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Schuldenfalle Krankenkasse: Jetzt noch das ‚Beitragsrückständegesetz‘ nutzen!

Operationssaal. Quelle Wikipedia; Foto: Luv; Lizenz: gemeinfrei
Operationssaal. Quelle Wikipedia; Foto: Luv; Lizenz: gemeinfrei

Gründe keine Beiträge zu einer Krankenversicherung zu zahlen kann es in diesem Lande überraschend viele geben. Was aber offenbar zahlreiche Betroffene bisher so noch nicht wissen, sie häufen, auch wenn sie sich für nicht versichert halten, in der Regel lediglich einen riesigen Schuldenberg bei den Krankenkassen an, den sie bei (Wieder-)Anmeldung bei einer Versicherung dann entsprechend nachzahlen müssen.

Denn seit einigen Jahren gibt es in Deutschland die Pflichtversicherung in der gesetzlichen und auch in der privaten Krankenversicherung (je nachdem was auf den einzelnen Versicherten zutrifft).

Wer also scheinbar aktuell keiner Krankenkasse angehört, die Beiträge aus irgendwelchen Gründen nicht zahlt oder eben auch nicht zahlen kann, dem droht im Laufe der Zeit langsam aber sicher die klammheimliche, zunächst häufig überhaupt noch nicht wahrnehmbare Überschuldung. Denn die Krankenkasse kassiert für die entsprechende ‚Lücke‘ erst bei einer zukünftigen Anmeldung bzw. im gesundheitlichen Notfall die Beiträge, rückwirkend seit Beginn der entstandenen Versicherungslücke, evtl. sogar noch zzgl. Säumniszuschlägen und Zinsen, nach. So kommen dann im Ernstfall schnell ein paar Tausender zusammen. Nur weiß das offenbar kaum jemand.

Es entsteht somit in Deutschland für Tausende eine Situation die für sie in der Praxis eine zukünftige Krankenversicherung nahezu unmöglich zu machen droht bzw. sie ihnen sogar komplett vorenthält, da die Betroffenen aufgrund der drohenden finanziellen Konsequenzen dann eben erst gar keinen Antrag auf Mitgliedschaft mehr stellen bzw. dies finanziell auch gar nicht können.

Aktuell gibt es jedoch einen Ausweg aus der drohenden Schuldenfalle: Ebenfalls bisher wenig bekannt ist in diesem Zusammenhang nämlich leider das von der Bundesregierung im August 2013 extra für diese Fälle in Kraft gesetzte ‚Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung‘ (Beitragsrückständegesetz).

Das heißt im Klartext: Wer sich nun kurzfristig entscheidet in den Kreis der Beitragszahler einer Krankenversicherung einzutreten bzw. zurückzukehren, dem kann der bisher angehäufte Schuldenberg von der jeweiligen Kasse komplett erlassen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Versicherungsnehmer diesen Antrag bis zum 31. Dezember 2013 gestellt hat.

Danach läuft diese großzügige Regelung bereits wieder aus.

Eine Tatsache, die auch von den Krankenkassen bisher offenbar nur mäßig publik gemacht wurde.

Wer aktuell also noch keine Beiträge zahlt, sich selbst derzeit noch für nicht krankenversichert hält, dem kann man nur raten sich diesbezüglich schleunigst mit (s)einer (letzten) Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die entsprechenden Formalitäten eines möglichen Schuldenerlasses für seinen Einzelfall konkret abzuklären.

Dies könnte manch einem Betroffenen ein paar tausend Euro an Rückständen ersparen. Voraussetzung ist allerdings, dass man die dann ab sofort wieder regelmäßig anfallenden Beiträge zukünftig auch bezahlen kann… Wer kann, der sollte diese günstige Gelegenheit nicht ungenutzt verstreichen lassen!

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