
Es gibt einige wichtige Dinge, über die in deutschen Gerichten entschieden wird. Die wichtigste Angelegenheit neben der Auslegung des Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz (RflEttÜAÜG) dürfte wohl die Erörterung der Frage sein, ob der Imam von Duisburg Bier trinkt oder nicht. Die letzte Frage wird jetzt jedenfalls am Landgericht Köln verhandelt. Von unserem Gastautor Gerd Buurmann.
Richter: “Lassen Sie mich ausreden.”
Anwalt: “Das stimmt aber nicht.”
Richter: “Lassen Sie mich doch erst mal ausreden.”
Anwalt: “Aber das hat meine Mandantin so nicht gesagt!”
Der Richter schlägt mit der flachen Hand auf den Tisch und brüllt: “Sie lassen mich jetzt ausreden!”
Anwalt: “Hören sie auf mich anzuschreien!”
Richter: “Hören Sie auf mich zu unterbrechen.”
Anwalt: “Ich will nur ein faires Verfahren.”
Richter: “Das kriegen Sie!”
Der Anwalt zeigt auf Gerd Buurmann: “Was tippt der da in sein Handy?”
Buurmann: “Ich mache mir Notizen.”
Anwalt: “Es ist nicht erlaubt Nachrichten nach draußen zu senden!”
Buurmann: “Die Handyfunktion ist aus. Ich mache mir Notizen. Hier passiert so viel, meine Notizzettel sind schon alle voll!”
Richter: “Die Presse darf mitschreiben!”
Gerd Buurmann hält dem Anwalt sein Smartphone hin: “Das Handy ist aus.”
Der Anwalt ist zufrieden.
***
Was klingt wie ein Dialog, entsprungen der Phantasie eines Autors irgendeiner Gerichtsshow auf RTL oder Sat1, hat sich tatsächlich so am 22. Januar 2014 High Noon im Raum 222 des Landgericht Kölns zugetragen. Es war eine hochemotionale Verhandlung, an deren Ende sich der Richter sogar beim Anwalt für seinen Ton entschuldigte, obwohl, meiner bescheidenen und fachunkundigen Beurteilung nach, das Verhalten des Anwalts als recht ungebührlich bezeichnet werden kann. Was brachte die Stimmung in diesem Saal so zum Kochen? Worum ging es? Machen wir es kurz: Es ging im Großen und Ganzen um Juden, Moslems und Bier. Da liegen die deutschen Nerven schon mal blank.
Angestoßen wurde die ganze Verhandlung von Gitti Schwantes, die den Suhrkamp Verlag verklagt hat, weil sie die Darstellung ihrer Person im 18. Kapitel des Buchs “Allein unter Deutschen” von Tuvia Tenenbom als Schmähung empfindet.



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