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Attacke aus dem Innenministerium gegen Kritikerin des Islamismus

Sigrid Herrmann Foto: Privat Lizenz: Copyright

Die Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann wehrt sich gegen eine Studie des Innenministeriums. Von unserem Gastautor Jonas Dörge.

Am 13.Juli titelte die Berliner Zeitung: „Studie zur Muslimfeindlichkeit: Islamismus-Bloggerin attackiert Faesers Ministerium“.[1] Die Schlagzeile suggeriert, dass das Ministerium Objekt eines Angriffs ist, der mit der in der Studie lancierten Behauptung von einer „Muslimfeindlichkeit“ in der deutschen Bevölkerung in Verbindung stünde, die auch vom Innenministerium beklagt wird. In der Unterzeile des Artikels erfährt man dann, dass Sigrid Herrmann rechtlich gegen das Innenministerium vorgehen möchte. Wenn jemand den Rechtsweg beschreitet, um seine Rechte zu wahren, nennt man das normaler Weise nicht Attacke, insbesondere dann nicht, wenn es sich um die Grundrechte eines Bürgers handelt, die er gegen die Regierung eines demokratischen Staates verteidigen muss. Im Teaser des Artikels erfährt man, dass Herrmann „als Negativbeispiel in öffentlichen Debatten über Muslime und den Islam aufgeführt wird“. Gegen diese Darstellung wehre sie sich. Schon hier wird deutlich, dass der Begriff Attacke eine Verkehrung der Vorgänge sein dürfte, insbesondere dann, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass ein Innenministerium über andere Mittel verfügt als eine Bloggerin, die in der Berliner Zeitung zudem noch despektierlich „Islamismus-Bloggerin“ genannt wurde. Die Welt berichtete am 16. August, dass das BMI in einem Schreiben die Verantwortung für den Inhalt des Berichtes des Expertenkreises zurückgewiesen habe. Der Bericht enthalte die Überlegungen eines von staatlicher Seite unbeeinflussten Gremiums.[2]

Sigrid Herrmann betreibt den Blog Islamismus und Gesellschaft, den sie 2012 unter dem Titel Vorwärts und nicht vergessen ins Leben rief. Im Gegensatz zum unabhängig genannten Expertenkreis, der den Bericht erarbeitet hat, agiert Herrmann als unabhängige Einzelperson. Thema des Blogs sind islamistische und salafistische Organisationen und Akteure. Ihre quellengesättigten Veröffentlichungen führten immer wieder dazu, dass das Wirken von in Verbindung mit islamistischen Organisationen stehenden Personen, in Hilfsorganisationen, staatlich geförderten Projekten und NGOs der Öffentlichkeit bekannt wurde.[3]

Experten im Auftrag des Ministeriums und der Deutschen Islam Konferenz

Am 29.Juni teilte das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) in einer Pressemitteilung mit: „Der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) hat heute nach rund dreijähriger Tätigkeit seinen Abschlussbericht ‚Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz‘ vorgestellt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übergeben.“[4] Der Bericht stütze sich auf wissenschaftlichen Studien, auf die polizeiliche Kriminalstatistik und die Dokumentation von muslimfeindlichen Fällen durch Antidiskriminierungsstellen, Beratungsstellen und NGOs. Der Bericht enthalte darüber hinaus konkrete Handlungsempfehlungen, „die sich an alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen“ richteten.

Ferner kann man der Pressemitteilung entnehmen, dass die Arbeit des UEM „aus Mitteln der Deutschen Islam Konferenz finanziert“ worden sei. Der UEM sei beauftragt worden, die sich „wandelnde Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu analysieren und als Ergebnis einen Bericht vorzulegen sowie Empfehlungen für den Kampf gegen antimuslimischen Hass und Ausgrenzung zu erarbeiten.“ Die Pressemitteilung endet mit der amtlichen Feststellung, dass der UEM, wie es auch der Name des Expertenkreises apodiktisch behauptet, in seiner „Arbeit, der inhaltlichen Schwerpunktsetzung sowie hinsichtlich seines Abschlussberichts unabhängig“ gewesen sei. Bei dem Bericht handele es sich „nicht um einen Bericht der Bundesregierung.“

