
Prozentuale Wahlhürden gibt es in vielen politischen Systemen. Oft liegt die Höhe dieser Hürde bei 5%, wie etwa in Deutschland. Das Motiv beim Setzen solcher Wahlhürden ist meistens der Wille, die politisch massgeblichen Kräfte im Land zu stärken und sehr kleinen Parteien, die praktisch ohne Relevanz sind, den Zugang ins Parlament ganz generell zu verweigern. Grundsätzlich ist gegen solche Wahlhürden von 5% nichts einzuwenden, weil damit auch eine gewisse politische Stabilität erreicht wird. Vor allem können politische Kleinstparteien mit geringer demokratischer Legitimation nicht „Zünglein an der Waage“ sein, wenn es um wichtige politische Entscheidungen geht. Von unserem Gastautor Emrah Erken.
Bei der türkischen Parlamentswahl im Jahr 2002, welche der AKP den Weg zur Macht ebnen sollte, kam eine ungewöhnlich hohe Wahlhürde von 10% zur Anwendung. Das primäre Motiv dahinter war die Erschwerung, wenn nicht gar Verunmöglichung eines Einzugs einer möglichen kurdischen Partei ins Parlament (TBMM). Politischen Parteien, die primär kurdische Interessen wahrnahmen, sollten also verhindert werden. Da bei einigen kurdischen Politikerinnen und Politikern Verbindungen zur PKK bestanden, die nicht nur von der Türkei als terroristisch eingestuft wird, kann diesem Motiv vielleicht ein gewisses Verständnis entgegenbringen, respektive man kann es vielleicht nachvollziehen.









