
Ob Politik, Stadt oder Freier – Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dass die Stadt Dortmund dazu verpflichtet einen Straßenstrich zu genehmigen, ruft zahlreiche Reaktionen hervor.
In einer Pressemitteilung zum Straßenstrich-Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bleibt die SPD-Fraktion bei ihrer Ansicht, das Verbot des Straßenstrichs sei eine richtige Entscheidung gewesen:
Wir sind vom dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen enttäuscht, denn wir haben gedacht, dass das Gericht die ordnungspolitische Dimension einer Sperrbezirksverordnung für die gesamte Stadt Dortmund stärker würdigen würde. Das Gericht hat aber auch das Schutzinteresse der Nordstadt erkannt und die Auflösung des Straßenstriches an der Ravensberger Straße bestätigt. Die politischen Hintergründe für die Auflösung des Straßenstriches bleiben richtig“, sagte der ordnungspolitische Sprechers der SPD-Ratsfraktion, Dirk Goosmann.
Das Verbot habe sich bewährt, es gäbe weniger Straftaten in der Nordstadt, der Zuzug von Prostituierten aus Südosteuropa sei rückläufig und das Problem auch nicht in die Nachbarstädte verlagert worden.





