
Wenn es um Graffiti-Straftaten geht, bilden Polizei und Lokaljournalisten häufig eine bemerkenswerte Slapstick-Symbiose. Die Polizei steht auf dem Schlauch, gibt das aber nicht zu. Und die Kollegen von der Presse steigen drauf ein. Zeit, sich mal wieder lustig zu machen.
Schon in der Überschrift offenbart sich, dass der Autor keine Ahnung hat, worüber er da eigentlich schreibt. „18-Jähriger hat über 40 Graffitis in Essen gesprüht – 50.000 Euro Schaden“, weiß die Waz zu berichten. Lieber Autor: „Graffitis“ gibt es nicht. Es gibt nur das „Graffito“ (Singular) und die „Graffiti“ (Plural).
Außerdem ist es schon eine grobe Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht, einerseits eine Tatsachenbehauptung aufzustellen („hat Graffiti gesprüht“), andererseits richtigerweise anzumerken: „Der junge Mann bestreitet die Tat“. Nochmal zum Mitschreiben: Solange es zu keiner Verurteilung gekommen ist, gilt die, Achtung, Unschuldsvermutung.





