man richtigstellen, dass diese Anlage nicht mit Gülle und Bioabfällen betrieben wird.
Für diese Anlage muss Mais und anderes Getreide auf ca. 10.000 ha Ackerfläche angebaut werden.

Zweitens, handelt es sich ganz klar um subventioniertes Raubrittertum. Niemand war gezwungen kleinteilige
Anlagen zu bauen. Kostengünstigere Lösungen zur Stromgenerierung wie Großturbinen, die auch einen höheren Wirkungsgrad haben,
werden nicht gebaut. Stattdessen in der Summe teurere motorische Kleinaggregate mit schlechtem Wirkungsgrad, deren Ineffektivität aber durch extrem hohe Subvention mehr als ausgeglichen wird.

Biomasse für die Stromerzeugung mag seine Berechtigung dort haben, wo große Mengen Gülle räumlich konzentriert anfallen und zusätzlich wirklich nur „Bioabfälle“ genutzt werden. Dafür ist es auch sinnvoll höhere Vergütungen zu zahlen, besonders wenn diese vorrangig im Spitzenlastbereich arbeiten. Diese Anlagen existieren derzeit aber noch nicht.

Mit der derzeitigen Bauweise und Technologie werden allerdings mehr ökologische und ökonomische Schäden verursacht, als Nutzen generiert. Für die Leistung eines einzigen Druckwasserreaktors mit ca. 1600 MW müssten 80 solcher „Bio“-Kraftwerke gebaut und
800.000 ha Ackerland zur Verfügung gestellt werden. Das wären 67% der Ackerfläche Mecklenburg Vorpommerns und eine
Investition von weit über 10 Milliarden ?. Beide Faktoren sind volkswirtschaftliche Idiotien.

Zusammen mit der Windkraft und Photovoltaik, die mit noch geringeren Nutzen und noch höheren Kosten unsere Volkswirtschaft ruinieren,
ist der Glanz vom goldenen Öko-Kalb etwas verblasst. Denn die Nächsten die um Hilfe und neue Offshoreparks schreien, werden NORDEX, RE-Power und Konsorten sein, deren Inlandsgeschäft zusammengebrochen ist.

Da diese Off-Shore Anlagen aber genau so unnütz sind wie jene an Land, wird in einer ökologischen Endbetrachtung auch dort bald ein Schlussstrich gezogen werden. Rein ökonomisch betrachtet stehen hier immensen Investitionen extrem geringer Nutzen gegenüber. So extrem gering das Fachleute nur noch mit dem Kopf schütteln und die nächsten Kohlekraftwerke mit Billiging der Regierung planen und bauen. Denn, irgendwo muss letzendlich die Energie, welche andere nur aufgrund von Pseudorechnungen (nach Summenganglinie) leisten, ja herkommen.

Warum etwas unterstützen was sowieso keinen ökologischen Nutzen hat und keinen wesentlichen Betrag zur Versorgung mit Elektroenergie leisten kann.

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