Warum auch NRW den Friedhofszwang abschaffen sollte

Auf dem Aschestreufeld des Friedhofs in Waltrop am 4.8.2019.

Wer in Nordrhein-Westfalen einen Angehörigen bestattet, hat kaum Wahlmöglichkeiten: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Asche eines Verstorbenen auf einem Friedhof beigesetzt werden muss.

Private Aufbewahrung oder alternative Formen, wie es sie in anderen Ländern gibt, sind hier nicht erlaubt. Rheinland-Pfalz ist hier bereits weiter: Dort können Angehörige über den Bestattungsort nun freier entscheiden. Ein Modell, das auch für NRW längst überfällig ist.

Denn ein Blick auf die Friedhofsrealität macht deutlich, dass der Zwang zur klassischen Grabstelle zunehmend aus der Zeit gefallen ist. Viele Friedhöfe verwahrlosen, auch weil immer weniger Menschen bereit sind, jahrzehntelang Grabpflege zu betreiben oder hohe Gebühren zu zahlen.

Überwucherte Wege, verfallene Grabsteine und leere Flächen prägen vielerorts das Bild. Das ist nicht nur traurig für die Hinterbliebenen, sondern auch ein finanzielles Problem für Städte und Gemeinden, die die wachsenden Flächen kaum noch unterhalten können.

Gleichzeitig wünschen sich viele Menschen einen persönlicheren, individuelleren Umgang mit der Asche ihrer Verstorbenen. Ob es die Aufbewahrung zu Hause, das Verstreuen an einem Lieblingsort oder die Einbindung in naturnahe Konzepte wie Wald- oder Seebestattungen ist – der Wunsch nach Selbstbestimmung nimmt zu. Der Friedhofszwang verhindert jedoch häufig noch, dass diese Vorstellungen in NRW legal und in größtmöglicher Freiheit umgesetzt werden können.

Und die Abschaffung des Friedhofszwangs würde ja auch nicht bedeuten, dass Friedhöfe direkt gänzlich überflüssig werden. Im Gegenteil: Sie bleiben auch dann ein wichtiger Ort der Trauer und Erinnerung für alle, die einen öffentlichen Platz zum Gedenken suchen. Aber es gäbe eine Wahlfreiheit, die den unterschiedlichen Lebensentwürfen gerecht wird. Wer eine klassische Grabstätte wünscht, soll sie weiterhin haben. Wer aber eine flexiblere Form bevorzugt, sollte dazu nicht ins Ausland oder ins Nachbarbundesland ausweichen müssen.

Die Argumente für den Friedhofszwang – wie angeblich fehlende Würde oder die Sorge vor pietätlosem Umgang – greifen in Zeiten von zunehmender Verwahrlosung unserer Friedhöfe ohnehin längst schon nicht mehr. Vertrauen wir den Menschen, dass sie respektvoll mit den sterblichen Überresten ihrer Liebsten umgehen. Dass das funktioniert, zeigen Regionen, wo es den Friedhofszwang nicht (mehr) gibt.

Es ist an der Zeit, dass NRW diesen Schritt ebenfalls wagt. Die Aufhebung des Friedhofszwangs würde nicht nur die Angehörigen entlasten, sondern auch die überlasteten Kommunen. Vor allem aber würde sie den Menschen die Freiheit zurückgeben, über den letzten Weg selbst zu bestimmen – ein Stück Autonomie, das auch über den Tod hinaus wirkt.

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Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
3 Monate zuvor

Der Rückzug von Städten und Gemeinden aus einer angemessenen Daseinsvorsorge bei der Bestattung ist ein schlechter Grund für die Aufgabe der Friedhofspflicht.

Es stimmt, viele Friedhöfe sind in einem beklagenswertem Zustand und viele Friedhöfe werden nicht nur nicht weiterentwickelt sondern runter gewirtschaftet.
Auf den von mir verantworten Friedhöfen nimmt die Zahl der Grabformen stetig zu. Der Anspruch lautet, ein Friedhof soll Gartenbau gewordene Seelsorge sein. So steigen im Gegensatz zu den meisten anderen Friedhöfen der Landeskirche darum auf unseren Friedhöfen die Bestattungszahlen.

Stellt sich natürlich dennoch die Frage, warum eine Bestattung auf einem Friedhof Pflicht sein soll?
Weil ein Toter niemanden gehört, nicht den nächsten Angehörigen und auch nicht dem Inhaber des Nutzungsrechts am Grab. Der Tote steht weiterhin in sozialen Bezügen. Diese Bezüge können weitergehend sein, als mancher meint. Außereheliche Kinder, Geliebte, Freunde etc. pp. von denen die nahen Angehörigen nichts wissen, haben einen existentiellen Bedarf an einem Ort für ihre Trauer und nach meiner Auffassung auch ein Recht auf diesen Ort. Dort können sie sie besuchen und einstweilen auch zurücklassen, um später wieder zu Besuch zurück zu kommen.

Die Aufhebung der Friedhofspflicht ist ein Ausdruck von Unkenntnis über Trauer. Darüber hinaus ist sie ein Ausdruck für einen Mangel an sozialer Kompetenz, wenn nicht sogar einer gewissen Bräsigkeit und Verwahrlosung.

Tod ist in unserer Gesellschaft ein Randthema. Am liebsten verdrängen wir alles was mit dem Sterben zu tun hat. Klug und gesund ist das nicht.

paule t.
paule t.
3 Monate zuvor

Dass es vielfältigere Formen für die Gestaltung der Trauer geben sollte, von Friedwäldern über Kolumbarien usw., und dass auch anonyme Bestattungen in anderen Formen möglich sein sollten, sehe ich auch so.

In einem Punkt stimme ich aber Herrn Obermanns zu: Verstorbene und der Ort der Erinnerung an sie sollten nicht privatisiert werden können. Wenn es einen Ort der Trauer geben soll, dann sollte der auch öffentlich, d.h. auch für (von den die Beerdigung organisierenden Angehörigen) ungeliebte Verwandete oder unerwünschte Freunde, zugänglich sein.

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