Kein gute Nachricht für die Volkserzieher. Das Oberverwaltungsgericht NRW ist der Ansicht, dass die E-Zigarette ein Genussmittel und kein Arzneimittel ist. Damit hat sich NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) wieder einmal bis auf die Knochen blamiert.
Manchmal kommen Pressmitteilungen rein, die passen zum Wetter und machen gute Laune:
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 20. März 2012 im Vorfeld eines Eilverfahrens dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (NRW) einen rechtlichen Hinweis erteilt.
Danach ist die „Warnung“ des Ministeriums vor E-Zigaretten, die mit Pressemitteilung vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden rechtswidrig. Das Ministerium hatte vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese aus Ministeriumssicht als Arzneimittel anzusehen seien und der Handel damit ohne eine Zulassung strafbar sei. Das hat das Oberverwaltungsgericht jetzt beanstandet. (…) Das Ministerium hat nun drei Wochen Zeit, um seine Äußerungen zurückzuziehen. Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht förmlich durch Beschluss entscheiden.
Schön, dass das Oberverwaltungsgericht die Hysterie des Steffens-Ministeriums nicht mitgemacht hat.







