Die historisch niedrige Beteiligung an der Landtagswahl 2022 in NRW macht alle Parteien zu Verlierern!

Am Tag nach der NRW-Landtagswahl 2022 ist der Kampf um die Deutungshoheit der gestrigen Wahlergebnisse in vollem Gange. Wie sehr häufig, scheint es eigentlich am Ende fast nur Gewinner zu geben. Alle Parteien versuchen das Votum der Wähler möglichst positiv für sich selbst und die eigenen Kandidaten zu interpretieren. Und auch wenn der Ausgang dieser Wahl gerade noch in aller Munde ist, steht das traurige Fazit doch eigentlich schon seit gestern Abend fest.

Dass nur 55,5 Prozent der Wahlberechtigten in NRW von ihrer Stimme wirklich gebrauch gemacht haben, was ein historisch niedriger Wert ist, macht gerade auch vor dem Hintergrund der immensen politischen Herausforderungen, vor denen (auch) unser Bundesland steht, sehr nachdenklich.

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NRW-Landtagswahl 2022: Wenn aus dem Privileg Wahlrecht eine echte Bürde wird

Lokalpolitiker werben in der Fußgängerzone.  Archiv-Foto: Robin Patzwaldt

Am 15. Mai 2022 ist bekanntlich Landtagswahl hier bei uns in NRW. In den vergangenen Jahren hatte ich schon häufiger Probleme mich zwischen den Parteien und Kandidaten zu entscheiden. Bei der Bundestagswahl im vergangenen Herbst traf ich meine Wahlentscheidung letztendlich nur mit großen Bauschmerzen. Doch jetzt, gut ein halbes Jahr später, fällt mir die Auswahl noch einmal deutlich schwerer.

Nicht wählen zu gehen habe ich bisher aus innerer Überzeugung immer abgelehnt. Und obwohl ich mit meinen jetzt fast 51 Jahren im Laufe der Zeit schon etliche Parteien mit meinem Kreuz unterstützt habe, vom einstigen SPD-‚Stammwähler‘ zum Wechselwähler geworden bin, also meine grundsätzliche Flexibilität unter Beweis gestellt habe, stehe ich jetzt ernsthaft kurz davor zum ersten Mal nicht an die Wahlurne zu treten. Bisher jedenfalls, ist es mir noch keine Partei wert sie bei der Landtagswahl zu unterstützen.

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Update NSU: NRW-Justizminister Thomas Kutschaty wünscht keine Transparenz zum Tod des V-Mannes „Corelli“

Corelli in Dortmund 2012 (links mit Kappe und Kamera) Foto: Roland Geisheimer/ attenzione photographers

Corelli 2012 (links mit Kappe und Kamera) Foto: Roland Geisheimer/ attenzione photographers

Update: Die Sachverständige der Charité wurde am 02. Februar 2015 in der 36. Ausschusssitzung des Innenausschusses gehört. Sie äußerte sich ausführlich zu dem hyperglykämischen Koma aus medizinischer Sicht und beantwortete detailliert die Fragen der Abgeordneten. Sie verfügte allerdings nicht über „tiefergehende Informationen“ zur Person des Thomas R. Eine Einwirkung von Außen, also der Einbringung eines Stoffes um eine Diabetes bzw. ein Diabetes-Koma auszulösen, hielt die Sachverständige für „nahezu ausgeschlossen“. Zudem müssten erhebliche Mengen der in Frage kommenden Substanzen beigeführt werden, was ohne vom Betroffenen bemerkt zu werden, kaum möglich sei. Auch müssten in bestimmten Fällen weitere auslösende  Faktoren hinzukommen. Petra Pau (Die Linke) bemängelt in der Sitzung noch einmal, das man ergänzend zu den Ausführungen der Sachverständigen nicht das Gutachten vorliegen habe.

