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Nina
Nina
5 Jahre zuvor

Wenn er rechtskräftig verurteilt wird (wovon auszugehen ist), verliert der Täter dann sein Recht auf Freizügigkeit und muss ausreisen? Würde mich mal interessieren.

https://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/dortmund/dortmunder-serien-vergewaltiger-legt-gestaendnis-ab-es-ist-ueber-mich-gekommen-1380964.html

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
5 Jahre zuvor

@Nina: Nach der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU" kann ein Unionsbürger zwar sein Freizügigkeitsrecht und damit das Recht auf freien Aufenthalt in allen Unionsländern verlieren, aber auch bei Verurteilungen wg. schwerer Straftaten entscheidet darüber allein die Ausländerbehörde und prüft, ob mit seinem Verbleib im derzeitigen Reiseland eine wiederholte Gefahr für die öffentliche Ordnung gegeben ist und eine Abschiebung erfolgen muss. Bei einer hier abzusitzenden Haftstrafe wird das zumindest für deren Dauer wohl eher nicht der Fall sein.

ke
ke
5 Jahre zuvor

Für mich ist es nachvollziehbar, dass der kleine Bochumer Tierpark so beliebt ist.
Ich war auch sehr begeistert, wie viele publikumswirksame Tiere auf einer relativ kleinen Gesamtfläche gehalten wurden. Die Aquarien und Fossilien sind auch toll.
Insbesondere für jüngere Besucher und Menschen, die nicht viele KM laufen wollen, ist das sicherlich ein guter Freizeit-Tipp.
Die Umgebung bietet mit Planetarium und den Parks auch viele Möglichkeiten für einen schönen Ausflug in der Region.

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