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Envio-Prozess: PCB verseucht? Selbst schuld!

Gestern begann vor dem Landgericht Dortmund der Envio-Prozess. Der Hauptangeklagte, der ehemalige Envio-Chef Dirk Neupert (Foto, links), wies in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung einen Großteil der Anschuldigungen von sich. 

Körperverletzung in 51 Fällen, Betrieb einer Entsorgungsanlage ohne Genehmigung, illegale Behandlung von krebserregende Stoffen – was die Anklageschrift  der Dortmunder Staatsanwaltschaft  Dirk Neupert und seinen leitendem Mitarbeiter Uwe K. vorwirft könnte beiden eine langjährige Gefängnisstrafe einbringen. Dem externen Emissionsschutzbeauftragten Thomas M. und dem ehemaligen Envio-Werkstattleiter Michael Paul P. wirft die Staatsanwaltschaft vor, Neupert und K. bei ihren Taten vorsätzlich unterstützt zu haben. Über Jahre hinweg wurden in dem Unternehmen im Dortmunder Hafen illegal mit dem Umweltgift belastete Transformatoren zerlegt, wurden schlechtbezahlte Arbeiter Giften wie PCB oder PER ausgesetzt, wurden Teile der Dortmunder Nordstadt und das Hafengelände verseucht.

Neupert vollzog während des Vortrags der Staatsanwaltschaft keine Miene. Die Vorwürfe schienen ihn so wenig zu berühren, wie die Leiden seiner ehemaligen Mitarbeiter. Viele von ihnen sind stark mit PCB belastet, oft sind ganze Familien betroffen. An Sicherheitskleidung wurde gespart, Leiharbeitern war es untersagt, ihre Arbeitskleidung im Betrieb zu waschen – das PCB gelang dann bei ihnen Zuhause über die Wäsche in den Körper ihrer Frauen und Kinder. Auch M., der noch immer auf der Homepage eines Velberter Unternehmens für Umwelt- und Arbeitssicherheitsgutachten als Freier Mitarbeiter geführt wird, nahm die Anklage regungslos hin, und nutzte die  Feststellung der Personalien durch den Richter für eine kleine Show. War Neupert eiskalt, gefiel sich M. in der Rolle des Clowns und genoss die kurzeitige Beachtung im Gerichtssaal.

Anders K. und P.. Auf ihren Gesichtern war abzulesen, dass ihnen die Vorwürfe nah gingen. Näher, als es das Schicksal der Arbeiter je tat, die sie bis zu den Waden in der PCB-Brühe stehen ließen und an deren Vergiftung  sie nach Meinung der Staatsanwaltschaft aktiv mitwirkten und aus Eigennutz mitwirkten. In ihren Augen war Furcht und Selbstmitleid. Vor allem P. stierte aus dunkel umrandeten Augen auf den Boden des Gerichtssaals, als der Staatsanwalt seine Taten aufzählte.

Zu den Vorwürfen äußern wollten sie sich alle nicht, doch Neupert lies seinen Anwalt Ralf Neuhaus die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weitgehend zurück. In seiner Eröffnungserklärung behauptete Neuhaus,  die „Auffälligkeiten“ bei den PCB belasteten ehemaligen Envio-Mitarbeitern hätten nichts mit ihrer Tätigkeit bei dem Unternehmen zu tun, sondern seien ihrem ungesunden Lebensstil geschuldet. Und überhaupt: Illegal sei die Arbeit von Envio nicht gewesen. Die Bezirksregierung hätte durch ihre laschen Kontrollen den Betrieb ja „aktiv geduldet.“

Neuhaus gefiel sich darin, der Presse vorzuwerfen, sie habe „auf schandbare Art und Weise“ ihr Neutralitätsgebot missachtet und „vorab unkritisch strafrechtliche Schuldzuweisungen“ gegen seinen Neupert vorgenommen zu haben. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) warf Neuhaus vor, die Gewaltenteilung missachtet zu haben: Dieser habe versucht in einem Schreiben vom 22. September 2011 auf das Gericht Einfluss zu nehmen. Dumm, dass es diesen Brief nach Auskunft des Umweltministeriums nie gegeben hat. Remmel schrieb nie persönlich einen Brief an das Dortmunder Landgericht, das Schreiben des Umweltministeriums stammte von einem Referatsleiter und war nicht mehr als die Einschätzung einer Fachbehörde zur Giftigkeit von PCB.