Am 25. Februar 2015 behandelte der NRW-Landtag den Tod des V-Mannes Corelli, der im April 2014 tot in seiner Wohnung im Kreis Paderborn aufgefunden wurde. Thomas R., alias Corelli, verstarb mit 39 Jahren. Vor allem der Todeszeitpunkt wirft viele Fragen auf. Thomas R. verstarb nur wenige Tage vor seiner Vernehmung. Er hätte wesentlich zur Aufklärung der Hintergründe der NSU-Morde und der Rolle des Verfassungsschutzes beitragen können. Die Obduktion ergab eine „natürliche Todesursache“. An dieser Version gibt es erhebliche Zweifel, doch machte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) vorgestern deutlich, dass es kein ernstzunehmendes Interesse der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen gibt, die genauen Todesumstände des V-Manns ‚Corelli“ aufzuklären. Transparenz ist offenbar unerwünscht.

Im Januar hatte Justizminister Kutschaty in enger Absprache mit der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Hamm das Versenden des toxikologischen Gutachtens an die Abgeordneten unterbunden. Das Schreiben vom 20.01.2015 ist ernüchternd. Der NRW-Justizminister teilte mit, dass es nach Prüfung durch den Generalstaatsanwalt in Hamm „keine Rechtsgrundlage für die Übersendung von Mehrfertigungen von Aktenteilen und die Erteilung von Auskünften aus den Verfahrensakten“ gebe.

Die Einsicht in das Gutachten ist aber Voraussetzung, um den Tod eines der wichtigsten V-Männer und Zeugen aus dem NSU-Umfeld, umfassend aufzuklären.

Vor zwei Tagen berichtet Kutschaty dann zumindest den Abgeordneten im Rechtsausschuss im NRW-Landtag zum Fall Corelli. Doch ergab der Bericht zum Todesermittlungsvorgang, der auf den Berichten der Staatsanwaltschaft beruht, wenig Erhellendes. Ausführlich wurde zwar das Auffinden der Leiche, die Obduktionsergebnisse und das Verfahren der verschiedenen Gutachten beschrieben, doch ist das Résumé am Ende: „Natürliche Todesursache“. Zur Richtigkeit dieses Ergebnisses können sich die Abgeordneten im Land und im Bund allerdings kein klares Urteil bilden.

Über den Ablauf und die Gründe für den frühen Tod des V-Mannes könnte ihnen nur der maßgebliche Gutachter, Prof. Dr. S., ein umfassendes Bild verschaffen. Doch diesen dürfen die Abgeordneten nach dem Willen des Justizministers nicht befragen.

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Loveparade: Die Staatsanwaltschaft ermittelt – aber nicht gegen Adolf Sauerland

Adolf Sauerland

Am Samstag, den 24. Juli 2010, fand in Duisburg die Loveparade statt. Sie endete mit 21 Toten und mehreren Hundert – zum Teil Schwer- – Verletzten. Bis heute hat sich niemand von der Stadt Duisburg oder vom Veranstalter bei den verletzten Opfern der Loveparade gemeldet – mit keinem Wort. Bis heute hat niemand die Verantwortung – oder auch nur einen kleinen Teil von ihr – für diese Katastrophe übernommen. Bis heute ist niemand in dieser Sache offiziell beschuldigt worden, wurde niemand zur Rechenschaft gezogen. Bis heute ist nicht einmal gegen irgendjemanden in dieser Sache ermittelt worden. Letzteres soll sich allerdings in Kürze ändern. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, prüft die Staatsanwaltschaft Duisburgderzeit intensiv, in welchen Fällen das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen unbekannt zu einem namentlichen wird. Vermutlich bereits um die Jahreswende herum soll mit Ermittlungen gegen eine Reihe von Mitarbeitern von Veranstalter, Polizei und Stadt begonnen werden“.

