
Nordrhein-Westfalens Polizei und ihr oberster Dienstherr, Innenminister Ralf Jäger (SPD), bekleckern sich gegenwärtig nicht gerade mit Ruhm: Zuerst verletzt man 80 Menschen bei einem Fußballspiel mit mehr als fragwürdigen Begründungen. Und nun hat auch noch das oberste Verwaltungsgericht des Landes per einstweiliger Anordnung entschieden, dass die bei der dortigen Polizei angesiedelte „Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze“ (ZIS) einen ihrer Jahresberichte vorläufig nicht mehr unverändert verbreiten darf. Von unserem Gastautor Andrej Reisin/Publikative.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) per einstweiliger Anordnung verboten, den Jahresbericht 2011/12 unverändert weiter zu veröffentlichen. Die Behörde muss die Passage über einen Vorfall in Köln, bei dem ein Fan des 1. FC Nürnberg vor einen Zug geschubst wurde, abändern.
Grundlegende Zweifel an der Arbeitsweise der Behörde
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen, dem die ZIS zugeordnet ist, hatte durch drei Instanzen hindurch versucht, die Klage des Betroffenen in ihrem Sinne
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