So entsteht zunächst der Eindruck, das Bundesinnenministerium habe einen unabhängigen Expertenkreis beauftragt eine wissenschaftliche Studie vorzulegen, diese sei folglich auch kein Bericht der Bundesregierung. Die Finanzierung, so wird der Eindruck zudem erweckt, sei nicht von der Bundesregierung erfolgt, sondern unabhängig von dieser, nämlich durch eine Deutsche Islam Konferenz (DIK). Auf der Seite eben dieser DIK kann man folgendes lesen: „Um die Anstrengungen im Kampf gegen Muslimfeindlichkeit zu intensivieren, insbesondere aber auch in Reaktion auf die rassistisch motivierten Anschläge in Hanau am 19. Februar 2020 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat im September 2020 den Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) einberufen.“[5] So steht es auch im Bericht: „Das BMI hat nach den rassistisch motivierten Anschlägen in Hanau vom 19. Februar 2020 im September 2020 den Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit einberufen.“ (UEM, S. 20) Wie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums heißt es dann, der UEM habe den genannten Auftrag zur Erstellung der Studie zur Muslimfeindlichkeit erhalten. Dann liest man jedoch folgendes: „Die Arbeit des UEM wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat mit Mitteln der Deutschen Islam Konferenz gefördert.“ Schaut man sich die Seite der DIK weiter an, findet man dort folgende Information: Die DIK sei „seit 2006 das zentrale Forum der Bundesregierung für den Dialog und die Kooperation mit Musliminnen und Muslimen.“ Die DIK sei konstitutiver, also der, das Bild der Gesamterscheinung bestimmende, Bestandteil der Politik des BMI. Presserechtlich verantwortlich für die DIK zeichnet das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMI. Unter dem Titel „Projektförderung“ auf der Seite der DIK liest man, dass die Bundesregierung Projekte unterstütze, „die der Umsetzung der Ziele der Deutschen Islam Konferenz (DIK) sowie dem interreligiösen Dialog – vor allem mit dem Islam – dienen.“[6]

Die DIK ist also keine unabhängige Institution, abgesehen davon, dass dort Vertreter der höchst umstrittenen DITIB, der Milli Görüs und des Zentralrats der Muslime vertreten sind, findet man dort einen gewichtigen Teil staatlicher Vertreter. Die DIK nichts anderes als ein Projekt der Bundesregierung, dem unter Mitwirkung von Organisationen des legalistischen Islamismus, ein gewichtiger Einfluss, ein konstitutiver nämlich, der Politik quasi amtlich zugeschrieben wird.[7]

Den nun vorgelegten Bericht des vermeintlich unabhängigen Expertenkreises ziert auf dem Deckblatt das Logo des BMI. Auf der ersten Seite findet man ein Vorwort. Als Verfasserin des Vorworts zeichnet Nancy Faeser als Bundeministerin des Inneren und für Heimat. Im Impressum des Berichts steht, Herausgeber ist das „Bundesministerium des Innern und für Heimat“. Bestellen kann man das Konvolut beim Publikationsversand der Bundesregierung und wörtlich: „Diese Publikation wird von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben.“ Auf dem hinteren Deckblatt des Berichts findet man nochmal die Internetadresse „bmi.bund.de“.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser Foto (Ausschnitt) Peter Jülich Lizenz: CC BY-SA 4.0

Die Autoren des Berichtes agierten also nicht unabhängig, sondern im Auftrag des BMI und der Bericht weist schon durch seine Aufmachung einen offiziellen Charakter aus, der schließlich durch die Herausgeberschaft belegt ist. Faeser führt im Vorwort aus, was das Erkenntnisinteresse der Verfasser des Berichtes sei: „Was ist Muslimfeindlichkeit genau? Wie wirkt sich Muslimfeindlichkeit auf unterschiedliche Bereiche unseres Lebens und Alltags aus? Und was können wir tun, um Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu begegnen?“ Schon der Auftrag und das Vorwort stellen klar, es gebe eine Muslimfeindlichkeit von relevantem Ausmaß, der man zu Leibe rücken müsse. Faeser antwortet als Bundesministerin: „Mit seinem Abschlussbericht wird nun erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme über das Phänomen Muslimfeindlichkeit in Deutschland, seine Wirkweisen und Erscheinungsformen vorgelegt.“ Sie verleiht mit dieser Antwort diesen Bericht die Weihen der Autorität als Ministerin der Bundesregierung, nennt Fragestellung, Ergebnis und Folgen des Berichts.