Heute früh, kurz nach fünf, kam SZ Online mit dieser Enthüllung. Die Überschrift: „Sauerland bleibt unbehelligt“, die Unterüberschrift: „Keine Ermittlungen gegen Duisburgs Oberbürgermeister“, die Meldung beginnt mit: „Gegen den Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) wird wegen der Katastrophe auf der Loveparade vorerst kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“ Um die Jahreswende herum wolle die Staatsanwaltschaft Duisburg ihre bislang gegen Unbekannt gerichteten Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung zu namentlichen machen. Diese werden sich dann laut SZ gegen „eine Reihe von Mitarbeitern von Veranstalter, Polizei und Stadt“ richten, aber eben nicht gegen Adolf Sauerland. Auch von Sauerland-Kritikern ist wiederholt öffentlich vorgetragen worden, dass der Oberbürgermeister zwar politisch für die Katastrophe verantwortlich sei, und deshalb folgerichtig hätte zurücktreten müssen, dass jedoch kaum anzunehmen sei, dass der Chef der Stadtverwaltung persönlich mit den Details der Veranstaltungsplanung derart vertraut gewesen sei, dass sich daraus strafrechtliche Schuld ableiten ließe.

Adolf Sauerland hatte in den Monaten vor der Loveparade einen Großteil seiner Arbeitszeit der Vorbereitung dieser Veranstaltung gewidmet, nach dem 24. Juli jedoch häufig darauf hingewiesen, in dieser Sache „nichts unterschrieben“ zu haben. Sauerland stand wie kein Anderer für dieses Projekt. Er persönlich setzte alle Hebel in Bewegung, um die Finanzierungsengpässe im Vorfeld der Loveparade zu überwinden. Einwänden aus der Verwaltung, die die Loveparade aus Sicherheitsgründen für nicht genehmigungsfähig hielten, hielt der Duisburger Sicherheitsdezernent entgegen, dass der Oberbürgermeister die Durchführung der Veranstaltung wünsche. In der Duisburger Stadtverwaltung herrschte im Vorfeld ein Klima der Einschüchterung, in dem sich jegliche Kritik an der Loveparade verboten hatte. Wer dennoch wagte aufzubegehren, wurde negativ sanktioniert.

Und dennoch: sollte Sauerlands Einlassung zutreffen, in dieser Sache „nichts unterschrieben“ zu haben, könnte es gut sein, dass für die Staatsanwaltschaft Duisburg überhaupt keine Möglichkeit besteht, gegen ihn namentlich zu ermitteln. Dass sie strafrechtlich gegen seine Dienstobliegenden ermitteln wird, dürfte für reichlich Empörung sorgen. Diese darf jedoch in einem Rechtsstaat niemanden interessieren. Dass allerdings schon zu einem recht frühen Zeitpunkt Zweifel an der Unabhängigkeit und Unbefangenheit der Staatsanwaltschaft Duisburg entstehen mussten, ist hier allerdings schon von Interesse. Nach der Katastrophe verzichtete die Behörde nämlich darauf, im Rathaus die Dokumente zur Loveparade vollständig sicherzustellen. Die Strafverfolger begnügten sich mit den von der Stadt zur Verfügung gestellten Aktenordnern. Wesentlicher als der Umstand, dass hier nicht alle Ordner rausgerückt wurden, ist die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg sämtliches elektronisches Datenmaterial, also eMail-Korrespondenz, Notizen etc., unberücksichtigt ließ.

Ende August, immerhin auch schon ein Monat nach dem Ereignis, hinderte die Staatsanwaltschaft Duisburg die mit den polizeilichen Ermittlungen befasste Kölner Kripo an einer Razzia im Duisburger Rathaus. Am 26. September berichtete Focus Online: „Der Kölner Kripochef Norbert Wagner reiste vergeblich zum Leiter der Duisburger Ankläger. Verärgert registrierte die Polizei, dass die Staatsanwaltschaft Ende August die Stadt lediglich um die Herausgabe einiger Akten bat. Um den Krach zu vertuschen, soll die Justiz laut FOCUS sogar darauf gedrungen haben, den Durchsuchungswunsch der Polizei aus der Ermittlungsakte zu tilgen. Darauf wollte sich die Kriminalpolizei allerdings nicht einlassen.“ Schon am 8. September wurde auf einer Sitzung des Landtagsrechtsausschusses bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg, die Ermittlungen zum Loveparade-Desaster am 24.Juli leitet, selbst an deren Vorbereitungen beteiligt war.

