Rechtsempfinden aus einer anderen Zeit: Das Münchner Urteil gegen Investitigativjournalist Wildhage irritiert

Das ist nicht Marvin Wildhage. Wirklich nicht. Ich schwör'! Grafik: DALL-E
Das ist nicht Marvin Wildhage. Wirklich nicht. Ich schwör‘! Grafik: DALL-E

Der niedersächsische Investigativjournalist Marvin Wildhage ist vor dem Amtsgericht München verurteilt worden, weil er sich beim EM-Eröffnungsspiel 2024 als falsches Maskottchen bis in den Innenraum des Stadions geschmuggelt hatte. Das Gericht sah darin Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen. Die Strafe liegt bei 60 Tagessätzen zu je 150 Euro, also 9000 Euro, dazu sollen 5400 Euro aus Werbeeinnahmen eingezogen werden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, und auch nicht zeitgemäß. Es ist zu hoffen, dass Wildhage die nächste Instanz anruft.

Man kann diesen Fall juristisch eng betrachten. Dann landet man bei gefälschten Akkreditierungen, einem Kostüm, einem nicht genehmigten Zugang und einer Aktion, die so nicht erlaubt war. Genau so hat es das Münchner Gericht offenbar getan. Man kann den Fall aber auch in der Realität des Jahres 2026 betrachten. Dann sieht man etwas anderes. Dann sieht man einen Journalisten, der mit akribischer Vorbereitung eine massive Sicherheitslücke bei einem der wichtigsten Sportereignisse Europas offengelegt hat.

Recherche, Planung, Risiko – Konfrontation mit der Wirklichkeit

Marvin Wildhage ist Journalist. Definitiv. Und er ist ein verdammt guter. Dass er seine Recherchen nicht in einer 45-Minuten-Dokumentation um 22.15 Uhr in einem dritten Programm präsentiert, sondern auf Youtube, ändert daran nichts. Es macht seine Arbeit nicht weniger journalistisch. Es macht sie nur zeitgemäßer und relevanter. Wildhage arbeitet mit Spannung, Tempo und Unterhaltung. Aber dahinter steckt kein beliebiger Klamauk, sondern Recherche. Planung. Risiko. Konfrontation mit der Wirklichkeit. Genau das ist investigativer Journalismus.

Wildhage selbst hat vor Gericht gesagt, er sehe es als seine Aufgabe, auf Missstände aufmerksam zu machen und sie in die Öffentlichkeit zu tragen. Seine Videos seien aus klassischer Sicht vielleicht ein unübliches Format, aber deshalb nicht weniger journalistisch. Genau darin steckt der Kern dieses Falls. Nicht Wildhage wirkt aus der Zeit gefallen, sondern ein Medienverständnis, das Journalismus offenbar noch immer an Studios, Sendeplätzen, Verlagsadressen und alten Berufsritualen festmacht. Das war einmal richtig. Heute ist es ein Anachronismus.

Wildhages Reportagen erreichen mehr Menschen als manches öffentlich-rechtliche Format

Wildhage erreicht mit seiner Arbeit ein Publikum, von dem manche öffentlich-rechtlichen Formate nur träumen können. Sein Video zur Maskottchen-Aktion wurde nach dpa-Angaben millionenfach gesehen. Andere nicht weniger spektakuläre Beiträge stehen kaum schlechter da. Das ist nicht nur Reichweite. Das ist Öffentlichkeit. Und Öffentlichkeit herzustellen, gehört zu den zentralen Aufgaben von Journalismus.

Natürlich darf Journalismus nicht alles. Auch investigative Arbeit bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Aber ein Gericht, das einen solchen Fall einordnet, muss mehr leisten als das bloße Abhaken von Tatbestandsmerkmalen. Es muss den gesellschaftlichen Wert der Recherche erkennen. Es muss sehen, dass hier kein Sicherheitskonzept aus Spaß ausgetestet wurde. Wildhage hat bewiesen, wie leicht ein Mensch mit Kostüm, Selbstbewusstsein und gefälschter Legitimation offenbar sehr weit kommen konnte. Man stelle sich vor, nicht ein Journalist hätte diese Lücke genutzt, sondern jemand mit terroristischer Absicht. Dann wäre die Empörung nachher groß gewesen. Dann hätten alle gefragt, warum vorher niemand genauer hingesehen hat.

Neuland: Gilt in München ein Medienbild der frühen 1990er Jahre?

