Dortmunds OB Ullrich Sierau beantwortet öffentlich offenen CDU-Brief

Ullrich Sierau, OB, Dortmund, SPD

Im Juli sorgten das juristische Vorgehen von Dortmund Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) gegen verschiedene Medien – darunter auch dieses Blog – für Schlagzeilen. Der Chef der Dortmunder CDU, Steffen Kanitz, stellte über einen offenen Brief Fragen an Dortmund OB zu dem Vorgang und der Finanzierung des Vorgangs und bat am 13. Juli um ihre Beantwortung innerhalb der kommenden zwei Wochen:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die SPD Dortmund hat im Vorfeld der Kommunalwahlen 2009 von den Immobilienunternehmern Stephan Kölbl und Marcus Kruse aus deren Privatvermögen Wahlkampfspenden in Höhe von jeweils 4.900 Euro erhalten. Nach unseren Informationen hieß es im Verwendungszweck: „Spende Ullrich Sierau“. Verschiedene Medien setzten sich Ende 2011  in ihrer Berichterstattung mit dem gegen Sie vom Wuppertaler Ermittlungsrichter im BLB-Skandal geäußerten Korruptionsverdacht auseinander. Sie berichteten über einen möglichen Zusammenhang der Spenden mit Grundstücksgeschäften mit Kölbl und Kruse rund um das Areal am Dortmunder U, die während Ihrer Zeit als Planungsdezernent abgeschlossen wurden.  Auch Ihre Rolle im zur Wahlwiederholung führenden Haushaltsskandal erfuhr in diesem Kontext eine erneut kritische Betrachtung in einigen Medien.

Uns stellen sich angesichts der heutigen Berichterstattung in den Ruhr Nachrichten einige Fragen:

  • Ist es richtig, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen und juristisch gegen kritische Berichterstattungen in verschiedenen Medien vorgehen?
    Wenn ja, was ist im Einzelfall der Grund dafür?
  • Welche Kanzlei vertritt Ihre Interessen?
  • Auf welche Weise wurden die geltend gemachten einzelnen Ansprüche „geregelt“?
  • Wurde eine Honorarvereinbarung getroffen oder welche sonstige Art der Vergütung wurde vereinbart? Für den Fall einer Honorarvereinbarung: Wie hoch ist der Unterschied zwischen dem vereinbarten Honorar und der tatsächlichen Kostenerstattung der jeweiligen Gegenseite in gesetzlicher Höhe?
  • Wer trägt die Kosten des juristischen Vorgehens? Die Stadtkasse oder Sie persönlich? Wie hoch sind die  entstandenen Kosten?
  • Wurden die politischen Gremien vorab informiert? Wenn nein, warum nicht?

Hiermit möchten wir Sie freundlich bitten, zu den aufgeworfenen Fragen innerhalb der nächsten beiden Wochen Stellung zu beziehen. Für Ihre den Sachverhalt ausführlich aufklärenden Antworten danken wir Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Kanitz
Kreisvorsitzender

 

Heute, knapp vier Wochen später, antwortete Sierau:

Unwahre Berichterstattung verschiedener Medien über die Stadt Dortmund bzw. über den Oberbürgermeister in Person als Amtsträger der Stadt Dortmund

Offener Brief der CDU vom 13. Juli 2012

Sehr geehrter Herr Kanitz,

Sie haben mich in meiner Urlaubszeit angeschrieben in Sachen unwahrer Medienberichterstattung über die Stadt Dortmund bzw. über mich als Amtsträger der Stadt Dortmund. Ihre Frist zur Beantwortung ging allerdings mit dem Ende meines Urlaubs einher. Insofern werden Sie sicherlich Verständnis haben, dass ich mich nach Urlaubsrückkehr zunächst einmal um drängendere Dinge gekümmert habe. In der Sache sind ja auch durch die Pressestelle Klarstellungen gegenüber den Medien erfolgt, die Sie sicherlich verfolgt haben. Selbstverständlich will ich Ihnen gerne persönlich antworten. Dafür musste ich erst einmal die Zeit haben. Ich gehe davon aus, dass Sie das nachvollziehen können und auch als sachgerechten Umgang einzuordnen wissen.