All diese Ungereimtheiten konnten NRW-Justizminister Kutschaty (SPD) nicht daran hindern, die Duisburger Staatsanwaltschaft in Schutz zu nehmen. Zweifel an der Unbefangenheit der Staatsanwaltschaft Duisburg seien völlig unbegründet, erklärte Kutschaty, während er gleichzeitig die Vorwürfe, die nach Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt riechen, substanziell bestätigte. Kutschaty blieb im Amt, obwohl meines Erachtens ein Rücktritt fällig gewesen wäre, und der Strafverfolgungsbehörde, die den Verdacht nicht losgeworden ist, Ermittlungen bewusst verhindert zu haben, wurde bis heute das Verfahren nicht entzogen. Wenn eine Behörde wie die Staatsanwaltschaft Duisburg in Kürze also hingehen und Strafverfahren gegen eine Reihe von Personen eröffnen, Herrn Sauerland jedoch unbehelligt lassen sollte, dürfte sich der Hauch von Bananenrepublik in Duisburg festsetzen. Zur Erinnerung: den Ermittlern wurden die noch fehlenden Akten bei einer Tasse Kaffee im OB-Büro übergeben.

Heute, also nach der Enthüllung in der SZ, zitiert Spiegel Online aus einem Schreiben des Anwalts des Duisburger „Panikforschers“ Schreckenberg, das am 8. November bei der Staatsanwaltschaft Duisburg einging. Der Professor für Physik von Transport und Verkehr, der möglicherweise zum Kreis der potenziell Beschuldigten gehören könnte, lässt darin behaupten, überhaupt nicht an der Planung der Loveparade beteiligt gewesen zu sein. Gewiss: in einer Situation, in der die Verantwortung zwischen den Beteiligten wie bei einem Schwarze-Peter-Spiel hin- und hergeschoben wird, empfiehlt es sich weder, Partei zu ergreifen, noch jede Äußerung einer Seite für bare Münze zu nehmen. Dennoch: wenn Schreckenberg behauptet, nicht zu den Sitzungen des Arbeitskreises Sicherheit eingeladen worden zu sein, wäre ihm das Gegenteil nur allzu leicht nachzuweisen. Schreckenberg habe „wiederholt und nachhaltig vor dem Karl-Lehr-Tunnel“, durch den sowohl die herein- als auch die herausströmenden Massen geleitet wurden, gewarnt, heißt es in der Stellungnahme des Anwalts. Dies dürfte Schreckenberg nachzuweisen haben. Wie auch immer, dem Fazit seines Anwalts wird man kaum widersprechen können: „Zusammenfassend kann man sagen, dass Nachfragen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge nicht gewünscht waren.“

Letztlich hätten auch „Nachfragen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge“ diese Katastrophe nicht verhindern können. Selbst ohne Kenntnis der Problematik des Karl-Lehr-Tunnels hätte jedem normalen Zeitungsleser klar sein können, dass nur ein Verzicht auf diese Veranstaltung hätte Menschenleben retten können. Ohne jede Hintergrundrecherche, allein auf Berichte der Lokalpresse gestützt, schrieb ich zwei Tage vor der Tragödie: Das, was sich am Samstag im Duisburger Kessel abspielen wird, geht letztlich auf das Konto des für diese Fehlplanung ungeheuren Ausmaßes Verantwortlichen. Es ist ohne Beispiel, dass Zehntausende, wenn nicht gar Hunderttausende – zumal noch von psychoaktiven Substanzen beeinflusste – Menschen abgedrängt, abgeblockt und eingekesselt werden müssen. Mir ist es egal, was unter diesen Umständen aus dem viel beschworenen Werbewert für die Stadt Duisburg wird. Ich hoffe und bete, dass die Zahl und die Schwere der Verletzungen im überschaubaren Rahmen bleiben werden, dass viele gesund, und dass alle überhaupt wieder nach Hause kommen werden.