Das Neuhaus die Nebenkläger, ehemalige, mit PCB belastete Envio-Arbeiter, dann noch darauf hinwies, dass sie auf den hohen Kosten ihrer Anwälte sitzen bleiben würden, falls Neupert nicht wegen Körperverletzung verurteilt wird, war eine an Geschmacklosigkeit nicht zu überbietende indirekte Drohung an Menschen, die nie viel verdienten, ausgebeutet und verseucht und den Mut fanden, sich zu wehren.  Wie Neuhaus und Neupert  nach diesem Vortrag noch in den Spiegel schauen können bleibt wohl auf immer ihr Geheimnis.

Souverän konterte Reinhard Birkenstock, der Vertreter zahlreicher Arbeiter, den Vortrag Neuhaus: Er wies die Behauptung zurück, die Arbeiter seien durch ihren Lebensstil selbst an ihren Gesundheitsproblemen schuld und erklärte, die Lebensstile der Betroffenen würden nicht Thema im Verfahren sein. Dann bedankte er sich bei Neuhaus für seinen Vortrag: „Danke, dass sie uns ihre Verteidigungsstrategie dargelegt haben.“

Der gestrige Prozessauftakt machte klar, dass alle Seiten verbissen vor Gericht kämpfen werden. In den nächsten sechs  bis sieben Prozesstagen werden nun Genehmigungen und Verträge vorgelesen, so das alle Beteiligten auf dem gleichen Wissensstand sind. Dann werden die Beweise vorgetragen, Gutachter gehört – es wird eine lange, harte Auseinandersetzung werden. Werden Arbeitern dabei helfen will, kann Geld für Gutachter spenden. Sie werden dringend benötigt. Der Envio-Opferonds sammelt das Geld dafür.

 Der Envio-Skandal auf den Ruhrbaronen:

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Mir
Mir
11 Jahre zuvor

Das Vergeltungsprinzip wäre in Fällen, wo aus Profitgier wissentlich die Gesundheit von Menschen in Gefahr gebracht wird, gar nicht mal so schlecht.

In dem Fall des Brustimplantate Firma PIP aus Frankreich (gesundheitsgefährdenden Implantate verkauft) dem Geschäftsführer werden diese Implantate selbst eingeführt. Im obigen Fall, Herr Neupert muss einige Jahre mit seinen Transformatoren zusammenleben.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@Stefan, nur als Ergänzung: Der Prof. Neuhaus hat sich anscheinend in der letzten Nacht noch beim WDR mit einem Kommentar gemeldet und versucht, sein Statement zu relativieren:

https://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_pcbskandal/envio284_compage-2_content-long.html#comment

Er hat zwar nicht unrecht, wenn er diese „Lebensstil“-Äußerung nur auf erhöhte Leberwerte – also auf einen Teilaspekt unter den vielen Befunden – bezieht, aber dass sein Statement durch das medizinische Gutachten der Staatsanwaltschaft begründet sei, lässt sich beim Studium dieses Rettenmeier-Gutachtens überhaupt nicht nachvollziehen.

Eva
Eva
11 Jahre zuvor

Es ist schwer zu ertragen, wie dieser Anwalt Neuhaus versucht, den Geschädigten die Schuld für ihre gesundheitlichen Schäden in die Schuhe zu schieben. So so, Herr Neuhaus, die erhöhten PCB-Werte sind also auf die „ungesunde Lebensweise“ der Nebenkläger zurückzuführen? Glauben Sie eigentlich auch daran, dass Frauen, die Miniröcke tragen, selber schuld sind, wenn sie vergewaltigt werden? So werden aus Opfern Täter gemacht. Schäbig, Herr Neuhaus. Schämen Sie sich.