Gegen „Muslimfeindlichkeit“ und für Denunziation

Der fast 400 Seiten umfassende Bericht harrt vor allem deswegen einer sorgfältigen Analyse und Kritik, weil hier höchst staatsoffiziell dargelegt wird, was unter „Muslimfeindlichkeit“ (UEM, S. 23f) und was unter „antimuslimischen Rassismus“ zu verstehen sei (UEM, S. 28), sowie wie diesen Phänomenen entgegenzutreten sei. „Muslimfeindlichkeit und Rassismus [sind] stärker zusammenzudenken“. Es geht nicht nur um die „nachhaltige Entwicklung und Förderung von gleichberechtigter Teilhabe und Repräsentation von Personen mit muslimischen Identitätsbezügen in allen staatlichen Einrichtungen und Handlungsstrukturen“, sondern auch um die „gleichberechtigte Teilhabe muslimischer Akteur*innen und Organisationen an staatlichen Förderungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, insbesondere im kulturellen und sozialen Bereich“ (UEM, S. 16 f). Die muslimischen Organisationen, die auf allen Ebenen mitwirken sollen, gehören zum größten Teil dem legalistischen Islamismus zu.

In einem der wenigen kritischen Stellungnahmen zur Veröffentlichung des Berichts legt Claudia Schwartz das Grundproblem der Studie dar: „[…] nach den Ursachen wird nicht gefragt. Wer behauptet, dass ein großer Teil der deutschen Gesellschaft die Überzeugung vertrete, ‚der Islam passe nicht in die deutsche Gesellschaft‘, und diesen als ‚nicht zugehörig‘ bezeichne, müsste auch die Gründe untersuchen“.[8] Der Bericht fertigt dieses Thema kurz ab, im besten Fall seien „Muslimfeindlichkeit“ und „antimuslimischer Rassismus“ Ergebnis von Unkenntnis und Skepsis, (UEM, S. 8) im schlimmsten Fall führten „rassistische Sprechakte“ in einem „toxischer Diskursraum“ zur pogromartigen Gewalt wie in Hanau. (UEM, 12) Ein probates Mittel gegen diesen qua freier Assoziation hergestellten Zusammenhang von Kritik, Vorbehalten, Vorurteilen und terroristischer Gewalt ist die Denunziation. So sei der „Auf- und Ausbau von Beschwerde-, Melde- und Dokumentationsstellen notwendig“. (UEM, S. 17)

Der Bericht führt vor was man sich darunter vorstellen kann. Das vierte Kapitel ist wie folgt überschrieben: „Öffentliche Debatten: Fallbeispiele von Muslimfeindlichkeit“. (UEM, S. 78ff) Dort stellen die Autoren zunächst fest: „Muslimfeindlichkeit ist ein Phänomen, das sich in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen äußert – sei es in der Politik, in der Justiz, im kulturellen Bereich oder in der Medienberichterstattung. Deutlich wird dies nicht zuletzt in öffentlichen Diskursen, in denen islambezogene Debatten für die Gesamtgesellschaft sichtbar werden. Dabei ist es der öffentliche Raum, der eine entscheidende Rolle in jeder Demokratie spielt. Öffentliche Diskurse liefern Informationen, aber sie können durch eine undifferenzierte Darstellung auch polarisieren. Sie tragen maßgeblich zur Meinungsbildung bei und beeinflussen damit nicht nur die Gesellschaftsmitglieder und ihr Zusammenleben, sondern auch das politische System und dessen Entwicklung. Im Folgenden rekonstruiert der UEM neun öffentliche Debatten, die von muslimfeindlicher Rhetorik gekennzeichnet sind.“ (S. 78) Es wird dann auf die öffentlichen Debatten über das Kopftuch (Hijab) verwiesen, auf die über die Beschneidungspraxis, über die des Baus von Moscheen, über die „Ehrenmorde“, über den politischen Islam(-ismus), über die Karikaturen, die über Clanstrukturen und die Kölner Silvesternacht. Inwiefern es Aufgabe eines staatlichen Gutachtens ist, gesellschaftliche Debatten zu bewerten, sie in zulässige und unzulässige aufzuteilen und unter Rassismusverdacht zu stellen ist die eine Frage über die ebenfalls ausführlich zu sprechen wäre.