Bei dem angesprochenen Sachverhalt handelt es sich nach Bewertung des Rechtsamtes und des Rechnungsprüfungsamtes um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Insofern hat es seinerzeit keinen Anlass gegeben, diesen Vorgang zum Gegenstand in den Gremien zu machen. Sowohl das Rechtsamt der Stadt Dortmund, als auch der mit  Medienfragen dieser Art sehr vertraute Rechtsanwalt Lehr von der Kanzlei Redeker und auch die Bezirksregierung in Arnsberg haben hier die gemeinsame Sicht formuliert, dass ich als Oberbürgermeister im Interesse der Stadt gegen falsche, wahrheitswidrige Berichterstattung vorgehen musste.

Der Vorgang ist noch nicht in seiner Gesamtheit abgeschlossen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass ich dem wiedergewählten Rat den Vorgang nach seiner Neukonstituierung vortragen werde. Ich erwarte, dass sich der Rat der gemeinsamen Rechtsauffassung von Rechtsamt der Stadt, der Kanzlei Redeker und Bezirksregierung Arnsberg anschließen wird.

Hätten wir gegenwärtig nicht Wahlkampf, wäre dieses Thema sicherlich auch nicht an die Medien weitergegeben und dort aufgerufen worden.

In der Sache stelle ich fest, dass die Stadt nicht gegen kritische Berichterstattung vorgegangen ist, sondern gegen wahrheitswidrige oder unvollständige Berichterstattung. Die Pressefreiheit ist ein hohes demokratisches Gut, das ich zu jeder Zeit respektiere. Da Sie ja auch gerne betonen, dass Sie etwas gegen Lügen haben, müssten Sie für diese Verfahrensweise im Interesse der Stadt Dortmund vollstes Verständnis haben. Es ging u. a. darum zu verhindern, dass sich die wahrheitswidrige Berichterstattung einzelner Journalisten bzw. Medien außerhalb der Stadt und auch außerhalb der Region Dortmund in schädlicher Weise verselbstständigt.

Auslöser war der Bericht der Rheinischen Post vom 16.12.2011 unter der Überschrift „Skandalstadt Dortmund“. In diesem Bericht wurde eine ganze Reihe von Aussagen offenbar unter Bezug auf Falschaussagen anderer Medien zusammengestellt. Ich bin aus dem Rheinland darauf angesprochen worden und habe diesen Bericht zum Anlass genommen, die Gesamtthematik aufzuarbeiten. Dieses ist in der Anlage 1 im Einzelnen dargestellt.

Bis zu diesem Zeitpunkt hat es die Stadt Dortmund beispielsweise hingenommen, dass ein in verschiedenen Punkten unzutreffender Beitrag von der Redakteurin Annika Joeres vom 10.12. 2009 etwa zwei Jahre lang unredigiert weiter im Netz gestanden hat. Auf die Falschberichterstattung angesprochen, hat Frau Joeres mitgeteilt, dass sie diesen Bericht auf der Grundlage von Aussagen der – Zitat – „politischen Gegner des Oberbürgermeisters“ zusammengestellt hätte. Es hat schon überrascht, wie hier durch mangelnde journalistische Sorgfaltspflicht jegliche Recherche zu den Darstellungen unterlassen worden ist. Eine Berichtigung der Darstellung ist seinerzeit nicht erfolgt. Eine Entschuldigung auch nicht.

Also: Die Stadt hat vor den rechtlichen Schritten durchaus individuell das Gespräch gesucht, um die fragliche Berichterstattung aus dem weltweiten Netz  zu bekommen und weiteren Imageschaden von der Stadt fernzuhalten. Das ist leider nicht gelungen, so dass die rechtlichen Schritte entsprechend einzuleiten waren.

Da in dem jetzigen Fall sowohl das Rechtsamt als auch der mit diesen Fragen vertraute Rechtsanwalt Lehr und auch die Bezirksregierung Arnsberg die Zusammenhänge zu meiner Position als Funktionsträger der Stadt Dortmund ganz klar herausgestellt haben, gibt es keinen formalen oder rechtlichen Grund, die Kosten persönlich zu übernehmen. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass im Falle einer Verfolgung durch das Rechtsamt der Stadt Dortmund auch Kosten angefallen wären und Kapazitäten des Rechtsamtes gebunden worden wären.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

 

Frage 1: Ist es richtig, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen und juristisch gegen kritische Berichterstattungen in verschiedenen Medien vorgehen?

Wenn ja, was ist im Einzelfall der Grund dafür?

