Islamisten: Was tun, wenn der Schutzmann dreimal klingelt?

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Radikale Islamisten geraten zusehends in das Visier der Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsdienste. Anwälte bereiten sie in Vorträgen auf den Tag vor, an dem die Polizei vor der Tür steh. Von Sebastian Weiermann und Stefan Laurin.

Sonntag Nachmittag in Duisburg-Marxloh, die Sonne scheint, das Wetter ist Frühlingshaft. Nur wenige hundert Meter von der großen Ditib-Moschee entfernt feiert die „Masjid Ar-Rahman“ Moscheegemeinde ein Fest. Zuckerwatte und Hüpfburg für die Kinder, Döner, Würste und Hamburger zur Sättigung, ein paar Bücher über den Islam. Im Hinterhof der Moschee sitzen Männer, Frauen und Kinder beieinander, die Atmosphäre ist einladend.

Teil des Festes der Gemeinde ist auch ein Vortrag mit dem Titel: „Dursuchung, Festnahme, Beschlagnahme – Wie verhalte Ich mich richtig?“. Als Referenten für den Vortrag wurden Martin Yahya Heising und Serkan Alkan angekündigt. Im NSU-Prozess vertreten beide Opfer aus der Kölner Keupstraße als Nebenklage Anwälte.

Der Gebetsraum für Männer in der Duisburger Moschee ist mit 50 Männern gut gefüllt. Die am Vortrag interessierten Frauen müssen in ihrem Gebetsraum per Lautsprecher zu hören. Die beiden Anwälte danken Allah, das man sich hier versammelt hat und stellen sich vor. Heising, der vor Jahren zum Islam konvertierte bezeichnet, „Alles was Muslime betrifft“ als einen seiner anwaltlichen Schwerpunkte. Sein Kollege Alkan möchte mit dem Vortrag zeigen, „Was Brüder tun können, auch um unsere Arbeit zu erleichtern.“

Beide Anwälte distanzieren sich von den Taten des „Islamischen Staat“, was diese täten sei nicht im Sinne des Islam. Verteidigungen für IS Kämpfer übernehmen die Anwälte allerdings schon. Mit ihrer Rückkehr nach Deutschland seien die ehemaligen Kämpfer reumütig und müssten als „Brüder“ unterstützt werden. Für ein „illegales Verhalten“ wollen die Anwälte keine Tipps geben, die sei nicht ihr Anliegen. Trotzdem geben sie im Laufe des Vortrags immer wieder Hinweise, wenn sie zum Beispiel über die Leichtigkeit sprechen mit der Mobiltelefone überwacht werden können.

Immer wieder waren die Anwälte vor Überwachung. Quasi jeder Muslim sei davon betroffen. Geheimdienste würden Handys zu Wanzen frisieren und NSA und FBI gäben die Daten an die Kripo weiter Man müsse aufpassen was man am Telefon sage oder auf WhatsApp posten würde. Ein paar unbedachte Äußerungen und schon hätte man Probleme bei der Einbürgerung oder würde seinen Pass eingezogen bekommen. Beide sind sich sicher, dass auch zum Zeitpunkt des Vortrags der Geheimdienst im Raum säße. Aus ihrer Erfahrung im NSU-Prozess warnen die Anwälte vor V-Männern des Verfassungsschutz. Diese seien auch in Moscheegemeinden sehr präsent. Und um bezahlt zu werden, würden diese auch Taten und Pläne anderer Muslime erfinden.

Insgesamt beschränkt sich der Vortrag der Anwälte auf Tipps, wie sie auch die linke „Rote Hilfe“ gibt. Aussagen verweigern, Durchsuchungen protokollieren lassen und eine Zeugen hinzu rufen. Außerdem solle man den Polizisten freundlich und kooperativ gegenüber treten, dies könne sich in einem Verfahren positiv auswirken. Neben diesen Hinweisen gehen die Juristen auch auf Besonderheiten bei Hausdurchsuchungen für Muslime ein. So würden die Polizeibeamten in der Regel mit Schuhen die Wohnung betreten, man solle sie bitten dies zu lassen. Auch solle man Zeit einfordern, damit die Frau sich verhüllen kann bevor eine Durchsuchung beginnt.

