Warum das geplante ‚Gassi-Recht‘ für Hunde völlig blödsinnig ist

Die inzwischen 10-jährige ‚Bella‘ will gar nicht mehr so oft und lange ‚Gassi gehen‘. Archiv-Foto: Robin Patzwaldt

Es gibt politische Vorgänge, die lassen einen fassungslos zurück und grundsätzlich an unseren Politikern zweifeln. Dass Tierschutz wichtig ist, ist ja keine Frage. Wir sollten grundsätzlich alles in unserer Macht Stehende tun um den Geschöpfen um uns herum möglichst kein unnötiges Leid zuzufügen und insbesondere unsere uns anvertrauten Haustiere stets artgerecht und natürlich entsprechend liebevoll zu versorgen.

Vor diesem Hintergrund ist es erst einmal grundsätzlich keine schlechte Sache, wenn sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) damit beschäftigt, dass den gehaltenen Hunden in diesem Lande von ihren Haltern eine gewisse Zeit an Auslauf zugestanden werden sollte und dass sie dies in der Tierschutz-Hundeverordnung künftig gerne konkret geregelt haben möchte.

Wer sich in seinem persönlichen Umfeld einmal etwas umschaut, der wird tatsächlich ziemlich rasch auf Fälle stoßen, wo die gehaltenen Hunde sicherlich nicht so gehalten werden, wie man ihnen das wünschen würde.

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Neues Anti-Doping-Gesetz in Berlin vorgestellt – ‚Großer Wurf‘, oder einfach nur ‚dumm‘?

Das Berliner Olympiastadion. Foto: Robin Patzwaldt
Das Berliner Olympiastadion. Foto: Robin Patzwaldt

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) haben heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin ein Anti-Doping-Gesetz für Deutschland vorgestellt.
Spitzensportler, die beim Doping erwischt werden, müssen demnach zukünftig, neben einer drohenden sportlichen Sperre durch die Sportverbände, in Deutschland mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Das Gesetz, das auch den Besitz von Doping-Mitteln unter Strafe stellt, soll „zur Erhaltung der Integrität des Sports“ beitragen.
Doping-Ärzten und anderen Hintermännern drohen in Zukunft demnach sogar härtere Strafen als den Athleten. Der Entwurf sieht u.a. Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor, wenn jemand „die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet“.

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Schuldenfalle Krankenkasse: Jetzt noch das ‚Beitragsrückständegesetz‘ nutzen!

Operationssaal. Quelle Wikipedia; Foto: Luv; Lizenz: gemeinfrei
Operationssaal. Quelle Wikipedia; Foto: Luv; Lizenz: gemeinfrei

Gründe keine Beiträge zu einer Krankenversicherung zu zahlen kann es in diesem Lande überraschend viele geben. Was aber offenbar zahlreiche Betroffene bisher so noch nicht wissen, sie häufen, auch wenn sie sich für nicht versichert halten, in der Regel lediglich einen riesigen Schuldenberg bei den Krankenkassen an, den sie bei (Wieder-)Anmeldung bei einer Versicherung dann entsprechend nachzahlen müssen.

Denn seit einigen Jahren gibt es in Deutschland die Pflichtversicherung in der gesetzlichen und auch in der privaten Krankenversicherung (je nachdem was auf den einzelnen Versicherten zutrifft).

Wer also scheinbar aktuell keiner Krankenkasse angehört, die Beiträge aus irgendwelchen Gründen nicht zahlt oder eben auch nicht zahlen kann, dem droht im Laufe der Zeit langsam aber sicher die klammheimliche, zunächst häufig überhaupt noch nicht wahrnehmbare Überschuldung. Denn die Krankenkasse kassiert für die entsprechende ‚Lücke‘ erst bei einer zukünftigen Anmeldung bzw. im gesundheitlichen Notfall die Beiträge, rückwirkend seit Beginn der entstandenen Versicherungslücke, evtl. sogar noch zzgl. Säumniszuschlägen und Zinsen, nach. So kommen dann im Ernstfall schnell ein paar Tausender zusammen. Nur weiß das offenbar kaum jemand.

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