Als weiteres Beispiel für „Muslimfeindlichkeit“ wird das Prinzip der „Kontaktschuld“ angeführt. Dort liest man: „Die Anschuldigungen [in Kontakt mit islamistischen Kreisen zu stehen] wurden von der Biologin Sigrid Herrmann-Marschall vorgebracht, […] Ihre Vorwürfe führten zur vorläufigen Suspendierung der betroffenen Mitarbeitenden und einer Wiederholung bereits erfolgter Sicherheitsprüfungen. Herrmann-Marschalls Vorwürfe erwiesen sich im Nachgang als nicht haltbar. […] Herrmann-Marschall selbst bezeichnet sich auf ihrem Blog als ‚Islamismusexpertin‘, trotz fehlender fachlicher Expertise oder relevanter Sprachkenntnisse. Herrmann-Marschall durchforscht unter anderem Social-Media-Profile von Muslim*innen mit dem Ziel, Muslim*innen Verbindungen zur Muslimbruderschaft, antisemitische Einstellungen und Unterwanderungsstrategien nachzuweisen. Ihre Nachforschungen haben dabei Mutmaßungscharakter und sind häufig bruchstückhaft und kontextlos. […] Herrmann-Marschall ordnet ihre Beobachtungen realen Einzelpersonen und Einrichtungen zu und veröffentlicht diese regelmäßig. Das Format findet Anerkennung, wenn z.B. diese Vorwürfe in rechtskonservativen und islamfeindlichen Blogs wie Die Achse des Guten von Henryk M. Broder perpetuiert werden. […] Besorgniserregend ist, dass auch Teile der seriösen Medienlandschaft derartige Nachforschungen aufgreifen und sie damit als zuverlässige Quelle aufwerten. […] Der konservative ‚Berliner Kreis‘ der CDU lud sie zusammen mit dem ehemaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen ein. Auch im nordrhein-westfälischen Landtag war sie bereits als Sachverständige für die AfD eingeladen.“

Gegen die Grundrechte im Namen des Ministeriums

Eine Bürgerin der Bundesrepublik wird somit allein schon durch die Einordnung in dieses Kapitel des offiziellen Berichts der Bundesregierung zum Fallbeispiel der „Muslimfeindlichkeit“ erklärt. Ihre Arbeit und Qualifizierung wird abwertend bewertet und beurteilt und es werden falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet. Schon fast lächerlich ist es, dass einer Bürgerin der Bundesrepublik in einem Kapitel über Kontaktschuld, vorgeworfen wird, in Kontakt mit einem vermeintlich islamfeindlichen, also rassistischen Blog zu stehen und zuletzt angesichts eines vermeintlichen Auftrags der AfD – den es nie gegeben hat -, in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt wird.[9]

Es steht der Bundesregierung nicht nur nicht zu, die Qualifikation von Bürgern öffentlich in Frage zu stellen, Mutmaßungen über deren politische Gesinnung zu tätigen und darüber hinaus falsche Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Diese öffentliche Anprangerung widerspricht ganz offensichtlich dem grundgesetzlichen Gebot, die Meinungsfreiheit zu schützen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik schützt die Meinungsäußerung des einzelnen Bürgers und bedeutet nicht, dass es dem Staat zusteht, zutreffende oder unzutreffende Meinungen über Bürger zu äußern, oder „Experten“ zu beauftragen, dies zu tun. Die journalistische Recherchearbeit einer Bürgerin der Bundesrepublik unterliegt der Pressefreiheit und der Freiheit der Berufsausübung. Öffentlich auftretende Akteure des politischen Islam zu kritisieren und deren Verbindungen zu islamistischen Gruppierungen aufzudecken sind im Gegensatz zu den Ländern, in denen der Islam Staatsreligion ist, keine Tatbestände die diese Grundrechte außer Kraft setzen.

Eine staatliche Behörde oder gar ein Ministerium in der Bundesrepublik hat nicht die Aufgabe darüber zu urteilen, ob die journalistische Tätigkeit eines Bürgers den Qualitätskriterien z.B. des bundesdeutschen Presserats entspricht oder in Anmaßung eines gerichtlichen Urteils Behauptungen über den Wahrheitsgehalt journalistischer Produkte in die Welt zu setzen oder sich über die vermeintliche Gesinnung einer Journalistin zu äußern.

