Krolzig 2: Die Berufung – wie ein schlechtes Remake

Sascha Krolzig (Die Rechte), Foto: Ulrike Märkel 2015


Am 10.10 fand nach 1,5 Jahren und nach drei abgesagten Prozessterminen endlich der Berufungsprozess des Dortmunder Neonazis Sascha Krolzig wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht Bielefeld statt. Der Prozess erweckte dabei allerdings leider den Eindruck eines schlechten Film Remakes, bis auf ein paar marginale Änderungen der Plot weitestgehend gleich.

Vorgeschichte

Sascha Krolzig hat am 19. August 2016 den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Herford/ Detmold Matijahu Kellig auf der Website der Rechten OWL als „frechen Judenfunktionär“ bezeichnet, woraufhin Kellig ihn wegen Beleidigung und Volksverhetzung angezeigte.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 23.02.2018 legte er Berufung ein.

Der Prozess selbst

Bereits zu Beginn musste der Prozess um 3 Stunden verschoben werden, da Krolzigs Verteidiger noch „verhindert“ war. Da bis auf den Staranwalt der rechtsextremen Szene Björn Clemens eigentlich alle Beteiligten bereits anwesend waren, machte dies lediglich den Eindruck einer Verzögerungstaktik, um mehr Neonazis die Möglichkeit zu geben sich zu Krolzigs moralischer Unterstützung einzufinden.

Und so war es dann auch. Bereits um 12:00 Uhr, eine Stunde vor Prozessbeginn, waren deutlich mehr Nazis im Gerichtsgebäude und dementsprechend aufgeheizt war auch die Stimmung.
Ausgehend von Provokationen der Rechtsextremen, kam es zu mehreren Pöbeleien und auch Schubsereien vor dem Gerichtssaal.

Die erste Hälfte des Prozesses erweckte den Eindruck eines schlechten Remakes.
Der Plot war allgemein bekannt und sowohl Krolzig, als auch Clemens erweckten den Eindruck ihre Beiträge fast im Wortlaut aus dem letzten Prozess übernommen zu haben.
Da ich dementsprechend auch meinen alten Artikel fast Wort für Wort abschreiben könnte, erspare ich mir weitere Worte und verweise hiermit lediglich auf meinen alten Artikel.
Lediglich einen Befangenheitsantrag hat man sich diesmal gespart.

Interessant wurden dann erst wieder die Abschlussplädoyers und die Urteilsbegründung.

Wie gewohnt war das Plädoyer der Verteidigung an Absurdität nicht zu überbieten.
Wieder einmal hing er sich an dem Wort frech auf und daran dass dieses Ja keine Beleidigung sei.
Des weiteren führte er die absolut lächerliche Behauptung an, dass es sich bei der Tat objektiv gesehen nicht um Volksverhetzung handeln könne, da dafür ja eine Pogromstimmung erforderlich sei.
So handelt es sich bei der Bezeichnung Judenfunktionär  um eine Tatsachenbehauptung, die auch wichtig für Krolzigs Äußerungen ist, da dieser ja Mattijahu Kellig in seiner Funktion als Vorsitzender der jüdischen Gemeinde Herford-Detmold kritisiert habe.

Erwartungsgemäß fiel es dem Staatsanwalt natürlich auch leicht so viel Blödsinn komplett zu  widerlegen. Er nahm sich tatsächlich sogar die Zeit den beiden ausführlich zu erklären, dass das Wort frech alleine noch keine Beleidigung und das Wort Judenfunktionär alleine noch keine Volksverhetzung darstellt.  Allerdings stehen beide Worte in einem Kontext zueinander und können nicht einzeln betrachtet werden. Der Ausdruck frecher Judenfunktionär ist eindeutig NS-Jargon und volksverhetzend. Zumal Krolzig in seinem Artikel deutlich einen Unterschied zwischen deutschen und jüdischen Mitbürgern zieht und diverse antisemitische Stereotype bedient. Im Hinblick auf den Anschlag in Halle zitierte er Schuster: „Worten folgen Taten“ und stellte klar, dass Krolzigs Worte eine bewusst gewählte aggressive Emotionalisierung darstellen.

In seiner Urteilsbegründung arbeitete der Richter zusätzlich noch heraus, dass Krolzig eindeutig Sympathien für den Nationalsozialismus habe und fügte noch hinzu, dass man in einer Berufung das Strafmaß leider nicht erhöhen kann.

Die Berufung wurde somit abgelehnt und Krolzig erwarten nun 6 Monate Haft, zusätzlich zu den diversen anderen noch offenen Verfahren.

 

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