Schuldenfalle Krankenkasse: Jetzt noch das ‚Beitragsrückständegesetz‘ nutzen!

Operationssaal. Quelle Wikipedia; Foto: Luv; Lizenz: gemeinfrei
Operationssaal. Quelle Wikipedia; Foto: Luv; Lizenz: gemeinfrei

Gründe keine Beiträge zu einer Krankenversicherung zu zahlen kann es in diesem Lande überraschend viele geben. Was aber offenbar zahlreiche Betroffene bisher so noch nicht wissen, sie häufen, auch wenn sie sich für nicht versichert halten, in der Regel lediglich einen riesigen Schuldenberg bei den Krankenkassen an, den sie bei (Wieder-)Anmeldung bei einer Versicherung dann entsprechend nachzahlen müssen.

Denn seit einigen Jahren gibt es in Deutschland die Pflichtversicherung in der gesetzlichen und auch in der privaten Krankenversicherung (je nachdem was auf den einzelnen Versicherten zutrifft).

Wer also scheinbar aktuell keiner Krankenkasse angehört, die Beiträge aus irgendwelchen Gründen nicht zahlt oder eben auch nicht zahlen kann, dem droht im Laufe der Zeit langsam aber sicher die klammheimliche, zunächst häufig überhaupt noch nicht wahrnehmbare Überschuldung. Denn die Krankenkasse kassiert für die entsprechende ‚Lücke‘ erst bei einer zukünftigen Anmeldung bzw. im gesundheitlichen Notfall die Beiträge, rückwirkend seit Beginn der entstandenen Versicherungslücke, evtl. sogar noch zzgl. Säumniszuschlägen und Zinsen, nach. So kommen dann im Ernstfall schnell ein paar Tausender zusammen. Nur weiß das offenbar kaum jemand.

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