
Von unserem Gastautor Thomas Weigle
Es gab Ende 1938 noch kein generelles Beförderungsverbot für Juden bei der Reichsbahn, was etwas überrascht, war jüdischen Bürgern mittlerweile doch das Führen von KFZ untersagt, ebenso das Halten von KFZ. Führerscheine und Zulassungspapiere wurden spätestens mit Ablauf des Jahres 1938 eingezogen bzw. mussten abgegeben werden.
Wie erwähnt wurde jüdischen Bürgern Anfang 1939 die Benutzung von Speise-und Schlafwagen verboten, die vom Vorzeigearier Goebbels nach dem Pogrom geforderten Abteile für Juden wurden immerhin nicht eingeführt. Auch galten die Bestimmungen hinsichtlich der Speise-und Schlafwagen nicht für Juden anderer Staatsangehörigkeit. Allerdings galt das Verbot nicht für Ehepartner in Mischehen. Diese durften weiterhin diese Wagen benutzen, allerdings nur in Begleitung des „deutschblütigen Ehepartners.“










