VEB-Atlas Ruhr: Bochum – Eine Stadt im Blindflug

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Mit Unterstützung des Recherchenetzwerks Correctiv arbeite ich an einer Übersicht über die Verbindung zwischen Politik und Unternehmen im Ruhrgebiet. Die Arbeit an dem Projekt VEB-Atlas Ruhr wurde durch Crowfunding ermöglicht. In unregelmässigen Abständen werde ich von meiner Arbeit berichten.

Um die Zusammenhänge zwischen den städtischen Unternehmensbeteiligungen und der Politik aufzuzeigen arbeite ich mich seit Wochen durch die Beteiligungsberichte der Städte des Ruhrgebiets. Die Städte sind nach der Gemeindeordnung NRW verpflichtet, ihre Beteiligungen offen zu legen:

§ 117 GO NRW – Beteiligungsbericht

(1) Die Gemeinde hat einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dem Gesamtabschluss beizufügen. Der Beteiligungsbericht ist dem Jahresabschluss nach § 95 beizufügen, wenn kein Gesamtabschluss nach § 116 aufzustellen ist.

(2) Der Beteiligungsbericht ist dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

Die vier größten Städte des Ruhrgebiets sind natürlich besonders interessant: Hier fühlen sich die Politiker offenbar berufen, aus ihrer Stadt einen Konzern zu machen. Sie sind an zahlreichen Unternehmen beteiligt – das reicht vom Energiekonzern Steag über  Tankstellen bis zur Segelschule. Für die Städte Essen, Duisburg und Dortmund liegen Beteiligungsberichte aus den Jahren 2013 bis 2014 vor. In Duisburg und Dortmund erfährt man sogar mit einem Klick, welches Ratsmitglied in welchem Aufsichtsrat sitzt –  Transparenz, wie sie sein sollte. Bochum ist das anders: Der Beteiligungsbericht stammt aus dem Jahr 2012, in welchen Aufsichtsräten die Politiker sitzen, ist in der Übersicht der Ratsmitglieder nicht erkennbar. Die Informationen habe ich trotzdem bekommen. Interessant war, dass bei der Stadt niemand wusste, dass der „aktuelle“ Beteiligungsbericht aus dem Jahr 2012 stammt, also fast drei Jahre alt ist. Daraus schließe ich, das weder Journalisten noch Politiker sich in den vergangenen Jahren für das Thema interessiert haben.

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[…] Bochum: Seit drei Jahren hat die Stadtverwaltung keinen Beteiligungsbericht mehr veröffentlicht. (Ruhrbarone) […]

Digger Grunge
Digger Grunge
9 Jahre zuvor

Wenn ich richtig informiert bin, ist für den Bericht das Amt für Finanzsteuerungen zuständig. Dessen Leiter Alfred Schiske, Träger der Bundesverdienstkreuzes, hat ja wirklich anderes zu tun, als diese dämlichen Berichte zu schreiben. Er engagiert sich für die Kirche und für seinen Handball-Verein Teutonia Riemke mit tatkräftiger Unterstützung der von ihm zu kontrollierenden Betriebe. Großsponsoren des Vereins sind seit Jahren, wie kann es anders sein, Sparkasse Bochum und Stadtwerke Bochum und der regelmäßig von der Stadt mit Druckaufträgen bedachte Betrieb Blömeke Druck. Und die BoGeStra (GF seit dem 05.07.12 A. Schiske) fährt jedes Jahr die Teilnehmer des von Teutonia Riemke veranstalteten Ruhr-Cups mit Bussen durch die Gegend, und der Müll wird – ob kostenlos weiß ich nicht – von der USB entsorgt.

Hier der letzte Beteiligungsbericht des Amtes für Finanzsteuerung aus dem Jahr 2012:

https://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/W29JFCWR958BOCMDE/$FILE/Beteiligungsbericht_2012.pdf

http://www.bochum.de/C125708500379A31/vwContentByKey/W294T9RD745BOCMDE/nav/6Y8CFR912BOLD

http://www.teutonia-riemke.de

http://www.lokalkompass.de/bochum/sport/drei-tage-vollgas-handballer-des-sv-teutonia-riemke-stehen-beim-ruhr-cup-2014-in-den-startloechern-d441308.html

Digger Grunge
Digger Grunge
9 Jahre zuvor

Es ist da ein Fehler unterlaufen, Herr Schiske ist nicht GF bei der BoGeStra, die soll er als Leiter des Amtes für Finanzsteuerung kontrollieren, sondern bei der BoGeSta, der Bochum-Gelsenkirchener Stadtbahnverpachtungsgesellschaft bR, die für die Städte Bochum und Gelsenkirchen Schienennetz an die BoGeStra verpachtet, wie man dem Beteiligungsbericht 2012 entnehmen kann.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Stefan,
erstaunlich ist -nicht nur bezogen auf BO-, daß sich die Ratsmitglieder durchweg nicht, nicht hinreichend für die städt.Beteiligungen, folglich auch nicht für den städt. Beteiligungsbericht zu interssieren scheinen. Das gilt über den Rat hinaus offenkundig für die gesamte Bürgerschaft und, wie Du andeutest, auch für die örtlichen, die regionalen Medien.