Serkan Alkan und besonders Martin Yahya Heising haben einen launigen Vortragsstil. Ihr Vortrag ist von Anekdoten gespickt, immer wieder greifen sie auf Beispiele aus anderen Verbrechensgruppen zurück. Wenn jemand 5kg Koks in der Wohnung habe und die Polizei nur nach einem Dokument suche, dann solle man das Dokument aushändigen, damit die Polizisten nicht die Drogen fänden, erklärt einer der Anwälte. Auch für ihre islamistisches Klientel haben die Anwälte konkrete Tipps. So raten sie davon ab in einer polizeilichen Vernehmung zu versuchen die Beamten vom Islam zu überzeugen. Dies sei „nicht der richtige Zeitpunkt“ sagt Serkan Alkan.

Nach dem Vortrag der Anwälte gibt es eine Fragerunde. Ein Zuhörer möchte wissen, wie man mit radikalen Personen in einer Moschee umgehen solle. Die Anwälte sind der Meinung, man solle diese darum bitten sich auf das beten zu beschränken, wenn ihre Positionen nicht mit dem Islam vereinbar seien. In vielen Fällen seien radikale Position aber durchaus angebracht, zum Beispiel wenn es um Beleidigungen des Propheten ginge. Zu viele Moscheeleitungen in Deutschland seien „brav wie Kälbchen“ findet Heising. Er sei der Meinung, „der Koran ist eine bessere Verfassung für Deutschland als das Grundgesetz.“, diese Meinung dürfe er in der Demokratie vertreten und das sei auch gut so.

Die beiden Juristen haben sich auf Islamisten spezialisiert. Eine gewisse Sympathie für islamistische Positionen muss man ihnen unterstellen. Unter den Zuhören an diesem Nachmittag befindet sich auch Bernhard Falk, ehemaliger Linksterrorist und erklärter Al-Kaida Sympathisant. Martin Yahya Heising bezeichnet Falk als erfahrenen Mann in der Gefangenenbetreung. So hinterlässt der Nachmittag ein zweischneidiges Bild. Im Hinterhof der Moschee ein nettes Fest, wie man es bei tausenden Vereinen in Deutschland an jedem Wochenende erleben kann. In den Räumen der Moschee werden Islamisten geschult, wie sie sich in Konfrontation mit dem Staat verhalten sollen.

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Richie
8 Jahre zuvor

Gefällt in der Darstellung, und ich denke, das sind genau die Sachen, die eine freiheitliche Gesellschaft eben auszeichnen und die sie aushalten muss. Es kommt mir btw. nicht wirklich zweischneidig vor, dass tatsächlich alle Menschen ihre Rechte kennen und nutzen sollen, im Gegenteil.

Gerd
Gerd
8 Jahre zuvor

"Eine gewisse Sympathie für islamistische Positionen muss man ihnen unterstellen."

Die Untertreibung der Woche! Wer ganz offen ausspricht, dass Deutschland eine totalitäre, religiöse Diktatur werden sollte, der ist ein Extremist.

Achim
8 Jahre zuvor

Ich sag mal nichts über die "Rote Hilfe", denn der Deutsche Herbst ist Geschichte und das ist auch gut so.

Aber es gibt ja auch noch eine andere Seite…

Im letzten Sommer gab es angesichts der israelischen Bemühungen zur Faschismusbekämpfung im Gazastreifen auch an der Ruhr Mischrudel aus Nazis und Islamnazis.
Was machen eigentlich unsere Behörden mit solchen Anwälten. Ich verweise mal auf:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-06/neonazi-anwalt-jauch-sachsen-anhalt
Selbstverständlich haben auch islamistische Beschuldigte das Recht auf einen Anwalt.
Doitsche Sicherheitsbehörden verhalten sich schon mal sehr garstig. Ich veerweise auf die gerade aufgeflogene "Beglückung" eines möglicherweise muslimischen Afghanen mit Schweinefleisch…

Achim

Thorsten Stumm
8 Jahre zuvor

Ich finde es gut, dass Herr Heising seine Meinung sagen darf….wenn er versucht diese durchzusetzen finde ich es gut das es Geheimdienste gibt, Drohnen und die IDF….

Arnold Voss
8 Jahre zuvor

@ Richie # 1

"Es kommt mir btw. nicht wirklich zweischneidig vor, dass tatsächlich alle Menschen ihre Rechte kennen und nutzen sollen, im Gegenteil."

