Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte Ende vergangenen Jahres beschlossen, dass der Rat der Stadt Dortmund eine Wiederholung der Kommunalwahl 2009 beschliessen durfte. Drei SPD-Ratsmitglieder klagen nun gegen den Beschluss des OVG-Münsters, gegen sein Urteil keine Revision zuzulassen.
Die Sache ist eigentlich klar: Während der Kommunalwahl 2009 hatte die SPD in Dortmund damit geworben, dass sie die Finanzen im Griff hat. Dann die Überraschung: Keine 24 Stunden nach der Wahl verkündete der damalige Oberbürgermeister der Stadt ein Haushaltsdefizit von 100 Millionen Euro. Das Wort vom Wahlbetrug machte die Runde. Der frischgebackene OB Ullrich Sierau stellte sich ohne rechtliche Not einer Wahlwiederholung und gewann souverän, der Rat beschloss ebenfalls die Kommunalwahl wiederholen zu lassen – und setzte sich damit Ende 2011 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen 11 SPD-Ratsmitglieder durch, die eine Wahlwiederholung verhindern wollten. Gegen den Beschluss des OVG gibt es keine Revisionsmöglichkeit -allerdings kann gegen diese
Zum Auftakte der Initiative Kooperation-Ruhr hielt der ehemalige Oberbürgermeister Oberhausens, Burkhard Drescher (SPD) vorgestern in der Weststadthalle eine bemerkenswerte Rede. Bemerkenswert auch, weil sie sich nicht die „kleinen Schritte“ der Kooperation bewarb, für die die sich Kooperation-Ruhr einsetzt, sondern den großen Wurf. Wir dokumentieren die Rede:
Das Ruhrgebiet ist im gleichen Zustand wie das Heilige Römische Reich Deutscher Nation vor 1871 – daher stammt der Begriff „Kleinstaaterei“.
Die Märzrevolution im Jahre 1848 hatte zum Ziel diese Kleinstaaterei zu überwinden, scheiterte jedoch am Widerstand der herrschenden Fürstenhäuser.
Der Norddeutsche Bund, der ab 1867 das Ende der Kleinstaaterei einleitete, war zunächst als militärisches Schutz- und Trutzbündnis organisiert, und gab sich erst später Institutionen und eine Verfassung.
Was lehrt uns das?
Auch das Ruhrgebiet braucht dringendein wirtschaftliches und soziales Trutzbündnis – das Warten auf institutionelle Lösungen durch den Landesgesetzgeber bedeutet Agonie.
Bei Stuttgart 21 haben es die Grünen über den Volksentscheid zumindest geschafft, öffentlich ihre Kehrtwende plausibel zu legitimieren. Anders sieht dies bei der rot-grünen Minderheitsregierung in NRW aus. Hier werden zentrale Wahlversprechen der Landesgrünen einfach stillschweigend nicht umgesetzt. Merkt doch keiner, oder? Unser Gastautor Lars Holtkamp ist Fraktionsvorsitzender der Grünen in Waltrop.
Als grüne Kommunalis sind wir mit Wahlversprechen grundsätzlich vorsichtig, weil wir uns für gebrochene Versprechen dauerhaft in der eigenen Kommune verantworten müssen. Anders kann dies aussehen, wenn Landes- und BundespolitikerInnen im Wahlkampf kurz vorbei schauen. Brechen sie später ihre Versprechen, wird es vor Ort bitter. Sichtbar wird das bei großen Infrastrukturvorhaben.
Beispiel Eon Datteln
Obwohl das Kohlekraftwerk vor allen Verwaltungsgerichten gestoppt wurde und grüne Spitzenpolitiker wie Jürgen Trittin und Reiner Priggen im Landtagswahlkampf den Abriss versprochen haben, baut Eon munter weiter. Die Nachbarn des Schwarzbaus in der Größe des Kölner Doms – er entsteht gegen alle Normen in nur knapp 400 Metern Abstand – sehen jeden Tag, dass die Grünen nicht Wort halten.
Im Koalitionsvertrag steht dazu sybillinisch: „Die Landesregierung baut keine Kohlekraftwerke und reißt keine ab.“ In der Praxis heißt das, ohne dass dies transparent gemacht würde, dass die Landesgrünen die „Kohlekröte“ in den
Zwei Nachrichten haben mich heute bewegt. Die erste war, dass ein wundervoller Mann nicht mehr auftreten kann, wie er will. Bassbariton Thomas Quasthoff wird ab sofort nicht mehr öffentlich singen. Die zweite Nachricht betraf den Bundespräsidenten, einen Mann und Volljuristen, der gern weiter wollen würde, wie er’s eben können möchte, betraf zudem generell den gesetzlichen Schutz des Bundespräsidenten-Amtes vor Verunglimpfung.
Dem Musikhimmel sei Dank: Quasthoff, ein begnadeter Sänger und integrer Mensch, er immerhin wird uns noch lange erhalten bleiben– auf CD. Ach, wie klingt sie mir noch im Ohr, seine unvergessliche Arie aus Lortzings „Zar und Zimmermann“: „O sancta justitia“.
Die Landesregierung hat sich entschieden: In NRW soll künftig ein ebenso strenges Rauchverbot herrschen wie in Bayern und dem Saarland. Experten befürchten ein Kneipensterben.
Sicher, dass ein ebenso strenges Rauchverbot wie in Bayern Auswirkungen auf die Kneipenlandschaft in NRW haben wird, das ist auch dem Gesundheitsministerium klar. Aber dort weiß man Rat. Einen der Tipps klingt wie „Kekse statt Kippen“. Wirte, die heute noch ein rauch- und trinkfreudiges Publikum haben, sollen künftig auf regionale Küche setzen um die alten Gäste neu zu begeistern und neue Gäste zu gewinnen. „Das ist ein Schmarrn“, sagt Monika Poschenrieder, selbst Wirtin und Vorsitzende des Fachbereichs Gastronomie beim Bayerischen Hotel und Gaststättenverband (BHG). „Wenn in NRW ein so radikales Rauchverbot wie in Bayern kommt, wird es sich so auswirken wie bei uns: Viele kleine Kneipen werden schließen müssen, Restaurants werden weniger Umsatz
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.