Warum ist das so?

Ich denke, daß der „Konzern Stadt“ -aus welchen Gründen auch immer- seiner m.E. bestehenden Bringschuld gegenüber der Bürgerschaft nicht hinreichend genügt.
Bringschuld bedeutet für mich eben mehr, als städtischerseits formal den Vorschriften des § 76 (2) GO NW zu entsprechen:

§ 76 (2)GO NW lautet:
„Der Beteiligungsbericht ist dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.“

Eine Stadt, die sich dem Grundsatz der Transparenz gegenüber der Bürgerschaft verpflichtet fühlt, die an informierte, interessierte, sich im politischen Prozess engagierende Bürger interessiert ist, hätte die Pflicht-und sie hätte zur Erfüllung dieser Pflciht vielfältige Möglichkeiten-, den Inhalt des jährlichen Beteiligunsbericht den Bürger über eine bloße Pflichterfüllung nach § 76(2) GO NW hinaus näher zu bringen.

Stefan,
vielleicht trägt ja Dein Projekt dazu bei, daß mehr Menschen in den Kommunen im Revier und vor allem mehr als bisher die kommunalen Räte sich für die städt.Beteiligungen zu interessieren beginnen -für das, was die Beteiligungen im Interesse der Bürgerschaft bewirken sollen und jährlich tatsächlich bewirken, aber auch dafür, wer die für die „Betriebsführung und die Betriebsaufsicht“ Verantworltichen sind und warum sie mit ihren Aufgaben betraut wurden -gewählt bzw. bestellt worden sind und welche unmittelbaren und mittelbaren fiinanziellen Auswirkungen all dieser Beteiligungsaktivitäen für den Bürger haben.

Jeder Bürger erfährt doch jeden Tag unmittelbar die Bedeutung eines „städt.Unternehmens, einer städt.Unternehmesbeteiliung“ für sich, wenn er mit dem Bus fährt, wenn er den Wasserkrahn anstellt, wenn er den Strom nutzt, wenn er die städt.Wohnungsbaugesellschaft in Anspruch nimmt, wenn er mit der städt.Kultur-GmbH, wenn er mit dem städt. Entsorgungsunternehmen in Beziehung tritt und, und,und…

Der Alltag der Menschen hängt doch bezogen auf die Kommune mehr von den Prodjukten, den Dienstleistungen städt.Beteilgugen ab als von solchen der sog. „Kernverwaltung im Rathaus“.

Und trotzdem:
Das Ob, das Wie all dieser Beteiligungen, das was sie gegenüber dem Bürger bewirken wollen und tatsächlich bewirken, das Warum evtl. Schlechtleistungen, das Wie ihrer Finanzkonstruktion, all das bleibt für den Bürger nebulös. Wird er „vernebelt“, will er „vernebelt“ werden?

Also noch einmal,.
Stefan,
das Themenfeld „Kommunale Beteiligungen im Revier“ könnte mit Deinem Projekt endlich das Bürgerinteresse erfahren, das ihm wegen seiner unmitttelbaren Bedeutung für jeden Bürger zukommt und das ihm zukommt, weil es wegen dieser sener besonderen Bedeutung für die Stadt weder personell noch inhaltlich Intransparenz verträgt.

PS
Dass in Bo noch kein Beteiliungsbericht für 2o13 vorliegt, mag daran liegen, daß der städt.Gesamtabschluß gem.§ 116 GO für 2o13 noch nicht vorliegen wird, denn diesem Geamtabschluß ist der Beteiligungsbericht beizufügen.
Ein solcher Gesamtabschluß ist innerhalb der ersten neun Monat nach dem jeweiligen Abschlußstichtag -31.12-aufzustellen -§ 116 (5) GO NW. Danach müßte er „eigentlich“ für 2o13 -nebst Beteiligungsbericht- in BO aufgestellt und dem Rechnungprüfungsausschuß zugeleitet worden sein- § 116 (6)GO NW.
M.W. gibt es allerdings viele Kommunen -die meisten?-, die diese zeitlichen Vorgaben der GO NW nicht einhalten, ohne daß das von der Kommunalaufsicht beanstandet wird.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Warum ist das so?