Was kann zweischneidiger sein, als mit den Mitteln der Demokratie die Demokratie zu bekämpfen, Richie? Sollte das diesen Leuten gelingen, wird es diesen (auch religions-) kritischen Blog nicht mehr geben. Wenn sie das wirklich wollen, dann sollten sie uns Ruhrbaronen den Gefallen tun, hier nicht mehr zu schreiben.

WALTER Stach
WALTER Stach
8 Jahre zuvor

1.
Jeder sollte um seine Rechte wissen, auch um diejenigen, die ihm zustehen, wenn er sich durch die Staatsgewalt zu Unrecht angegriffen,bedroht, gefährdet sieht. Das gilt für alle hier lebenden Menschen, egal, ob sie an Gott glauben oder ncicht und egal an welchen Gott.
2.
Jeder sollte gleichermaßen um seine Pflichten wissen, die sich für ihn aus der Verfassung und aus den vielen auf der Grundlage dieser Verfassung existierenden rangniedrigen Rechtsnormen ergeben. Das gilt für alle hier lebenden Menschen, egal, ob sie an Gott glauben oder nicht und egal an welchne Gott.
(Dazu gehört auch, davon zu wissen, daß derjenige, der akitv kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert, damit Gefahr läuft, Grundrechte zu verwirken -sh.Art.18 GG-, daß "sein Verein", der sich dementsprechend betätigt, verboten werden kann, was auch für eine Partei gilt.
Und jeder sollte die für ihn diesbezüglich beduetsamen einschlägigen Straftatbestände kennen.

Wenn sich Anwälte bemühen, iIhre Zuhörer im Sinne der Anmerkungen zu 1. und 2. zu informieren, kommen sie damit einem wichtigen staatsbürgerlichen Anliegen nach.
Wenn sie nur zu 1. oder nur zu 2.informieren, schadet das lettzendlich den Interessen ihrer Zuhörer als Menschen, die in Deutschland leben.

Wir alle (!!) leben in einem demokratischen Rechtstaat, der mit sich über die in seiner Verfassung als "ranghöchster Rechtsnorm" verankerten Grundprinzipien nicht verhandeln läßt.Daran kann es, daran darf es keinen Zweifel geben. Auch das seinen Zuhörern klar zu machen, gehört zum Bestandteil staatsbürgerlciher Unterweisungen eben auch und ganz selbstverständlcih, meine ich, z.B. bei entsprecher Gelegenheit durch Anwälte gegenüber ihren Zuhörern , egal wer diese sein mögen.

keineEigenverantwortung
keineEigenverantwortung
8 Jahre zuvor

Insgesamt sehe ich es durchaus positiv, dass Bürger, die hier wohnen, über die Gesetze, Rechte etc. informiert werden. Es sind Rechte, für die viele Menschen gekämpft haben.

Zum Vergleich wäre es interessant darzustellen, wie Überwachung, Hausdurchsuchungen etc. in vielen anderen Ländern aussehen. Insbesondere in Ländern, deren Gesetze sehr stark auf dem Koran basieren. Vielleicht würde dies zeigen, dass unsere liberale Gesellschaft doch sehr viele Vorteile hat.

thomas weigle
thomas weigle
8 Jahre zuvor

@ Richie1 "Die Republik hat uns zu Inhabern der Immunität und zu Besitzern einer Jahreskarte der Reichsbahn gemacht." Joseph Goebbels. Wie`s ausgegangen ist, setze ich als bekannt voraus.

Richie
8 Jahre zuvor

Unterstellst du mir grade Zugehörigkeiten? Ich muss dich enttäuschen 🙂

Aber genau das ist der Punkt: eine freiheitliche, liberale gesellschaft darf eben nicht mit zweierlei Mass messen, sie darf keine Bürger erster und zweiter Klasse dulden grade in Bezug auf die Grund- und Menschenrechte, die ihnen zustehen. Die Alternative zum Vermeiden dieser von dir attestierten "Zweischneidigkeit" ist der selektive Ausschluss von Personengruppen zu Bürgerrechten (oder dem Wissen um solche), und damit hätte man wahrscheinlich mehr gemein mit den religiösen Fundamentalisten, als es einem lieb sein kann.
Zugegeben, mit dem Gedanken, bestimmten Gruppen Bürgerrechte zu- und abzuerkennen, könnte ich mich durchaus solange anfreunden, solange ich derjenige bin, der zu- und aberkennt. Ärgerlich, dass das andere anders sehen 🙂