 

Die Frage 1 enthält eine unzutreffende Behauptung. Es ist richtig, dass die Stadt Dortmund gegen nachweislich falsche Berichterstattung vorgegangen ist und sich wegen mehrerer Verstöße gegen die Regeln der zulässigen Verdachtberichterstattung gewehrt hat. Insofern wurde nicht gegen Kritik sondern gegen Lügen bzw. falsche Berichterstattung vorgegangen. Die jeweiligen Falschaussagen bzw. unzutreffenden Berichterstattungen sind in der Anlage 1 aufgeführt und im Hinblick auf die jeweiligen Aussagen auch dargestellt.

 

Frage 2: Welche Kanzlei vertritt Ihre Interessen?

 

Die Interessen der Stadt Dortmund werden von der Kanzlei Redeker/Sellner/Dahs in Bonn vertreten. Diese wurde ausgewählt, weil sie nachweislich erhebliche Erfahrung im professionellen Umgang mit den aufgeworfenen rechtlichen Fragen vorweist.

 

Frage 3: Auf welche Weise wurden die geltend gemachten einzelnen Ansprüche „geregelt“?

 

Die ersten gravierenden Falschberichterstattungen – damals hinsichtlich des sog. „Haushaltsloches“ – wurden am 10.12.2009 von der Journalistin Annika Joeres in der Frankfurter Rundschau veröffentlicht. Um eine Richtigstellung zu erreichen, hat die

Pressestelle damals an den Chefredakteur, den Online-Chef und die Journalistin geschrieben und einen Leserbrief in der Sache eingereicht. All das blieb ohne jede

Reaktion. In der Folge tauchte die falsche Behauptung, ich hätte das Haushaltsloch unmittelbar nach der Wahl bekannt gegeben, auch in verschiedenen anderen Medien auf. Ich habe aufgrund der schlechten Erfahrung mit „weichen“ Maßnahmen dann entschieden, für die folgenden Fälle den schnelleren und Erfolg versprechenden Weg über eine juristische Vertretung zu gehen.

 

Im Übrigen siehe Antworten zu Frage 1.

– Seite 4 –

 

Frage 4: Wurde eine Honorarvereinbarung getroffen oder welche sonstige Art der Vergütung wurde vereinbart? Für den Fall einer Honorarvereinbarung: Wie hoch ist der Unterschied zwischen dem vereinbarten Honorar und der tatsächlichen Kostenerstattung der jeweiligen Gegenseite in gesetzlicher Höhe?

 

Die Vertretung der Stadt Dortmund durch die genannte Sozietät erfolgt auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung.

 

Die Anwaltskosten der Stadt Dortmund betragen bisher 14.964,25 Euro. Dem stehen bisherige Erstattungen der Gegenseite in Höhe von  3.714,00 Euro gegenüber. Es verbleibt somit ein Restsbetrag in Höhe von 11.250,25 Euro.

 

Frage 5: Wer trägt die Kosten des juristischen Vorgehens? Die Stadtkasse oder Sie persönlich? Wie hoch sind die entstandenen Kosten?

 

Die Kostenübernahme erfolgt aus dem Budget des Rechtsamtes der Stadt Dortmund.

 

Die Berichterstattung über die Spenden von Kölbl&Kruse erfolgte zu einer Zeit, in der ich Oberbürgermeister war. Die Berichterstattung formulierte zudem den Verdacht, a) ich könnte als Planungsdezernent der Stadt Dortmund Kölbl&Kruse im Zusammenhang mit der Bebauung der U-Fläche „Gefälligkeiten“ erwiesen haben und b) die Spenden seien direkt an Oberbürgermeister Sierau oder an die Stadt Dortmund gegangen. In der Berichterstattung über die Bekanntgabe des Haushaltsloches  ging es ebenfalls um ein vermeintliches Handeln von mir im Amt des Stadtdirektors bzw. des Oberbürgermeisters. Wäre ich Versicherungsvertreter oder Journalist gewesen, hätte es die falschen Behauptungen und die unzulässige Verdachtsberichterstattung nicht geben können. Insoweit geht die Stadt

Dortmund hier zur Wahrung ihrer originären Interessen und der des Organs ‚Oberbürgermeister’ vor. Damit ist die Kostenübernahme der Verfahren durch die Stadt Dortmund gerechtfertigt. Diese städtische Rechtsauffassung hat die Bezirksregierung Arnsberg in einer Stellungnahme vom 23.07.2012 bestätigt.

 

Die Gesamtkosten der Verfahren belaufen sich bisher auf 17.767,15 Euro. Neben den zu Frage 4 aufgeführten Anwaltskosten sind in diesem Betrag auch Zahlungen an die Justizkasse sowie Reise- und Gerichtsvollzieherkosten enthalten.