Puck
Puck
11 Jahre zuvor

Soso, selbst schuld sind also die verseuchten Arbeiter. Wegen ihres ungesunden Lebensstils und droht ganz nonchalant mit Kosten.
Die Strategie ist von ausgesuchter Schäbigkeit und ich hoffe, diese Kaltschnäuzigkeit fällt den Antklagten noch auf die Füße.

In einem hat der Anwalt bzw. der Angeklagte allerdings nicht ganz unrecht: Die laschen Kontrollen der Bezirksregierung haben die kriminellen Machenschaften zumindest begünstigt: Kontrollen fanden nach vorheriger Ankündigung statt! Das ist natürlich eine knallharte Amtsausübung …
Und es ist ja nicht der erste FAll, in dem ein Betrieb auf Kosten der Arbeiter und mit starrem Blick auf Profitmaximierung einen kriminellen Umgang mit Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen an den Tag gelegt hat, man kann sich von Seiten der Behörden also kaum auf ein berechtigtes „Grundvertrauen“ in die Angaben der Geschäftsleitung heraus reden.
Zumal die Gewerbeaufsicht in anderen Fällen durchaus ausgesprochen auf Zack ist:
Ich arbeite in einem Büro. Kein gewerblicher Teil, die Arbeitsgeräte sind Computer, Drucker, Schreibmaschine, Telefon und Kugelschreiber.
Trotzdem kommt in gewissen Abständen – unangemeldet! – jemand vorbei, zählt nach, ob an allen Stühlen 5 Rollen sind, prüft, ob nirgendwo ein Teppich herum liegt, über den man mit zwei Ordnern unter dem Arm stolpern könnte, läßt sich den Feuerlöscher zeigen und besteht darauf, daß ein Verbandskasten in einem speziell gekennzeichneten Raum bereit liegt – falls sich jemand beim Eintüten der Post den Finger mit Papier aufschneidet…
DAs mag ja alles seinen Sinn haben.
Aber bei einem Betrieb, in dem mit hochgiftigen Stoffen umgegangen wird, hält man unangekündigte Kontrollen offenbar für nicht notwendig.
Muß ich das verstehen?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@Puck: Ja, das müssen Sie leider verstehen.

Sie sind halt nicht zertifiziert von einem privaten Zertifikatsaussteller, der Ihnen bestätigt, die notwenige „Fachkenntnis“ und das Qualitätsmanagement zu besitzen, um Ihr Büro selbstständig kontrollieren zu können. Und Sie haben deswegen auch nicht von Clements Landesregierung in 2001 das Goodie zugesagt bekommen, dass Ihr Büro sowieso nur alle Jubeljahre einmal extern kontrolliert werden muss.

Entsorgungsfachbetriebe wie Envio benötigen für ihre Zertifikate und DIN/ISO-Scheine halt viel Schreibarbeit, um die Wirtschaft im Kreislauf zu halten…

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Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

Stefan, noch etwas zu Deinem Welt-Artikel „PCB-Skandal vor Gericht“:
Wenn die HAW, insb. Prof. Scherer als kooperierender Instituts-Partner von BebraBiogas, jetzt so tut als ob das Verfahren gegen Neupert für ihn völlig neu wäre und deswegen erst eine interne Prüfung laufen müsse, wäre das objektiv falsch.

Mir liegt eine Mail von Prof. Scherer vom 24.02.2012 vor, in der er auf die ihm damals durch meine suite101-Artikel bekanntgewordene, kritische Berichterstattung über Envio antwortet, dass es klar sein sollte, „dass die Firma einen Neuanfang machen möchte, und das finde ich legitim.“

Ich kenne mich leider in Hamburg nicht so dolle aus, um den dortigen Sumpf beurteilen zu können.