Arnold Voss
8 Jahre zuvor

Richie, nicht ich unterstelle Zugehörigkeit, sondern Leute die den Koran für die bessere Verfassung (nicht nur) für Deutschland halten. Während ich sie als Demokrat im Rahmen der Religionsfreiheit in die Gesellschaft einschließe, schließen solche Leute mich als Verfassungsfreund aus. Sie gehören zu meiner Demokratie, ich aber nicht zu der von ihnen angestrebten religiösen Diktatur, und nichts anderes ist der Koran als Verfassungs- und Rechtssystem.

Sie messen mit zweierlei Maß, und nicht ich. Sie machen dann Leute wie mich zu Bürgern zweiter KLasse, ja im Ernstfall, wie du in anderen Staaten sehen kannst, die den Koran als Verfassung haben, töten sie Menschen wie mich. Also erzähl mir im Zusammenhang mit solchen Leuten nichts von Menschenrechten. Sie treten sie mit Füßen, wenn sie die Macht haben und deswegen sind sie meine politischen Feinde, die ich mit allen demokratischen Mitteln bekämpfen werde.

Wie du das siehst, ist mir dabei ziemlich schnuppe. Demokraten, die die Feinde der Demokratie unterstützen, sind für mich nämlich keine. Toleranz gegenüber Intoleranz ist für mich ein Widerspruch in sich, egal wie du dir das jetzt für dich selbst politisch hinbiegst. Du darfst das gerne anders sehen. Nur habe ich nicht vor hier mit Leuten zu diskutieren, die in Kauf nehmen, dass ich hier nicht mehr diskutieren darf, oder sogar ganz von der Bildfläche zu verschwinden habe, weil ich Atheist bin.

Alreech
Alreech
8 Jahre zuvor

„Durchsuchung, Festnahme, Beschlagnahme – Wie verhalte Ich mich richtig?“
lol.
Genau die gleiche Info hab ich vor Urzeiten im Gulli Forum gefunden, da ging es um illegales Filesharing.
Egal ob man nun die gesammelten Werke von Michaela Schaffrath, islamistische-/linksradikale-/rechtsradikale-Propaganda verbreitet oder Tips zur Steuerhinterziehung:
Wie man sich auf eine Hausdurchsuchung vorbereitet ist für alle interessant.

trackback

[…] Der Moscheeverein gilt als problematisch. Im Jahr 2012 fand eine Großrazzia gegen islamistische Netzwerke statt in dem Haus in der Feldstraße statt. Als antifaschistische Initiative beobachte man solche Strukturen in Duisburg ganz genau, heißt es in der Mitteilung der Antifa: „Dazu gehört auch die Massjid Ar-Rahman-Moschee in der Feldstraße, in der immer wieder radikale Missionare predigen und der auch gewisse Verbindungen zum berüchtigten Terrorunterstützer Bernhard Falk nachgewiesen werden können“. Im Mai 2015 hat in den Raümen der Moschee eine Veranstaltung mit dem Rechtsanwalt Martin Yahya Heising stattgefunden, der dabei den Koran als „bessere Verfassung für Deutschland als das Grundgesetz“ bezeichnet (Ruhrbarone berichtete) […]

Noloveforgermany
Noloveforgermany
8 Jahre zuvor

Dass sich mit der Emanzipatorischen Antifa eine Gegenbewegung gegen die alteingesessenen Intifadafreunde der "Roten Antifa" formiert, ist überaus begrüßenswert. Das lässt hoffen!

Rainer Möller
Rainer Möller
8 Jahre zuvor

Soll ich die Rechte meines Gegners schon prophylaktisch abschaffen, bevor der Gegner meine Rechte abschafft? Wenn alle so denken – und natürlich werden alle so denken, das ist hochansteckend – , dann gibt es bloß noch einen Wettlauf darum, wer zuerst eine Diktatur errichtet.
Das war das geistige Klima der späten Weimarer Republik.

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