 

An Zahlungen durch die jeweilige Gegenseite sind bisher 3.714,00 Euro eingegangen.

 

Verbleiben tatsächliche Restkosten in Höhe von 14.053,15 Euro.

 

Durch noch nicht abgeschlossene Verfahren ist mit weiteren Kosten in Höhe von etwa 2.000,00 Euro zu rechnen. An Erstattungen werden noch etwa 2.440,00 Euro erwartet.

– Seite 5 –

 

 

Zum Ende werden sich die Kosten für die Stadt Dortmund auf insgesamt etwa 13.600,00 Euro belaufen.

 

Frage 6: Wurden die politischen Gremien vorab informiert? Wenn nein, warum nicht?

 

Im Zusammenhang mit der Beauftragung der Kanzlei Redeker hat es eine umfassende Prüfung der Beauftragungsvoraussetzungen gegeben. In diesem Zusammenhang ist vom Rechtsamt deutlich gemacht worden, dass es keine Befassung städtischer Gremien geben muss.

 

Die Bezirksregierung hat in ihrer Stellungnahme auf einen Landeserlass zur Gewährung von Rechtsschutz für Landesbedienstete hingewiesen. Diese Empfehlung wird allerdings nach Aussage des städtischen Rechtsamtes hier in Dortmund nicht aufgegriffen, weil hier Rechtsschutz vielmehr eingeschränkt gewährt wird. Während dem Landesbediensteten Straf- und Zivilverfahrenrechtsschutz gewährt werden kann, ist dies in Dortmund grundsätzlich nur in Strafsachen möglich.

 

Eine Übertragung der Erlasslage auf die Stadt Dortmund und den Oberbürgermeister ist aus Sicht des Rechtsamtes also nicht zulässig.

 

Da der Landeserlass für die Stadt Dortmund nicht gilt, sind hinsichtlich der Beteiligung des Rates die rechtlichen Regelungen der Gemeindeordnung NRW und der  Hauptsatzung anzuwenden. Da es dort keine Regelungen gibt, nach der der Rat der Stadt in dieser Frage zuständig wäre, der Rat sich die Entscheidung über solche Fragen auch nicht vorbehalten hat, kann der Oberbürgermeister ohne Beteiligung des Rates entscheiden.

 

Gleichwohl habe ich entschieden, dem wiedergewählten Rat die Angelegenheit zu schildern, um fernab des laufenden Wahlkampfes Gelegenheit zur Erörterung und Reflektion zu geben.

 

Die Rechtmäßigkeit des Vorgangs ist dadurch nicht in Zweifel gezogen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Ullrich Sierau

 

 

 

 

 

Anlage 1

 

 

Anlage 1

 

 

 

Rheinische Post/ rp online.de/ Thomas Reisener (Verfahren abgeschlossen)

wegen Berichterstattung vom 16.12.2011 „Skandalstadt Dortmund“ und vom 13.01.2012 „Das Netzwerk der Bauskandale“

 

18.01.2012             – Aufforderung Unterlassungserklärung abzugeben hinsichtlich

a) OB Sierau habe für den SPD UB Spenden von Kölbl&Kruse entgegen genommen oder von ihnen gewusst

b) K&K habe an die Stadt Dortmund/OB Sierau gespendet

c) Sierau habe am Tag nach der Wahl ein Haushaltsloch offenbart

20.01.2012             – Rheinische Post widerspricht, deshalb Antrag auf einstweilige Verfügung bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg

02.02.2012            – LG Hamburg verbietet durch einstweilige Verfügung, den Verdacht zu verbreiten,

a) Sierau habe von den K&K-Spenden gewusst bzw.

b) Sierau habe die Spenden erhalten und

c) Sierau habe das Haushaltsloch bekannt gegeben.

08.03.2012            – Rheinische Post erkennt Gerichtsentscheidung zu b) und c) an, legt zu a) Widerspruch ein.

11.05.2011            – Vergleich hinsichtlich des Punktes a), weil das Gericht der Auffassung war, der zu Grunde liegende Bericht sei ein Grenzfall der zulässigen oder unzulässigen Verdachtsberichterstattung. Verlag und Journalist erklärten sich aber bereit, die Behauptung zukünftig nicht mehr aufzustellen. Auf eine Strafbewehrung wurde verzichtet.