Wildhage hat hingesehen. Und er hat nicht nur behauptet, sondern gezeigt.
Gerade deshalb ist diese Verurteilung irritierend. Sie trifft nicht irgendeinen Witzbold, der sich einen Abend lang wichtig machen wollte. Sie trifft einen Journalisten, der eine reale Schwachstelle sichtbar gemacht hat. Dass eine Staatsanwaltschaft einen solchen Vorgang zunächst strafrechtlich verfolgt, mag noch erklärbar sein. Aber spätestens im Urteil hätte eine modernere, zeitgemäße Einordnung erwartet werden dürfen.

Stattdessen bleibt der Eindruck, dass in München ein Medienbild aus einer anderen Zeit verhandelt wurde. Dort Zeitung, Rundfunk und Fernsehen. Hier Internet, Youtube und junge Formate – Neuland eben. Dort die vermeintlich seriöse Bühne. Hier das verdächtige Netz. Diese Trennung ist künstlich. Sie ist längst überholt. Sie wird der journalistischen Wirklichkeit schon längst nicht mehr gerecht. Daran ändert es auch nichts, dass das Gericht Wildhage generell und pro forma die journalistische Tätigkeit bestätigt hat.

Auch die Branche selbst muss Jahrzehnte der Entwicklung aufholen

Aber auch die Branche selbst muss sich weiterentwickeln. Der Deutsche Journalisten-Verband und andere Berufsverbände müssen sich dieser Art von Journalismus sehr viel stärker öffnen. Nicht halbherzig, nicht mit gerümpfter Nase, nicht erst dann, wenn Youtube-Journalisten längst selbst Millionen Menschen erreichen. Sondern jetzt. Denn der Fall Wildhage zeigt, wie viel dort zu tun ist. Wer journalistisch arbeitet, Missstände aufdeckt, Öffentlichkeit schafft und dabei persönliche Risiken eingeht, verdient nicht das Etikett „Prankster“, nur weil das Format unterhaltsam ist.

 

 

Guter Journalismus darf spannend sein. Er darf laut sein. Er darf Bilder nutzen, Tempo machen und ein Publikum fesseln. Das ist kein Makel, es ist eine Stärke. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob eine Recherche geschieht wie früher und ob das Medium dahinter ein klassisches ist. Die entscheidende Frage lautet, ob die Geschichte trägt. Ob sie sauber belegt ist. Ob sie etwas Relevantes sichtbar macht. Bei Marvin Wildhage ist die Antwort klar.

Der, der auf den Schmutz hinweist…

Ja, diese Aktion war unbequem. Ja, sie war rechtlich riskant. Ja, sie hat Verantwortliche blamiert. Aber genau das passiert, wenn investigative Arbeit funktioniert. Man sollte Marvin Wildhage für diese Recherche nicht anachronistisch verurteilen. Man sollte ihm dankbar sein. Denn er hat gezeigt, wo ein System versagt hat, bevor Schlimmeres passiert ist. Hoffentlich geht er mit dem Fall in die nächste Instanz.

 

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Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
1 Tag vor

„Gerade deshalb ist diese Verurteilung irritierend.“
Nö.
Hier ist passiert, was in Gerichtssäälen Standard ist, das Abhaken von formaljuristischen Kriterien. Weitergehendes Denken ist erstinstanzlich weder üblich noch erwünscht.
Ob es bei höheren Instanzen besser wird, steht in den Sternen. Dort trifft Kasuistik auf Rechtspositivismus, also Richterwillkür. Zentral sind dann häufig subjektive Sympathien. Wäre also der leitende Richter irgendwie mit den blamierten UEFA-Granden verbandelt, könnte es noch teurer werden.

Vor Gericht sind die Chancen auf Bretterbude oder Wild-West zu treffen m.E. die letzten Jahre gut gestiegen.

Frank Wohlgemuth
Gast
Frank Wohlgemuth
21 Stunden vor

Ich bin weder Jurist, noch habe ich das Urteil gelesen, aber mir fallen zwei Dinge in diesem Artikel auf: Rechtsempfinden ist die Basis des hier schreibenden Journalisten aber keine Basis für ein Urteil – das sollen und müssen die Normen sein, also die vom Bundestag erlassenen Gesetze. Bevor man sich zu einem Urteil äußert, sollte man sich die Begründung ansehen, um dann im Abgleich zu den betreffenden Normen sagen zu können, welchen Spielraum der Richter überhaupt hatte. Das ist hier nicht ansatzweise passiert. Bis dahin würde ich als Beobachter höchstens die Frage stellen, ob hier der Gesetzgeber evtl. verpasst hat, seine Gesetze an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Es muss nicht am Richter liegen, wenn ein Urteil nicht zeitgemäß erscheint.

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