
Die Gelsenkirchener AfD-Landtagsabgeordnete Enxhi Seli-Zacharias sieht sich nach mehreren öffentlichen Äußerungen und Veröffentlichungen mit insgesamt 14 Strafanzeigen konfrontiert. Nach Angaben eines Sprechers der zuständigen Staatsanwaltschaft Köln beziehen sich die Anzeigen auf verschiedene mutmaßliche Straftatbestände.
Zuvor war Seli-Zacharias bereits mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen unangenehm in Erscheinung getreten, darunter sogenannte Putzaktionen in einem Gelsenkirchener Stadtteil gegen die Sinta und Roma Community, sowie umstrittene Beiträge auf der Plattform X. Nun steht ihre Rolle im Zusammenhang mit einem Strafverfahren vor dem Landgericht Essen im Fokus.
Dort muss sich eine 32-jährige Erzieherin verantworten. Nach der Anklage soll sie gemeinsam mit einem Bekannten ihre beiden leiblichen Kinder missbraucht haben. Die mutmaßlichen Taten sollen sich gegen die damals zehn und zwölf Jahre alten Kinder gerichtet haben. Über die Vorwürfe wird derzeit vor dem Landgericht Essen verhandelt.
Im Umfeld des Prozesses verbreitete Seli-Zacharias öffentlich die Vermutung, hinter den angeklagten Taten könne ein organisierter Ring pädophiler Straftäter stehen. Belege für diese Behauptung legte sie nicht vor. Der Sprecher des Landgerichts Essen, Matthias Murawski, widersprach dieser Darstellung. Nach seinen Angaben gingen die Ermittlungen auf eine Anzeige aus dem näheren Umfeld der Angeklagten zurück. Hinweise auf eine entsprechende kriminelle Struktur seien im Zusammenhang mit dem Verfahren bislang nicht öffentlich bekannt geworden.
Mediale Hexenjagd gegen den Schutz von Persönlichkeitsrechten
Zusätzliche Kritik löste die Veröffentlichung der Namen der beiden Angeklagten durch die Landtagsabgeordnete in sozialen Netzwerken aus. Seli-Zacharias begründete ihr Vorgehen mit den Worten: „Ich darf das. Wer die eigenen Kinder missbraucht, hat jeden Anspruch auf Schutz verwirkt.“ Diese Äußerung stieß auf deutliche Kritik, da sie aus Sicht von Juristen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie den Schutz von Persönlichkeitsrechten und die Unschuldsvermutung berührt.
Daraufhin erstatteten die Verteidiger der Angeklagten Strafanzeige gegen die Politikerin. Nach Informationen des WDR sieht die Rechtsanwältin Ann-Katrin Kunz Hoeft, die die ehemalige Erzieherin vertritt, in der Veröffentlichung weitreichende Folgen für die Familie ihrer Mandantin. Durch die Nennung der Namen der Beschuldigten in den sozialen Netzwerken der Landtagsabgeordneten seien auch die Kinder der Erzieherin leichter zu identifizieren. Die bisherigen Bemühungen, sie aus der Öffentlichkeit herauszuhalten, drohen dadurch zu scheitern.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Köln liegen inzwischen insgesamt 14 Strafanzeigen gegen Seli-Zacharias vor. Ob daraus Ermittlungsverfahren oder Anklagen folgen, ist derzeit Gegenstand der strafrechtlichen Prüfung. Unabhängig davon verdeutlicht der Fall die rechtlichen Grenzen öffentlicher Vorverurteilungen und der Veröffentlichung personenbezogener Daten während laufender Strafverfahren.
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