
In Deutschland dürfen Gewinne aus dem Geschäft mit Energie zur Subventionierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herangezogen werden. Gerade in Großstädten mit kommunalen Stadtwerken und eigenen Verkehrsbetrieben hat dies eine erhebliche Bedeutung. Steuerlich günstig erfolgt hier eine Entlastung des Haushalts der Städte. Durch die Energiewende droht ein Einbruch der Gewinne. Das Beispiel der Stadtwerke Duisburg zeigt, wie schnell plötzlich ein Gewinneinbruch kommen kann. Statt zuletzt 41 Millionen soll sich der Betrag auf [Anm.: laut anderer Quelle ‚um‘]30 Millionen verringern (siehe WAZ Duisburg vom 13.06.2012). Das schmerzt. Von unserem Gastautor Dirk Schmidt
Der entscheidende Ausgleich zwischen Gewinnen und Verlusten erfolgt in Duisburg über die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH. Die 100 % im Eigentum der Stadt befindliche Gesellschaft hält 80 % des Kapitals der Stadtwerke Duisburg AG und 74 % der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG. Der Verlust der Verkehrsgesellschaft betrug in 2010 laut städtischem Beteiligungbericht rund 43,7 Mio. €. Sinken nun die Gewinne des Energiesektors oder halten sie nicht mit der Preisentwicklung bei den Leistungen für den Nahverkehr mit, dann werden aus dem städtischen Haushalt mehr Gelder fließen müssen. Bei anderer Entwicklung würde hingegen noch ein Gewinn für den Haushalt herausspringen.
Kommunen bezahlen mit Gewinnen aus dem Energiegeschäft den Nahverkehr
Es handelt sich um ein übliches Konstrukt in den Kommunen. Eine Holding hält die Anteile an den bisher einträglichen Energieversorgern und an den defizitären Verkehrsbetrieben. In Bochum heißt sie ‘Holding für Versorgung und Verkehr