29.05.2012            – Schreiben an Rheinische Post mit der gütlichen Aufforderung, den Internet-Beitrag „Tatort Dortmund: eine Stadt verschwindet“, der einen Verstoß gegen die unterzeichnete Unterlassungserklärung darstellt, sofort entsprechend zu korrigieren (es hätte auch die Strafbewehrung in 6-stelliger Höhe geltend gemacht werden können).

30.05.2012            – Rheinische Post korrigiert Beitrag im Internet

 

 

 

 

Ulrich Reitz (Verfahren abgeschlossen)

wegen Aussagen im ARD Presseclub vom 25.03.2012, u.a.: „In Dortmund musste der jetzige Oberbürgermeister die Wahl wiederholen, weil er über die Finanzsituation der Stadt falsche Angaben gemacht hat“

 

24.04.2012            – Aufforderung Unterlassungserklärung abzugeben

26.04.2012            – Herr Reitz gibt Unterlassungserklärung ab

 

 


WAZ newMedia, David Schraven, derWesten.de, derwesten-recherche.org (Verfahren abgeschlossen)

wegen Berichterstattung vom

09.12.2011 „Parteispenden – Druck auf Dortmunds OB Ullrich Sierau“,

12.12.2011 „Sierau soll umstrittene Spenden durchgesetzt haben“,

14.12.2011 „Grüne wollen Staatsanwaltschaft zur Aufklärung der Sierau-Spende einschalten“, 14.12.2011 „Spendenaffäre: Sieraus Rolle im Focus“,

19.12.2011 „Bundespräsident prüft Parteispenden von K&K“,

23.04.2012 „Undurchsichtige Geschäfte“,

26.04.2012 „Spendenaffäre: Prüfbericht enthüllt Missstände bei Dortmunder Baugeschäften“

 

29.05.2012            – Abgabe einer umfassenden Stellungnahme und Aufforderung unter Fristsetzung, Berichte hinsichtlich des falschen Zusammenhanges zwischen den Spenden und den Amtshandlungen Sieraus zu ergänzen oder zu korrigieren.

12. Juni 2012            – Herr Schraven teilt mit, dass die gewünschten Ergänzungen in die Berichterstattung eingeflossen sind.

 

 

 

 

Stefan Laurin/ Ruhrbarone (Verfahren abgeschlossen)

wegen Berichterstattung vom 12.12.2011 „Dortmund: Ullrich Sierau und das Peter-Prinzip“

 

05.06.2012            Aufforderung, Berichterstattung zu korrigieren hinsichtlich der Behauptung, es liege eine „eindeutige Aussage“ eines (unzuständigen) Amtsrichters aus Wuppertal vor.

06.06.2012            Text wurde korrigiert.

 

 

 

 

FR Druck- und Verlagshaus/ Annika Joeres (Verfahren nicht abgeschlossen)

wegen Bericht in der Frankfurter Rundschau vom 10.12.2009 „In Dortmund tanzt das Panoptikum“

 

12.06.2012            – Aufforderung Unterlassungserklärung abzugeben hinsichtlich der Behauptung „Sierau hat laut einem Gesprächsprotokoll vom 11.08.2009 schon Wochen vor der Wahl von dem Minus im Etat gewusst“.

18.06.2012            – Verlagshaus gibt Unterlassungserklärung ab. Da Frau Joeres nach Auskunft des Verlages dort nicht mehr arbeitet, wurde sie ebenfalls aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine Rückäußerung der Redakteurin steht noch aus. Inzwischen wurde in Erfahrung gebracht, dass sie sich im Ausland aufhält.

 


Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH/ FAZ/ Dr. Rainer Burger (Verfahren noch nicht abgeschlossen)

wegen des Berichts vom 17.12.2011 in der FAZ „Verwendungszweck: Ullrich Sierau“

 

31.05.2012            – Aufforderung Unterlassungserklärung abzugeben hinsichtlich der Passagen

a) …OB Sierau, der sich wegen der Haushaltslügen-Affäre bereits einer Neuwahl stellen musste…

b)  Schon jetzt zeichnet sich ab, dass auch eine mögliche Verstrickung von Sierau in den Vorgang Dortmunder U/ Wahlkampfspenden ein großes Thema wird.

08.06.2012            – Verlagshaus gibt Unterlassungserklärung zu b) ab und erklärt zu a), dass die Aussage, Sierau sei in die Haushaltsaffäre verstrickt, weder bewusst noch beabsichtigt gewesen sei. Eine Richtigstellung wird allerdings verweigert.  