Der vom Innenministerium in Auftrag gegebene, herausgegebene und finanzierte Bericht verkehrt den grundgesetzlichen Auftrag einer demokratischen Regierung, die Rechte seiner Bürger zu schützen in sein Gegenteil, um offensichtlich die fundierte Kritik an einer totalitären Ideologie zu diskreditieren und schließlich zu unterbinden. Das Innenministerium hat die Aufgabe, nicht nur für die öffentliche Ordnung zu sorgen, sondern auch die Verfassung zu schützen. Es ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik, dass eine Person davon betroffen ist, die den Feinden der offenen Gesellschaft mit den Mitteln der Aufklärung entgegentritt. Das Echo in der Öffentlichkeit über diesen skandalösen Vorgang ist verhalten. Auch im Bundestag hat sich bisher keine Stimme zur Verteidigung der Rechte der betroffenen Bürgerin gerührt.

Sigrid Herrmann hat den Rechtsweg beschritten, um den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer grundrechtlich verbrieften Rechte auf Meinungsfreiheit, auf Pressefreiheit und auf Berufsfreiheit einzufordern. Herrmann beauftragte eine Anwaltskanzlei eine Abmahnung auf Unterlassung, Löschung und Richtigstellung gegen das BMI zu veranlassen. Diese wurde vom BMI schlicht ignoriert. Den Rechtsweg gegen staatliche Anmaßungen zu beschreiten, ist Aufgrund der juristischen Unwägbarkeiten und der finanziellen Risiken, die ein solches Verfahren mit sich bringt, für eine einzelne Person extrem riskant. Sollte das Ministerium vor Gericht unterliegen kann es ohne Risiken die nächste Instanz anrufen, die Kosten trägt letztlich der Steuerzahler – ein Weg der einer Einzelperson nicht bleibt. So bringt man eine unliebsame Stimme, die für die Politik der Bundesregierung nicht konstitutiv ist, sondern vor den Gefahren einer Ideologie warnt, der ein konstitutiver Einfluss gewährt wird, zum Schweigen.

[1]Studie zu Muslimfeindlichkeit: Islamismus-Bloggerin attackiert Faesers Ministerium, Berliner Zeitung, 13.07.2023 ( https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/falsche-darstellung-im-bericht-bloggerin-moechte-bundesinnenministerium-verklagen-li.368705 ).

[2]Islamismus-Expertin mahnt Bundesinnenministerium ab, Die Welt, 16.08.2023 ( https://www.welt.de/politik/article246928320/Islamismus-Expertin-mahnt-Bundesinnenministerium-ab.html ).

[3]Einen Überblick über das Wirken Sigrid Herrmanns Blog findet man auf Wikipedia ( https://de.wikipedia.org/wiki/Sigrid_Herrmann-Marschall ). Die quellenkritische Methode der Recherchen Herrmanns kann man auf der Seite des Blogs unter der Rubrik Methodisches nachvollziehen ( https://vunv1863.wordpress.com/methodisches/ ).

[4]Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung, 29.06.2023 ( https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/06/uem-abschlussbericht.html ) .

[5]Deutsche Islam Konferenz ( https://www.deutsche-islam-konferenz.de/DE/Startseite/startseite_node.html )

[6]Hier heißt es ausdrücklich mit dem Islam. Zwar ist an anderer Stelle immer wieder von Muslimen die Rede und davon, dass es um „einen Islam der deutschen Muslime“ geht, doch nicht nur weltweit ist die orthodoxe und konservative Lesart des Islam dominant. Über die weltweite Ausrichtung der dominanten Rechtsschulen im Islam gibt es zahllose Studien. Exemplarisch sei hier Ruud Koopmans genannt: Das verfallene Haus des Islam, München 2020, S. 43ff

[7]Zur weiterführenden Kritik der DIK, vgl. Hamed Abdel-Samad zieht sich aus deutscher Islamkonferenz zurück ( https://hpd.de/artikel/hamed-abdel-samad-zieht-sich-deutscher-islamkonferenz-zurueck-18677 ); Lutz Neumann, Die staatliche Finanzierung des Politischen Islam, Humanisitischer Pressedienst, 11.01.2021 ( https://hpd.de/artikel/staatliche-finanzierung-des-politischen-islam-18855 ) und Matthias Buth, Warum die Deutsche Islamkonferenz aufgelöst werden sollte, Deutschland Funk, 27.05.2020 ( https://www.deutschlandfunkkultur.de/muslime-in-deutschland-warum-die-deutsche-islamkonferenz-100.html ).

[8]Das deutsche Islamdebakel geht weiter, NZZ, 25.07.2023.

[9]Siehe dazu FN 2.

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