Große Teile der Infrastruktur im schienengebundenen öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer erreicht beziehungsweise überschritten. Unser Gastautor Frank Heidenreich ist CDU-Ratsherr in Duisburg und Mitglied des VRR-Verwaltungsrates.
Diese Infrastruktur im ÖSPV wurde Anfang der 70er Jahre aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) geschaffen und betrifft Straßen- und U-Bahnen der kommunalen Verkehrsunternehmen. Als Neuinvestitionen wurden die Schienenwege aus Bundes- und Landesfinanzierungsprogrammen mit bis zu 90 Prozent gefördert. Der Erhalt der Gleisanlagen ist von Bund und Ländern allerdings weitestgehend aus Förderprogrammen ausgeklammert worden. Die Kommunen wurden mit der Bestandspflege allein gelassen und leiden zudem unter teils selbstverschuldeten Prestigeobjekten, die für die Städte die Situation noch einmal verschärfen. Auf sich alleine gestellt, können die Kommunen die anstehenden Bestandsinvestitionen in die wichtige Infrastruktur nicht stemmen.
Eine weitere Lücke bei der Finanzierung der Bestandspflege klafft im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Die Förderung des Neu- oder Ausbaus von SPNV-Infrastruktur erfolgt unter anderem aus Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes – die öffentliche Finanzierung ist über die so genannten Regionalisierungsmittel geregelt. Doch die Entwicklung der Infrastrukturentgelte für den SPNV in den vergangenen Jahren hat eine erhebliche Schieflage entstehen lassen. Während die Regionalisierungsmittel bundesweit zwischen 2000 und 2011 nur um gut fünf Prozent gestiegen sind, haben sich die Trassen- und Stationspreise um fast 40 Prozent verteuert und machen mittlerweile gut 50 Prozent der Gesamtkosten aus. Die Deutsche Bahn hat gleichzeitig über ihre Sparten „DB Netz“ und „DB Station und Service“ die daraus resultierenden Gewinne nicht in angemessener und ausreichender Weise in den Netzausbau und Netzerhalt reinvestiert.