Axel Springer AG/ Welt am Sonntag/ Stefan Laurin (Verfahren nicht abgeschlossen)

wegen Bericht in der Welt am Sonntag vom 10.12.2011 „Bestechungsaffäre weitet sich aus“

 

29.05.2012            – Aufforderung Unterlassungserklärung abzugeben hinsichtlich der Behauptung, Sierau habe von den Spenden Kenntnis gehabt und die Spenden seien für die Unterstützung Sieraus bei K&K-Projekten gedacht.

08.06.2012            – Verlag gibt eingeschränkte Unterlassungserklärung ab. Weiteres Verfahren noch offen.

 

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Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

Mit dieser „Argumentationskette“ zur Begleichung der Kosten durch die Stadtkasse dürften Sierau bzw. das Rechtsamt niemals den Ex-OB Langemeyer wegen seiner Wahllügen in Regress nehmen, da dann ebenso die Stadt dessen Kosten übernehmen müsste.

Aber nett von unserem „Sonnenkönig“, dass er den neuen Rat erst dann informieren will, wenn das Kind schon lange im Brunnen liegt.

Übrigens möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass selbst die Bezirksregierung in Arnsberg in Person der damaligen (SPD-)Stellvertreterin des Chefs Diegel die Vorab-Kenntnis von Sierau über die miserablen Haushaltszahlen öffentlich bestätigt hatte. Wieso wird die nicht ebenso angegangen? Steht ihr Job als RVR-Chefin dagegen?

trackback

[…] Oberbürgermeister Ullrich Sierau beantwortet öffentlich offenen CDU-Brief (Ruhrbarone) […]

Arnold Voss
11 Jahre zuvor

Niemand lässt sich gerne als verlogen und/oder bestechlich bezeichnen oder auch nur in den Verdacht solcher Eigenschaften bringen. Erst recht keine öffentliche Person wie sie Ulrich Sierau nun mal ist.

Wenn er auch nicht in jedem Fall mit seinen juristischen Schritten Erfolg haben wird, so hat er jedoch jetzt schon dafür gesorgt, dass jeder Journalist in Deutschland in Zukunft besonders genau recherchieren und seine Worte besonders sorgsam abwägen wird, wenn es um ihn und/oder die Stadt Dortmund geht.

Wer sollte im Dortmunder Stadtrat ernsthaft was dagegen haben?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@Arnold Voss: Jedem Journalist in Deutschland sollte es per se egal sein, welche Befindlichkeiten ein Herr Sierau mit sich herumträgt. Die Stories über die Wahllüge lassen sich nicht mehr zurückholen und Sieraus gebetsmühlenartig wiederholter Vortrag, er hätte vorher nix gewusst, ist eine individuelle Meinung, die man trotz anwaltlicher Drohgebärden nicht teilen muss.

Bei KölblKruse gebe ich Ihnen Recht, da wurde wohl im Rahmen der allgemeinen Berichterstattung über öffentliche Bauskandale manchmal übers Ziel hinaus geschossen.

Ich bin trotzdem selbst überrascht, wie schnell und leise manche Verlage eingeknickt sind, aber mit dieser Vorgehensweise hat Sierau weder der Stadt noch sich selbst einen Gefallen getan. Das wird auch ein neugewählter Rat deutlich machen.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

Übrigens: In welcher Parallelwelt Sierau zu schweben scheint, belegt ein aktueller Artikel der RN über Sieraus Liebäugelei mit einer Abschwächung der Regressforderungen an Langemeyer und Uthemann. Sierau wird während einer SPD-Versammlung so zitiert:

„Der OB nannte die Haushaltslüge der beiden ehemaligen Stadtspitzen „einen Vorgang“. Es sei damals nicht klar gewesen, dass es deshalb zu einem Ratsbeschluss für eine Wiederholungswahl kommen würde.“

https://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/OB-Sierau-will-offenbar-seinen-Vorgaenger-schonen;art930,1731989

Aha. Man hat also dem eigenen Rat die Fähigkeit abgesprochen, grundgesetzlich-demokratisch zu denken und auch zu handeln. „Die trauen sich sowieso nicht“ – so oder ähnlich wird in Dortmund immer noch Sonnenkönig-Politik betrieben.

Wenn ich RP, FR, FAZ, WAZ, Reitz oder auch Stefan Laurin hieße, würde ich ja schleunigst alte Artikel neu aufleben lassen;-))

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