
Das Aus der Westfälischen Rundschau und der WAZ-Regionalausgabe in weiten Teilen des Kreises Recklinghausen nimmt die Bundestagsfraktion der Linkspartei zum Anlass für eine Kleine Anfrage. Dabei stellt sie unter anderem den Tendenzschutz der Verlage in Frage.
Verlage haben in Deutschland eine Reihe von Privilegien. Neben einem geringeren Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gehört der Tendenzschutz dazu: Die Besitzer der Verlage haben das Recht, die inhaltliche Ausrichtung ihrer Medien zu bestimmen. Mitarbeiter haben sich der vorgegebenen Richtung, wie bei Parteien, Kirchen und Gewerkschaften auch, zu fügen.
Der Tendenzschutz der Verlage ist für mich einer der Kerne der Pressefreiheit. Die Linkspartei, schon traditionell der Idee der Pressefreiheit nicht allzu eng verbunden, sieht das anders.
Sie fragt die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage angesichts des wirtschaftliche Begründeten und von der Funke-Mediengruppe ausgehenden Konzentrationsprozesses in der Zeitungslandschaft in NRW, ob der Tendenzschutz und andere Verlagsprivilegien noch zeitgemäß ist, will aber auch wissen, wie die Bundesregierung die Medienkonzentration in NRW einschätzt:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung lokaler und regionaler
Medienvielfalt vor dem Hintergrund der zunehmenden Konzentration im
Zeitungssektor, und welche Konsequenzen zieht sie aus dieser Bewertung?