Heinrich Steimann
Heinrich Steimann
11 Jahre zuvor

Zum envio Strafprozess

In der vergangenen Woche wurde der Henri Nannen Preis verliehen. Eine Auszeichnung für Journalisten die besonderen Berufsethos honorieren soll. Hierzu sollte das Bemühen um eine faire und vollständige Berichterstattung gehören.
In westen.de, dem online Portal der WAZ Mediengruppe, wird völlig sachlich über das nach dem Strafprozess beginnenden Zivilverfahren in dieser Angelegenheit berichtet. Der vorsitzende Richter z.B. habe darauf hin gewiesen, die Auffassung PCB sei gefährlich und deshalb der Beklagte zu verurteilen, zu kurz gedacht sei. Kein Blog.
Wie anders die Berichterstattung im Vorfeld des Strafprozesses und nach dem ersten Verhandlungstag. In Kenntnis schwebender Zivil- und Verwaltungsverfahren schien das mediale Umfeld an einer Verurteilung der Angeklagten keine Zweifel zu haben und zu zulassen.
Es ist Aufgabe von Strafverteidigung auch die Vorkommnisse außerhalb des Gerichtssaales zu beobachten und entsprechend ihrer Verantwortung, für einen fairen Prozess Sorge zu tragen. Nicht nur diesem dient eine Eröffnungserklärung, wenn die zur Entscheidung berufenen, nicht aktenkundigen Laienrichter, durch eine massive Berichterstattung vorab beeinflusst sein könnten. Die vom Verteidiger verlesene Eröffnungserklärung ist mittlerweile auf seiner homepage einsehbar.
Dort ist nach zu lesen, dass der Hinweis auf die Erkrankung bei einem Teil der Betroffenen auf eine ungesunde Lebensführung zurück zu führen sein könnte. Dieses aber gerade nicht als Erkenntnis der Verteidigung, sondern unter Bezugnahme auf ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten. Diese Eröffnungserklärung wurde als paper anschließend verteilt. Es ist davon aus zu gehen, dass dieses nicht nur so verlesen wurde, sondern die Presse auch Gelegenheit hatte dieses schriftlich zur Kenntnis zu nehmen.
Es ist bekannt, dass Prozessbeteiligte nach einer Verhandlung, weder sich selbst noch das Geschehen im Gerichtssaal, in so mancher Gerichtsberichterstattung wieder erkennen, wenn es jedoch soweit geht, dass erhebliche Tatsachen weg gelassen werden, die zu dem geeignet ist die Reputation eines der Prozess Beteiligten massiv zu schädigen, ist eine Grenze überschritten.
Berufsethos? Henri Nannen lässt grüßen.

Heinrich Steimann

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@Heinrich Steimann: Der von Ihnen zitierte Spruch des Richters über die Zu-kurz-Denke bezog sich in einem anderen Artikel auf das zivilprozessliche Verfahren der Stadt um die Erstattung der Sanierungskosten gegen die Envio GmbH, nicht auf den Strafprozess gegen Neupert und drei Andere. Dass es dabei um andere Rechtsmaßstäbe geht, muss man Ihnen womöglich genauer erklären.

Ich habe das Gutachten, welches von Prof. Neuhaus in seiner Eröffnungserklärung „zitiert“ wurde, schon vor einiger Zeit eingehend studiert und diese „Zitate“, u.A. das mit dem „ungesunden Lebensstil“, kommen so dort nicht vor und werden so auch nicht vom Gutachter Prof. Rettenmeier impliziert.

Eindeutiger Tenor des Gutachtens ist, dass es genauester individueller Untersuchungen jeden Einzelfalls bedarf, um Gesundheitsschäden nachzuweisen, und dass die ganz wenigen, alten Langzeit-Studien über PCB-Kontaminationen von Menschen bis heute nicht ausreichen, um „normale“ Vorerkrankungen wie z.B. Leberschäden durch fettreiche Ernährung oder Alkoholkonsum generell auszuschließen. Den falschen Umkehrschluss, dass die bei einigen Opfern entdeckten erhöhten Leberwerte *niemals* durch PCB verursacht werden konnten, macht Prof. Neuhaus leider ganz allein.

Im Übrigen ist es schon seltsam, dass in der nachträglichen Veröffentlichung der Neuhaus-Erklärung Ergänzungen zur mündlichen Rede vorgenommen wurden – ganz so, als hätte man auf Seiten der Verteidigung erst hinterher gemerkt, wie „missverständlich“ der Vortrag war.

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