Ich denke, daß der „Konzern Stadt“ -aus welchen Gründen auch immer- seiner m.E. bestehenden Bringschuld gegenüber der Bürgerschaft nicht hinreichend genügt.
Bringschuld bedeutet für mich eben mehr, als städtischerseits formal den Vorschriften des § 76 (2) GO NW zu entsprechen:

§ 76 (2)GO NW lautet:
„Der Beteiligungsbericht ist dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.“

Eine Stadt, die sich dem Grundsatz der Transparenz gegenüber der Bürgerschaft verpflichtet fühlt, die an informierte, interessierte, sich im politischen Prozess engagierende Bürger interessiert ist, hätte die Pflicht-und sie hätte zur Erfüllung dieser Pflciht vielfältige Möglichkeiten-, den Inhalt des jährlichen Beteiligunsbericht den Bürger über eine bloße Pflichterfüllung nach § 76(2) GO NW hinaus näher zu bringen.

Stefan,
vielleicht trägt ja Dein Projekt dazu bei, daß mehr Menschen in den Kommunen im Revier und vor allem mehr als bisher die kommunalen Räte sich für die städt.Beteiligungen zu interessieren beginnen -für das, was die Beteiligungen im Interesse der Bürgerschaft bewirken sollen und jährlich tatsächlich bewirken, aber auch dafür, wer die für die „Betriebsführung und die Betriebsaufsicht“ Verantworltichen sind und warum sie mit ihren Aufgaben betraut wurden -gewählt bzw. bestellt worden sind und welche unmittelbaren und mittelbaren fiinanziellen Auswirkungen all dieser Beteiligungsaktivitäen für den Bürger haben.

Jeder Bürger erfährt doch jeden Tag unmittelbar die Bedeutung eines „städt.Unternehmens, einer städt.Unternehmesbeteiliung“ für sich, wenn er mit dem Bus fährt, wenn er den Wasserkrahn anstellt, wenn er den Strom nutzt, wenn er die städt.Wohnungsbaugesellschaft in Anspruch nimmt, wenn er mit der städt.Kultur-GmbH, wenn er mit dem städt. Entsorgungsunternehmen in Beziehung tritt und, und,und…

Der Alltag der Menschen hängt doch bezogen auf die Kommune mehr von den Prodjukten, den Dienstleistungen städt.Beteilgugen ab als von solchen der sog. „Kernverwaltung im Rathaus“.

Und trotzdem:
Das Ob, das Wie all dieser Beteiligungen, das was sie gegenüber dem Bürger bewirken wollen und tatsächlich bewirken, das Warum evtl. Schlechtleistungen, das Wie ihrer Finanzkonstruktion, all das bleibt für den Bürger nebulös. Wird er „vernebelt“, will er „vernebelt“ werden?

Also noch einmal,.
Stefan,
das Themenfeld „Kommunale Beteiligungen im Revier“ könnte mit Deinem Projekt endlich das Bürgerinteresse erfahren, das ihm wegen seiner unmitttelbaren Bedeutung für jeden Bürger zukommt und das ihm zukommt, weil es wegen dieser sener besonderen Bedeutung für die Stadt weder personell noch inhaltlich Intransparenz verträgt.

PS
Dass in Bo noch kein Beteiliungsbericht für 2o13 vorliegt, mag daran liegen, daß der städt.Gesamtabschluß gem.§ 116 GO für 2o13 noch nicht vorliegen wird, denn diesem Geamtabschluß ist der Beteiligungsbericht beizufügen.
Ein solcher Gesamtabschluß ist innerhalb der ersten neun Monat nach dem jeweiligen Abschlußstichtag -31.12-aufzustellen -§ 116 (5) GO NW. Danach müßte er „eigentlich“ für 2o13 -nebst Beteiligungsbericht- in BO aufgestellt und dem Rechnungprüfungsausschuß zugeleitet worden sein- § 116 (6)GO NW.
M.W. gibt es allerdings viele Kommunen -die meisten?-, die diese zeitlichen Vorgaben der GO NW nicht einhalten, ohne daß das von der Kommunalaufsicht beanstandet wird.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Korrektur:
Ich habe fälschlicherweise statt von § 117 (2) GO, wie durch Stefan geschehen, zu reden, von einem § 76(2) GO gesprochen.

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[…] vor ein paar Monaten habe ich dazu etwas hier auf den Ruhrbaronen geschrieben als mir auffiel, dass der Geschäftsbericht der Stadt Bochum aus dem Jahr 2012 stammt – […]

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